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Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 09:03
von capian
In den Vorlesungen habe ich von Dozenten nun unterschiedliche Meinungen bzw. Informationen zum Thema Studentenrabatte für Polizeistudenten gehört.

Es geht mir hierbei NICHT um vergünstigte oder kostenlose Bahnfahrten (das Thema wurde hier ja schon zu genüge behandelt) sondern um Rabatte in Kino, Schwimmbad, usw. Also eben die Studentenpreise wie man sie kennt.

Dozent A ist der Auffassung, dass ein solcher Rabatt nur eine Vorteilsannahme begründen würde, wenn diese Rabatte nur für uns (POLIZEIstudenten) gelten würden. D.h. demnach, wenn Kino X die Eintrittspreise für alle Studenten um 5€ vergünstigt, dürfen wir diesen Rabatt auch in Anspruch nehmen.
Dozent B ist der Auffassung, dass ein jeglicher Rabatt unzulässig sei, da es immer eine Vorteilsannahme darstellt, egal ob der Rabatt für Studenten allgemein ist oder nicht, da wir Beamte sind und unter keinen Umständen irgendetwas annehmen dürfen (auch wenn es sich doch gar nicht auf unser Amt an sich, sondern auf unseren Studentenstatus bezieht?).

Oder, mein Gedanke, stehen uns diese Rabatte rein rechtlich einfach gar nicht zu, weil wir keine Studenten im klassischen Sinne sind?

Wer hat nun Recht?

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 09:16
von Syzygy
Wow, die Diskussion gibts immer noch? Darüber haben sich die Dozenten schon 1997 gestritten als ich in der Ausbildung war. :)

Kenne allerdings keinen einzigen Fall, bei dem das mal in irgend einer Weise nachteilig für einen Studenten ausgelegt wurde. Wir haben unsere Studentenausweise von der FH auf jeden Fall damals rege benutzt und es war immer unproblematisch.

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 09:33
von 1957
Das mag ja sein.
Ihr seid aber keine Studenten in diesem Sinne - eher Studierende/Auszubildende mit stattlichem Salär.

Mindestens moralisch ist die Inanspruchnahme derartiger Studentennachlässe daher fragwürdig.

Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 09:49
von vladdi
Syzygy

Ja, ihr habt die Rabatte genutzt. Aber wurde das dienstrechtlich überprüft?


1957
Uns wurde das mal so erklärt. Studenten haben kein Geld, wir bekommen Gehalt. Dadurch sind die Rabatte. Nicht von uns zu nutzten.
Ob sich an der Auffassung etwas geändert hat, ob eine andere Auffassung richtiger ist, wie ein Verfahren enden würde weiß ich nicht.

Ich habe Rabatte nicht genutzt, weil ich das als nicht richtig empfinde. Recht und Gesetz zu schützen beinhaltet auch moralisch das richtige zu tun.

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:43
von Jake21
Das soll jetzt keine rechtliche Würdigung sein, dennoch vielleicht ein Ansatz, das ganze mal als Diskussionspunkt einzuwerfen.

§331 StGB, welcher die Vorteilsnahme regelt, sagt ja in Absatz 3, dass die Annahme gerechtfertigt sein kann, wenn die zuständige Behörde, die Annahme vorher genehmigt.

Kann mit der Aushändigung des Studienausweises und den damit einhergehenden Möglichkeiten auf mehrere Rabatte davon ausgegangen werden, dass dies eine (vorausgegangene) Genehmigung darstellt (eine Duldung?).

In jedem Fall könnte die Behörde der Diskussion aus dem Weg gehen, würde sie in einer klaren Anordnung zu dem Studienausweis mitteilen, dass das Nutzen von Rabatten nicht gestattet ist.

Optional könnte sie auch zusätzlich auf den Ausweis den Hinweis drucken, dass "dieser Ausweis nicht zum Nutzen von Studentenrabatten dient".

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 12:04
von 1957
Der Begriff "Student" wird de facto sehr weit ausgelegt.
Letztlich ist es Sache der die Rabatte anbietenden Firmen, wem sie Rabatt gewähren oder nicht. Da sollte der "Studierende" mal kurz darauf hinweisen, dass er Polizeistudent o.ä. ist.
Bei Benutzung von ÖPNV ist das schon wieder etwas anderes ( wurde im Eingangsthread aber erwähnt).

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 12:46
von Bones65
Jake21 hat geschrieben:
Fr 12. Okt 2018, 11:43
In jedem Fall könnte die Behörde der Diskussion aus dem Weg gehen, würde sie in einer klaren Anordnung zu dem Studienausweis mitteilen, dass das Nutzen von Rabatten nicht gestattet ist.
Meine Behörde hat das!
Sowohl von Seiten der Ausbildungsbehörde, als auch von meiner FH-Verwaltung bei Ausgabe der Studienausweise.

Und ich denke, in den anderen Behörden ist das ähnlich.

Liest halt keiner die Zettel, die es so dazu gibt!

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 13:00
von Jake21
Meine Behörde hat das!
Sowohl von Seiten der Ausbildungsbehörde, als auch von meiner FH-Verwaltung bei Ausgabe der Studienausweise.

Und ich denke, in den anderen Behörden ist das ähnlich.

Liest halt keiner die Zettel, die es so dazu gibt!
Ja, so ist das meiner Meinung ja auch richtig. Nur speziell bei uns war es nicht so. Neben der Empfangsbestätigung, die wir unterzeichnen mussten, gab es keinerlei Hinweise!

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 21:21
von BodenseeCop
Ich bin zwar seit 10 Jahren fertig mit dem Studium in VS. Ich kann mich aber daram erinnern, dass auf der Rückseite des Studentenausweises stand, dass er nicht für Vergünstigungen rangezogen werden kann

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 07:04
von DerLima
Mir ist klar, dass die Behörden das unterschiedlich sehen und bewerten. Tatsächlich fände ich eine bindende richterliche Entscheidung diesbezüglich nicht verkehrt.
Nehme ich den Gesetzestext des §331 (1) so sehe ich die Vorteilsnahme durch Studierende an den FHPol in D tatsächlich nicht.
§331 (1) hat geschrieben:Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es wierd KEIN Rabatt FÜR die Dienstausführung angenommen. Es wird allen Studenten (über den Unterschied zwischen Studenten und Studierenden werde ich gleich etwas schreiben) der gleiche Rabatt gewährt, dass heisst eine Beziehung zwischen Rabatt und Polizeidienst wird nicht hergestellt.
Studierende (oder Studenten) sollen durch diese Rabatte angelockt und als Kunden geworben werden. Der Hintergrund ist die Hoffnung des Rabattierenden, dass der spätere gut bezahlte mit Studienabschluss belegte Großverdiener sich an den Rabatt erinnert und eine Kundenzufriedenheit hergestellt wurde.
KEIN Rabattierender gibt den Rabatt weil er so generös ist. Alle wollen Geld verdienen.
Dass nun die Studenten bei der Polizei Gehalt bekommen, tut dem Ganzen kein Abbruch, dies gibt es durchaus auch in anderen Bereichen. Also alimentierte Studenten. Eltern sind da durchaus Unterhaltspflichtig...

Studenten und Studierende.
Studenten sind auch Studierende. Studierende aber deswegen nicht unbedingt Studenten.
Bleibt die Frage, was sind die Menschen an der FHPol, die im gD studieren?
Sie sind (aus meiner Sicht) Studenten. Sie erhalten einen international anerkannten Studienabschluss. Dies ist in bestimmten Bereichen in denen Menschen studieren nicht zwangsläufig so.
Die Zeit hat geschrieben:Der feine Unterschied zwischen „Student“ und „Studierender“ besteht trotz aller ministeriellen Verlautbarungen weiter: Ein Student studiert an einer Universität oder Technischen Hochschule [Fachhochschule], ein Studierender hingegen studiert an einer jener Anstalten, die früher einmal „Höhere Technische Lehranstalt“ oder auch „Maschinenbauschule“ hießen, die dann in „Staatliche Ingenieurschulen“ umbenannt wurden und heute noch so heißen.

Der Status der Ingenieurschule, die offiziell noch immer im Rang der Berufs- und Berufsfachschulen steht, gibt nicht die Möglichkeit, mit der Abschlußprüfung einen gesetzlich geschützten Titel zu erwerben, wie ihn die Ingenieurschulen unserer Nachbarländer verleihen.

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 07:37
von Franconia
Ich sehe auch kein Problem. Der Rabatt steht JEDEM Studierenden/Studenten zu. Wie Lima sagt, ein dienstlicher Bezug wird zu keinem Zeitpunkt hergestellt.

Bei uns (BY) war das noch nie richtig Thema.

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 10:28
von Diag
Lima, auf die erste Erklärung zum Unterschied konnte man mal wieder warten... ;-)

Die Hochschulgesetze der Länder haben vor Jahren den Terminus "Studierende" eingeführt um das unsäglich doofe "Studentinnen und Studenten" zu vermeiden. Mehr ist es nicht.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum in Deinem Zitat "Technische Hochschule" mit "Fachhochschule" erklärt wird.

Alles was aufgrund (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung besucht werden darf, wird von Studierenden zur Bildung genutzt. Da jetzt Differenzierungen zu konstruieren ist sehr letztjahrtausendig.

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 11:15
von DerLima
Nunja, Diag, scheinbar gibt es da differenzierte Ansichten über die Begrifflichkeiten...

Das war die eine, hier kommt die nächste...

Aber der dahinterstehende Sinn ist:
Unsere Polizeianwärter des gehobenen Dienstes studieren und sind Studentinnen und Studenten.

"Studierende: Menschen, die an einer Universität einem Studium nachgehen, heißen Studenten. Möglicherweise gibt es noch ganz vereinzelte Studiengänge, die als klassische Männerfächer gelten, z.B. an den Bergbau-Universitäten in Freiberg (Sachsen) oder Clausthal-Zellerfeld. Wenn man in diesen Ausnahmefällen darauf hinweisen möchte, daß auch Frauen dort studieren, muß man Studenten und Studentinnen sagen. Wie lächerlich der Begriff «Studierende» ist, wird deutlich, wenn man ihn mit einem Partizip Präsens verbindet. Man kann nicht sagen: «In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.» Oder nach einem Massaker an einer Universität: «Die Bevölkerung beweint die sterbenden Studierenden.» Niemand kann gleichzeitig sterben und studieren."
https://www.zaar.uni-muenchen.de/studiu ... index.html

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 11:52
von Diag
Diese kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren. ;-)

Und ich gebe Dir recht. Wer studiert, ist Student (oder -in). Feddisch. Alles andere (auf unseren Beruf bezogen) wird landesintern geregelt (oder im hier vorliegenden Fall eben nicht). Ich fände eine ganz klare Linie hilfreich. Dann gibts kein Rumgeeiere.

Es gibt duale Studiengänge, bei denen die Studentierendinnen ordentlich Asche kriegen. Und die dürfen profitieren, verbeamtete (die wie beschrieben ihre Rabatte nicht für ihre Tätigkeit sondern für ihren Status erhalten) nicht?

Was ist eigentlich mit dem PHK im Schichtdienst, der in seiner Freizeit nebenher Raketenwissenschaften an der Uni studiert und einen entsprechenden Ausweis hat? Kriegt Geld und studiert und ist Amtsträger...

Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 14:15
von Controller
Lima: topp :zustimm: