Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Syzygy
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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Syzygy » Sa 13. Okt 2018, 18:38

Diag hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 11:52
Was ist eigentlich mit dem PHK im Schichtdienst, der in seiner Freizeit nebenher Raketenwissenschaften an der Uni studiert und einen entsprechenden Ausweis hat? Kriegt Geld und studiert und ist Amtsträger...
Ich persönlich bin weder Fachjurist noch halte ich mich für ein makelloses Leuchtfeuer der Moral sondern für 'nen normalen Durchschnittsbürger, wie sagt man so schön: Spiegelbild der Gesellschaft... Daher auch meine vielleicht recht simple aber seit Jahrzehnten für mich praktikable Einstellung:

Ist der Rabatt oder Vorteil für nicht an die Einzelperson gebundene Gruppen oder gar die Allgemeinheit ausgeschrieben (z.B. "Ü40" oder "Studenten" oder "Leute unter 2m" oder "Alle mit gelbem Hemd" oder "alle die vor 12 Uhr kommen") habe ich damit kein Problem. Will mich jemand einladen oder mir was schenken weil ich dort arbeite wo ich arbeite, lehne ich das ab.

Von Studentenausweisen mal abgesehen gibts ja auch tonnenweise Versicherungen oder andere Mitgliedschaften die für bestimmte Berufsgruppen oder allgemein "öffentlicher Dienst", manchmal auch "Beamte" oder "Beamtenanwärter" oder ganz spezifisch "Vollzugsbehörden" besondere Tarife anbieten. Die mit der Tätigkeit selbst nichts zu tun haben, z.B. Gebäudeversicherungen, PKW-, Unfallversicherung etc... wäre das dann auch 'ne "Vorteilsnahme"? Falls ja, wieso ist das seit Jahrzehnten akzeptiert? -_-
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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Morty » Sa 13. Okt 2018, 18:42

Der §42 BeamtStG spricht vom Annehmen von Vorteilen im Bezug auf das Amt. Da du durch dein Amt den Studierendenstatus und damit einhergehende Preisnachlässe geltend machen willst ist das meinem Empfinden nach pflichtwidriges Verhalten.

Der nebenbei studierende PHK macht seinen Studierendenstatus nicht auf Grundlage seines Amtes geltend.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Franconia » Sa 13. Okt 2018, 19:28

Morty hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 18:42
Der §42 BeamtStG spricht vom Annehmen von Vorteilen im Bezug auf das Amt. Da du durch dein Amt den Studierendenstatus und damit einhergehende Preisnachlässe geltend machen willst ist das meinem Empfinden nach pflichtwidriges Verhalten.

Der nebenbei studierende PHK macht seinen Studierendenstatus nicht auf Grundlage seines Amtes geltend.
Und was ist dann mit der Gewerkschaftszugehörigkeit und damit einhergehenden Rabatten?

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Syzygy » Sa 13. Okt 2018, 19:59

Morty hat geschrieben:
Sa 13. Okt 2018, 18:42
Der §42 BeamtStG spricht vom Annehmen von Vorteilen im Bezug auf das Amt. Da du durch dein Amt den Studierendenstatus und damit einhergehende Preisnachlässe geltend machen willst ist das meinem Empfinden nach pflichtwidriges Verhalten.

Der nebenbei studierende PHK macht seinen Studierendenstatus nicht auf Grundlage seines Amtes geltend.
Verstehe ich das richtig, dass Du damit die Inanspruchnahme jeglicher Sondertarife oder Rabatte für z.B. "Beamte" (Eingruppierung bei Versicherungen oder Sonderangebote bei Telefongesellschaften etc...) als pflichtwidriges Verhalten einstufen würdest? Denn diese haben ja genau diesen Status eben durch ihr Amt.
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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Diag » Sa 13. Okt 2018, 21:48


Morty hat geschrieben:Der §42 BeamtStG spricht vom Annehmen von Vorteilen im Bezug auf das Amt. Da du durch dein Amt den Studierendenstatus und damit einhergehende Preisnachlässe geltend machen willst ist das meinem Empfinden nach pflichtwidriges Verhalten.
Nimmt man die Rabatte mit Studenten- oder Dienstausweis an?

Und was ist mit dem Studententarif beim Turmaufstieg auf das Straßburger Münster oder beim Eintritt in den Tower of London?

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 15. Okt 2018, 06:59

Rabattannahme für Studenten ist also pflichtigwidrig :gruebel: Copzone fetzt.
Dann bitte auch nicht bei der Kfz-Versicherung in Tarifgruppe B gehen!!!

Natürlich ist man Student (allerdings mit dickem Monatsgehalt). Es wird an einer Fachhochschule studiert und mit entsprechenden Abschluss (hoffentlich) beendet. Keine Ahnung, was es daran zu zweifeln gibt. Wobei dieses Studium mit einem Studium an der Uni nicht zu vergleichen ist.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon 1957 » Mo 15. Okt 2018, 07:41

Wir diskutieren hier über etwas, dass alltäglich ist und kaum jemals zu ernsthaften Problemen führte. Es kann im EInzelfall zu Problemen führen. Aus meiner Sicht sind "studierende" Polizisten keine Studenten, sondernd Azubis. Das ist aber nur meine bescheidene und durchaus auch "beschränkte" Sichtweise.

Wäre nunmal interessant, worauf der Dozent des Themenerstellers seine Auffassung stützt.Wahrscheinlich ist das so eine althergebrachte Geschichte. Was immer schon so gewesen ist, muss natürlich immer so bleiben - ganz gleich, wo die Angelegenheit ihre Ursache/Begründung (was oft auch keiner mehr weiß) findet. Das ist übrigens eine polizeiliche Unweisheit. Die Veränderungen der Ausbildungen blieben dann unberücksichtigt.
Zu einer Zeit, als als die FH der Polizei nur von Aufstiegsbeamten besucht wurde, war das sicherlich noch up to date.

Im Intranet (NRW) gibt es unter dem Stichwort "Korruptionsprävention" einige Hinweise, die sich auch auf "Rabatte" beziehen
Zuletzt geändert von 1957 am Mo 15. Okt 2018, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Diag » Mo 15. Okt 2018, 08:15

1957, ich glaube, dass das Problem nicht die Meinung DES Dozenten sondern vielmehr die MeinungEN DER Dozenten ist/sind.

Ich kann daher die Unsicherheit beim Threadersteller schon verstehen. Klare Linie wäre da nett. Vielleicht sollten daher nicht die Dozenten sondern eher die Ausbildungsleitung an der Hochschule gefragt werden.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon 1957 » Mo 15. Okt 2018, 08:24

Na ja, wenn ein Dozent so etwas anspricht, dann sollte er auch Ross- und Reiter nennen können. Ich hatte im meinen letzten Post noch etwas hinzugefügt.
Sucht mal bei Euch im Intranet unter dem Stichwort "Korruptionsprävention".

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Diag » Mo 15. Okt 2018, 09:18

Ich bin da ganz bei Dir. Du weißt aber, wie das bei manchen ist mit Selbstsicherheit bei völliger... ;-)

Dein Hinweis mit Korruptionsprävention könnte aber auch eher verwirren.

Wie gesagt: Ich fände hier eine klare Aussage seitens Behörde inkl. Belehrung hilfreich.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mo 15. Okt 2018, 10:46

Man muss hier erst einmal ganz klar trennen. Die "moralische Komponente" i.S.v. "das ist nicht gut , richtig, sonstwas, die bekommen doch Gehalt, das ist doch nicht so gedacht usw.", die bei Threads mit solchen Fragestellungen offenbar immer auftaucht, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Bezogen auf die Fragestellung des Threads gehört das aber nicht hierher.
Wenn ein Unternehmen, Gewerbetreibender o.ä. Polizeistudenten (und die vielen anderen Studenten, die ebenfalls während des Studiums aus den verschiedensten Gründen ein Gehalt beziehen) von seiner Rabattaktion ausschließen möchte, dann steht es ihm frei, das ganz einfach kundzutun.
Auch könnte man ja die Frage stellen, aus welchem Grund überhaupt Studentenausweise ausgegeben werden, wenn der Dienstherr wirklich jegliche Vergünstigung (z.B. auch den rabattierten Bezug von Literatur, Zugang zu Software zur Verwendung im Studium o.ä.) rigoros ausschließen wollte.
Aber, wie gesagt, anderes Thema.

Bezgl. des in Rede stehenden § 331 StGB sehe ich wie DerLima ebenfalls keine Vorteilsannahme, da das der Tatbestand einfach nicht hergibt. Es gibt keinen Bezug zu der Dienstausübung, da der Rabatt quasi mit der Gießkanne über alle Studenten gleichermaßen ausgeschüttet wird, ohne Ansehen der Person und völlig unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit, die dem Rabattierenden im Augenblick dieses Angebots ja nicht einmal bekannt ist und die der Student ihm gegenüber auch nicht thematisiert.
Strafrechtlich relevant könnte es dann werden, wenn der Rabattierende Studenten mit Gehalt ausdrücklich von dieser Aktion ausschließen würde (ein solcher Fall ist mir jedoch nicht bekannt) und der Student dann über diese Tatsache (ggf. auch nur konkludent) täuschen würde, um diesen Rabatt dennoch zu erlangen. Aber auch hier: anderes Thema.

Noch gar nicht thematisiert wurde jedoch die in § 42 BeamtStG geregelte Annahme von Belohnungen und Geschenken. In Nds. noch in § 49 NBG konkretisiert und zusätzlich per Erlass reglementiert (MI-Z 2.3-03102/2.4; in anderen BL sicherlich ähnlich geregelt).
Während das BeamtStG wieder einen konkreten Bezug zum Amt fordert, der wie bereits bei § 331 StGB dargelegt m.A.n. zu verneinen ist, gehen die Erlasse ggf. deutlich weiter.
Die Erlasslage in Nds. lässt bzgl. der hier genannten Studentenrabatte leider ein wenig Interpretationsspielraum. Da es sich jedoch um einen allgemeinen Rabatt, und nicht um einen für eine bestimmte Berufsgruppe handelt, lese ich es so, dass dies noch im Einklang mit der Erlasslage steht. Noch "sicherer" wäre es, den Rabatt außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs anzunehmen. Dies dürfte bei den Studenten jedoch in den allermeisten Fällen ohnehin zutreffen.
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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon capian » Fr 19. Okt 2018, 10:21

Mit so vielen Antworten habe ich dann doch nicht gerechnet. Lieben Dank erstmal, da waren doch einige sehr ausführliche Erklärungen und Äußerungen dabei.

Diag hat geschrieben:
Mo 15. Okt 2018, 08:15
1957, ich glaube, dass das Problem nicht die Meinung DES Dozenten sondern vielmehr die MeinungEN DER Dozenten ist/sind.
Genau, darum ging es mir eben. Dadurch, dass keiner der Dozenten das gleiche zu dem Thema sagt, herrscht nicht nur bei mir Unsicherheit was das angeht.

schutzmann_schneidig hat geschrieben:
Mo 15. Okt 2018, 10:46
Man muss hier erst einmal ganz klar trennen. Die "moralische Komponente" i.S.v. "das ist nicht gut , richtig, sonstwas, die bekommen doch Gehalt, das ist doch nicht so gedacht usw.", die bei Threads mit solchen Fragestellungen offenbar immer auftaucht, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Bezogen auf die Fragestellung des Threads gehört das aber nicht hierher.
Muss ich zustimmen, mir ging es echt nicht darum ob wir es sollten oder nicht. Ich mach's nicht aber mir soll es egal sein was meine Kollegen hierbei mit ihrem Gewissen ausmachen können und was nicht.


Zurück zum eigentlichen Thema: so wie ich das hier verstanden habe, scheint es keine klaren Richtlinien zur der thematisierten Rabattannahme zu geben. Schade eigentlich, kann mich Diag nur anschließen, dass eine deutliche Ansage seitens Behörde durchaus sinnvoll wäre.

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Controller » Fr 19. Okt 2018, 14:14

Erfrage die Ansicht der Gewerkschaft - denn die werden dich vertreten, sollte es so kommen :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 19. Okt 2018, 15:56

Mal angenommen, es käme einer auf die Idee, wegen einer Rabattinanspruchnahme bei einem Kinobesuch ein Straf- & Disziplinarverfahren zu eröffnen, dann können wir den Laden zu machen. Wenn wir sonst keine Sorgen haben...

@1957
Hat die Person einen Studentenausweis einer FH / Uni, ist es ein Student, zumindest nach meiner Auffassung.
Bei uns in SN spricht man regelrecht von Studiengängen. www.polizei.sachsen.de führt die Rubrik "Ausbildung und Studium"

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Re: Studentenrabatte - Vorteilsannahme?

Beitragvon vladdi » Fr 19. Okt 2018, 16:21

Ghostrider1 hat geschrieben:Mal angenommen, es käme einer auf die Idee, wegen einer Rabattinanspruchnahme bei einem Kinobesuch ein Straf- & Disziplinarverfahren zu eröffnen, dann können wir den Laden zu machen. Wenn wir sonst keine Sorgen haben...
Richtig!

Dieser Auffassung folgend sollten wir uns um die wichtigen Dinge kümmern, durchgesteuerte Prüfungsaufgaben, verweigerter Handschlag / Intoleranz gegenüber Frauen, Pornos von Polizeiazubis braucht man keine Aufmerksamkeit zu schenken.

Fraglich nur, ab welcher Sorge die Behörde handeln sollte...


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