Für den Fall, dass in Niedersachsen jemand zu dem o.g. Thema Bedarf an aktuellen Infos hat, folgender Beitrag
aus dem -Politikjournal für Niedersachsen "Rundblick" (Nr. 219)-.
Für das äußere Erscheinungsbild von Polizeibeamten gibt es Regeln. Nicht nur die Uniform zeigt,
dass es sich um Vertreter der Staatsgewalt handelt, die in einer bestimmten Form auftreten sollen. Seit
einigen Monaten wird nun öffentlich über die Frage diskutiert, ob man jungen Polizisten, die in den
Beruf einsteigen, auch das Tragen von Tattoos gestatten soll. Susanne Graf, Personalreferatsleiterin in
der Polizeiabteilung des Innenministeriums, sieht durchaus einen Trend zu Tätowierungen. „Unter den
Bewerbern für den Polizeiberuf sind diejenigen, die einen solchen Körperschmuck tragen, verbreiteter
als bisher“, sagte sie. Da aber klar geregelt sei, dass Polizisten an sichtbaren Stellen des Körpers nicht
tätowiert sein dürfen, gebe es bisher keine solchen Polizeibeamten in Niedersachsen. Im Jahr 2016
seien 1632 Polizisten neu eingestellt worden, ihnen hätten mehr als 6000 Bewerber
gegenübergestanden. „Solange das Verhältnis zwischen freien Stellen und Interessenten so ist, können
wir die Vorgabe problemlos umsetzen“, betonte Graf.
Allerdings ist der Erlass des Ministeriums von 2013, der die Tattoo-Frage behandelt, künftig nicht
mehr ausreichend. Der Grund dafür liegt auf der juristischen Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht
hatte vor gut einem Jahr entschieden, dass das Verbot einer Tätowierung einen so weitgehenden
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen bedeute, dass dafür eine „parlamentarische
Leitentscheidung“ gegeben sein müsse. Auf Nachfragen im Innenausschuss erklärte Graf dann, dass
ihr Haus auch an einem Gesetzentwurf in diese Richtung arbeite. Die Formulierung in einem
bayerischen Gesetz, das bereits in Kraft getreten ist, sieht eine Ermächtigung für das Innenministerium
zu entsprechenden Erlassen vor – was etwa Haar- und Bartfrisuren angehe, aber auch
Kennzeichnungen der Haut, die sich nicht einfach wieder entfernen lassen. Auf der Basis einer solchen
Gesetzesbestimmung kann das Ministerium in Bayern dann einen neuen Erlass herausgeben. Dies
könnte ein Weg sein, den auch Niedersachsen einschlägt.
Hierzulande gibt es nach Auskunft des Innenministeriums bisher keine Polizisten, die ihren Wunsch
nach einem Tattoo geäußert hätten. In solchen Fällen, bei denen es nicht um die Einstellung neuer
Beamten geht, sondern um die Bitte eines schon im Dienst befindlichen Polizisten nach einer
Tätowierung, würde bisher eine Sonderregelung greifen: Der Vorgesetzte des Polizisten müsste eine
Ausnahme gestatten, also eine Sondererlaubnis erteilen. Das Innenministerium steht nun vor der Frage,
ob darüber hinaus bei der neuen Gesetzesregelung erlaubt sein soll, ein „dezentes Tattoo“ auch dort
zu tragen, wo es mitunter sichtbar sein kann – etwa am Unterarm. Damit wären aber, wie Graf
erläuterte, neue Abwägungsprobleme verbunden. Die Frage nämlich, was dezent ist und was nicht,
ließe sich kaum nach eindeutigen Vorgaben klären. Die Größe eines Tattoos allein sei nicht
ausschlaggebend, denn auch ein kleiner, aber provokativer Schriftzug könne Anstoß erregen, ein
unverfängliches großes Zeichen hingegen unproblematisch sein. Klar sei, dass verfassungsfeindliche
Symbole nicht geduldet werden. Eine Einschätzungsfrage könne gegeben sein, wenn es
beispielsweise um einen Totenkopf gehe, der nicht verboten sei, aber in bestimmter Weise aggressiv
wirken könne. Graf meint, dass sinnvollerweise eine Kommission in Zweifelsfällen zu Entscheidungen
kommen könne. Die Referatsleiterin des Ministeriums weist aber zugleich auf eine aktuelle Studie aus
Rheinland-Pfalz hin, wonach tätowierte Polizisten als weniger vertrauenswürdig, manchmal sogar
bedrohlich wahrgenommen würden.
Grüße
konspi
Sollen Polizisten tätowiert sein dürfen? Das Innenministerium bereitet dazu ein Gesetz vor
Moderatoren: schutzmann_schneidig, coco_loco
Sollen Polizisten tätowiert sein dürfen? Das Innenministerium bereitet dazu ein Gesetz vor
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
"Glück ab"!
"Glück ab"!
Re: Sollen Polizisten tätowiert sein dürfen? Das Innenministerium bereitet dazu ein Gesetz vor
Eigentlich ist es der totale Irrsinn. Ich kenne soviele Kollegen die sogar sichtbar tatöwiert sind. Da sagt dann keiner weiß, aber bei der Einstellung sind tattoos nicht in Ordnung. Vielleicht sollte man da mal eine einheitliche Linie fahren.
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- Deputy Inspector
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Re: Sollen Polizisten tätowiert sein dürfen? Das Innenministerium bereitet dazu ein Gesetz vor
Denke die Diskussion hatten wir hier schon mehrfach...
Es gibt eine klare Linie...der Erlass aus 2013!
Und der gilt auch für aktive Kollegen. Nur scheiterts an der Durchsetzung. Verwässert werden diese Vorgaben durch Gerichtsentscheide, die uns vorgeben wollen wie ein Mitarbeiter aussehen soll, wie groß....oder oder oder
Es gibt eine klare Linie...der Erlass aus 2013!
Und der gilt auch für aktive Kollegen. Nur scheiterts an der Durchsetzung. Verwässert werden diese Vorgaben durch Gerichtsentscheide, die uns vorgeben wollen wie ein Mitarbeiter aussehen soll, wie groß....oder oder oder
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