NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon dark_pr0gression » Mo 24. Aug 2020, 14:19

Ja, offenbar werden wir zunächst mit allen anderen zu PK / PK'innen ernannt, ab dem 01.09. werden dann aber direkt die Stellen bei K besetzt... und ich vermute, in dem Zuge wird man dann auch KK / KK'in.
Einstellungsjahrgang 2017

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 24. Aug 2020, 15:48

So wird das sein. Ernennung zum PK...mit der Einweisungsverfügung der aufnehmenden Personaldienststelle zur Planstelle wird die Änderung der Amtsbezeichnung begründet.
:lah:

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Alpignolo » Do 29. Okt 2020, 15:41

Hallo zusammen. Ich hoffe es sind alle gut in ihrem K angekommen.
Hab da mal ne Frage. Wir sind ja erstmal nach der Ausbildung alle A9 - 2 eingruppiert. Weiss hier Jemand, ob die ggf. zum Spezialistenprogramm benötigte Vorqualifikation angerechnet werden kann / angerechnet wird?

Vielen Dank und viele Grüße

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Criss_mitchel » Do 29. Okt 2020, 16:02

Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind. Mit Zustimmung des Finanzministeriums kann von Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten. Zeiten für zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit erworben wurden, können in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit insgesamt bis zu drei Jahren als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt werden. Die Entscheidung nach den Sätzen 2 bis 4 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden durch Unterbrechungszeiten nach Absatz 2 nicht vermindert. Die Summe der Zeiten nach den Sätzen 1 bis 4 wird auf volle Monate aufgerundet.

Quelle Landesbesoldungsgesetz NRW

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Alpignolo » Do 29. Okt 2020, 19:52

Danke für die Antwort. Aber das wusste ich auch schon.... .:-) Ich dachte es gibt inzwischen irgendetwas neues. So ein Programm gab es ja bisher glaub ich nicht bei der Polizei NRW.
Wenn dich deine Vorbildung dafür qulifiziert an so einem Programm teilzunehmen, dann denke ich sollte die Vorbildung auch auf die Erfahrungsstufen angerechnet werden.... Oder seh ich das komplett falsch? Ohne Vorbildung keine Möglichkeit am Programm teilzunehmen.... Mit Vorbildung = Teilnehmer am Programm. Ist ja auch eine Art Qualifikation die der "Spezialist" mitbringt um am Programm teilzunehmen.
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Abend noch.

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 29. Okt 2020, 20:02

Da das extrem einzelfallabhängig ist, da auch nach meiner Bewertung mit wenig Eindringtiefe geprüft wurde, wer Spezialist ist, müsstest du uns hier jetzt entweder deine präzise Vita präsentieren....oder aber eine Anfrage an deine personalführende Dst., in der Regel ZA 2.1, anfragen. Solltest du von dort keine befriedigende Antwort erhalten, kann ggf. dein Personalrat vermitteln - aber es kommt halt sehr drauf an, was du gemacht hast und wie da die Schriftlage aussieht.
:lah:

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Criss_mitchel » Do 29. Okt 2020, 20:08

Warum sollte es etwas neues geben? Ist ja im Gesetz geregelt.
Bist du schon fertig oder erst zum 1.9.21??

Entweder wird die Eefahrungsstufe dementsprechend festgesetzt und wenn nicht Widerspruch gegen die Einordnung mit der Begründung, die du auch hier nennst.
Im Normalfall sollte die Stufe dann durch die zuständige Stelle geändert werden. Wenn die Vorgaben erfüllt sind
Ansonsten bleibt noch der Weg zum VG bis es da zum Termin kommt kann es aber einige Jahre dauern. Ich spreche da aus Erfahrung
:-D.

Achja wenn ich mich richtig erinnere wird nur die Berufserfahrung angerechnet und nicht die Ausbildungszeit oder Studienzeit.

Wie Chaos schon sagte ist es vom Einzelfall abhängig. Deshalb frage ich auch, ob du schon fertiger Spezialist bist oder erst wirst.
Mit der Festsetzung der Erfahrungsstufe hättest du auf dem Schreiben auch direkt einen Ansprechpartner ;)

Bleib Gesund und einen schönen Abend noch

Criss

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Yen » Fr 30. Okt 2020, 11:53

Ohh das versuche ich doch auch prüfen zu lassen.
Das "Spezialist" hat man mir auch angeboten, aber ich stimme KC zu, dass hier nur sehr oberflächlich geprüft wird.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Behörde einfach versucht einen Nutzen aus dem Programm zu ziehen.
Dabei muss man so ein richtiger Spezialist nicht sein.

Einfach mal probieren und Erfahrungen sammeln 😊

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Yellowstone » So 1. Nov 2020, 13:18

Hat jemand Details dazu, nach welchen Kriterien die Stellen vergeben werden?

Bspw. 2 KA mit gleicher Vorquali, jedoch nur eine Stelle? (Hatte mal etwas zum Notenschnitt im Studium gehört)

Kann man auch 3 Wunschbehörden äußern?
Was ist, wenn man bei der ersten keine Stelle bekommt?
Ist das Verfahren vergleichbar mit dem normalen Verfahren?
Vielleicht hat ja jemand genauere Erkenntnisse zum gesamten Verfahren ;-)

Vielen Dank bereits.

Lebboni

Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon Lebboni » Mi 4. Nov 2020, 00:56

Yellowstone hat geschrieben:
So 1. Nov 2020, 13:18
Hat jemand Details dazu, nach welchen Kriterien die Stellen vergeben werden?

Bspw. 2 KA mit gleicher Vorquali, jedoch nur eine Stelle? (Hatte mal etwas zum Notenschnitt im Studium gehört)

Kann man auch 3 Wunschbehörden äußern?
Was ist, wenn man bei der ersten keine Stelle bekommt?
Ist das Verfahren vergleichbar mit dem normalen Verfahren?
Vielleicht hat ja jemand genauere Erkenntnisse zum gesamten Verfahren ;-)

Vielen Dank bereits.
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, wo eine Kollegin nach dem Studium direkt bei K gelandet ist - ohne Vorquali und mit Sondergenehmigung vom IM. Die entsprechende Behörde hat in den Tagen vor der Versetzung eine entsprechende Interessentenabfrage gestartet.

In unserem Jahrgang ging es mit den Versetzungen sowieso drunter und drüber. Waren einige Überraschungen dabei.

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon dark_pr0gression » Do 25. Mär 2021, 21:38

Yellowstone hat geschrieben:
So 1. Nov 2020, 13:18
Hat jemand Details dazu, nach welchen Kriterien die Stellen vergeben werden?

Bspw. 2 KA mit gleicher Vorquali, jedoch nur eine Stelle? (Hatte mal etwas zum Notenschnitt im Studium gehört)

Kann man auch 3 Wunschbehörden äußern?
Was ist, wenn man bei der ersten keine Stelle bekommt?
Ist das Verfahren vergleichbar mit dem normalen Verfahren?
Vielleicht hat ja jemand genauere Erkenntnisse zum gesamten Verfahren ;-)

Vielen Dank bereits.


Hi Yellowstone,

auch wenn dein Beitrag schon einige Monate her ist - ist ja sehr still geworden hier - nun eine Antwort meinerseits dazu:

Soweit ich weiß, war es in meinem Jahrgang, EJ2017, so, dass überhaupt nicht genug geeignete Interessenten vorhanden waren. Daher gab es abgesehen von der beruflichen Vorbildung absolut keine weiteren Kriterien, auch wenn man sich das ursprünglich mal so vorbehalten hatte. Es sind sogar die geeigneten Kandidaten aus dem EJ2016 angeschrieben worden, ob Interesse besteht. Ein Kollege in meiner Behörde hat das Angebot dankend angenommen.

Und ja, du füllst ein ähnliches Formular, wie das reguläre zum Personal- und Nachersatzverfahren aus, wo du auch deine drei Behörden einträgst. Sollte in einer der Behörden keine Stelle mehr frei sein, würde man dann den Zweitwunsch berücksichtigen, usw... Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass du dir auch da eher keine Sorgen machen musst. Nicht nur wegen der generellen Personalarmut bei K, ich hatte auch das Gefühl, dass erstmal die Interessenten abgefragt wurden und man dann extra für diese Leute auch in der Behörde die Stellen geschaffen hat, obwohl diese nicht vorgesehen waren ("Übern Durst", obwohl man dort eigentlich eher am absaufen ist). Grund ist schlichtweg, dass man das Programm vom Innenminister umsetzen wollte. Letzteres ist mir so auch in einem Gespräch mit einer Führungsperson mal gesagt worden.

Ich kann hier natürlich nur für meine Behörde sprechen. Allerdings denke ich, dass, wenn man auf dem Formular für das PNV drei größere Behörden einträgt, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fahrkarte nach K drin ist. Sofern man das überhaupt möchte - viele der Kolleginnen u. Kollegen aus meinem Jahrgang wollten auch gar nicht, obwohl sie angeschrieben worden waren. Vielleicht hat das K-Praktikum auch in irgendeiner Weise abgeschreckt, whatever... ich fand eigentlich alles rund um die Kripo sehr interessant und war sehr froh über die Möglichkeit.

Ein Unterschied zum "normalen" PNV war übrigens auch, dass mir die Behörde, in der ich Dienst verrichten darf, schon weitaus eher (ca. 3 Monate) mitgeteilt wurde, als den anderen KAs. Unter der Hand sogar noch etwas früher, was auch daran liegen kann, dass Einstellungs-/Ausbildungs- und Erstverwendungsbehörde in meinem Fall die gleiche ist.
Einstellungsjahrgang 2017

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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich

Beitragvon ndb » Fr 16. Apr 2021, 09:19

dark_pr0gression hat geschrieben:
Do 25. Mär 2021, 21:38

Hi Yellowstone,

auch wenn dein Beitrag schon einige Monate her ist - ist ja sehr still geworden hier - nun eine Antwort meinerseits dazu:

Soweit ich weiß, war es in meinem Jahrgang, EJ2017, so, dass überhaupt nicht genug geeignete Interessenten vorhanden waren. Daher gab es abgesehen von der beruflichen Vorbildung absolut keine weiteren Kriterien, auch wenn man sich das ursprünglich mal so vorbehalten hatte. Es sind sogar die geeigneten Kandidaten aus dem EJ2016 angeschrieben worden, ob Interesse besteht. Ein Kollege in meiner Behörde hat das Angebot dankend angenommen.

Und ja, du füllst ein ähnliches Formular, wie das reguläre zum Personal- und Nachersatzverfahren aus, wo du auch deine drei Behörden einträgst. Sollte in einer der Behörden keine Stelle mehr frei sein, würde man dann den Zweitwunsch berücksichtigen, usw... Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass du dir auch da eher keine Sorgen machen musst. Nicht nur wegen der generellen Personalarmut bei K, ich hatte auch das Gefühl, dass erstmal die Interessenten abgefragt wurden und man dann extra für diese Leute auch in der Behörde die Stellen geschaffen hat, obwohl diese nicht vorgesehen waren ("Übern Durst", obwohl man dort eigentlich eher am absaufen ist). Grund ist schlichtweg, dass man das Programm vom Innenminister umsetzen wollte. Letzteres ist mir so auch in einem Gespräch mit einer Führungsperson mal gesagt worden.

Ich kann hier natürlich nur für meine Behörde sprechen. Allerdings denke ich, dass, wenn man auf dem Formular für das PNV drei größere Behörden einträgt, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fahrkarte nach K drin ist. Sofern man das überhaupt möchte - viele der Kolleginnen u. Kollegen aus meinem Jahrgang wollten auch gar nicht, obwohl sie angeschrieben worden waren. Vielleicht hat das K-Praktikum auch in irgendeiner Weise abgeschreckt, whatever... ich fand eigentlich alles rund um die Kripo sehr interessant und war sehr froh über die Möglichkeit.

Ein Unterschied zum "normalen" PNV war übrigens auch, dass mir die Behörde, in der ich Dienst verrichten darf, schon weitaus eher (ca. 3 Monate) mitgeteilt wurde, als den anderen KAs. Unter der Hand sogar noch etwas früher, was auch daran liegen kann, dass Einstellungs-/Ausbildungs- und Erstverwendungsbehörde in meinem Fall die gleiche ist.
Hi dark_pr0gression,

danke für deinen ausführlichen Erfahrungsbericht.

Ich finde die Möglichkeit grundsätzlich interessant. Ich bringe eine IT-Ausbildung mit und habe zuletzt knapp drei Jahre als Beschäftigter bei K gearbeitet.

Bis es bei mir losgeht, ist ja noch reichlich Bedenkzeit. Vielleicht komme ich ja auch zu dem Schluss, erstmal ein paar Jahre Erfahrungen bei GE zu sammeln.
EJ 2021
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