ER-Klausur des Ej. 2004

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Sebi
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ER-Klausur des Ej. 2004

Beitragvon Sebi » Mi 8. Jun 2005, 14:22

Na, Leute?

Wie lief es bei euch?
Ich war echt zufrieden, auch wenn ich erst kurz vor knapp fertig geworden bin!
Toll fand ich, dass die zu Prüfenden Maßnahmen bereits in der Aufgabenstellung erwähnt wurden ;-)

Aber meine rechte Hand ist irgendwie total ausgelaugt, ich glaube, ich kann Strafrecht morgen nicht mitschreiben ;-)
Oh Gott, oh Gott, wenn ich an morgen denke! Da muss ich noch einiges für tun...

Aber mit ER bin ich wie gesagt voll zufrieden!

Gruß,
Sebi

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Beitragvon Ginger » Mi 8. Jun 2005, 14:28

Gruß an den Dozenten der die Klausur verfasst hat... ich fand sie scheiße und fürs S2 viel zu schwer im Schusswaffengebrauch lag absolut kein Unterrichtsschwerpunkt und auch mit dem TierschG fand ich nicht wirklich toll!!!! 5 Punkte werdens schon geworden sein, aber ich weiß echt mal nicht, warum ich überhaupt gelernt habe!!!!

nen schlechtgelaunten gruß aus Münster

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klausuuur!

Beitragvon Fetter_hobbit » Mi 8. Jun 2005, 14:32

hi kollegas!
Ich fand die Klausur in Ordnung. Das Tierschutzgesetz hast du doch quasi nur gebraucht um hier abzuleiten, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, weil die objektive Rechtsordnung gefährdet ist.
Ich hatte mit viel mehr als zwei Maßnahmen gerechnet :mrgreen:
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Beitragvon Tob » Mi 8. Jun 2005, 14:36

Moin!

Ich fand die Klausur richtig in Ordnung.
Und auf Schusswaffengebrauch waren wir zum Glück auch gut vorbereitet. Ich hätt es schwieriger gefunden, wenn eine StPO-Maßnahme dabei gewesen wär.
So, die nächste Klausur geschafft und jetzt noch mal wiederholen für die Strafrechtsklausur morgen, vor der mit schon ein bisschen Bange ist.

Gruß aus Bielefeld, :wink:
Tobi

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Beitragvon BurningHeart » Mi 8. Jun 2005, 14:40

Hi!
Ich hab grad noch mit nem Kollegen telefoniert und wir sehen das ähnlich wie Ginger. Waffengebrauch wurde bei uns nicht wirklich intensiv behandelt und ein Schwerpunkt war es in unserem Unterricht schon gar nicht. Von daher war das für uns echt eine...ähh.. "Herausforderung". Da bleibt wohl nur das Prinzip Hoffnung.
Düster gelaunte Grüße von mir und dem Kollegen aus Gelsenkirchen!
In einer Demokratie DARF jeder eine Meinung haben. Aber es MUSS nicht jeder. Wäre gut, wenn sich das mal rumspricht!
Dieter Nuhr

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Beitragvon erbsenkopf » Mi 8. Jun 2005, 14:46

Also ich fand die Klausur auch gut....Haben zwar auch erst letzten Mittwoch Schusswaffengebrauch gemacht, aber hab mir das selbst angelesen, und von daher denke ich das ich da soweit keine großen Probleme mit hatte....(hoff ich zumindest...)

Das die zu prüfenden Maßnahmen draufstanden war echt super....hab nämlcih schon leichte Panikanfälle bekommen man müsste jetzt auch noch die Sonder- und Wegerechtsfahrt prüfen....das hatte ich bisher nämlich dem Fach verkehrsrecht zugeordnet :D

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Beitragvon derolli81 » Mi 8. Jun 2005, 14:49

das problem ist immer wie die einzelnen dozenten den schwerpunkt legen, wenn natürlich der schusswaffengebrauch nicht genau behandelt wurde ist es wirklich schwer diesen fall zu lösen....aber kopf hoch bis jetzt gibt es ja noch keinen fremkorrektor und euer dozent weiß ja was ihr genau bahndelt habt und nicht.....wenn da ein bisschen menschlichkeit in dem dozentenherz funkt, und davon sollte man doch ausgehen, dann wird das wohl berücksichtigt....bei uns wurden wir zum glück ganz gut vorbreitet.....drücke denen ganz fest die daumen, die einbisschen ins kalte wasser geworfen wurden

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Beitragvon Markus82 » Mi 8. Jun 2005, 14:56

Also ich fand es ganz O.K.

Der Sofortvollzug ist ja sowieso immer der Selbe. Beim Schusswaffengebrauch ist nur ein bißchen mehr zu prüfen. Und wenn man die Vorschriften aus dem § 57 PolG beachtet stößt man irgendwann auch auf den 63 I und IV PolG und dann ist die Maßnahme eigentlich schon geritzt. ;-D

Schusswaffengebrauch war glaube ich nirgendwo ein Unterrichtsschwerpunkt...aber als Transfair auch nicht so ein Problem.

Wenn ich gucke, wie viel Maßnahmen in den Klausuren der Vorjahre waren, war die ja echt mal in Ordnung.

Wenn das morgen so weiter geht ist echt alles in Butter, aber ich fürchte, dass es da etwas anderes aussieht.
Und in Strafrecht ist der Studienstandort vom Notendurchschnitt auch noch der Schlechteste. :cry:
----Oh man, ich werde jetzt wohl besser wieder üben---- ;-D

Gruß Markus
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www.jg-koeln.de

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Beitragvon Schnappi » Mi 8. Jun 2005, 15:08

Mir geht´s ähnlich wie dem Erbsenkopf..

..mein Puls ging auf 180, als ich beim ersten Lesen dachte, die Sonder- und Wegerechtsfahrt müsste geprüft werden..
Die Angaben zu den zu prüfenden Maßnahmen fand ich daher fair..

Hoffe mal ich hab diesen fiktiven VA da einigermaßen richtig reingebastelt und geprüft.. :lupe:

Gruß Schnappi

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Beitragvon Sebi » Mi 8. Jun 2005, 15:14

1.) Platzverweis
2.) fiktiver VA
3.) Zwang

-> in der Reihenfolge hab ich geprüft... Beim Zwang wurd die Zeit etwas knapp, hat aber gerade noch so gereicht ;-)

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Beitragvon AndreWuppertal » Mi 8. Jun 2005, 15:40

hey schnappi..jari bist dus??das bild kenn ich doch irgendwoher :mrgreen:

also ich fands recht schwer für den anfang...habs mir gottseidank gestern nochmal angeguckt mit den schusswaffen..und beim fiktiven va hab ich §8abs1 geprüft.
bei der rechtsnatur zur zwangsmaßnahem..hat da auch jemand geschrieben dass es sich um einen realakt in form von verwaltungszwang handelt?? :/ hoff ma das des richtig war...

einen solala-gruß aus hagen
MÜLLER, PK!

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Beitragvon Anonym » Mi 8. Jun 2005, 15:43

Fiktiver VA?

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Beitragvon jello » Mi 8. Jun 2005, 16:18

Hi,

fand die Klausur auch ok, habe mich auch selbst schon mal mit dem Thema Schusswaffengebrauch befasst, aber wenn man das natürlich noch nie gemacht hat ist es sicherlich nicht so leicht gleich beim Schusswaffengebrauch gegen Tiere auf den §63PolG i.V.m. der VV 63.13 zu kommen. Den dieser gestattet ausdrücklich das erschießen von Tieren, wenn es sonst unter Qualen verenden würde und der Eigentümer nicht rechtzeitig erreicht werden kann um das Tier zum Tierarzt zu bringen. Natürlich war es beim Sofortvollzug ein faktischer Eingriff/Verwaltungsrealakt mit Eingriff.
Viel Glück denn noch für die restlichen Klausuren.

Gruß
Skittle

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Beitragvon DaDoYo » Mi 8. Jun 2005, 16:28

Ich fand's knorke und werde keine Fachsimpelei hier anfangen und schreiben, was ich alles wie gelöst habe.

Aber mit 8P rechen ich mindestens (Ohne große Töne spucken zu wollen...)
mfG,
Yogi

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Beitragvon erbsenkopf » Mi 8. Jun 2005, 16:28

Es ist ein Realakt mit Eingriffsqualität, weil ein VA ja an der Bekanntgabe (Hundebesitzer is nicht da) gescheitert wäre....Daher kommt man ja auf den Sofortvollzug. Und Voraussetzung für § 50 II PolG ist u.a., dass die Polizei innerhalb ihrer Befugnisse handelt. Von daher muss man prüfen ob ein Fiktiver VA (nämlich der, den die Beamten gegenüber dem Hundehalter erlassen hätte wenn dieser Vor Ort gewesen wäre) rechtmäßig gewesen wäre.So haben wir das zumindest bei uns gelernt...


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