strafrecht, letzte klausur

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strafrecht, letzte klausur

Beitragvon ankl » So 26. Mär 2006, 15:41

na, dann will ich heut schonmal den bereich eröffnen.
morgen folgt unsere letzte klausur, für lange zeit!=)
aber, in meinen augen auch die schwerste. ich hab da echt bammel vor, und hoffe, dass die anderen vier gesessen haben!

naja, wünsche allen 04ern viel glück!
packen das schon irgendwie!


gruß andré
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Beitragvon erbsenkopf » So 26. Mär 2006, 16:28

Geht mir ähnlich...

Panik habe ich auch, vor allem weil es bestimmt ein Delikt à la "Mittäterschaft durch fahrlässiges Unterlassen zur Beihilfe" sein wird :krank1: (fragt mich bitte nicht ob man so ein Delikt ernsthaft konstruieren kann ;) )
Warum kann nicht auch mal was realistisches drankommen....?

Naja, morgen um 13.00 Uhr ist es ja vorbei ;)

Anonym

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Beitragvon Anonym » So 26. Mär 2006, 19:09

hallo zusammen!
ich weiß, das ist thema s1, aber hat jemand von euch eine gute definition für absicht, direkter vorsatz und bedingter vorsatz? das problem bei meinen definitionen ist, dass ich sie noch nicht einmal verstehe!
dankeschön

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Beitragvon koffer » So 26. Mär 2006, 19:16

Nach kurzer Kramerei:

Absicht (als gesteigerte Form des direkten Vorsatzes – auch dolus directus 1. Grades genannt):
Absicht ist dann gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

Direkter Vorsatz (dolus directus – auch dolus directus 2. Grades genannt):
Direkter Vorsatz ist zu bejahen, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt (wenn der Erfolg also eintritt und er gleichwohl handelt).

Indirekter Vorsatz:
Mit indirektem Vorsatz handelt der Täter dann, wenn er einerseits den Erfolg für möglich hält, andererseits aber diesen Erfolg billigend in Kauf nimmt.


Bewusste Fahrlässigkeit:
Bewusst fahrlässig handelt der Täter, wenn er einerseits den Eintritt des Erfolges für möglich hält, andererseits aber darauf vertraut, dieser Erfolg werde nicht eintreten.


Unterschied indirekter Vorsatz – bewusste Fahrlässigkeit
In beiden Fällen rechnet der Täter mit der Möglichkeit, dass die im Gesetz genannten Umstände gegeben sind und das sein Verhalten den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges bewirkt.
Der Unterschied liegt allein darin, dass er diese Folge beim indirekten Vorsatz hinnimmt und sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abfindet, während er bei bewusst fahrlässigem Handeln auf das Nichtvorliegen des betreffenden Tatumstandes oder sonst auf das Ausbleiben des Erfolges vertraut.


Vorgehen:

1. Franksche Formel
Sagt sich der Täter: „Mag es so sein oder werden, auf jedem Fall handele ich“.
Dann liegt indirekter Vorsatz vor.

2.
Skrupellos oder nicht? (Skrupellos = indirekter Vorsatz)

3.
Im Straßenverkehr handelt es sich fast immer um bewusste Fahrlässigkeit

Anonym

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Beitragvon Anonym » So 26. Mär 2006, 19:30

vielen dank :D und viel glück morgen

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Beitragvon Resc » So 26. Mär 2006, 20:17

Hallo Gast! :keks:

Der Vorsatz ist auch als Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale definiert.

Um an koffers Merksätze anzuschließen habe ich hier ergänzend die "Resc - Formel" zum Vorsatz :

Der Täter sagt sich bei
Absicht: "Ich will es unbedingt."
direktem Vorsatz: "Ich weiß es ganz genau."
Eventualvorsatz: "Keine Ahnung, ob es passiert, ist mir aber auch egal."

Um einen Vorsatz zu erfüllen, müssen also Wissens- und Wollensebene erfüllt sein!

Bei der bewussten Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: "wird schon gut gehen."
Beim bedingten Vorsatz sagt er sich: "na wenn schon." :)

Ich hoffe, dir ist damit geholfen :!:

In diesem Sinne... :yau:

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Beitragvon koffer » So 26. Mär 2006, 21:18

Achja, viel Glück für morgen und danach viel :bia:

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Beitragvon greedo » So 26. Mär 2006, 22:16

na prima, zu dieser strafrecht-klausur gibt es im vorfeld fast so viele posts wie es bei anderen feedback gab - hut ab! :lol:
wünsche auch allen nochmal viel erfolg! morgen mittag ist es alles vorbei... :ja:

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Beitragvon Polli » So 26. Mär 2006, 22:33

Hi Mädels und Jungs,

ich wünsche euch viel Erfolg. :gut:

Gruß ;)

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Beitragvon Hooks » Mo 27. Mär 2006, 13:58

Und damit beenden wir den S 3.2. und freuen uns auf einen schönen sommer mit der wm.



Jetzt gehe ich saufen !!!

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Beitragvon derolli » Mo 27. Mär 2006, 14:29

fand die klausur....ganz in ordnung würde ich sagen....schön vor allem weil keine täterschaft oder sonst wie was absurdes dran kam...
man musste natürlich auch den einbruchdiebstahl durch die Polizei bei dem pkw prüfen...

nein quatsch....

jetzt ist es erst einmal geschafft....habe auch keine lust mehr noch einen von diesen klausrbögen zu beschreiben....

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Beitragvon Sebi » Mo 27. Mär 2006, 14:39

JAAA!
JAAAAAAA!
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!

Haben wir es geschafft, oder haben wir es geschafft? Wir haben es geschafft!!!

Sechs Monate FH sind rum, ab Donnerstag geht das Praktikum los und heute Abend wird richtig gefeiert... Herz, was willst du mehr?

Party People, wo seid ihr???? :bia:

Anonym

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Beitragvon Anonym » Mo 27. Mär 2006, 18:03

juhuh ... keine FH mehr!

Habt ihr auch Fahren Ohne und VU-Flucht geprüft??
alles klar! nachdem ich Totschlag negativ abgrenzen konnte, da ja keiner gestorben war und ich auch die Entziehung der elektrischen Energie verneinte, war der Rest ein Kinderspiel!

so oder so ähnlich ....

bei uns (MS) gab es nur einen Streit, ob der Prakschein eine Urkunde darstellt oder nicht! Je nach Ergebnis lag dann eine Urkundenfälschung vor oder auch nicht! Versuchter Betrug auf alle Fälle! Im 2. Sachverhalt dann Betrug und Urkundenfälschung!


oder wieder was anderes ?? :wink:

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Beitragvon Hooks » Mo 27. Mär 2006, 20:40

fälschung technischer Aufzeichnungen==´´???

ich weiss es nicht. und sachbeschädigung des parkscheins, obwohl der ja nicht mehr fremd ist.

Coll80
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Beitragvon Coll80 » Mo 27. Mär 2006, 22:20

Hi blöde Frage aber konnte man im 2.Fall auch den Betrug sowie die Urkundenfälschung ablehnen? Habe ich nämlich gemacht, da ich keine Zeit mehr hatte( die Fotokopie habe ich als Gebrauchen des Originals gewertet ). Bitte sag mir jemand das ich das so machen kann :mrgreen:

EGAL, GESCHAFFT

SO SCHNALLT SCHON MAL EURE HOLSTER AN, AM DONNERSTAG GEHTS LOS :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

JEHTS GEHTS LOS, JETZT GEHTS LOS ( GEIL, unmittelbares Ansetzen :mrgreen: :mrgreen: )


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