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Strafverfahren - kann ich mich bewerben?

Verfasst: Mi 14. Apr 2004, 23:05
von Polli
Hi Leute,

kann man sich eigentlich für den Polizeiberuf bewerben, wenn man eine Straftat begangen hat?
Macht es Sinn sich zu bewerben?

Das Thema Strafverfahren ist ein sehr sensibles Thema, daher will ich es
entsprechend sachlich behandeln:

- Ob es zu einer Einstellung kommen kann, ist jeweils vom Einzelfall abhängig.

Diese Entscheidung wird von mehreren KollegInnen,
zentral durch die Auswahldienste der Länder, getroffen.
Dazu wird bei der Staatsanwaltschaft
in die bestehende Akte Einsicht genommen.

Die KollegInnen haben sich mit folgenden Fragen auseinander zu setzen:

1. Was ist genau passiert?

2. Wie hat sich der Täter verhalten?
(Einsicht, Tat zugegeben ?)

3. Welche Art der Einstellung?

Es gibt drei verschiedene Arten der Einstellung:

- § 153 a Strafprozessordnung (StPO)
(Auflagen und Weisungen)
Einstellung gegen z. B. Bezahlung einer Geldbuße
oder Durchführung von Sozialstunden.
- § 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit – ohne Buße.
- § 170 StPO - Komplette Einstellung – da total unschuldig.

4. Welches Alter während der Tatzeit?

5. Einziges Mal aufgefallen oder noch andere Straftaten?
(Bewährungszeit, ohne dass andere Straftaten folgten)?

6. Wie lange ist die Tat her?
(Je länger, desto besser)

In der Regel hat man bei einer Bewerbung zunächst mit einem Einstellungsberater zu tun.
Ich würde gegenüber dem Einstellungsberater gegenüber die Wahrheit sagen.
Der erfährt womöglich als Erster, dass man schon mal in Erscheinung getreten ist.
Stellt euch vor, ihr würdet es ihm verheimlichen?
Das wäre dann eine dumme Situation, oder? :buhu:

In den meisten Bundesländern wird bereits bei der Bewerbung verlangt,
dass man die Unterlagen des Gerichtes bzw. der Staatsanwaltschaft beifügt.

Wenn man die Unterlagen nicht mehr hat macht es Sinn,
sich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft :schlaumeier: nach
seinem Aktenzeichen zu erkundigen.

Eine Einladung zum Test (oder auch nicht), erfolgt i. d. R. erst dann,
wenn die Auswahldienste Einsicht in die Akte genommen haben.

Die Einsichtnahme kann lange dauern (4 – 8 Wochen), da die Staatsanwaltschaften häufig überlastet sind.

Ich wünsche allen, die dieses Thema betrifft, viel Erfolg. :kleeblatt:

Gruß ;)