Kindergeld

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Kindergeld

Beitragvon Polli » Do 8. Jul 2004, 23:19

Hi Leute,

meine Eiger-Omi und ich haben uns an den Tisch gesetzt
und gerechnet. :juggle:

Verdienst in einem kompletten Ausbildungsjahr:

12 Monate X 862,46 € = 10.349,52 €
1 X Weihnachtsgeld = 70% von 849,15 = 594,41 €

Gesamtjahresverdienst brutto = 10.943,93 €

Abzüglich des Freibetrages von 7.680 €

Ergibt 3263.93 €

Das bedeutet, dass man aktuell mindestens den Betrag von 3263.93 €
als Werbungskosten haben muss,
damit Kindergeld im Nachhinein gezahlt wird.

Wenn jemand sehr viel fährt und weit weg wohnt,
könnte er durchaus diese Summe erreichen. :gruebel:

Praktisch bedeutet es, man sollte sich alle Fahrten notieren :verweis:
und Quittungen z. B. von Literatur sammeln.

Gruß ;)



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Beitragvon Killerfisch » Do 8. Jul 2004, 23:49

wow... :o
:respekt:
:!: :flehan: Polli, Du musst wahnsinnig viel Zeit haben!!!!!!
Gruß,
Euer Killerfisch
"Die wahrscheinlich härteste Zollmemme der Welt..."

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Beitragvon Polli » Fr 9. Jul 2004, 00:04

Hi Killerfisch,

nee, das ging schnell.

Ein Blick auf die offizielle Seite des Auswahldienstes. :lupe:
-Dort steht der Verdienst.
Ich weiß, dass die Anwärter 70 % Urlaubsgeld bekommen.
Heute Mittag ein 1 minütiger Anruf beim Kindergeldamt.
Ein paar Tastendrücke auf dem Taschenrechner und ruck zuck hatte ich das Ergebnis. ;-D

So, und jetzt geht das Polli schlafen. :snoopy:
Gruß ;)

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Beitragvon PolloxT » Fr 9. Jul 2004, 00:14

hui, das sind ja knapp 300 euro im monat, die man noch wegbekommen müsste.
also einfach wird das bestimmt nicht.

was ist den mit den 920 euro die man noch als werbekosten, waren es glaube ich, eindparen könnte? kann man die nicht einfach auch noch von dem restbetrag abziehen?

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Beitragvon Polli » Fr 9. Jul 2004, 00:21

Die 920 € Werbungskosten sind ein Pauschalbetrag.
(Pauschbetrag)
Der wird pauschal (grundsätzlich) gewährt.
Der würde aber nicht ausreichen. :nein:

Den kann man zu meiner Rechnung natürlich nicht noch dazu addieren.
Man muss mit seinen Werbungskosten deutlich über diesen Pauschbetrag kommen.
Gruß ;)

Anwärter

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Beitragvon Anwärter » Fr 9. Jul 2004, 11:12

Habe bei der Kindergeldkasse angerufen und die haben mir im Prinzip das gleiche gesagt wie Polli geschrieben hat.

Mann muss also 3263,93€ Werbungskosten haben, dies wird dann am Ende des Jahres in der Steuererklärung angegeben und wenn man tatsächlich diese magische Grenze überschreitet wird das Kindergeld an die Eltern rückwirkend gezahlt! So habe ich das verstanden was mir die Dame am Telefon erzählt hat, man muss aber halt alles Beweisen was über diesen Pauschbetrag von 920€ geht.

Anonym

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Beitragvon Anonym » Mo 26. Jul 2004, 19:05

Wenn man sich eine Wohnung nimmt, kann man die Kosten doch auch absetzen oder nicht? und miete ist ja auch nicht so günstig. wenn man dann noch Bücher etc. dazu rechnet, kann man den Betrag wohl knacken, oder?
hab aber noch ne andere Frage: bekommt man kein vergünstigtes Bahnticket? So wie ein Semester Ticket, oder so?
Gruß Verena

Anonym

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Beitragvon Anonym » Mo 26. Jul 2004, 19:10

Hi Verena,

Miete, sowie Nebenkosten lassen sich steuerlich als Werbungskosten
leider nicht absetzen. :nein:

Bezüglich eines vergünstigten Bahntickets, würde ich mal beim Verkehrsverbund anfragen.

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Beitragvon Campino » Do 14. Okt 2004, 14:31

hallo! :)

gibt es eine maximale Zahl an Heimfahrten bzw. Kosten die man anrechnen kann?

bei würde, wenn alles klappt, eine Fahrt 490km betragen, jedes Wochenende hin und zurück, bin ich übers Jahr bei 47.000km!
bei einem Kraftstoffverbrauch von 8l bei einem Preis von 1€ je Liter Diesel bin ich bei 313€ Fahrkosten monatlich! (Wahnisnn eigentlich, was tut man nicht alles für die Liebe :mrgreen: Kann ich die Kosten Voll anrechnen?

Gruß
RL Bayern - März 05
Test - 2.25 Bild

Anonym

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Beitragvon Anonym » Do 14. Okt 2004, 14:49

[quote=""Campino""]hallo! :)

gibt es eine maximale Zahl an Heimfahrten bzw. Kosten die man anrechnen kann?

bei würde, wenn alles klappt, eine Fahrt 490km betragen, jedes Wochenende hin und zurück, bin ich übers Jahr bei 47.000km!
bei einem Kraftstoffverbrauch von 8l bei einem Preis von 1€ je Liter Diesel bin ich bei 313€ Fahrkosten monatlich! (Wahnisnn eigentlich, was tut man nicht alles für die Liebe :mrgreen: Kann ich die Kosten Voll anrechnen?

Gruß[/quote]


Du kannst maximal 1 mal pro Woche hin bzw. zurück fahren bei doppelter Haushaltsführung. Du mußt also am Arbeitsort einen eigene Wohnung bzw. Zimmer haben (incl. Bad, Kochnische), dein Lebensmittelpunkt aber zuhause bei der Familie/bei Freunden haben.

Es gibt für die einfache Entfernung einen Pauschbetrag gemäß § 9 Nr. 5 ESTG (Werbungskosten). Er beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer.

Anonym

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Beitragvon Anonym » Do 14. Okt 2004, 14:57

[quote=""Campino""]hallo! :)

gibt es eine maximale Zahl an Heimfahrten bzw. Kosten die man anrechnen kann?

bei würde, wenn alles klappt, eine Fahrt 490km betragen, jedes Wochenende hin und zurück, bin ich übers Jahr bei 47.000km!
bei einem Kraftstoffverbrauch von 8l bei einem Preis von 1€ je Liter Diesel bin ich bei 313€ Fahrkosten monatlich! (Wahnisnn eigentlich, was tut man nicht alles für die Liebe :mrgreen: Kann ich die Kosten Voll anrechnen?

Gruß[/quote]

Noch ein Tipp nachträglich:
1. Miete für die Unterkunft am Arbeitsort sind Werbungskosten gemäß § 9 ESTG.
2. Fahrten von der Unterkunft zum Arbeitsort (Dienststelle) werden auch mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer angesetzt. (§9 Nr. 4 ESTG)

Bei Dir kommen folglich sehr hohe Werbungskosten zusammen.

Kannst Du denn nicht mit der Bahn (DB-AG) in Uniform zur Arbeit fahren bzw. in Zivil. Dann kannst Du auch die Pauschale ansetzen, obwohl die Fahrkarte wahrscheinlich billiger ist. Du erzielst so einen Überschuß.

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Beitragvon Polli » Do 14. Okt 2004, 18:55

Hi Gast,
ich muss mal kurz einhaken:


Noch ein Tipp nachträglich:
1. Miete für die Unterkunft am Arbeitsort sind Werbungskosten gemäß § 9 ESTG.


Wir sind hier im Forum NRW.
Während der Praktika in der Polizeischule
werden die Auszubildenden kostenlos in den Polizeischulen untergebracht.
Im Gegenteil, man muss noch den dadurch entstehenden steuerwerten Vorteil beim Finanzamt angeben.
Das bedeutet, der zu versteuernde "Verdienst" erhöht sich quasi.



Kannst Du denn nicht mit der Bahn (DB-AG) in Uniform zur Arbeit fahren bzw. in Zivil. Dann kannst Du auch die Pauschale ansetzen, obwohl die Fahrkarte wahrscheinlich billiger ist. Du erzielst so einen Überschuß.

In NRW dürfen Auszubildende per Erlass des Innenministers
nicht kostenlos mit Bussen und Bahnen bzw. der Bahn fahren.
Schon gar nicht in Uniform :!:
Hier der Thread zum Thema Bahnfahren:
bitte draufklicken :mrgreen:

Ich schließe den Thread, um ihn übersichtlich zu halten.

Ich möchte jedem, der glaubt hohe Werbungskosten zu haben
empfehlen, sich vernünftig von Steuerfachleuten beraten zu lassen,
damit eure Eltern ggfl. doch noch Kindergeld erhalten.

Gruß ;)


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