Kündigung - wie formulieren?
Moderator: Polli
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Re: Kündigung - wie formulieren?
Vielleicht solltest du Tipps, die sich auf polizeiliches Arbeiten in verschiedenen Dienststellen beziehen, einfach unterlassen.
Thema ist eh ein anderes.
Thema ist eh ein anderes.
Re: Kündigung - wie formulieren?
ich sehe absolut nichts Falsches darin, ein paar Tipps zu geben - egal in welche Richtung. Denn in so einer Situation braucht man möglichst viele Infos zur Entscheidungsfindung. Und da ich eine solche Entscheidung ebenfalls schon einmal getroffen habe, denke ich, dass ich da ganz gut helfen kann.
Und außerdem weiß ich selbst, dass ich kein Polizist bin und ich mir nicht Anmaßen darf, jemanden etwas darüber zu erzählen... Nur, dass man im Verkehrsdienst sicherlich nicht so oft in brenzliche Situationen gerät...leuchtet jedem "Nicht-Polizisten" ein.
Und falls du ein Problem mit mir hast..ignoriere mich einfach.
Und außerdem weiß ich selbst, dass ich kein Polizist bin und ich mir nicht Anmaßen darf, jemanden etwas darüber zu erzählen... Nur, dass man im Verkehrsdienst sicherlich nicht so oft in brenzliche Situationen gerät...leuchtet jedem "Nicht-Polizisten" ein.
Und falls du ein Problem mit mir hast..ignoriere mich einfach.
Re: Kündigung - wie formulieren?
@Raul
Wenn man schon Tipps gibt, dann sollte man auch wissen, wovon man redet; sonst empfiehlt man da vielleicht etwas, was tatsächlich ganz anders ist (man hat ja keine Ahnung) und der Fragesteller kommt vom regen in die Traufe.
Direkt nach der Ausbildung Ausbilder zu werden ist ne blöde Idee, weil man selbst keine Ahnung hat.
Wenn man schon Tipps gibt, dann sollte man auch wissen, wovon man redet; sonst empfiehlt man da vielleicht etwas, was tatsächlich ganz anders ist (man hat ja keine Ahnung) und der Fragesteller kommt vom regen in die Traufe.
Direkt nach der Ausbildung Ausbilder zu werden ist ne blöde Idee, weil man selbst keine Ahnung hat.
Re: Kündigung - wie formulieren?
Man könnte jetzt ohne viel zu suchen sicher ganz einfach 20 Fälle innerhalb des letzten halben Jahres finden, wo es nicht gut ausging für Kollegen vom Verkehrsdienst/Autobahnpolizei. Von daher: Dieter Nuhr!
Es gibt mit Sicherheit viele Verwendungen, bei denen eher keine übermäßige Gefährdung vorhanden ist. Verkehrsdienste und Autobahnpolizei gehören mit Sicherheit NICHT dazu...
Ein intensives Gespräch mit Personalrat etc. sollte da weiterhelfen.
Es gibt mit Sicherheit viele Verwendungen, bei denen eher keine übermäßige Gefährdung vorhanden ist. Verkehrsdienste und Autobahnpolizei gehören mit Sicherheit NICHT dazu...
Ein intensives Gespräch mit Personalrat etc. sollte da weiterhelfen.
Zuletzt geändert von Diag am So 19. Jun 2011, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Kündigung - wie formulieren?
Wieder nicht kritikfähig?
Ich habe kein Problem mit dir, sondern heute damit, dass du Tipps gibst, die falsch oder nicht realisierbar sind.
Um Ausbilder zu werden, benötigt man in NRW mindestens vier Jahre Diensterfahrung. Sportausbilder alleine gibt es nicht.
Der Dienst bei der Autobahnpolizei und auch im Verkehrsdienst ist auch gefährlich. Die arbeiten auch rund um die Uhr und halten auch Leute an. Nebenbei fahren die uniformiert und mit Funkwagen durch die Gegend und werden als Polizei wahrgenommen und eingesetzt.
Streifendienst ist nicht nur in Dortmund Nord gefährlich. Auch in Oer Erkenschwick kann es gewaltig zur Sache gehen.
Kannst du nicht wissen. Warum gibst du also solche "Tipps"? Die helfen dem TE sicher nicht weiter.
Ich habe kein Problem mit dir, sondern heute damit, dass du Tipps gibst, die falsch oder nicht realisierbar sind.
Um Ausbilder zu werden, benötigt man in NRW mindestens vier Jahre Diensterfahrung. Sportausbilder alleine gibt es nicht.
Der Dienst bei der Autobahnpolizei und auch im Verkehrsdienst ist auch gefährlich. Die arbeiten auch rund um die Uhr und halten auch Leute an. Nebenbei fahren die uniformiert und mit Funkwagen durch die Gegend und werden als Polizei wahrgenommen und eingesetzt.
Streifendienst ist nicht nur in Dortmund Nord gefährlich. Auch in Oer Erkenschwick kann es gewaltig zur Sache gehen.
Kannst du nicht wissen. Warum gibst du also solche "Tipps"? Die helfen dem TE sicher nicht weiter.
Re: Kündigung - wie formulieren?
@raul Lies dir doch den ersten Post nochmal durch ,ich verstehe ihn so ,dass sie oder er Probleme mit dem Einzeldienst hat (einfach Angst hat ) und da gehört eben auch der Verkehrsdienst zu .
Es is wie gesagt für sie /ihn wohl die este alternative in die Verwaltung zu wechseln . Denn wie gesa wenn du erstmal ausm Öffentlichen dienst rausgesht is es scher schwer wieder hinei zu kommen
Es is wie gesagt für sie /ihn wohl die este alternative in die Verwaltung zu wechseln . Denn wie gesa wenn du erstmal ausm Öffentlichen dienst rausgesht is es scher schwer wieder hinei zu kommen
Re: Kündigung - wie formulieren?
Ist gut - ich werde mir Tipps für den Polizeiberuf demnächst sparen.
Re: Kündigung - wie formulieren?
Raul hat geschrieben:Ist gut - ich werde mir Tipps für den Polizeiberuf demnächst sparen.
Guten morgen. Sind Sie sich ganz sicher, dass Sie das hier wollen? 50 Jahre auf den Bock? Meine Polizei ist das schon lange nicht mehr!
Re: Kündigung - wie formulieren?
Geschlagene 6 Stunden bin ich offline und schon geht ihr euch wieder an die Gurgel
@ Raul
deine Tips waren bestimmt gut gemeint,sind aber leider nicht umsetzbar.
Das war dir vielleicht in dieser Weise nicht bewusst.
Wie der Käptn schon schrieb, benötigt man als Ausbilder mindestens 5 Jahre Verwendung im Einzeldienst.
Verkehrsdienst oder andere Sonderdienste sind genauso auf der Straße und arbeiten in vielen Behörden auch Einsätze ab, teilweise übernehmen sie tageweise den Wachdienst,wenn diese geschlossen zum ET24 (Einsatztraining) sind.
Ausserdem sehe ich insgesamt ein Problem darin,direkt nach dem Studium einen Posten zu bekommen (sei es nun Verkehrsdienst oder ähnliches) wo kaum freie Stellen zur Verfügung sind und auch eine Mindestverweildauer in Einzeldienst gefordert wird. Da sind genug Leute aus dem WWD,die auf die nächste Stellenausschreibung warten.
Ich denke man tut sich auch insgesamt keinen sonderlich großen Gefallen,in einen Bereich zu wechseln mit dem Hinweis,dass man Angst im "normalen"Dienst hat.
Ich möchte dies nicht negativ werten (also TE bitte nicht falsch verstehen, ich finde es gut,dass du das für dich so unumwunden festgestellt hast) jedoch möchte man sich egal in welchem Bereich auf seine Kollegen verlassen können. Ob dies dann der Fall ist,wenn mein Partner unsicher oder ängstlich ist, sei mal dahin gestellt.
Brenzlige Situationen können immer und überall eintreten,wo ich die Umkleide verlasse (sei es auf der Wache,bei einer Durchsuchung,Tatortaufnahme,kleiner VU etc.)
an den TE möchte ich die Bitte loswerden,dass du dich umgehend mit deinem örtlichen Personalrat mal verabredest und deine Situation ausführlich schilderst. Vielleicht findet man eine entsprechende Lösung für dich.
Der Tip durch die Prüfung zu fallen diente im übrigen dazu,dass du nichts an Anwärterbezüge zurückzahlen musst. Leider hat der Schreiber vergessen,dass man dann zunächst kein Arbeitslosengeld etc. erhält.
Sollte eine Rückzahlung erfolgen müssen,weil man selber ausscheidet,ist der Betrag nicht zwingend auf einmal zu zahlen.
@ allIch möchte euch nochmals eindringlich bitten hier nicht sofort alles persönlich zu nehmen und vielleicht mal die ein oder andere Äußerung zu überdenken.
LG
Nicole
@ Raul
deine Tips waren bestimmt gut gemeint,sind aber leider nicht umsetzbar.
Das war dir vielleicht in dieser Weise nicht bewusst.
Wie der Käptn schon schrieb, benötigt man als Ausbilder mindestens 5 Jahre Verwendung im Einzeldienst.
Verkehrsdienst oder andere Sonderdienste sind genauso auf der Straße und arbeiten in vielen Behörden auch Einsätze ab, teilweise übernehmen sie tageweise den Wachdienst,wenn diese geschlossen zum ET24 (Einsatztraining) sind.
Ausserdem sehe ich insgesamt ein Problem darin,direkt nach dem Studium einen Posten zu bekommen (sei es nun Verkehrsdienst oder ähnliches) wo kaum freie Stellen zur Verfügung sind und auch eine Mindestverweildauer in Einzeldienst gefordert wird. Da sind genug Leute aus dem WWD,die auf die nächste Stellenausschreibung warten.
Ich denke man tut sich auch insgesamt keinen sonderlich großen Gefallen,in einen Bereich zu wechseln mit dem Hinweis,dass man Angst im "normalen"Dienst hat.
Ich möchte dies nicht negativ werten (also TE bitte nicht falsch verstehen, ich finde es gut,dass du das für dich so unumwunden festgestellt hast) jedoch möchte man sich egal in welchem Bereich auf seine Kollegen verlassen können. Ob dies dann der Fall ist,wenn mein Partner unsicher oder ängstlich ist, sei mal dahin gestellt.
Brenzlige Situationen können immer und überall eintreten,wo ich die Umkleide verlasse (sei es auf der Wache,bei einer Durchsuchung,Tatortaufnahme,kleiner VU etc.)
an den TE möchte ich die Bitte loswerden,dass du dich umgehend mit deinem örtlichen Personalrat mal verabredest und deine Situation ausführlich schilderst. Vielleicht findet man eine entsprechende Lösung für dich.
Der Tip durch die Prüfung zu fallen diente im übrigen dazu,dass du nichts an Anwärterbezüge zurückzahlen musst. Leider hat der Schreiber vergessen,dass man dann zunächst kein Arbeitslosengeld etc. erhält.
Sollte eine Rückzahlung erfolgen müssen,weil man selber ausscheidet,ist der Betrag nicht zwingend auf einmal zu zahlen.
@ allIch möchte euch nochmals eindringlich bitten hier nicht sofort alles persönlich zu nehmen und vielleicht mal die ein oder andere Äußerung zu überdenken.
LG
Nicole
Re: Kündigung - wie formulieren?
man kanns auch machen wie eine kollegin meiner letzten dienststelle: dem chef eine sms schreiben: "ich kündige zum nächstmöglichen termin, gruß xy"
- spADer
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Re: Kündigung - wie formulieren?
Ich denke du hast ein paar passende Tipps/ Hinweise bekommen- und möchte dir sagen dass ich vor der Entscheidung wirklich Respekt habe!
Übereile nichts, sondern befolge die Hinweise dich an den Personalrat zu wenden. Es gibt immer Möglichkeiten für "besondere" Fälle.
Du kannst auch mal darüber nachdenken den Dienstherren (Land NW) zu wechseln und in eine übergeordnete Behörde zu wechseln. Schreib mir aber bitte vorher eine PN
Übereile nichts, sondern befolge die Hinweise dich an den Personalrat zu wenden. Es gibt immer Möglichkeiten für "besondere" Fälle.
Du kannst auch mal darüber nachdenken den Dienstherren (Land NW) zu wechseln und in eine übergeordnete Behörde zu wechseln. Schreib mir aber bitte vorher eine PN
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Re: Kündigung - wie formulieren?
Ach du meine Güte ....
Da hat jemand ein ECHTES Problem und euch fällt nichts besseres ein, als einen Streit anzuzetteln mit dem Thema "Ich hab den Größeren" - "Neiiinn, ICH habe den Größeren".
Aber zurück zum Thema ...
Ich bin benis Meinung... glaube dir wird hier auch keiner einen wirklich besseren Tipp geben können, als dass du mit dem Personalrat/Ausbildungsleitung sprichst. Ist ne doofe Situation und irgendwie auch traurig
Alles Gute für die Zukunft!
Da hat jemand ein ECHTES Problem und euch fällt nichts besseres ein, als einen Streit anzuzetteln mit dem Thema "Ich hab den Größeren" - "Neiiinn, ICH habe den Größeren".
Aber zurück zum Thema ...
Ich bin benis Meinung... glaube dir wird hier auch keiner einen wirklich besseren Tipp geben können, als dass du mit dem Personalrat/Ausbildungsleitung sprichst. Ist ne doofe Situation und irgendwie auch traurig
Alles Gute für die Zukunft!
NRW: ROW - Gruppe 1
EZ am 1.6.2011
EZ am 1.6.2011
Re: Kündigung - wie formulieren?
@ TE
Ich weiß ja nicht, was du gerne machen möchtest, wenn du dann gekündigt hast, aber solltest du nochmals ein (normales) Studium in Betracht ziehen, wäre es für dich vielleicht auch wichtig zu überlegen, ob du die Abschlussprüfungen noch mitschreiben möchtest. Wenn du das nämlich tust und bestehst (wovon ich mal ausgehe) bedeutet das, dass du ein abgeschlossenes Studium hinter dir hast.
Möchtest du dann nochmals an einer Uni studieren, dann gilt das als Zweitstudium. Für dieses Zweitstudium gelten dann nicht mehr deine Abiturnoten, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studium handelt, sondern (u.a.) deine Abschlussnote deines Erststudiums!!! Du konkurrierst dann auch nur mit anderen Leuten, die ein Zweitstudium machen um den Studienplatz und für ein Zweitstudium stehen deutlich weniger Plätze zur Verfügung als für ein Erststudium. Vielleicht einfach nochmal genau darüber informieren, ob das für dich von Nachteil wäre oder ob es vielleicht Sinn macht vor den Prüfungen zu kündigen und dieses Problem zu umgehen. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Personalrat etc. ist mit Sicherheit erst mal die richtige Adresse.
Ich weiß ja nicht, was du gerne machen möchtest, wenn du dann gekündigt hast, aber solltest du nochmals ein (normales) Studium in Betracht ziehen, wäre es für dich vielleicht auch wichtig zu überlegen, ob du die Abschlussprüfungen noch mitschreiben möchtest. Wenn du das nämlich tust und bestehst (wovon ich mal ausgehe) bedeutet das, dass du ein abgeschlossenes Studium hinter dir hast.
Möchtest du dann nochmals an einer Uni studieren, dann gilt das als Zweitstudium. Für dieses Zweitstudium gelten dann nicht mehr deine Abiturnoten, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studium handelt, sondern (u.a.) deine Abschlussnote deines Erststudiums!!! Du konkurrierst dann auch nur mit anderen Leuten, die ein Zweitstudium machen um den Studienplatz und für ein Zweitstudium stehen deutlich weniger Plätze zur Verfügung als für ein Erststudium. Vielleicht einfach nochmal genau darüber informieren, ob das für dich von Nachteil wäre oder ob es vielleicht Sinn macht vor den Prüfungen zu kündigen und dieses Problem zu umgehen. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Personalrat etc. ist mit Sicherheit erst mal die richtige Adresse.
Re: Kündigung - wie formulieren?
Zuletzt geändert von Raul am So 19. Jun 2011, 18:31, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Kündigung - wie formulieren?
Das stimmt und ist ein ganz wichtiger Punkt, den man beachten sollte. Und ich meine, dass die Studienplätze für Zweitstudienbewerber ganz arg beschränkt sind (2-3% ca.). Weiterhin muss man bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine wissenschaftliche Erforderlichkeit oder beruflichen Zusammenhang darlegen. Also ne Begründung schreiben. Da muss man nämlich dann Punkte sammeln (Note des Erststudiums usw.)amarillo hat geschrieben:@ TE
Ich weiß ja nicht, was du gerne machen möchtest, wenn du dann gekündigt hast, aber solltest du nochmals ein (normales) Studium in Betracht ziehen, wäre es für dich vielleicht auch wichtig zu überlegen, ob du die Abschlussprüfungen noch mitschreiben möchtest. Wenn du das nämlich tust und bestehst (wovon ich mal ausgehe) bedeutet das, dass du ein abgeschlossenes Studium hinter dir hast.
Möchtest du dann nochmals an einer Uni studieren, dann gilt das als Zweitstudium. Für dieses Zweitstudium gelten dann nicht mehr deine Abiturnoten, wenn es sich um ein zulassungsbeschränktes Studium handelt, sondern (u.a.) deine Abschlussnote deines Erststudiums!!! Du konkurrierst dann auch nur mit anderen Leuten, die ein Zweitstudium machen um den Studienplatz und für ein Zweitstudium stehen deutlich weniger Plätze zur Verfügung als für ein Erststudium. Vielleicht einfach nochmal genau darüber informieren, ob das für dich von Nachteil wäre oder ob es vielleicht Sinn macht vor den Prüfungen zu kündigen und dieses Problem zu umgehen. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Personalrat etc. ist mit Sicherheit erst mal die richtige Adresse.
klasse amarillo habe ich gar nicht dran gedacht!
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