Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2012
Moderator: Polli
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Hallo Zusammen,
erst einmal ein großes Lob an das Forum und die beiden Moderatoren. Konnte gerade für Vorbereitung der Einstellungsprüfungen sehr viel an Infos hieraus entnehmen!! Auch allgemein für andere Bundesländer. Da aber NRW mein erste Wahl war, hat es zum Glück auch funktioniert und ich kann meine Ausbildung am 01.09.2012 in NRW beginnen. Ich freue mich schon riesig darauf!
Lange Rede kurzer Sinn!
Ich verfolge schon eine Weile diesen Thread, konnte dank der Tabellen schon einige Fragen selbst beantworten. Ich würde gerne wissen was ich ca. nach Ende des Studium verdienen würde und ich das auch richtig verstanden habe! Nachdem Studium bin ich 31 Jahre alt, also (nach Polli`s Info) Dienstaltersstufe 5. Nach der Besoldungstabelle die ich in diesem Thread gefunden habe sollte ich 2407,49 € verdienen. Ist das richtig?
Jetzt noch eine vielleicht blöde Frage. Sind das 2407,49 € Brutto oder Netto? Wenn Brutto wie viel würde davon ca. noch abgehen?
Kommen da noch Schichtzulagen on top dazu?? Wenn ja, wieviel wäre das ca.? Mir ist klar, dass man das nicht so genau sagen kann. Nur damit ich mal eine wirklich grobe Vorstellung bekomme!
Dann habe ich gehört das wir auch Weihnachtsgeld bekommen. Also 13 anstatt 12 Jahresgehälter. Weiß jemand vielleicht wie hoch dieses ist? Kann mir nicht vorstellen, dass das Weihnachtsgehalt nochmal ein ganzes Gehalt ist. Also man erhält das doppelte Gehalt! Das wäre der HAMMER Deswegen bitte da um Aufklärung
Ich wäre jedem für seröse Antworten dankbar!
Polli bist natürlich herzlich dazu eingeladen Aufklärung ins dunkle zu bringen
Danke euch schon mal im voraus!
erst einmal ein großes Lob an das Forum und die beiden Moderatoren. Konnte gerade für Vorbereitung der Einstellungsprüfungen sehr viel an Infos hieraus entnehmen!! Auch allgemein für andere Bundesländer. Da aber NRW mein erste Wahl war, hat es zum Glück auch funktioniert und ich kann meine Ausbildung am 01.09.2012 in NRW beginnen. Ich freue mich schon riesig darauf!
Lange Rede kurzer Sinn!
Ich verfolge schon eine Weile diesen Thread, konnte dank der Tabellen schon einige Fragen selbst beantworten. Ich würde gerne wissen was ich ca. nach Ende des Studium verdienen würde und ich das auch richtig verstanden habe! Nachdem Studium bin ich 31 Jahre alt, also (nach Polli`s Info) Dienstaltersstufe 5. Nach der Besoldungstabelle die ich in diesem Thread gefunden habe sollte ich 2407,49 € verdienen. Ist das richtig?
Jetzt noch eine vielleicht blöde Frage. Sind das 2407,49 € Brutto oder Netto? Wenn Brutto wie viel würde davon ca. noch abgehen?
Kommen da noch Schichtzulagen on top dazu?? Wenn ja, wieviel wäre das ca.? Mir ist klar, dass man das nicht so genau sagen kann. Nur damit ich mal eine wirklich grobe Vorstellung bekomme!
Dann habe ich gehört das wir auch Weihnachtsgeld bekommen. Also 13 anstatt 12 Jahresgehälter. Weiß jemand vielleicht wie hoch dieses ist? Kann mir nicht vorstellen, dass das Weihnachtsgehalt nochmal ein ganzes Gehalt ist. Also man erhält das doppelte Gehalt! Das wäre der HAMMER Deswegen bitte da um Aufklärung
Ich wäre jedem für seröse Antworten dankbar!
Polli bist natürlich herzlich dazu eingeladen Aufklärung ins dunkle zu bringen
Danke euch schon mal im voraus!
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Ok habe gerade nochmal verglichen sind Brutto Beträge keine Netto.
Ich denke würde dann nach Studium mit meiner Dienstaltersstufe + Schichtzulage ca. 2150 € verdienen. Sollte doch korrekt sein, die grobe Einschätzung oder? Trotzdem bleibt die Frage mit dem Weihnachtsgeld offen ;)
Ich denke würde dann nach Studium mit meiner Dienstaltersstufe + Schichtzulage ca. 2150 € verdienen. Sollte doch korrekt sein, die grobe Einschätzung oder? Trotzdem bleibt die Frage mit dem Weihnachtsgeld offen ;)
- MasterEd
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- Registriert: Di 25. Jul 2006, 00:00
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Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
In den Tabellen sind immer Bruttobeträge angegeben. Gaaanz grob kann man sagen: Bruttogrundgehalt = Nettoauszahlungsbetrag. Es wird schon ein bisschen weniger netto sein, aber eben nicht viel (ca. 100 - 200 Euro). Das kommt daher, dass man noch etliche Zulagen erhält: allg. Stellenzulage, Wechselschichtzulage (abhängig von der Verwengung), Polizeidienstzulage, Reinigungspauschale....das ist das, was mir so auf Anhieb einfällt. Dazu kommt noch "Dienst zu ungünstigen Zeiten". Wenn du zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (bin mir nicht ganz sicher bei den Zeiten) Dienst hast oder an Sonn- und Feiertagen, bekommst du auch extra Geld (ist jetzt aber nicht die Welt). Dann kommt dazu, je nach Familienstand, bis zu 200 Euro (brutto) an Familienzuschlag.
Es gibt einen guten Rechner im Netz, der dir (fast) alles ausrechnet (bis auf Wechselschichtzulage und Polizeidienstzulage = knapp 180 Euro brutto). Dort kannst du einfach diese Zulagen manuell nachtragen:http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... e-nrw-2012
Weihnachtsgeld sind in NRW 30 %
Es gibt einen guten Rechner im Netz, der dir (fast) alles ausrechnet (bis auf Wechselschichtzulage und Polizeidienstzulage = knapp 180 Euro brutto). Dort kannst du einfach diese Zulagen manuell nachtragen:http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re ... e-nrw-2012
Weihnachtsgeld sind in NRW 30 %
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Vielen Dank MasterEd
Der Rechner scheint wirklich brauchbar zu sein. Habe ihn mal direkt im Browser gespeichert!
Dank dafür!
Der Rechner scheint wirklich brauchbar zu sein. Habe ihn mal direkt im Browser gespeichert!
Dank dafür!
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Danke Master ED und schon wieder Licht ins Dunkel gebracht
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Kato00 hat geschrieben:Vielen Dank MasterEd
Der Rechner scheint wirklich brauchbar zu sein. Habe ihn mal direkt im Browser gespeichert!
Dank dafür!
Hi KatOO,
hier weitere Infos, die dich interessieren dürften:
Infosammlung für die neuen KollegInnen - 03.09.12 - bitte draufklicken
In dieser Infosammlung findest du unter anderem einen Beitrag zum Thema Gehalt.
Dort ist dieser öffentliche Dienst Rechner seit einigen Wochen ebenfalls eingebaut, da er einen schönen Überblick gibt.
THX MasterEd
Gruß
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Nochmals vielen Dank Jungs für die hilfreichen Infos! Danke Polli, werde mich in den Link hinein lesen
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Die Information, dass sich die Dienstaltersstufe nach dem Lebensalter richtet ist so nicht korrekt!
Die Dienstaltersstufe richtet sich nach dem Besodlungsdienstalter (BDA), welches die Dienststelle ausrechnet. Nicht jeder hat ein BDA, welches auf seinen 21. Geburtstag fällt. Dies betrifft insbesondere die Personen, die älter als 21 Jahre bei der Einstellung sind.
Die Dienstaltersstufe richtet sich nach dem Besodlungsdienstalter (BDA), welches die Dienststelle ausrechnet. Nicht jeder hat ein BDA, welches auf seinen 21. Geburtstag fällt. Dies betrifft insbesondere die Personen, die älter als 21 Jahre bei der Einstellung sind.
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Was heißt das jetzt?webfuchs hat geschrieben:Die Information, dass sich die Dienstaltersstufe nach dem Lebensalter richtet ist so nicht korrekt!
Die Dienstaltersstufe richtet sich nach dem Besodlungsdienstalter (BDA), welches die Dienststelle ausrechnet. Nicht jeder hat ein BDA, welches auf seinen 21. Geburtstag fällt. Dies betrifft insbesondere die Personen, die älter als 21 Jahre bei der Einstellung sind.
Ich bin 29 Jahre alt bei der Einstellung, und ich werde doch wohl nicht nach dem Studium bei 1 Anfangen oder ?
-
- Captain
- Beiträge: 1587
- Registriert: So 15. Jan 2012, 20:40
- Wohnort: NRW 48xxx
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Aktuell gibt es Dienstaltersstufen nach Alter des jeweiligen Beamten gestaffelt. Da gibt es lustige Rechnungen, wonach sich das - je nach Alter zu Ausbildungsbeginn und Geburtsmonat - verschieben kann.
Da es aber Meinungen gibt, dass es unfair ist, dass jemand mehr verdient, nur weil er erst später zur Polizei gekommen ist, gibt es Gerüchte/Planungen, das ganze in Erfahrungsstufen umzubasteln (sprich nach Anzahl an Dienstjahren gestaffelt).
So kriegen dann alle, die gleich viel Erfahrung haben, gleich viel Geld.
Prinzipiell gilt diese Tabelle
Aber verwechsle bitte nicht die Dienstaltersstufen mit den Besoldungsstufen. Als 22-Jähriger hat man Besoldungsstufe A9 mit der Dienstaltersstufe 1.
Da es aber Meinungen gibt, dass es unfair ist, dass jemand mehr verdient, nur weil er erst später zur Polizei gekommen ist, gibt es Gerüchte/Planungen, das ganze in Erfahrungsstufen umzubasteln (sprich nach Anzahl an Dienstjahren gestaffelt).
So kriegen dann alle, die gleich viel Erfahrung haben, gleich viel Geld.
Prinzipiell gilt diese Tabelle
Aber verwechsle bitte nicht die Dienstaltersstufen mit den Besoldungsstufen. Als 22-Jähriger hat man Besoldungsstufe A9 mit der Dienstaltersstufe 1.
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Einfach mal bei der Dienststelle anrufen und fragen wie denn das Besoldungsdienstalter wäre, das ist am einfachsten und am sichersten.pyro01 hat geschrieben:Was heißt das jetzt?webfuchs hat geschrieben:Die Information, dass sich die Dienstaltersstufe nach dem Lebensalter richtet ist so nicht korrekt!
Die Dienstaltersstufe richtet sich nach dem Besodlungsdienstalter (BDA), welches die Dienststelle ausrechnet. Nicht jeder hat ein BDA, welches auf seinen 21. Geburtstag fällt. Dies betrifft insbesondere die Personen, die älter als 21 Jahre bei der Einstellung sind.
Ich bin 29 Jahre alt bei der Einstellung, und ich werde doch wohl nicht nach dem Studium bei 1 Anfangen oder ?
Die Dienstaltersstufen in NRW werden wohl zwangsweise abgeschafft werden müssen, da es ja ein Urteil (ich glaube des EuGH) gibt, wonach das Alter bei der Einstufung keine Rolle spielen darf (Stichwort Altersdiskriminierung).Peppermintpete hat geschrieben:Aktuell gibt es Dienstaltersstufen nach Alter des jeweiligen Beamten gestaffelt. Da gibt es lustige Rechnungen, wonach sich das - je nach Alter zu Ausbildungsbeginn und Geburtsmonat - verschieben kann.
Da es aber Meinungen gibt, dass es unfair ist, dass jemand mehr verdient, nur weil er erst später zur Polizei gekommen ist, gibt es Gerüchte/Planungen, das ganze in Erfahrungsstufen umzubasteln (sprich nach Anzahl an Dienstjahren gestaffelt).
So kriegen dann alle, die gleich viel Erfahrung haben, gleich viel Geld.
Prinzipiell gilt diese Tabelle
Aber verwechsle bitte nicht die Dienstaltersstufen mit den Besoldungsstufen. Als 22-Jähriger hat man Besoldungsstufe A9 mit der Dienstaltersstufe 1.
Da wird sich NRW mal langsam was einfallen lassen müssen
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Das wird nach der geplanten Dienstrechtsreform alles anders werden...
Dann soll(wie es geplant ist) wirklich das Dienstalter bei der Einordnung berücksichtigt werden.
z.B. könnte das in Zukunft so aussehen:
Beamter A ist 22 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2,
Beamter B ist 40 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2
= Beide haben den gleichen Verdienst (Familienstand etc außen vor)
Aktuell:
Beamter A ist 22 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2,
Beamter B ist 40 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 8
Beamter C ist 40 Jahre alt und 24 Jahre im Dienst= Stufe 8
D.h. Das jetzige System ist vorteilhaft für lebensältere Dienstanfänger!
Aber manche sagen es ist unfair gegenüber junger Kollegen die genauso lange im Dienst sind... und gegenüber gleichalter Kollegen die aber schon zig Jahre länger im Dienst sind...
Aber der Punkt für das Land ist einfach, dass man gerade weil die Dienstanfänger immer älter werden durch höhere Altersgrenzen seit 2009 hat das Land da einfach enormes Einsparpotenzial! Und das und nichts anders interssiert das Land...
Gru
Zeus
Dann soll(wie es geplant ist) wirklich das Dienstalter bei der Einordnung berücksichtigt werden.
z.B. könnte das in Zukunft so aussehen:
Beamter A ist 22 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2,
Beamter B ist 40 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2
= Beide haben den gleichen Verdienst (Familienstand etc außen vor)
Aktuell:
Beamter A ist 22 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 2,
Beamter B ist 40 Jahre alt und drei Jahre im Dienst= Stufe 8
Beamter C ist 40 Jahre alt und 24 Jahre im Dienst= Stufe 8
D.h. Das jetzige System ist vorteilhaft für lebensältere Dienstanfänger!
Aber manche sagen es ist unfair gegenüber junger Kollegen die genauso lange im Dienst sind... und gegenüber gleichalter Kollegen die aber schon zig Jahre länger im Dienst sind...
Aber der Punkt für das Land ist einfach, dass man gerade weil die Dienstanfänger immer älter werden durch höhere Altersgrenzen seit 2009 hat das Land da einfach enormes Einsparpotenzial! Und das und nichts anders interssiert das Land...
Gru
Zeus
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Naja, jemand der schon 40 Sommer gesehen hat, führt mit sicherheit nen anderen Lebensstandart bzw. hat andere Ausgaben, als jemand der grade mal halb so oft in kurzen Hosen durch die Gegend sprang..... sollte aber klar sein
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
@biteyou
Das ist hier im Forum schon hinreichend diskutiert worden.
Gegenfrage: warum sollte ein Beamter,der vorher etwas ganz anderes gemacht hat und nur zwei Dienstjahre voll hat, einem jüngeren Beamten,der nach der Schule anfing, finanziell vorgezogen werden?
nur als kleiner Denkansatz
Wie gesagt, die Diskussion wurde hier schon geführt und mit diversen Proargumenten beider Seiten bestückt.
LG
Das ist hier im Forum schon hinreichend diskutiert worden.
Gegenfrage: warum sollte ein Beamter,der vorher etwas ganz anderes gemacht hat und nur zwei Dienstjahre voll hat, einem jüngeren Beamten,der nach der Schule anfing, finanziell vorgezogen werden?
nur als kleiner Denkansatz
Wie gesagt, die Diskussion wurde hier schon geführt und mit diversen Proargumenten beider Seiten bestückt.
LG
Re: Besoldungs-Eingruppierung nach dem Polizei-Studium NRW 2
Meiner Meinung nach, genau aus diesem Grund!
Er hat vorher etwas anderes gemacht, sich Lebenserfahrung angeeignet die ihm im alltäglichen Dienst sicher auch zugute kommen werden.
Aber gut, wenn es hinreichend behandelt wurde, duck ich mich mal unterm Regen her
Er hat vorher etwas anderes gemacht, sich Lebenserfahrung angeeignet die ihm im alltäglichen Dienst sicher auch zugute kommen werden.
Aber gut, wenn es hinreichend behandelt wurde, duck ich mich mal unterm Regen her
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