Erläuterung des Bachelor-Studiums der Polizei NRW

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18168
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

Erläuterung des Bachelor-Studiums der Polizei NRW

Beitragvon Polli » Sa 25. Aug 2012, 23:45

aktualisiert am 09.10.23

Hi Leute,

seit dem 1.9.2008 gibt es in NRW den Bachelor-Studiengang.

-> Bachelor of Arts

Im September 2012 sowie 2016 wurde das Bachelor-Studium modifiziert.

Hier einige kurze Infos zur Ausbildung:
( Eine ausführlichere Beschreibung würde den Rahmen für ein Forum sprengen, da es keiner mehr lesen mag...)

Mein Tipp: – Diesen Beitrag einfach ausdrucken und nachlesen :vielposten:

Seit September 2002 gibt es in NRW nur noch den Direkteinstieg.
Der Begriff kommt von – direkt in den gehobenen Dienst- sprich
Kommissarslaufbahn.

Die Ausbildung nennt sich Studium, da sie u. a. an der Hochschule für Polizei
und öffentliche Verwaltung ( HSPV NRW) stattfindet.

Dieses Studium wird von drei Bildungsträgern gewährleistet:

-> Von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung. (HSPV NRW)

-> Vom Landesamt für Ausbildung und Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW = "Polizeischule" (LAFP)

-> Von den Einstellungs-/Ausbildungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Kooperationsbehörden.


Bereits bei der Bewerbung muss man seinen Erstwunsch und Zweitwunsch angeben, in welcher Einstellungsbehörde
man seine Ausbildung durchführen möchte.



Insgesamt gibt es 10 Einstellungsbehörden (Polizeipräsidien):
-- in Klammern die jeweiligen Kooperationsbehörden, in denen (neben den Einstellungsbehörden) die Behördenpraktika durchgeführt werden --

Bonn (LR Euskirchen, LR Rhein-Sieg-Kreis)

Köln (LR Oberbergischer Kreis, LR Rheinisch Bergischer Kreis)

Düsseldorf ( LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal)

Aachen ( LR Düren, LR Heinsberg, LR Rhein-Erft-Kreis)

Duisburg ( LR Kleve, PP Krefeld, PP Mönchengladbach, LR Viersen, LR Wesel)

Münster ( LR Borken, LR Coesfeld, LR Steinfurt, LR Warendorf)

Gelsenkirchen ( PP Essen, PP Oberhausen, PP Recklinghausen)

Dortmund ( PP Hamm, LR Hochsauerlandkreis, LR Soest, LR Unna)

Hagen und ( PP Bochum, LR Ennepe-Ruhr-Kreis, LR Märkischer Kreis, LR Olpe, LR Siegen-Wittgenstein)

Bielefeld ( LR Gütersloh, LR Herford, LR Höxter, LR Lippe, LR Minden-Lübbeke, LR Paderborn)


Es gibt 10 Studienorte - einschließlich der Aussenstellen der HSPV in NRW:

So gehen die Auszubildenden/Studenten der
Einstellungs-Ausbildungsbehörden Bonn und Köln zum Studienort

Köln
Bild


Die Auszubildenden/Studenten der Einstellungs-Ausbildungsbehörden Düsseldorf und Duisburg gehen zum Studienort
Duisburg
Bild


Aachen
Bild


Dortmund
Bild


...oder zur Außenstelle Görresschule in Herne
Bild



Die anderen Studienorte sind (in der Regel - manchmal werden einige Kollegen ausgelagert) mit den Einstellungsorten deckungsgleich:

Münster
Bild


Hagen
Bild


Gelsenkirchen
Bild


Bielefeld
Bild




Das LAFP

Bild

Bild



hat drei Ausbildungsstandorte: -- in Klammern erkennt man, welche Einstellungsbehörde zu welcher "Polizeischule" entsendet:

Selm (Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen)

Brühl (Bonn, Aachen, Köln)

Schloss Holte-Stuckenbrock (Bielefeld, Münster)

Hier ein Video vom LAFP:
https://www.youtube.com/watch?v=gYIsyPBtm9I

Die Ausbildung beginnt jeweils Anfang September.

In der ersten Woche (die ersten vier Arbeitstage) befindet man sich in der Orientierungswoche in der jeweiligen Einstellungsbehörde.

Dort erhält man von der Ausbildungsleitung dezidierte Infos zum Bachelor-Studium,
vom polizeiärztlichen Dienst :onceldoc: Infos zur Freien Heilfürsorge der Polizei.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), sowie der Personalrat stellen sich vor.
Am ersten Tag, dem Einstellungstag muss man noch mal kurz zum Polizeidoc. :onceldoc:
Keine Angst – diese „Untersuchung“ ist nicht vergleichbar mit der Untersuchung beim Doc in Münster.
Nähere Infos – siehe hier:
Ärztliche Untersuchung am Einstellungstag – bitte draufklicken :mrgreen:


......................................................................................................................................................


Das Bachelor-Studium ist in Module aufgegliedert:


Grundstudium (GS) Module 1 – 8

Hauptstudium (HS1) Module HS 1.1 – 1.5

Hauptstudium (HS2) Module HS 2.1 – 2.8

Hauptstudium (HS3) Module HS 3.1 – 3.3

dazu kommen Spezialmodule, wie
Orientierungswoche (OW)
Berufspraktisches Training (BPT)
Training sozialer Kompetenzen (TSK)
Berufsrollenreflexion (Ref)
Thesis und
Abschlusspraktikum (AP)




Unter diesem -unten folgendem- Link könnt ihr euch den Studienverlaufsplan sowie weitere Infos,
wie z. B. die einzelnen Unterrichtsfächer und die Modulbeschreibungen
des Studiums als PDF-Datei downloaden.

Studienverlaufsplan 2023/24




Ich empfehle euch, diese Dateien einfach mal auszudrucken :vielposten: und den Studienverlaufsplan neben meine Beschreibung zu legen.


Hier weitere Infos der HSPV NRW:
https://www.hspv.nrw.de/mein-bereich/st ... rte/#c1906




P.S.:
An dieser Hochschule studieren nicht nur Polizistinnen und Polizisten, sondern auch
KollegInnen der allgemeinen Verwaltung. Z. B. von der Stadtverwaltung.



Erstes Studienjahr

Studienabschnitt Grundstudium GS 1 – 6 + TSK1 + TSK 2

Dieser Studienabschnitt ist an der HSPV und geht jeweils von der 2. Septemberwoche bis zum 10. Mai des Folgejahres. (36 Wochen)

Studiert wird im
Kursverband mit ca. 25 – 33 Studenten.
In der Regel hat man 6 - 8 Unterrichtsstunden.
Unterrichtet wird von montags bis einschließlich freitags.
Da von Jahr zu Jahr immer mehr Leute eingestellt werden,
wird es an der FH so langsam recht kuschelig. :knuddel:

In diesen 8 Monaten fertigt man

-> eine Hausarbeit
,

-> und muss Ende April des Folgejahres nach der Einstellung 5 Klausuren schreiben.

Und zwar im
Eingriffsrecht/Staatsrecht,
Einsatzlehre,
Strafrecht,
Kriminalitätskontrolle,
Verkehrssicherheitsarbeit.

Zwischendurch finden 2 Blöcke, jeweils 3 Tage, Training sozialer Kompetenzen (TSK) statt.
Gelehrt werden u. a. Stressbewältigung und Entspannungstechniken z. B.
in Form von Rollenspielen.

Man muss bei den jeweiligen Leistungsüberprüfungen mindestens die Note „ausreichend“ = 5 Punkte erreichen!

Falls das nicht klappt, hat man eine Wiederholungsmöglichkeit innerhalb von wenigen Wochen.

Am Wochenende hat man dienstfrei. Man erscheint in ziviler Kleidung. :)
Nach Unterrichtsschluss geht’s ab nach Hause.
- Futtern bei Muttern.
Wer sehr weit von der FH weg wohnt, sollte sich in der
Nähe eine Wohnung nehmen.
Die wird leider nicht von der Polizei gestellt. :sad:
Man muss sie sich selber suchen.


Im dem Zusammenhang – man ist nicht nur Student(in), sondern ja auch Polizeibeamtin/Polizeibeamter.
Daher muss man am Unterricht teilnehmen!
Bei Nichtteilnahme gibt es Probs. (Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst)
Für diese körperliche und hoffentlich auch geistige Anwesenheit gibt es bereits
im ersten Studienjahr pro Monat rund 1200 € netto. Ab dem zweiten und dritten Studienjahr
erfolgt jeweils eine Erhöhnung um rund 60 € netto. (Jeweils die Hälfte der Polizeizulage)

Ab dem 22.12., bis zum 04.01 ist die Weihnachtspause. :urlaub:
Zeit, um die §§§§§ gedanklich zu sortieren.




Grundstudium

Training + Berufspraktisches Training (BPT) im LAFP ("Polizeischule") GS 7



Vom 08. Dezember bis zum 18. Januar (4 Wochen) geht die erste Hälfte der Studenten (Gruppe B) ins Praktikum (Training + BPT) in einer "Polizeischule". (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten = LAFP)

Vom 19. Januar bis zum 15. Februar (4 Wochen) geht dann die andere Hälfte der Studenten (Gruppe A) ins LAFP. Zwischendurch ist die Weihnachtspause. :santa:
Dabei gehen immer ganze Kurse ins LAFP.

Im LAFP ist man mit ca. 12 – 13 Leuten in einem Kurs.

Die Einkleidung erfolgt an verschiedenen Tagen – kurz vor dem ersten Training im LAFP - in der Landesboutique,
ähm :gruebel: Kleiderkammer wollte ich schreiben....


Endlich darf man die Uniform anziehen und merkt, dass man tatsächlich bei der Polizei gelandet ist.


Eine Unterbringung in Zweier- oder Dreierappartements, so wie es in der Vergangenheit üblich war, erfolgt leider nicht mehr.
Man bekommt lediglich Spinde für die Bekleidung gestellt.


Folgende Dinge mit regelmäßigen Leistungsüberprüfungen stehen bei den insgesamt fünf stattfindenden berufspraktischen Trainings (BPT) im LAFP auf dem Programm:

(Mit BPT ist z. B. der Sport, die Schießausbildung, etc. gemeint.
Unter Training ist z. B. die Unfallaufnahme zu verstehen.)

-> Verkehrsunfallaufnahme –

Zum Beispiel:
2 Fahrzeuge werden zusammengestellt, als ob ein Unfall passiert wäre.
Zuvor wird eine schöne Blockierspur durch Vollbremsung gelegt.
2 Auszubildende fahren durchs Polizeischulgelände Streife, bekommen über Funk den
Einsatz „Unfall an der XY-Kreuzung“ und nehmen den Unfall dann auf.

-> Schieß- Nichtschießausbildung
(Nichtschießausbildung bedeutet, dass man in der Raumschießanlage vor verschiedene
Situationen gestellt wird, wo man nach Einschätzung der Situation entscheiden muss, ob
man schießen sollte oder besser nicht).

-> Umgang mit der Technik z. B. Funkgerät, Laserpistole etc.

-> Richtiges Verhalten bei hilflosen Personen, Streitigkeiten, Zwangsanwendungen,
Eingriffstechniken (Abführtechniken und gaaanz böse Tricks ;)

-> Ermittlungen, Arbeit am Ereignisort (Unfallort oder sonstiger Tatort)

-> Fahr– und Sicherheitstraining,

-> Erste Hilfe Lehrgang,

-> Spurenkunde
(Was sind Spuren, welche gibt es, wie sichert man diese .....)

-> Und last but not least, der Sport

Während der Ausbildung werdet ihr insgesamt
einmal
die unten stehenden Sportleistungsnachweise erbringen müssen.

Diese Leistungsnachweise müssen spätestens bis 4 Wochen
nach Beginn des dritten Studienjahres erbracht worden sein!


Die Abnahmen erfolgen dann im LAFP,
sprich "Polizeischule".

Die Disziplinen werden innerhalb der normalen Sportstunden im LAFP trainiert.
- Je nach Wetter und Zeit.
Dort kann man dann auch Wünsche äußern.
Am Ende jedes Moduls werden während der drei Prüfungstage alle Disziplinen angeboten, zu denen man sich selbst eintragen kann.


-> Hindernisparcours:

Alter bis 29 Jahren:
Frauen 3:10,0 min
Männer 2:50,0 min

ab 30 Jahren:
Frauen 3:20,0 min
Männer 2,59,0 min

1. Überklettern
eines Stufenbarrens (erster Holm: 1,20 m hoch, zweiter Holm: 1,80 m hoch,
Landung auf einer Weichbodenmatte)
2. Grätsche
über einen 1,20m hohen Bock (quer) mit Sprungbrett
(Landung auf drei quer hintereinander ausgelegten Turnmatten)
3. Überwinden
eines 1,20 m hohen Pferdes (quer, Landung auf einer Weichbodenmatte)
Zur Station 4 muss das Mal auf der Grundlinie umlaufen werden.
4. Balancieren
über eine umgedrehte Langbank (Absprung nach vorne in eine Turnmatte)
5. Dreimaliges Durchkriechen
eines quer gestellten Kastenteils (fixiert durch eine Turnmatte) und Herumlaufen
um zwei kleine Turnkästen in 8er-Form (Kastenabstand: 4 m Innenmaß)
Zur Station 6 muss das Mal auf der Grundlinie umlaufen werden.
6. Übersprung
eines Zwischenraumes zweier Kästen
Kastenabstand: 1,50 m
Kastenhöhe: 1,10 m (5 Kastenteile)
(Aufsprung von vorne und Landung auf einer Weichbodenmatte)
7. Durchkriechen
eines 1 m breiten Tunnels, bestehend aus zwei kleinen Kästen und einer quer
darüber gelegten Turnmatte
8. Transport
von drei Medizinbällen (je 3 kg). Die Bälle werden einzeln von einem Kasten
zum anderen Kasten transportiert und dort abgelegt (Kastenabstand: 9 m
Innenmaß). Beim 1. Durchgang befinden sich die Medizinbälle in dem Kasten
an der Grundlinie.
9. Rückläufe
nach dem ersten Durchlauf zur Station 1 (Parcour muss zwei Mal überwindet werden)
und nach dem zweiten Durchlauf zum Ziel erfolgen außen herum.


:arrow: Drei Kilometer Lauf

Es gelten die Bedingungen für das Sportabzeichen in silber.
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.deu ... 4_2023.pdf



-> Schwimm-Rettungsübungen

Übung 1:

Sprung vom Beckenrand - 15-m Streckentauchen - Weiterschwimmen
- Wende - 25-m Schwimmen - Anschlagen - Abtauchen kopfwärts und
Heraufholen eines Tauchringes/-steines – Befreiung aus einer Brustoder
Halsumklammerung von hinten.

Höchstzeit: 2:00 min

Beim Streckentauchen müssen alle Körperteile unterhalb der Wasseroberfläche
sein. Das Ende der Tauchstrecke ist auf dem Beckengrund
zu markieren.
Die Wassertiefe für das Abtauchen beträgt 3,5-m .
Der Tauchring/-stein muss die Wasseroberfläche durchbrechen, bevor
er wieder losgelassen werden darf.
Die Übung ist beendet, wenn der Prüfer, an dem die Befreiung aus
einer Umklammerung von hinten demonstriert wird, nach erfolgter
korrekter Befreiungstechnik ein Handzeichen gibt.

Übung 2:

Sprung vom 3-m-Brett - Weiterschwimmen (beliebiger Stil) - Wende -
25-m Kraulschwimmen – Anschlagen - 25-m Schleppen eines gleichschweren
Partners

Höchstzeit: 3:00 min

Bemerkungen: Beide Partner tragen Bekleidung.
Die Übung ist beendet, wenn der Prüfling am Beckenrand anschlägt.

Hier ein offizielles Video zum Thema Schwimm- und Rettungsübungen: THX LAFP
Rettungsschwimmen im dualen Studium:
https://www.youtube.com/watch?v=EFtzPXE ... e=youtu.be
..........................................................................................................................



Achtung:
Hier die Neufassung des § 13 VAPPol II, gültig seit dem Jahrgang 2012, wo Absatz c speziell wegen der schlechten Erfahrungen der Vergangenheit bei einigen Studenten mit dem Sport eingefügt wurde.

§ 13 wird wie folgt neu gefasst:

"Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind zu entlassen, wenn ein wichtiger

Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die geistigen und körperlichen Anforderungen durch sie nicht erfüllt sind

oder

b) die Beendigung des Studiums innerhalb der Studienzeitbegrenzung gemäß

§ 11 für sie nicht mehr möglich ist oder

c) der Nachweis über die körperliche Leitungsfähigkeit gemäß

Studienordnung nicht bis vier Wochen nach Beginn des dritten

Studienjahres erbracht worden ist."



Mein Appell an euch:

Laufen lernt man durch Laufen und Schwimmen lernt man durch Schwimmen.
Trainiert euch - auch während eurer Freizeit :!:

Es wäre doch schade, wenn ihr wegen der Nichterfüllung der Sportdisziplinen entlassen :steinigung: würdet. :cry:

Nach den Zeiten im LAFP geht es dann wieder zur FH – und zwar bis zum 10. Mai.

Vom 11. Mai bis zum 07. Juni hat die Gruppe A des Einstellungsjahrgangs 2018
Urlaub. :urlaub:
Die Gruppe B geht zeitgleich ins LAFP.
Anschließend geht die Gruppe A vom 08. Juni bis zum 05. Juli ins LAFP und
die Gruppe B hat zeitgleich Urlaub. - siehe Studienverlaufsplan -

.......................................................................................................................................................


.....................................................................................................................................................

Praxis im Grundstudium - 8 Wochen GS 8 -- Endlich!!!

Vom 6. Juli bis zum 31. August in den Ausbildungsbehörden bzw. Kooperationsbehörden.


8 Wochen lang Streifendienst.
Bild

Die Studenten werden einer erfahrenen Streifenwagenbesatzung (Tutorin/Tutor) zugeteilt.
Diese weisen sie in die Geheimnisse des Streifendienstes ein.
Das heißt, sie werden in einer Dienstgruppe integriert.

Hat der Tutor Frühdienst, haben sie auch Frühdienst.

Hat er Spätdienst, haben sie auch Spätdienst.
Hat er am Wochenende Dienst, ......


Der Tutor weiß, was man bisher lernen musste und weiß, was er dem Kommissaranwärter
(KA) vermitteln soll.
Er wird in Zusammenarbeit mit dem Dienstgruppenleiter die KAs bewerten!
Das heißt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, muss man dann
z. B. ein Unfall mit Sachschaden komplett alleine aufnehmen.
Diese Bewertung fließt in die Gesamtbewertung des Studiums mit ein !

Dabei gilt – wie für die gesamte Ausbildung – man tastet sich langsam von leichten Aufgaben
zu immer schwerer werdenden Aufgaben heran.



.......................................................................................................................................................

Dann beginnt das

Zweites Studienjahr

Hauptstudium 1 (HS 1) HS 1.1 – HS 1.4

Dieser Studienabschnitt ist wieder an der HSPV und geht vom 1. September bis zum 21. Dezember
(16 Wochen).

Man wird in folgenden Modulen unterrichtet:

-> Delinquenz im öffentlichen Raum und sozialen Nahraum - 1 Klausur

-> Bekämpfung der Alltagskriminalität - 1 Klausur

-> Ursachen delinquenten Verhaltens; Planungsgrundlagen des Polizierens – 1 Fachgespräch

-> Proseminar Wissenschaftliche Vertiefung - Hausarbeit


Ab dem 22.12. bis zum 4.1. ist die Weihnachtspause :urlaub:
Zeit, um die §§§§§ wieder gedanklich zu sortieren.



Hauptstudium 1

Training (BPT ) im LAFP
HS 1.1 - 1.4

Vom 16. Februar bis zum 29. März (6 Wochen) geht die Gruppe B ins Praktikum des LAFP.

Nun erfolgt wieder die Phase – learning by doing – :gut: in der "Polizeischule".

Lerninhalte im LAFP – siehe oben :!:

Die Gruppe A befindet sich vom 30. März bis zum 10. Mai im LAFP.


Diejenigen, die sich jeweils an der HSPV befinden, werden in folgenden Modulen unterrichtet:

-> Einsatz und Sachbearbeitung bei besonderen Kriminalitätsformen - 1 Referat

-> Konfliktlagen und Unglücksfälle, schwere und besondere Verkehrsunfälle - 1 Fachgespräch

-> Polizei im gesellschaftlichen und politischen Umfeld – Exzerpt und Interpretation

-> Hauptseminar wissenschaftliche Vertiefung - Seminarleistung


Zwischendurch - Training sozialer Kompetenzen (TSK 3).


weiter mit Hauptstudium 2

Training + (BPT ) im LAFP HS 2.5 bzw. Urlaub



Lerninhalte im LAFP – siehe oben!

Gruppe B hat vom 06. Juli bis zum 02. August Urlaub.
Gruppe A anschließend vom 03. August bis zum 31. August.

Drittes Studienjahr


Gruppe A Praxis im Hauptstudium 2 HS 2.7 und HS 2.8

Vom 1. September bis zum 19. Oktober befindet sich die Gruppe A wieder in den Ausbildungsbehörden und Kooperationsbehörden.
Die Gruppe A wird in A1 und A2 aufgeteilt. Die eine Hälfte macht ihr Praktikum im Wachdienst (HS 2.7),
die andere Hälfte befindet sich in den Kriminalkommissariaten oder im Verkehrskommissariat. (HS 2.8)

Gruppe B Training im Hauptstudium 2

Training + (BPT ) im LAFP HS 2.6

Die Gruppe B befindet sich zeitgleich wieder im LAFP.

Hinweis:

Ca. im Februar (im dritten Studienjahr) kann man seine Versetzungswünsche angeben,
in welcher Behörde man nach der Ausbildung seinen Dienst starten möchte.


Und so geht der Wechsel zwischen den Behörden, den Polizeischulen und der Fachhochschule fleißig weiter (siehe Studienverlaufsplan) bis zum


Hauptstudium 3

Modul Thesis


Vom 30. März bis zum 10. Mai. (7 Wochen)

Nun schreibt man seine Bachelorarbeit. :o :schreiben:


Praxis im Hauptstudium 3 HS 3.3

6 Wochen

Vom 11. Mai bis zum 21. Juni sind alle, also Gruppe A + B, in den Ausbildungsbehörden und Kooperationsbehörden.
Ausbildung im Streifendienst, in einem Kriminalkommissariat (KK), sowie Verkehrssicherheitsarbeit in einem Verkehrskommissariat



Hauptstudium 3

Spezialmodul Praxis / Abschlusspraktikum - SPM AP



Vom 22. Juni bis zum 12. Juli bleibt man entweder weiterhin in den Behörden,
oder macht ein Auslandspraktikum, oder ein Praktikum in einem anderen Bundesland (bei diesen Praktika muss man sich in Absprache mit der Ausbildungsleitung selbst drum kümmern.)


Anschließend hat der gesamte Einstellungsjahrgang
5 Wochen Urlaub. :urlaub: (vom 13.07. bis zum 16.08.)

Danach 1 Woche Vorbereitungszeit für das Kolloquium.



Thesis Kolloquium

24. August bis zum 30. August.

Nun erfolgt innerhalb dieser Woche die „Verteidigung“ seiner Bachelorarbeit, im Volksmund auch mündliche Prüfung genannt.

Am 30. oder 31. August erfolgt dann die Ernennung zur Kommissarin/Kommissar zur Anstellung.

Das Studium ist geschaaafftt. Hurra. :jump: :polizei14:

Einen Tag später beginnt dann der Dienst in der neuen Behörde,
irgendwo im großen Land Nordrhein-Germanens.


Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole.... :polizei1:

Sollte ich mich irgendwo vertan haben, lasst es mich wissen. :ja:

Gruß :polizei2:

Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende