
Ich hab mal ne Frage zum Tastschreibnachweis.

In den Bewerbungsvoraussetzungen steht, dass es erforderlich wäre eine Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute abzulegen und die Bewertung nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen habe.
Das heißt doch, dass ich dieses blinde 10-Finger schreiben nicht machen muss, sondern schreiben kann wie ich gerne möchte oder??
