Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Alphatier05
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Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Alphatier05 » Mo 7. Okt 2013, 23:50

Hallo zusammen,
nachdem ich eure Diskussion in "Neuigkeiten zum Reparaturgesetz" verfolgt habe wollte ich Fragen wie der derzeitige Sachstand in der Sache ist, da das Thema leider geschlossen ist. ?? :polizei4:

Nach gut 10 Jahre als Soldat im öffentlichen Dienst besteht eine gewisse Chance dass ich mich nächstes Jahr zwischen einem Möglichen Studium bei der Polizei oder weiteren 12-17 Jahren bei der Bundeswehr entscheiden muss.
Neben den Unterschied des täglichen Dienstes gehört am Ende auch der Verdienst zur Entscheidungsfindung.
Als 33 Jahre "alter" ex Soldat hat mich die letzten Jahre der Wunsch zur Polizei zu gehen angetrieben und dafür gesorgt das Fachabitur alleine für diesen Grund nachzuholen.

Wie Polli im alten Post schon geschrieben hat sind es massive Einschnitte...

Nach der Anwartschaft bei der man mit gut 1000 Euro/Monat auskommen muss, würde eine Verbeamtung im schlechtesten Fall mit 36 Jahren und als A9 Stufe 2 für ca 1951.62€ netto erfolgen. Im besten Fall (Übernahme meiner Dienstzeit) als A9 Stufe 9 für 2338.57€ netto.
Also gut 386,95 Euro pro Monat weniger und nach gut 3 Jahren Studium bei dem, ich für meinen Teil, mindestens 2 Nebenjobs zum Studium brauche um über die Runden zu kommen.
Dem entgegen würde das Leben als Hauptfeldwebel mD A 8Z Stufe 5, flugzeugtechnische Zulage+ Wechselschicht+ Amtszulage für 2.401,54 € Euro stehen.

Ich weiß wie fordernd der Polizeidienst sein kann. Und das eine gewisse Überzeugung für diesen Beruf unabdingbar ist. Trotzdem wollte ich nur kurz mal vorrechnen wie unattraktiv die Polizei für uns ältere geworden ist. Und ich bin der festen Überzeugung dass eine gewisse Lebensreife und Erfahrung bei älteren Anwärtern nur zum Vorteil des Dienstherren und des Klimas sind.

Und ich möchte noch eine Randbemerkung zur Diskussion um Berufsanfänger Ja oder Nein, und somit zum Anspruchsdenken machen.
Wer 8,10,12 Jahre seines Lebens für andere eintritt, sie verteidigt, der Gesellschaft dient und wie in meinem Fall 13 Monate in Afghanistan war, darf auch die Meinung haben der Gesellschaft oder dem öffentlichen Dienst mehr wert sein zu sollen und zu verdienen.
Denn letztlich ist die Besoldung ein Ausdruck dessen. Und für mich ist es dabei egal ob man als Lehrer, Verwaltungsangestellter, Soldat, Polizist oder Krankenpfleger für andere etwas macht.Diese Zeit und der Sachverhalt sollten etwas bedeuten.
Darum kann ich über einige, hmm, Sichtweisen nur den Kopf schütteln.
Es ist für die Betroffenen mehr als nur eine Sache um ein paar hundert Euro.
Denn wenn man noch überlegt, dass lebensältere Quereinsteiger durch die geringere Dienstzeit diese "Abstufung" gar nicht mehr ausgleichen können und mit einer geringeren Pension in Ruhestand gehen und Leben zu müssen, sind die Auswirkungen weitreichender als sich die meisten bewusst sind.
Wenn man drüber nachdenkt, nimmt man den älteren hier keinen ungerechten, geldwerten Vorteil weg sondern am Ende gehen wir, kausal, mit viel weniger Ansprüchen in Pension. :stupid:

Ich hoffe ich konnte mal anreißen warum die Attraktivität des Polizeidienstes, für außenstehende Interessenten wie mich abnimmt.
Und übrigens, man wird zwar manchmal Nachts zum pullern wach, aber sonst ist es ganz angenehm sich dem Maximaleinstellungsalter zu nähern :ja:

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon MasterEd » Di 8. Okt 2013, 01:51

Du rechnest in deiner jetzigen Tätigkeit alle möglichen Zulagen ein, versäumst aber das gleiche bei dem Gehalt des Polizeibeamten zu tun. Alleine durch die Wechselschichtzulage, DuZ (im Schichtdienst häuft sich das ganz von alleine an) und Polizeizulage, kommen so nochmal 200 - 250 Euro netto pro Monat dazu.

Die monetäre Sache ist das eine, jedoch nicht das wichtigste, wenn man den Beruf des Polizeibeamten ergreifen will. Sollte das dein Hauptantrieb sein, solltest du lieber da bleiben, wo du bist. Und das ist keineswegs böse gemeint!

Weiterhin solltest du dir mal Gedanken machen, was nach den weiteren 12-17 Jahren kommt. Wirst du ganz sicher Berufssoldat? Oder musst du dich dann eventuell noch mal neu orientieren? Und wie sieht es dann mit dem Gehalt aus? Musst du dann vielleicht noch größere Gehaltseinbußen hinnehmen? Bei der Polizei wirst du aller Voraussicht nach nach sechs Jahren (drei Jahre Studium, drei Jahre Probezeit) Beamter auf Lebenszeit und dein Berufsleben ist ziemlich gesichert.

Da ich davon ausgehe, dass du mindestens SaZ 12 bist, verstehe ich nicht so ganz, warum du während des Studiums noch zwei Nebenjobs machen müsstest (die du wohl auch nur schwer bei der Polizei während des Studiums genehmigt bekommen würdest), da du ja Übergangsgebührnisse erhälst. Damit ist mindestens das komplette Studium abgedeckt! Du erhältst also quasi dein komplettes jetziges Gehalt weiter.

Dazu habe ich über Wikipedia unter Übergangsgebührnisse folgendes gelesen:
Für Zeitsoldaten, die nach der Dienstzeit in einen Beamtenstatus des öffentlichen Dienstes (Polizei, Verwaltung, Feuerwehr etc.) wechseln, gilt eine abweichende Regelung. Denn die Inhaber eines so genannten „Eingliederungsscheins“ erhalten nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses an Stelle von Übergangsgebührnissen Ausgleichsbezüge. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren wird sichergestellt, dass die Höhe der Bezüge aus dem Beamtenverhältnis nicht niedriger ausfallen als die Dienstbezüge des letzten Monats als Soldat auf Zeit. Dadurch wird gewährleistet, dass sich ehemalige Soldaten beim Wechsel in den öffentlichen Dienst nicht finanziell verschlechtern.
Vielleicht solltest du dich erstmal richtig beim BFD informieren, bevor du hier irgendwelche (falschen) Rechnungen aufstellst.
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 8. Okt 2013, 08:35

Provokant:

Wenn der Polizeiberuf für dich in deinem Alter unatrraktiv ist, dann mach doch was anderes?

Es wird doch niemand gezwungen. Ich halte dem Land doch auch nicht vor, dass ich als Kaufmann locker dreitausend Schleifen mehr hatte.

Aber anders:

Wie Ed schon richtig schrob, hantierst du mit falschen Zahlen.

Und nachts zum Pullern raus müssen...ist ja nicht schlimm, wenn man Nachtdienst hat. :polizei3:
:lah:

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon anschu » Di 8. Okt 2013, 09:52

Auch wenn dieser Tread vermutlich wieder in ne Grundsatzdiskussion verfällt:

Nur mit Enthusiasten ist keines unserer Länder in der Lage ihre Einstellungszahlen auch nur annähernd zu erfüllen. Davon abgesehen das in keinem Land zur Zeit bedarfsgerecht eingestellt wird.

Von daher sollte man auch mal über den Tellerrand blicken und sich nach anderen geeigneten Bewerbern umsehen.
Dabei den Fokus nur auf Abi und aufrechten Gang zu lagen ist in meinen Augen ganz falsch.
(zumindest für NI gültig :lupe: :polizei2: )
Siehe auch gerade die interessante Diskussion (Leserbriefe in der DP) bzw. meilenweit von einander entfernten Meinungen einer Lady vom Einstellungsdienst (natürlich HD) des Landes Niedersachsen und einem "ehemaligen" Enthusiasten der in der Realität unseres Jobs angekommen ist.

Muss mal suchen...

Egal, ich finde mal sollte sich auch diese Probleme für angehende Bewerber zumindest erstmal genau ansehen, bevor sofort der Ponyhof wieder als Vergleich dient.

Denn mir wären zumindest ein wenig mehr lebensältere oder besser lebenserfahrene neue Bewerber viiiiieeel lieber als immer mehr Abiturienten die nur das Ziel FK 1, Mentoring oder Bewerbung HD im Auge haben...

:hallo:

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 8. Okt 2013, 14:42

Keine Frage...aber wie willst du das Berufsgruppen gleichstellen oder als artverwandt in der Vordienstleistung entlohnen?

Wo ziehst du den Strich?
:lah:

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Criss_mitchel » Di 8. Okt 2013, 16:41

Unser ÖDR Dozent meinte die Stufen werden nur angerechnet wenn man vorher schon in der Besoldungsgruppe A9 oder vergleichbar war.

Welche oder ob es Ausnahmen gibt kein ich dir leider nicht sagen.

Ich habe mich auch über dieses Reparaturgesetz geärgert bin auch schon älter.
Mehr Geld ist immer schön.

Aber trotzdem sollte man es nicht davon abhängig machen ich bin persönlich froh und glücklich bei der Polizei zu sein.

Chaos hat recht wo soll man den Strich ziehen man kann es nicht allen recht machen.

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon DerLima » Di 8. Okt 2013, 17:31

Öhm... Warum musst du mit zwei Nebenjobs rechnen um über die Runden zu kommen..??

Du bekommst zwei Jahre weiter dein Gehalt von der Bundeswehr (die letzten beiden der 12 Jahre), anschliessend noch drei Jahre lang Übergangsgebührnisse.
Diese werden anhand deines Einzelfalles berechnet.
Dabei wird deine persönliche Höchstgrenze festgesetzt und dein Anwärtergehalt/Gehalt aufgestockt bis zu dieser persönlichen Höchstgrenze.
Damit bist du im gesamten Studium und auch danach monetär abgesichert.

Berufssoldat wirst du nach einer weiteren Verlängerung nicht werden. Das schliesst die BW schon kategorisch aus, wenn du den SaZ-Antrag auf weitere X Jahre unterschreibst.
Aber dann wirst du auch keine Chance mehr bekommen, in den Polizeidienst einzutreten, da dann dein Einstellungsalter de facto zu hoch ist.

Angerechnet wird dir deine Altersstufe/Erfahrungsstufe ab Beginn.
Sprich deine 10 Jahre öD gehen dir da nicht verloren.
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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Zeus » Di 8. Okt 2013, 20:28

Nur mal ganz nebenbei:

Bundeswehrzeit als SaZ wird auch nach der Umstellung auf die Erfahrungsstufen angerechnet!
10Jahre Bund? Stufe 6...
Hat nichts mit Gleichwertigkeit zutun. Das allein für die Ernennung zum BaL!
:pfeif:

Egal was der nette ÖDR-Mann sagt. :polizei1: Davon ab, haben 90% der Verwaltungsbeamten die damit zutun haben noch nicht den Durchblick, auch dem geschuldet, dass noch Durchführungsbedingungen/Erlasse fehlen!

Aber: BW wird angerechnet und ö.D.Zeiten, die nicht zur Laufbahnbefähigung benötigt werden auch!

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Stevo84 » Di 8. Okt 2013, 20:35

DerLima hat Recht!

Ich bin Kommissarwärter und war vorher 8 Jahre bei der Bundeswehr. Da lag meine Besoldungsgruppe bei A7 Stufe 3. Meine 8 Jahre Dienstzeit werden mir nach der Ausbildung voll angerechnet. Ich werde also keine wesentlichen Einbußen beim Gehalt haben. Das wurde mir so mehrfach bestätigt. Das ist natürlich toll und es freut mich auch, aber das war nicht die Motivation um mich für diesen Job zu bewerben! Wenn man reich werden will, sollte man es lieber mit einem Studium zum Ingenieur versuchen und sich die Taschen in der freien Wirtschaft füllen.

Greetz

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Polli » Di 8. Okt 2013, 23:17

Hi Alphatier05,


bitte schaue dir mal den § 28 und den § 29
der Rechtsnorm
"Übergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land NRW (ÜBesG NRW)"
vom 18.07.13
an.


http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steue ... sGNRW_.pdf


Diese PDF_Datei mit dem Gesetzestext habe ich von dieser Seite:

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steue ... /index.php


Hinweis:

Erst in drei Jahren :smilingplanet: (also nach der Ausbildung) wird es die KollegInnen,
die in diesem Jahr im September eingestellt wurden, betreffen.

Will heißen, die Politik hat noch sehr viel Zeit :time: ,
das neue Gesetz mit Leben zu füllen.

Es mag sein, dass es zu dem Gesetz einen Erlass geben wird.
Wer dann wie berücksichtigt wird, werden wir dann sehen. :lupe:

Aktuell kann dir also niemand zu 100 % versprechen, ob deine Vordienstzeiten der BW
bei den Erfahrungsstufen tatsächlich auch anerkannt werden.

Vermutlich wird es so sein, aaaaber....



Gruß :polizei2:

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Zeus » Sa 12. Okt 2013, 21:27

Den Erlass zu dem Gesetz gibt es schon!!
:zustimm:

Der ist aber nicht vom MIK, sondern vom FM, wie so oft wenn es um's Geld geht! Und gilt natürlich für alle Ressorts!
Und damit steht das Meiste schon fest.
Außer einen 'Berufekatalog' für Anerkennung von Berufen außerhalb des öD gibt es nicht nicht, wird es aber auch nicht geben!

Und es gibt natürlich schon Beamte, die unter das Gesetz fallen, denn nicht jede beamtenlaufbahn beginnt mit dem Vorbereitungsdienst! :polizei1:

Die Feinheiten bastelt letztendlich, wie in diesem Fall, ja das FM und nicht mehr die Politik.
Was Viele auch noch nicht verstanden haben ist, dass das Reparaturgesetz quasi rückwirkend die Kollegen erfasst hat, die letztes und vorletztes Jahr Beamte auf Probe geworden sind! Jeder der nämlich noch keinen Aufstieg in den ehemaligen Dienstaltersstufen absolviert hat wird voll von den neuen Erfahrungsstufen erfasst! (Steigt erst später) Das haben aber selbst die meisten Verwaltungsbeamten, die damit befasst sind noch nicht mitbekommen. Somit werden einige noch das böse Erwachen bekommen... und die nächste Stufe erst später bekommen...

Gerade rückwirkend ist sowas immer sehr bitter finde ich...

Gruß
Zeus

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Polli » Sa 12. Okt 2013, 23:42

Zeus hat geschrieben:..
Und es gibt natürlich schon Beamte, die unter das Gesetz fallen, denn nicht jede beamtenlaufbahn beginnt mit dem Vorbereitungsdienst! :polizei1:

Die Feinheiten bastelt letztendlich, wie in diesem Fall, ja das FM und nicht mehr die Politik.
Was Viele auch noch nicht verstanden haben ist, dass das Reparaturgesetz quasi rückwirkend die Kollegen erfasst hat, die letztes und vorletztes Jahr Beamte auf Probe geworden sind! Jeder der nämlich noch keinen Aufstieg in den ehemaligen Dienstaltersstufen absolviert hat wird voll von den neuen Erfahrungsstufen erfasst! (Steigt erst später) Das haben aber selbst die meisten Verwaltungsbeamten, die damit befasst sind noch nicht mitbekommen. Somit werden einige noch das böse Erwachen bekommen... und die nächste Stufe erst später bekommen...

Gerade rückwirkend ist sowas immer sehr bitter finde ich...

Gruß
Zeus
Hi Zeus,


da bin ich aber glücklich, dass unsere Auszubildenden bei der Polizei bis einschl. des
Einstellungsjahrganges 2012 eine Besitzstandswahrung haben und nicht davon betroffen sind. :flehan:

Gruß :polizei2:





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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Zeus » So 13. Okt 2013, 11:01

Polli hat geschrieben:
Zeus hat geschrieben:..
Und es gibt natürlich schon Beamte, die unter das Gesetz fallen, denn nicht jede beamtenlaufbahn beginnt mit dem Vorbereitungsdienst! :polizei1:

Die Feinheiten bastelt letztendlich, wie in diesem Fall, ja das FM und nicht mehr die Politik.
Was Viele auch noch nicht verstanden haben ist, dass das Reparaturgesetz quasi rückwirkend die Kollegen erfasst hat, die letztes und vorletztes Jahr Beamte auf Probe geworden sind! Jeder der nämlich noch keinen Aufstieg in den ehemaligen Dienstaltersstufen absolviert hat wird voll von den neuen Erfahrungsstufen erfasst! (Steigt erst später) Das haben aber selbst die meisten Verwaltungsbeamten, die damit befasst sind noch nicht mitbekommen. Somit werden einige noch das böse Erwachen bekommen... und die nächste Stufe erst später bekommen...

Gerade rückwirkend ist sowas immer sehr bitter finde ich...

Gruß
Zeus
Hi Zeus,


da bin ich aber glücklich, dass unsere Auszubildenden bei der Polizei bis einschl. des
Einstellungsjahrganges 2012 eine Besitzstandswahrung haben und nicht davon betroffen sind. :flehan:

Gruß :polizei2:




Hi Polli.
Jaein! Ist so nicht ganz richtig! Alle, die am Stichtag 31.5.2013 Beamte auf Widerruf waren haben zwar eine Übergangsregelung, ABER diese sieht gemäß dem Erlass des FM nur vor, dass das besoldungsdienstalter als Hilfskriterium für die erstmalige Berechnung der Erfahrungsstufe herangezogen wird!! Diese Stufe ist dann jedoch KOMPLETT nach Erfagrungszeit zu durchlaufen! Ergibt beim erreichen der nächsten Stufe einen Verlust von bis zu 3Jahren!

Genau das Selbe gilt für jeden Beamten der zwar vor dem Stichtag schon Beamter auf Probe war, aber noch keinen Stufenaufstieg in den alten Dienstaltersstufe absolviert hat!!! Das betrifft sehr viele, die 2012 Beamte auf Probe geworden sind und noch einige die 2011 Beamte auf Probe geworden sind!
Die verlieren auch bis zu 2Jahren bis zur erreichen der nächsten Stufe!

Du siehst: bei der Polizei nrw sind sogar 5 Jahrgänge betroffen von 'Verlusten' durch die Übergangsregelung. So finanziert unser liebes FM anscheinend die 'Mehrkosten' gegen!
Ob das von der Landesregierung sooo geplant war lass ich mal im Raum stehen...
Betroffen sind also von der Übergangsregelung der ej 2010,2011,2012, die am stichtag anwärter waren und rückwirkend ein Teil des ej 2009 und 2008!!( je nach Geburtsdatum!)

Bei Fragen: gerne pn :polizei1:

Patrick-F
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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Patrick-F » So 13. Okt 2013, 22:08

wofür hat die gdp dann gekämpft?


bitte mal ein beispiel anhand deines textes...
dass das besoldungsdienstalter als Hilfskriterium für die erstmalige Berechnung der Erfahrungsstufe herangezogen wird!! Diese Stufe ist dann jedoch KOMPLETT nach Erfagrungszeit zu durchlaufen! Ergibt beim erreichen der nächsten Stufe einen Verlust von bis zu 3Jahren!

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Re: Neuigkeiten zum Reparaturgesetz II ??

Beitragvon Zeus » Mo 14. Okt 2013, 00:19

Beamter x ist am Tag seiner Ernennung zum PK 31j alt.
Tag der Ernennung: 1.9.2013.
Geburtsdatum: 2.10.1981

Nach alten Recht wäre der Beamte am 01.09.2013 in A9 Stufe 5 gekommen und dann im Monat danach in A9 Stufe 6!

Jetzt mit der Übergangsregelung kommt er zwar in Stufe 5, weil das BDA als Hilfskriterium genutzt wird, aber Stufe 5 muss dann KOMPLETT durchlaufen werden und er kommt erst am 1.9.2016 in Stufe 6!

Er verliert also bei der Ersteinstufung defacto in dem Moment nichts, jedoch bei dem eigentlich direkt folgenden Stufenaufstieg, der sich um 35 Monate verzögert!!

Es ist eine Übergangsregelung! Und sicher auch besser als Stufe 2 für alle!

Aber es ist nicht die Besitzstandwahrung die man propagierte!
Und das es quasi rückwirkend für bereits vor dem Stichtag fertige Beamte gilt ist in meinen Augen einfach eine Unverschämtheit, die aber genau zu dieser Landesregierung passt.

Gruß zeus


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