Hallo Copzoner,
nach längerer Zeit schaue ich auch mal wieder hier rein.
Und zwar habe ich ein ziemlich blödes Problem über das ich mir schon etwas länger den Kopf zerbreche:
Ich gehöre zum EJ 2011 und schreibe gerade an der Thesis und habe bisher auch alle Prüfungen bestanden. Allerdings kämpfe ich schon seit etwas längerer Zeit mit einer Knieverletzung. Diese hat es mir bisher unmöglich gemacht, alle Sportabnahmen zu erfüllen.
Es geht nun mit großen Schritten auf das Ende der Ausbildung zu und die Behandlung wird noch länger andauern (ein genauer Zeitraum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden).
Für den (leider wahrscheinlichen) Fall, dass meine Verletzung bis zum August nicht ausgeheilt ist, wird meine Ausbildung verlängert bzw. werde ich einfach nicht zum PK ernannt?
Wenn ich §11 VAPPol II (1) richtig verstehe, kann dies noch zwei Jahre herausgezögert werden? Das ist nicht mein Ziel, aber besser als wegen so einem Mist vor die Tür gesetzt zu werden.
Im LAFP habe ich bisher keine vernünftige Auskunft erhalten. Da hieß es, dass im August die Deadline ist. Andere sagten, dass die Ausbildung dann einfach verlängert wird und ich einfach nicht zum PK ernannt werde.
Wieder andere sagten, dass ich nicht ernannt werde und gleichzeitig die Thesis mit ungenügend bewertet wird, weil man nicht zum Kolloquium zugelassen wird.
Ich habe leider keine Ahnung, was ich davon glauben soll.
Hat hier bereits jemand konkrete Erfahrung in dieser Thematik?
Viele Grüße
PS: Suchfunktion hat nichts Hilfreiches ausgespuckt.
Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Moderator: Polli
Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
"Sind sie von der Polizei?" - "Nein Ma'am, wir sind Musiker."
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Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Grundsätzlich: Du wirst nicht ernannt. Wenn du fristgemäß auskuriert bist und die Abnahmen erfüllt hast, wirst du dann ernannt.
Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
du kommst in die Behörde, praktisch als Dauerpraktikant mit entsprechendem Lohn und halt nicht als Amtswalter.
Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Du wirst erst zum Kolloquium zugelassen, wenn alles, also auch die Sportprüfungen, erfüllt ist.
Dass die Thesis mit ungenügend bewertet wird, ist quatsch - was hat die denn auch bitte mit den Sportprüfungen zu tun?
Dass die Thesis mit ungenügend bewertet wird, ist quatsch - was hat die denn auch bitte mit den Sportprüfungen zu tun?
Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Deine Ausbildungsleitung in deiner Behörde kann dir diese Frage konkret beantworten!
Seit wann hast du die Verletzung und welche Abnahmen fehlen noch?
Seit wann hast du die Verletzung und welche Abnahmen fehlen noch?
Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Ich frag mich da schon, wie man die Tests nicht absolvieren kann, aber dennoch tauglich für die Praktika ist ... Vor allem wenn du schreibst, dass du die Sportabnahmen über einen längeren Zeitraum nicht ablegen konntest.
Aber wie mein Vorredner schon anmerkte: AL kontaktieren
Wieder ein Beispiel dafür, dass man schauen sollte alle Sportabnahmen sofort im 1. Jahr hinter sich zu bringen, wie Polli auch immer schreibt. Wenn am Ende eine Verletzung kommt wird es unnötig eng.
Aber wie mein Vorredner schon anmerkte: AL kontaktieren
Wieder ein Beispiel dafür, dass man schauen sollte alle Sportabnahmen sofort im 1. Jahr hinter sich zu bringen, wie Polli auch immer schreibt. Wenn am Ende eine Verletzung kommt wird es unnötig eng.
Re: Ausbildungsverlängerung durch Sportverletzung
Hi Leute,
Antera´s Fragen wurden inzwischen beantwortet.
Daher schließe ich den Thread.
Gruß
Antera´s Fragen wurden inzwischen beantwortet.
Daher schließe ich den Thread.
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