VR war der 315c I Nr.1 oder 2 StGB zu prüfen
Person ist mit 1,04 Promille nach Mitternacht am Steuer eingeschlafen. Lässt sich beides begründen.
Bei der Maßnahme wurde noch ein 13cm langes Springmesser gefunden und ein Schlagring.
Zu prüfen war die Einziehung und das ging auch klar
