Einstellungsjahrgang 2016

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

ToWeg
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » So 4. Aug 2019, 20:08

Ser90 hat geschrieben:
So 4. Aug 2019, 19:37
Hallo liebe Kollegen,

ich habe die Info erhalten, ab dem 01.09. nach Düsseldorf versetzt werden zu sollen.

Das Problem hierbei ist, das ich in Schermbeck wohne und meine gesamte Familie sowie die meiner langjährigen Freundin im Münsterland wohnt.

Diese ist gerade letzte Woche zu mir gezogen und hat ebenfalls letzte Woche einen Job in meinem Dorf angefangen.

Zudem wollten wir eigentlich hier die Wohnung kaufen in der wir leben und bald heiraten. 

Eine Fahrt jeden Tag nach Düsseldorf kommt nicht in Frage, da ich dann 3 Stunden täglich im Auto sitze.

Meine Frage lautet daher, welche Chancen hat man in der Tauschbörse und was bewirkt eine Stellungnahme zur Versetzung in eine Behörde, die eigentlich garnicht machbar ist?

Lieben Dank
Hallo Ser90,

ich würde an deiner Stelle in jedem Fall versuchen über die Tauschbörse eine nähere Behörde zu bekommen. :ja:

Wie die Chancen stehen kann dir keiner sagen. Ich höre nur von einigen Kolleginnen, dass sie nach Düsseldorf versetzt wurden, obwohl dies keiner ihrer Wünsche war...

Wenn du an der Tauschbörse teilnimmst, solltest du bereits in der kommenden Woche eine Info erhalten... ohne Gewähr natürlich.

Es tut mir leid, aber du weißt ja, du bist Landesbeamter und das Land NRW ist nunmal groß. :buhu:

Im Übrigen zählt Eigentum z.B. nicht. Damit meine ich, es macht keinen Unterschied ob die Eigentum hast oder nicht. Für Eigentum gibt es auch keine Sozialpunkte.

Was eine Stellungnahme bringt, kann ich nicht sagen.

Manchmal passieren im Leben Dinge, wo man glaubt dass es ungerecht ist. Manchmal haben diese Dinge aber auch was positives.

Also, falls du nichts tauschen kannst, mach das Beste draus...


Liebe Grüße
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Buford T. Justice » So 4. Aug 2019, 22:49

Eine zusätzliche Stellungnahme interessiert niemanden, zumal Deine Argumentation von locker 1000 Kolleginnen und Kollegen vorgebracht werden würde.

Die wichtigste Frage, die Du Dir daher stellen solltest, lautet nicht primär "Wo will ich hin?", sondern "Wer würde seine Behörde hergeben und dafür Düsseldorf nehmen?".

Für realistisch in der Umgebung von Schermbeck halte ich da in erster Linie das PP Duisburg und das PP Essen. Der einzige Landrat, der allenfalls noch infrage kommen könnte, wäre Wesel. Aber Vorsicht, der Kreis ist groß und Du kommst da in der Erstverwendung sicher nicht nach Hamminkeln sondern eher nach Moers.

In Duisburg und Essen weißt Du, was Du hast, und kannst da auch Spaß haben.

An der Formulierung "eine Fahrt jeden Tag nach a kommt nicht in Frage, da ich dann x Stunden täglich im Auto sitze" könnten manche übrigens Anstoß nehmen (ich auch). Würde ich dort, wo es drauf ankommt, weder schriftlich noch mündlich machen.
:applaus:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Ser90 » Mi 7. Aug 2019, 12:37

Hallo!

Kann jemand sagen, wann man erfährt auf welche Wache man versetzt wird? Wie läuft das ab, darf man sich etwas wünschen?

In meinem Fall ist es das PP Düsseldorf.

Lieben Dank

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon elliott » Mi 7. Aug 2019, 13:54

Ser90 hat geschrieben:
Mi 7. Aug 2019, 12:37
Hallo!

Kann jemand sagen, wann man erfährt auf welche Wache man versetzt wird? Wie läuft das ab, darf man sich etwas wünschen?

In meinem Fall ist es das PP Düsseldorf.

Lieben Dank
Düsseldorf kann ein Spezialfall sein, aber in meiner Behörde waren schon einige Kollegen um sich auf der Wunschdienststelle vorzustellen. So könnten sich der Dienststellenleiter und der ein oder andere DGL ein Bild von dir machen und bei der Verteilung ein Wort für dich einlegen. In Düsseldorf gehen viele aber erst einmal in den Objektschutz oder sogar zur Autobahn. Wenn da für dich von Schermbeck aus die APW Hünxe in Frage käme?!...

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Criss_mitchel » Mi 7. Aug 2019, 16:01

Man sollte aber bedenken, dass APW sehr wahrscheinlich nicht nur 1 Jahr ist und man danach sollte man bei GE in Ddorf bleiben wollen/müssen trotzdem das eine Jahr (ich habe auch schon von Kollegen aus Ddorf gehört, dass schon oft auch zwei Jahre im Gespräch waren ) zum O-Schutz muss.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Mo 12. Aug 2019, 13:31

Heute kam die Mail bzgl. Zulassung zum Kolloquium. Daran merkt man, dass es bald endgültig vollbracht ist... :-D

Wie setzen sich die Noten eigentlich zusammen nzw. wie ist das Kolloquium in Bezug auf die gesamte Bachelorarbeit gewichtet?

Des Weiteren wurde mir heute mitgeteilt, dass (zumindest in meinem Fall) die Wacheinteilung innerhalb der Behörde bis zum Ende dieser Woche wohl abgeschlossen sein wird...
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Greta345 » Mo 12. Aug 2019, 18:11

Hallo zusammen,

wenn ich von der Tauschbörse bis jetzt nichts gehört habe, dann kann ich davon ausgehen, dass ich in der Behörde bleibe, die mir zugeteilt wurde? Wenn es für mich einen Tauschpartner gegeben hätte, wäre ich bereits informiert worden, richtig?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke im Voraus!

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Mo 12. Aug 2019, 20:46

Hi Greta,

ich werde telefonisch Kontakt mit der PHJAV aufnehmen und mich hier wieder melden.

Gruß :polizei2:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Mo 12. Aug 2019, 21:44

Huntelaar91 hat geschrieben:
Mo 12. Aug 2019, 13:31
Heute kam die Mail bzgl. Zulassung zum Kolloquium. Daran merkt man, dass es bald endgültig vollbracht ist... :-D

Wie setzen sich die Noten eigentlich zusammen nzw. wie ist das Kolloquium in Bezug auf die gesamte Bachelorarbeit gewichtet?

Des Weiteren wurde mir heute mitgeteilt, dass (zumindest in meinem Fall) die Wacheinteilung innerhalb der Behörde bis zum Ende dieser Woche wohl abgeschlossen sein wird...
Hi, das kann man nicht so einfach erklären.

Jede Note, egal ob Klausur, Fachgespräch oder sonst was wird in einer bestimmten Gewichtung gewichtet.

Schau mal auf der FHöV Seite. Da gibt es irgendwo Infos zu.

Lg
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » Di 13. Aug 2019, 08:13

“(2)Für die Bildung der Durchschnittsnote der Module werden die in den Modulprüfungen erzielten Noten mit den den Modulen zugewiesenen Creditpoints gewichtet (multipliziert), addiert und durch die Zahl der Creditpoints, die auf die benoteten Modulprüfungen entfallen, dividiert; § 11 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3)Für die Berechnung der Gesamtnote sind die Noten der einzelnen Studienleistungen wie folgt zu gewichten:
o Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums 20%
o Durchschnittsnote der Modulprüfungen gemäß Absatz 2 80%.”

Eigentlich relativ einfach.
Das einzige was ich mich frage ist, ob die Note der Bachelorarbeit auch in die 80% mit einfließt. Aber dann wäre das ja irgendwie doppelt gemoppelt.
EJ 2016

"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Di 13. Aug 2019, 10:14

Das ist an sich klar. Und ich gehe davon aus, dass die Gesamtnote der Bachelorarbeit nicht in die restlichen 80% einfließen wird. Sprich: 80% wird vom gesamten "Rest", also allen Klausuren usw., ausgemacht. Die 20% entsprechen einzig der Note der Bachelorarbeit.

Meine Frage nur: Wir haben ja nun die Mail erhalten, dass die BA soweit bestanden ist. Daran ist ja die Zulassung zum Kolloquium gekoppelt. Aber das Kolloquium ist mit ausschlaggebend für die Note, die bei der BA insgesamt erzielt wird, oder?
Einfaches Beispiel: Bachelorarbeit (schriftlich) wurde mit 4,0 bewertet, also knapp bestanden. Wenn man das Kolloquium dann aber völlig versiebt, könnte man dadurch immernoch die Bachelorarbeit insgesamt NICHT bestehen, womit diese zu wiederholen wäre, richtig?
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Criss_mitchel » Di 13. Aug 2019, 10:47

Das ist korrekt.

triggger
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon triggger » Di 13. Aug 2019, 17:22

...
Zuletzt geändert von triggger am Di 8. Dez 2020, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Di 13. Aug 2019, 17:48

Greta345 hat geschrieben:
Mo 12. Aug 2019, 18:11
Hallo zusammen,

wenn ich von der Tauschbörse bis jetzt nichts gehört habe, dann kann ich davon ausgehen, dass ich in der Behörde bleibe, die mir zugeteilt wurde? Wenn es für mich einen Tauschpartner gegeben hätte, wäre ich bereits informiert worden, richtig?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke im Voraus!
Hi Greta, hi triggger,

ich habe heute mit einer Verantwortlichen der PHJAV telefoniert.
Die PHJAV hat nach Einsendeschluss sofort mit der Sichtung begonnen.
Am Mittwoch der letzter Woche hat die PHJAV die Tauschmöglichkeiten an das LAFP weiter gegeben.

Bis Ende dieser Woche werden alle, welche die Behörde tauschen können vom LAFP informiert.

Das bedeutet im Umkehrschluss, wer bis Ende der Woche keine Nachricht bekommt, wird in die Behörde versetzt,
die ursprünglich vorgesehen war. Dafür gibt es keine gesonderte Absage.

Von daher möchte ich empfehlen, falls im individuellen Fall erforderlich, mit der Wohnungssuche spätestens am kommenden Wochenende zu beginnen.

Gruß :polizei2:




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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon triggger » Di 13. Aug 2019, 18:39

...
Zuletzt geändert von triggger am Di 8. Dez 2020, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.


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