Einstellungsjahrgang 2016

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Yen
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Yen » Mo 18. Dez 2017, 16:42

eigentlich genauso
habe vor der Fahrlässigkeit noch den vors. 212 stgb geprüft

Bei 81c stpo habe ich irgendwann einfach nur noch aus Routine geschrieben und vergessen zu beachten, was auch tatsächlich passiert ist....
Bin also schön auf die Belehrung eingegangen, auch das die Mutter BES wegen Unterlassen sein könnte, und hab nen Ergänzungsplfelger hinzugezogen und schon wars rechtmäßig :neutral: mal schauen :polizei1:


Und die Stoffgleichheit habe ich vergessen :polizei3:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Mo 18. Dez 2017, 17:49

So weit hätte man beim 81c doch gar nicht gehen müssen. Gehört ja alles erst zu den speziellen Form/Verfahrensvorschriften.
Wir steigen schon bei der Anordnungskompetenz aus, da Richtervorbehalt. SV lässt keine Gründe erkennen, warum eine richterl. Anordnung nicht eingeholt werden könnte. Spuren am Körper des Kindes können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. + aus dem SV geht nicht hervor, dass die Beamten überhaupt versucht haben, einen Richter zu erreichen (trotz Nachtzeit, 21:45 Uhr). Demnach bin ich bei der Anordnungskompetenz ausgestiegen. Das mit der Mutter als mögl. BES + Ergänzungspfleger etc. hatte ich für die Form/Verfahrensvorschr. zwar mit im Hinterkopf, war aber m.M.n. nicht notwendig zu erwähnen.

Die Zwangsmaßnahme war natürlich rechtmäßig, ging also bis zum Schluss durch.

Bei Strafrecht hab ich versehentlich erst 223,224 geprüft, ehe ich überhaupt den Bearbeitervermerk registriert hatte. :-D
Dann 249,250 (-), da kein Enteignungsvorsatz. 253, 255 jedoch (+). Dazu 212, 22, 23 (+), 222 (-) da kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » Mo 18. Dez 2017, 17:56

Anordnung und Verfahren sind bei uns quasi in einem Block. Deshalb hab ich das mit der Ergänzungspflegschaft noch erwähnt.
Dürfte am Ende aber eh nicht viel ändern. :zustimm:
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Gessing » Mo 18. Dez 2017, 19:39

212, 22,23 (+) ???? Der hat doch keinen versuchten Totschlag begangen!!! du fliegst im Tatentschluss raus, weil der gar keinen Vorsatz hatte.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Mo 18. Dez 2017, 19:52

Gessing hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 19:39
212, 22,23 (+) ???? Der hat doch keinen versuchten Totschlag begangen!!! du fliegst im Tatentschluss raus, weil der gar keinen Vorsatz hatte.
Das sehe ich genauso. Wieso überhaupt Versuch :polizei13:

§ 212 I StGB (-), da kein Vorsatz. :)
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » Mo 18. Dez 2017, 20:18

ToWeg hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 19:52
Gessing hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 19:39
212, 22,23 (+) ???? Der hat doch keinen versuchten Totschlag begangen!!! du fliegst im Tatentschluss raus, weil der gar keinen Vorsatz hatte.
Das sehe ich genauso. Wieso überhaupt Versuch :polizei13:

§ 212 I StGB (-), da kein Vorsatz. :)
Und wieso §212? Der B war doch gar nicht tot. Kein Taterfolg ersichtlich oder? :lupe:
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Mo 18. Dez 2017, 20:20

jacko94 hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 20:18
ToWeg hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 19:52
Gessing hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 19:39
212, 22,23 (+) ???? Der hat doch keinen versuchten Totschlag begangen!!! du fliegst im Tatentschluss raus, weil der gar keinen Vorsatz hatte.
Das sehe ich genauso. Wieso überhaupt Versuch :polizei13:

§ 212 I StGB (-), da kein Vorsatz. :)
Und wieso §212? Der B war doch gar nicht tot. Kein Taterfolg ersichtlich oder? :lupe:
Es ging um M ;D

Stimmt, aber vor dem § 222 StGB muss man immer erst das vorsätzliche Delikt prüfen, hier also § 212 I und dann im s. TB bzgl. fehlendem Vorsatz ablehnen.
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Dexter1 » Mo 18. Dez 2017, 20:32

§ 212 sollte man laut Aufgabenstellung auch überhaupt nicht prüfen, da war lediglich vom § 222 die Rede :lupe:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Mo 18. Dez 2017, 20:34

Dexter1 hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 20:32
§ 212 sollte man laut Aufgabenstellung auch überhaupt nicht prüfen, da war lediglich vom § 222 die Rede :lupe:
Richtig. Aber bevor man ein Fahrlässigkeit Delikt prüft muss immer erst das Vorsatzdelikt geprüft werden.

Genauso wie du vor dem 224 immer erst 223 prüfen musst.
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Yen » Mo 18. Dez 2017, 23:38

ToWeg hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 20:34
Dexter1 hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 20:32
§ 212 sollte man laut Aufgabenstellung auch überhaupt nicht prüfen, da war lediglich vom § 222 die Rede :lupe:
Richtig. Aber bevor man ein Fahrlässigkeit Delikt prüft muss immer erst das Vorsatzdelikt geprüft werden.

Genauso wie du vor dem 224 immer erst 223 prüfen musst.
So habe ich das auch geprüft mit 212 als erstes.

Habe bei der Fahrlässigkeit allerdings gesagt, dass eine erhöhte Geschwindigkeit einen bei plötzlich auftretenden Ereignissen, wie auch im Sachverhalt, u.U. nicht rechtzeitig reagieren lassen kann. Überhöhte Geschwindigkeit ist häufig ein Grund für diverse Unfälle, die auch tödlich enden können.
Gescheitert hat es erst bei der Vermeidbarkeit, da der Gutachter nicht ausschließen konnte, dass der Unfall bei eingehaltener Geschwindigkeit vermieden werden konnte.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Darson » Di 19. Dez 2017, 09:02

Rein interessehalber,
wie lautete in etwa der Sachverhalt (vor allem der in StrR)? :polizei1:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Di 19. Dez 2017, 09:09

Darson hat geschrieben:
Di 19. Dez 2017, 09:02
Rein interessehalber,
wie lautete in etwa der Sachverhalt (vor allem der in StrR)? :polizei1:
Das ist nicht unbedingt etwas für ein öffentliches Forum:)

Die nächsten Tage wird die Klausur bestimmt in ILIAS eingestellt;)
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Di 19. Dez 2017, 09:35

Kann mir jemand sagen wie ein Entschluss formuliert wird und wozu es diesen überhaupt gibt? :-D
Wir haben da leider so unsere Probleme im Kursverband - aus Gründen, die ich hier öffentlich nicht breittreten möchte.
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Di 19. Dez 2017, 09:37

Huntelaar91 hat geschrieben:
Di 19. Dez 2017, 09:35
Kann mir jemand sagen wie ein Entschluss formuliert wird und wozu es diesen überhaupt gibt? :-D
Wir haben da leider so unsere Probleme im Kursverband - aus Gründen, die ich hier öffentlich nicht breittreten möchte.
pN
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Darson » Di 19. Dez 2017, 09:54

ToWeg hat geschrieben:
Di 19. Dez 2017, 09:09
Darson hat geschrieben:
Di 19. Dez 2017, 09:02
Rein interessehalber,
wie lautete in etwa der Sachverhalt (vor allem der in StrR)? :polizei1:
Das ist nicht unbedingt etwas für ein öffentliches Forum:)

Die nächsten Tage wird die Klausur bestimmt in ILIAS eingestellt;)
Es geht um einen rechtlichen, fiktiven Sachverhalt, der nur grob wiedergegeben werden soll. Es spricht nichts dagegen, so etwas in einem öffentlichen Forum zu diskutieren. Es sei denn natürlich, er enthält VS-NfD Inhalte, was bei strafrechtlichen Sachverhalten jedoch selten der Fall ist.
Aber nun gut, zwingen kann ich niemanden.


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