Einstellungsjahrgang 2016
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2016
eigentlich genauso
habe vor der Fahrlässigkeit noch den vors. 212 stgb geprüft
Bei 81c stpo habe ich irgendwann einfach nur noch aus Routine geschrieben und vergessen zu beachten, was auch tatsächlich passiert ist....
Bin also schön auf die Belehrung eingegangen, auch das die Mutter BES wegen Unterlassen sein könnte, und hab nen Ergänzungsplfelger hinzugezogen und schon wars rechtmäßig mal schauen
Und die Stoffgleichheit habe ich vergessen
habe vor der Fahrlässigkeit noch den vors. 212 stgb geprüft
Bei 81c stpo habe ich irgendwann einfach nur noch aus Routine geschrieben und vergessen zu beachten, was auch tatsächlich passiert ist....
Bin also schön auf die Belehrung eingegangen, auch das die Mutter BES wegen Unterlassen sein könnte, und hab nen Ergänzungsplfelger hinzugezogen und schon wars rechtmäßig mal schauen
Und die Stoffgleichheit habe ich vergessen
-
- Police Officer
- Beiträge: 132
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 22:51
Re: Einstellungsjahrgang 2016
So weit hätte man beim 81c doch gar nicht gehen müssen. Gehört ja alles erst zu den speziellen Form/Verfahrensvorschriften.
Wir steigen schon bei der Anordnungskompetenz aus, da Richtervorbehalt. SV lässt keine Gründe erkennen, warum eine richterl. Anordnung nicht eingeholt werden könnte. Spuren am Körper des Kindes können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. + aus dem SV geht nicht hervor, dass die Beamten überhaupt versucht haben, einen Richter zu erreichen (trotz Nachtzeit, 21:45 Uhr). Demnach bin ich bei der Anordnungskompetenz ausgestiegen. Das mit der Mutter als mögl. BES + Ergänzungspfleger etc. hatte ich für die Form/Verfahrensvorschr. zwar mit im Hinterkopf, war aber m.M.n. nicht notwendig zu erwähnen.
Die Zwangsmaßnahme war natürlich rechtmäßig, ging also bis zum Schluss durch.
Bei Strafrecht hab ich versehentlich erst 223,224 geprüft, ehe ich überhaupt den Bearbeitervermerk registriert hatte. :-D
Dann 249,250 (-), da kein Enteignungsvorsatz. 253, 255 jedoch (+). Dazu 212, 22, 23 (+), 222 (-) da kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
Wir steigen schon bei der Anordnungskompetenz aus, da Richtervorbehalt. SV lässt keine Gründe erkennen, warum eine richterl. Anordnung nicht eingeholt werden könnte. Spuren am Körper des Kindes können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. + aus dem SV geht nicht hervor, dass die Beamten überhaupt versucht haben, einen Richter zu erreichen (trotz Nachtzeit, 21:45 Uhr). Demnach bin ich bei der Anordnungskompetenz ausgestiegen. Das mit der Mutter als mögl. BES + Ergänzungspfleger etc. hatte ich für die Form/Verfahrensvorschr. zwar mit im Hinterkopf, war aber m.M.n. nicht notwendig zu erwähnen.
Die Zwangsmaßnahme war natürlich rechtmäßig, ging also bis zum Schluss durch.
Bei Strafrecht hab ich versehentlich erst 223,224 geprüft, ehe ich überhaupt den Bearbeitervermerk registriert hatte. :-D
Dann 249,250 (-), da kein Enteignungsvorsatz. 253, 255 jedoch (+). Dazu 212, 22, 23 (+), 222 (-) da kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
Polizei NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Anordnung und Verfahren sind bei uns quasi in einem Block. Deshalb hab ich das mit der Ergänzungspflegschaft noch erwähnt.
Dürfte am Ende aber eh nicht viel ändern.
Dürfte am Ende aber eh nicht viel ändern.
EJ 2016
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
Re: Einstellungsjahrgang 2016
212, 22,23 (+) ???? Der hat doch keinen versuchten Totschlag begangen!!! du fliegst im Tatentschluss raus, weil der gar keinen Vorsatz hatte.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Das sehe ich genauso. Wieso überhaupt Versuch
§ 212 I StGB (-), da kein Vorsatz.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Und wieso §212? Der B war doch gar nicht tot. Kein Taterfolg ersichtlich oder?
EJ 2016
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Es ging um M
Stimmt, aber vor dem § 222 StGB muss man immer erst das vorsätzliche Delikt prüfen, hier also § 212 I und dann im s. TB bzgl. fehlendem Vorsatz ablehnen.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
§ 212 sollte man laut Aufgabenstellung auch überhaupt nicht prüfen, da war lediglich vom § 222 die Rede
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Richtig. Aber bevor man ein Fahrlässigkeit Delikt prüft muss immer erst das Vorsatzdelikt geprüft werden.
Genauso wie du vor dem 224 immer erst 223 prüfen musst.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
So habe ich das auch geprüft mit 212 als erstes.
Habe bei der Fahrlässigkeit allerdings gesagt, dass eine erhöhte Geschwindigkeit einen bei plötzlich auftretenden Ereignissen, wie auch im Sachverhalt, u.U. nicht rechtzeitig reagieren lassen kann. Überhöhte Geschwindigkeit ist häufig ein Grund für diverse Unfälle, die auch tödlich enden können.
Gescheitert hat es erst bei der Vermeidbarkeit, da der Gutachter nicht ausschließen konnte, dass der Unfall bei eingehaltener Geschwindigkeit vermieden werden konnte.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Rein interessehalber,
wie lautete in etwa der Sachverhalt (vor allem der in StrR)?
wie lautete in etwa der Sachverhalt (vor allem der in StrR)?
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Das ist nicht unbedingt etwas für ein öffentliches Forum:)
Die nächsten Tage wird die Klausur bestimmt in ILIAS eingestellt;)
-
- Police Officer
- Beiträge: 132
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 22:51
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Kann mir jemand sagen wie ein Entschluss formuliert wird und wozu es diesen überhaupt gibt? :-D
Wir haben da leider so unsere Probleme im Kursverband - aus Gründen, die ich hier öffentlich nicht breittreten möchte.
Wir haben da leider so unsere Probleme im Kursverband - aus Gründen, die ich hier öffentlich nicht breittreten möchte.
Polizei NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2016
pNHuntelaar91 hat geschrieben: ↑Di 19. Dez 2017, 09:35Kann mir jemand sagen wie ein Entschluss formuliert wird und wozu es diesen überhaupt gibt? :-D
Wir haben da leider so unsere Probleme im Kursverband - aus Gründen, die ich hier öffentlich nicht breittreten möchte.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Es geht um einen rechtlichen, fiktiven Sachverhalt, der nur grob wiedergegeben werden soll. Es spricht nichts dagegen, so etwas in einem öffentlichen Forum zu diskutieren. Es sei denn natürlich, er enthält VS-NfD Inhalte, was bei strafrechtlichen Sachverhalten jedoch selten der Fall ist.
Aber nun gut, zwingen kann ich niemanden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
Brandy99 14 Mär
LeonieLos 12 Mär
Laragr 11 Mär
Sabrina_DC 10 Mär
baumbaum11 10 Mär
Blume23 09 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende