Einstellungsjahrgang 2016
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Der Provisionsbetrug ist ein klassisches Beispiel für die Stoffgleichheit im §263 StGB.
Kannst du ja mal googlen.
Der §263 ist im HS1 zwar noch irrelevant, hilft aber enorm für das Verständnis bei Raub- und Erpressungsdelikten.
Kannst du ja mal googlen.
Der §263 ist im HS1 zwar noch irrelevant, hilft aber enorm für das Verständnis bei Raub- und Erpressungsdelikten.
EJ 2016
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
Re: Einstellungsjahrgang 2016
In dem Zusammenhang: Im Extrapol gibt es eine nette Skriptenreihe, mit der man die Abgrenzungen gut verstehen kann.jacko94 hat geschrieben:Der Provisionsbetrug ist ein klassisches Beispiel für die Stoffgleichheit im §263 StGB.
Kannst du ja mal googlen.
Der §263 ist im HS1 zwar noch irrelevant, hilft aber enorm für das Verständnis bei Raub- und Erpressungsdelikten.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen in der kommenden Woche viel Erfolg bei den anstehenden Klausuren
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Hi Leute,
ich drücke euch die Daumen.
Ich denke an euch.
Gruß
ich drücke euch die Daumen.
Ich denke an euch.
Gruß
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- Police Officer
- Beiträge: 132
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 22:51
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Moin,
auch von mir viel Erfolg in den kommenden drei Tagen / zwei Klausuren.
Hoffe, dass wir alle da einigermaßen durchkommen.
Die Gerüchteküche brodelt natürlich intensiv, wurde auch bereits mehrfach gefragt ob ich/wir denn was gehört hätte(n).
Aber scheinbar sickert da wirklich nichts an Informationen durch, also: Abwarten, was uns da morgen entgegen lächelt, wenn wir das Blatt umdrehen.
auch von mir viel Erfolg in den kommenden drei Tagen / zwei Klausuren.
Hoffe, dass wir alle da einigermaßen durchkommen.
Die Gerüchteküche brodelt natürlich intensiv, wurde auch bereits mehrfach gefragt ob ich/wir denn was gehört hätte(n).
Aber scheinbar sickert da wirklich nichts an Informationen durch, also: Abwarten, was uns da morgen entgegen lächelt, wenn wir das Blatt umdrehen.
Polizei NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Viel Erfolg auch von mir
Zuletzt geändert von Eulenbaum am So 17. Dez 2017, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Die Infos die "durchsickern" sind eh so eine Sache. Wenn die durch dreizehn Kurse weitergegeben werden, und man sich auf diese verlässt, ist das sowieso mehr als ein Glücksspiel. Wobei auch fraglich ist, ob die anfänglichen Infos überhaupt seriös sind.
Unsere Gerüchte waren bei jeder Klausur falsch. Hätten wir uns auf die verlassen, wären einige von uns jetzt sicher raus.
Lernt also trotzdem lieber alles, egal was ihr hört.
Unsere Gerüchte waren bei jeder Klausur falsch. Hätten wir uns auf die verlassen, wären einige von uns jetzt sicher raus.
Lernt also trotzdem lieber alles, egal was ihr hört.
NRW
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- Police Officer
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- Registriert: Di 5. Jul 2016, 22:51
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Ist ja auch meine Einstellung. Habe mich daran von vornherein nicht beteiligt. Wobei sich mir in manchen Phasen schon so ein wenig der Eindruck aufzwängt, wir würden zu Volljuristen ausgebildet werden. :-D
Aber klar, irgendwo muss man wissen was man da später auf der Straße anstellt.
Aber klar, irgendwo muss man wissen was man da später auf der Straße anstellt.
Polizei NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Ich habe gehört, dass wir morgen eine Kombi in Psychologie und Politik schreiben
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Diese Diskussionen sind ja auch so witzig
Manche scheinen aber auch echt überzeugt davon zu sein, dass die Quellen glaubhaft sind und die angegebenen Inhalte auch tatsächlich geprüft werden.
Manche scheinen aber auch echt überzeugt davon zu sein, dass die Quellen glaubhaft sind und die angegebenen Inhalte auch tatsächlich geprüft werden.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Provisionsbetrug (fehlende Stoffgleichheit)
Der Versicherungsvertreter V spiegelt der älteren Dame D vor, durch Abschluss eines Vertrages
im Krankheitsfall monatlich 300 € zu bekommen. In Wirklichkeit bekommt sie jedoch wesentlich
weniger. Motiv der Tat des V war es, von der Versicherungsgesellschaft (VG) die
Provision für den Abschluss zu erhalten.
Strafbarkeit des V nach § 263 StGB?
Keine Stoffgleichheit. Der Vermögensnachteil der D liegt in den Beiträgen für den fehlerhaften Vertrag. Der Vermögensvorteil des V liegt in der Provision, die er durch die VG erhält. Darauf bezieht sich auch der Vorsatz des V.
Keine Strafbarkeit nach § 263 StGB z.N. der D.
Jedoch § 263 StGB (+) z.N. der VG!
Der Versicherungsvertreter V spiegelt der älteren Dame D vor, durch Abschluss eines Vertrages
im Krankheitsfall monatlich 300 € zu bekommen. In Wirklichkeit bekommt sie jedoch wesentlich
weniger. Motiv der Tat des V war es, von der Versicherungsgesellschaft (VG) die
Provision für den Abschluss zu erhalten.
Strafbarkeit des V nach § 263 StGB?
Keine Stoffgleichheit. Der Vermögensnachteil der D liegt in den Beiträgen für den fehlerhaften Vertrag. Der Vermögensvorteil des V liegt in der Provision, die er durch die VG erhält. Darauf bezieht sich auch der Vorsatz des V.
Keine Strafbarkeit nach § 263 StGB z.N. der D.
Jedoch § 263 StGB (+) z.N. der VG!
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
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- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Wenn das der live Mitschnitt aus der jetzigen Klausur ist, herzlichen Glückwunsch. Dann könnt ihr euch ja schon mal einen Nachschreibetermin aussuchen.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Nein, keine SorgeKaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Mo 18. Dez 2017, 09:54Wenn das der live Mitschnitt aus der jetzigen Klausur ist, herzlichen Glückwunsch. Dann könnt ihr euch ja schon mal einen Nachschreibetermin aussuchen.
Das sollte nur die Frage nach der Stoffgleichheit von weiter oben beantworten.
Re: Einstellungsjahrgang 2016
Also entweder hab ich einen Knackpunkt übersehen oder die Klausur war ein Geschenk.
Geprüft habe ich:
§249 StGB (-) da kein Enteignungsvorsatz
§253, 255, 250(1) Nr.1a, (2) Nr.1 (+)
Habe argumentiert, dass die Absicht zur Bereicherung für den angegebenen Zeitraum genügt.
§222 (-) da fehlende objektive Zurechnung (Pflichtwidrigkeitzusammenhang)
In Eingriffsrecht ging der unmittelbare Zwang um die Weisung durchzusetzen ohne Probleme durch.
Der 81c StPO war unrechtmäßig, da die Belehrung fehlte und kein rechtlicher Vertreter die Zustimmung erteilte für die Untersuchung. Hier wäre das wohl der Ergänzungspfleger gewesen, da ein Elternteil BES war.
Alles in allem echt super machbar, sowohl von der Zeit her als auch von den Aufgaben.
Was sagt ihr?
Geprüft habe ich:
§249 StGB (-) da kein Enteignungsvorsatz
§253, 255, 250(1) Nr.1a, (2) Nr.1 (+)
Habe argumentiert, dass die Absicht zur Bereicherung für den angegebenen Zeitraum genügt.
§222 (-) da fehlende objektive Zurechnung (Pflichtwidrigkeitzusammenhang)
In Eingriffsrecht ging der unmittelbare Zwang um die Weisung durchzusetzen ohne Probleme durch.
Der 81c StPO war unrechtmäßig, da die Belehrung fehlte und kein rechtlicher Vertreter die Zustimmung erteilte für die Untersuchung. Hier wäre das wohl der Ergänzungspfleger gewesen, da ein Elternteil BES war.
Alles in allem echt super machbar, sowohl von der Zeit her als auch von den Aufgaben.
Was sagt ihr?
EJ 2016
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
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