Einstellungsjahrgang 2016

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

jacko94
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » So 26. Nov 2017, 13:10

Der Provisionsbetrug ist ein klassisches Beispiel für die Stoffgleichheit im §263 StGB.
Kannst du ja mal googlen.
Der §263 ist im HS1 zwar noch irrelevant, hilft aber enorm für das Verständnis bei Raub- und Erpressungsdelikten.
EJ 2016

"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"

Diag
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Diag » So 26. Nov 2017, 19:21

jacko94 hat geschrieben:Der Provisionsbetrug ist ein klassisches Beispiel für die Stoffgleichheit im §263 StGB.
Kannst du ja mal googlen.
Der §263 ist im HS1 zwar noch irrelevant, hilft aber enorm für das Verständnis bei Raub- und Erpressungsdelikten.
In dem Zusammenhang: Im Extrapol gibt es eine nette Skriptenreihe, mit der man die Abgrenzungen gut verstehen kann.

ToWeg
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Sa 16. Dez 2017, 21:20

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen in der kommenden Woche viel Erfolg bei den anstehenden Klausuren :zustimm:
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Sa 16. Dez 2017, 23:41

Hi Leute,

ich drücke euch die Daumen. :zustimm:

Ich denke an euch.

Gruß :polizei2:


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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » So 17. Dez 2017, 13:08

Moin,
auch von mir viel Erfolg in den kommenden drei Tagen / zwei Klausuren.
Hoffe, dass wir alle da einigermaßen durchkommen.

Die Gerüchteküche brodelt natürlich intensiv, wurde auch bereits mehrfach gefragt ob ich/wir denn was gehört hätte(n).
Aber scheinbar sickert da wirklich nichts an Informationen durch, also: Abwarten, was uns da morgen entgegen lächelt, wenn wir das Blatt umdrehen. :verweis:
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Eulenbaum » So 17. Dez 2017, 13:39

Viel Erfolg auch von mir :polizei2:
Zuletzt geändert von Eulenbaum am So 17. Dez 2017, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Imacop » So 17. Dez 2017, 14:17

Die Infos die "durchsickern" sind eh so eine Sache. Wenn die durch dreizehn Kurse weitergegeben werden, und man sich auf diese verlässt, ist das sowieso mehr als ein Glücksspiel. Wobei auch fraglich ist, ob die anfänglichen Infos überhaupt seriös sind. :polizei13:

Unsere Gerüchte waren bei jeder Klausur falsch. Hätten wir uns auf die verlassen, wären einige von uns jetzt sicher raus. :polizei3:

Lernt also trotzdem lieber alles, egal was ihr hört. :verweis:
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon 1957 » So 17. Dez 2017, 15:05

:zustimm:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » So 17. Dez 2017, 15:58

Ist ja auch meine Einstellung. Habe mich daran von vornherein nicht beteiligt. Wobei sich mir in manchen Phasen schon so ein wenig der Eindruck aufzwängt, wir würden zu Volljuristen ausgebildet werden. :-D
Aber klar, irgendwo muss man wissen was man da später auf der Straße anstellt.
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » So 17. Dez 2017, 16:02

Ich habe gehört, dass wir morgen eine Kombi in Psychologie und Politik schreiben ;D ;D ;D ;D
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Yen » So 17. Dez 2017, 16:58

Diese Diskussionen sind ja auch so witzig
Manche scheinen aber auch echt überzeugt davon zu sein, dass die Quellen glaubhaft sind und die angegebenen Inhalte auch tatsächlich geprüft werden.

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Darson » Mo 18. Dez 2017, 09:49

Provisionsbetrug (fehlende Stoffgleichheit)

Der Versicherungsvertreter V spiegelt der älteren Dame D vor, durch Abschluss eines Vertrages
im Krankheitsfall monatlich 300 € zu bekommen. In Wirklichkeit bekommt sie jedoch wesentlich
weniger. Motiv der Tat des V war es, von der Versicherungsgesellschaft (VG) die
Provision für den Abschluss zu erhalten.

Strafbarkeit des V nach § 263 StGB?

Keine Stoffgleichheit. Der Vermögensnachteil der D liegt in den Beiträgen für den fehlerhaften Vertrag. Der Vermögensvorteil des V liegt in der Provision, die er durch die VG erhält. Darauf bezieht sich auch der Vorsatz des V.

Keine Strafbarkeit nach § 263 StGB z.N. der D.

Jedoch § 263 StGB (+) z.N. der VG!

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 18. Dez 2017, 09:54

Wenn das der live Mitschnitt aus der jetzigen Klausur ist, herzlichen Glückwunsch. Dann könnt ihr euch ja schon mal einen Nachschreibetermin aussuchen. :applaus:
:lah:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Darson » Mo 18. Dez 2017, 09:56

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Mo 18. Dez 2017, 09:54
Wenn das der live Mitschnitt aus der jetzigen Klausur ist, herzlichen Glückwunsch. Dann könnt ihr euch ja schon mal einen Nachschreibetermin aussuchen. :applaus:
Nein, keine Sorge :polizei1:
Das sollte nur die Frage nach der Stoffgleichheit von weiter oben beantworten.

jacko94
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » Mo 18. Dez 2017, 15:24

Also entweder hab ich einen Knackpunkt übersehen oder die Klausur war ein Geschenk. :D

Geprüft habe ich:
§249 StGB (-) da kein Enteignungsvorsatz
§253, 255, 250(1) Nr.1a, (2) Nr.1 (+)
Habe argumentiert, dass die Absicht zur Bereicherung für den angegebenen Zeitraum genügt.
§222 (-) da fehlende objektive Zurechnung (Pflichtwidrigkeitzusammenhang)

In Eingriffsrecht ging der unmittelbare Zwang um die Weisung durchzusetzen ohne Probleme durch.
Der 81c StPO war unrechtmäßig, da die Belehrung fehlte und kein rechtlicher Vertreter die Zustimmung erteilte für die Untersuchung. Hier wäre das wohl der Ergänzungspfleger gewesen, da ein Elternteil BES war.

Alles in allem echt super machbar, sowohl von der Zeit her als auch von den Aufgaben.

Was sagt ihr?
EJ 2016

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