Einstellungsjahrgang 2016

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Greta345
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Greta345 » Di 13. Aug 2019, 23:09

Vielen Dank für die schnelle Info, Polli :)

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Polli
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Di 13. Aug 2019, 23:19

Hi Greta,

keine Ursache :!:

Wenn man vernetzt ist :telefon: :telefon: :telefon: , ist alles viel einfacher....


Und im Notfall habe ich ja meine Omma ausser Eiger-Nordwand.
viewtopic.php?p=13805#13805


Gruß :polizei2:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Do 15. Aug 2019, 05:21

Wenn man einer Wache innerhalb der Behörde zugeteilt wurde, sich mit dieser Personalentscheidung aber nicht einverstanden zeigt - kann man sich dagegen wehren?
Ich bringe einige Sozialpunkte mit (Frau und Kinder) und bin, um ehrlich zu sein, aufgrund meiner familiären Situation fest davon ausgegangen dass innerbehördlich dem Erstwunsch entsprochen würde. Nun wurde dieser es aber nicht und die mir zugeteilte Wache ist für mich unter Widmung aller Zustände nur sehr schwer realisierbar.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, oder sind hier die Hände gebunden?
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viv92
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon viv92 » Do 15. Aug 2019, 15:03

Huntelaar91 hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 05:21
Wenn man einer Wache innerhalb der Behörde zugeteilt wurde, sich mit dieser Personalentscheidung aber nicht einverstanden zeigt - kann man sich dagegen wehren?
Ich bringe einige Sozialpunkte mit (Frau und Kinder) und bin, um ehrlich zu sein, aufgrund meiner familiären Situation fest davon ausgegangen dass innerbehördlich dem Erstwunsch entsprochen würde. Nun wurde dieser es aber nicht und die mir zugeteilte Wache ist für mich unter Widmung aller Zustände nur sehr schwer realisierbar.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, oder sind hier die Hände gebunden?
...würde mich auch interessieren, da ich ungern mit meinem Partner auf einer Wache oder in einer Dienstgruppe landen möchte (wir haben jedoch noch keinen Bescheid erhalten) . ;D
KAin EJ 2016 NRW

ToWeg
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Do 15. Aug 2019, 15:15

viv92 hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 15:03
Huntelaar91 hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 05:21
Wenn man einer Wache innerhalb der Behörde zugeteilt wurde, sich mit dieser Personalentscheidung aber nicht einverstanden zeigt - kann man sich dagegen wehren?
Ich bringe einige Sozialpunkte mit (Frau und Kinder) und bin, um ehrlich zu sein, aufgrund meiner familiären Situation fest davon ausgegangen dass innerbehördlich dem Erstwunsch entsprochen würde. Nun wurde dieser es aber nicht und die mir zugeteilte Wache ist für mich unter Widmung aller Zustände nur sehr schwer realisierbar.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, oder sind hier die Hände gebunden?
...würde mich auch interessieren, da ich ungern mit meinem Partner auf einer Wache oder in einer Dienstgruppe landen möchte (wir haben jedoch noch keinen Bescheid erhalten) . ;D
Hallo ihr zwei,

also ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in solchen Fällen wie die euren, mit den Kollegen, die für die Einteilung zuständig sind gut reden kann.

Ich würde mich informieren, wer in eurer Behörde für die Zuteilung zuständig ist und dann würde ich den Kollegen oder die Kollegin anrufen und mir ihr offen sprechen.

Ich denke, dass wäre das Beste.

Liebe Grüße
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Do 15. Aug 2019, 15:22

Habe ich heute getan, da wurde ein Riegel vorgeschoben. Mir bleibt nur die Option einen Tauschpartner zu präsentieren, und den gibt es nicht. Da keiner auf die Wache will, zu der es mich ab 1.9. verschlagen soll.
Diese Entscheidung stößt bei mir einfach auf völliges Unverständnis, da hier überhaupt keine Rücksicht auf die Gesamtsituation genommen wird bzw. die familiäre Situation in keiner Weise gewürdigt wird.

Natürlich sind wir (angehende) Landesbeamte. Trotzdem finde ich nicht, dass man derart abgespeist werden muss. Ich muss zugeben, schon enttäuscht zu sein. Das hätte ich so nicht erwartet.
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon viv92 » Do 15. Aug 2019, 16:53

ToWeg hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 15:15
viv92 hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 15:03
Huntelaar91 hat geschrieben:
Do 15. Aug 2019, 05:21
Wenn man einer Wache innerhalb der Behörde zugeteilt wurde, sich mit dieser Personalentscheidung aber nicht einverstanden zeigt - kann man sich dagegen wehren?
Ich bringe einige Sozialpunkte mit (Frau und Kinder) und bin, um ehrlich zu sein, aufgrund meiner familiären Situation fest davon ausgegangen dass innerbehördlich dem Erstwunsch entsprochen würde. Nun wurde dieser es aber nicht und die mir zugeteilte Wache ist für mich unter Widmung aller Zustände nur sehr schwer realisierbar.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, oder sind hier die Hände gebunden?
...würde mich auch interessieren, da ich ungern mit meinem Partner auf einer Wache oder in einer Dienstgruppe landen möchte (wir haben jedoch noch keinen Bescheid erhalten) . ;D
Hallo ihr zwei,

also ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in solchen Fällen wie die euren, mit den Kollegen, die für die Einteilung zuständig sind gut reden kann.

Ich würde mich informieren, wer in eurer Behörde für die Zuteilung zuständig ist und dann würde ich den Kollegen oder die Kollegin anrufen und mir ihr offen sprechen.

Ich denke, dass wäre das Beste.

Liebe Grüße
Danke ToWeg, gehe morgen einfach mal beim entspr. ZA vorbei :)
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Huntelaar91 » Do 15. Aug 2019, 22:13

Gibt es denn bspw. für das PP Recklinghausen eine Tauschbörse oder etwas ähnliches?
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Do 15. Aug 2019, 22:40

Hi Huntelaar91,

die wird es wohl kaum geben. :nein:

Hier mein Aufruf:


Welcher Kollege des EJ 16, der also jetzt mit der Ausbildung fertig wird und in die KPB Recklinghausen
für die Wache Bottrop vorgesehen ist, möchte mit Huntelaar91 tauschen :?:

Huntelaar91 soll nach Dorsten, einem wunderschönen Städtchen im südlichen Münsterland.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dorsten

Interessenten (einer würde reichen) melden sich bitte kurzfristig - entweder hier im Thread oder an Huntelaar per PN.


Gruß :polizei2:

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon pipospeedo » Sa 17. Aug 2019, 12:29

Hallo Poli,
besteht die Möglichkeit, dass du auch für mich einen Tauschpartner findest.
Ich wurde leider nach Düren versetzt, komme jedoch aus dem Münsterland. Gerne würde ich näher am Münsterland bleiben.

Liebe Grüße!

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Polli » Sa 17. Aug 2019, 14:25

Hi pipospeedo,

bei dem Aufruf für Huntelaar91 geht es um einen Tausch innerhalb der KPB Recklinghausen. (quasi Umsetzung)
Diesbezüglich hat sich aber noch niemand als Tauschpartner gemeldet...

Bei dir geht es um einen Tausch von einer Behörde zu einer anderen Behörde.

Diesbezüglich gab es eine Tauschbörse der PHJAV, die allerdings bereits seit dem 06. August ´19 beendet ist.

viewtopic.php?f=25&t=86307

Will heißen, selbst wenn wir noch jemanden finden würden, was sehr unwahrscheinlich ist, würde
das LAFP sagen (müssen), dass es zu spät ist für einen Tausch.
Es wäre sozusagen an der offiziellen Tauschbörse auf Landesebene vorbei.

Sorry, dass ich dir dabei nicht helfen kann.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir jedoch Mut machen. :knuddel:
Ich wurde als Ruhrgebietsmensch damals nach der Ausbildung ins Rheinland nach Bonn versetzt.
Im Nachhinein betrachtet, war es eine sehr fruchtbare, bereichernde und sehr schöne Zeit. :ja:

Gruß :polizei2:




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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Tho Oo » Sa 17. Aug 2019, 15:31

Huntelaar91 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 10:14
Das ist an sich klar. Und ich gehe davon aus, dass die Gesamtnote der Bachelorarbeit nicht in die restlichen 80% einfließen wird. Sprich: 80% wird vom gesamten "Rest", also allen Klausuren usw., ausgemacht. Die 20% entsprechen einzig der Note der Bachelorarbeit.

Meine Frage nur: Wir haben ja nun die Mail erhalten, dass die BA soweit bestanden ist. Daran ist ja die Zulassung zum Kolloquium gekoppelt. Aber das Kolloquium ist mit ausschlaggebend für die Note, die bei der BA insgesamt erzielt wird, oder?
Einfaches Beispiel: Bachelorarbeit (schriftlich) wurde mit 4,0 bewertet, also knapp bestanden. Wenn man das Kolloquium dann aber völlig versiebt, könnte man dadurch immernoch die Bachelorarbeit insgesamt NICHT bestehen, womit diese zu wiederholen wäre, richtig?
Dadurch, dass es im Modulplan den Punkt "Thesis" gibt, welcher mit 10 ECTS (von insgesamt 180 ECTS) bewertet wird, ist es wohl in der Tat so, dass die Thesis ebenfalls mit in die Note aller Module (80%) einfließt. Die Gesamtnote der Bachelorarbeit (Thesis + Kolloquium) fließt dann zusätzlich mit einer Gewichtung von 20% in die Abschlussnote des Studiums mit ein.
EJ 2015

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon jacko94 » Sa 17. Aug 2019, 23:03

Tho Oo hat geschrieben:
Sa 17. Aug 2019, 15:31
Dadurch, dass es im Modulplan den Punkt "Thesis" gibt, welcher mit 10 ECTS (von insgesamt 180 ECTS) bewertet wird, ist es wohl in der Tat so, dass die Thesis ebenfalls mit in die Note aller Module (80%) einfließt. Die Gesamtnote der Bachelorarbeit (Thesis + Kolloquium) fließt dann zusätzlich mit einer Gewichtung von 20% in die Abschlussnote des Studiums mit ein.
Sehr merkwürdig. Dann wirkt sich die Gesamtnote der BA ja quasi doppelt auf die Abschlussnote des Studiums aus. :polizei4:
EJ 2016

"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"

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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon Kev3322 » Di 20. Aug 2019, 11:26

Hallo, unser Studium neigt sich dem Ende zu. Daher habe ich noch eine Frage bezüglich der Besoldung nach dem Studium.

Die Besoldung wird ja bekanntlich immer im Voraus bezahlt. Bekommen wir somit Ende diesen Monats die Grundbesoldung der Stufe A9. Oder bekommen wir Ende des Monats erstmal nichts, da in der Theorie noch die Thesis nicht bestanden werden könnte und sich das Studium dadurch verlängern wurde ?

Kann mir hier jemand mehr zu sagen ?

Danke und euch viel Erfolg bei der Thesis! :)

ToWeg
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Re: Einstellungsjahrgang 2016

Beitragvon ToWeg » Di 20. Aug 2019, 11:33

Kev3322 hat geschrieben:
Di 20. Aug 2019, 11:26
Hallo, unser Studium neigt sich dem Ende zu. Daher habe ich noch eine Frage bezüglich der Besoldung nach dem Studium.

Die Besoldung wird ja bekanntlich immer im Voraus bezahlt. Bekommen wir somit Ende diesen Monats die Grundbesoldung der Stufe A9. Oder bekommen wir Ende des Monats erstmal nichts, da in der Theorie noch die Thesis nicht bestanden werden könnte und sich das Studium dadurch verlängern wurde ?

Kann mir hier jemand mehr zu sagen ?

Danke und euch viel Erfolg bei der Thesis! :)
Hi Kev3322,

du bekommst Ende August erstmal ganz normal das KA Gehalt.

Der Rest deines A9er Gehaltes für September erzählst du mit der Zahlung für Oktober.

Liebe Grüße
:hallo: :hallo: :hallo:


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