JL123 hat geschrieben:Hallo zusammen, ich habe hier nochmal eine Frage an Polli:
Ich habe als Nachrücker im vergangenen Jahr (Oktober) eine Zusage erhalten. Mein ROW betrug 95,698 Punkte.
Aus unterschiedlichen Gründen konnte ich Ende Oktober nicht mehr so kurzfristig zusagen. Nun erwarte ich kurzfristig meine erneute Einladung zum Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2017.
Nun zu meiner Frage. Das LAFP hat im Bewerberportal folgende Formulierung verwendet:
Falls Sie aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind und sich im nächsten Jahr erneut bei uns bewerben wollen, kann lediglich der bestandene arbeitsmedizinische Test als Ergebnis übernommen werden. Sollten Sie das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber aus anderen Gründen nicht eingestellt worden sein, kann bei erneuter Bewerbung im Folgejahr der Rangordnungswert auf Wunsch übernommen werden.
Ist das eine Ermessensentscheidung des LAFP oder kann ich (zu welchem Zeitpunkt???) darum bitten das Ergebnis zu übernehmen.
Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, über die Suchfunktion etwas näheres heraus zu bekommen, bin jedoch immer wieder auf die KANN - Bestimmung gestoßen.
Danke und Gruß
JL123
HI JL123,
diese kann Bestimmung obliegt in deiner Verantwortung. Bei einem ROW von 95,698 würde ich dir empfehlen diesen nicht zu übernehmen und das Verfahren neu zu durchlaufen. Erfahrungsgemäß von einigen Mitgliedern der Cop Zone ist man im 2. Anlauf besser, da man weis was vorkommt.
Gruß
Prometheus