Einstellungsjahrgang 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

VRAM26
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Erhalt der Studienbescheinigung EJ 2017

Beitragvon VRAM26 » Mo 19. Jun 2017, 13:05

Hallo zusammen,

Ich bin Bewerber für das EJ 2017. Habe alle drei Runden überstanden, einen row von 108 und bin vom Arzt als tauglich mit Auflage eingestuft wurden (Nachreichen von Röntgenbilder).

Nun ist es so, dass ich seitdem nichts mehr gehört habe und ich sehnlich auf den Schriftlichen Einstellungsbescheid warte um mich zu 100% freuen zu können.

Wie läuft das in der Regel ab, wann werden die Studienbescheinigungen bzw. Einstellungsbescheide verschickt? Oder ist das von Person zu Person unterschiedlich?

Ich hoffe ich habe nichts in der Suche übersehen ansonsten schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße

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Re: Erhalt der Studienbescheinigung EJ 2017

Beitragvon MICHI » Mo 19. Jun 2017, 13:27

Schreibe doch deine Fragen in den bestehenden Thread zur Einstellung 2017.

Es muss nun wirklich nicht jede Frage ein eigenes Thema bekommen.
Gruß
MICHI


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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Imacop » Mo 19. Jun 2017, 13:41

VRAM26 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich bin Bewerber für das EJ 2017. Habe alle drei Runden überstanden, einen row von 108 und bin vom Arzt als tauglich mit Auflage eingestuft wurden (Nachreichen von Röntgenbilder).

Nun ist es so, dass ich seitdem nichts mehr gehört habe und ich sehnlich auf den Schriftlichen Einstellungsbescheid warte um mich zu 100% freuen zu können.

Wie läuft das in der Regel ab, wann werden die Studienbescheinigungen bzw. Einstellungsbescheide verschickt? Oder ist das von Person zu Person unterschiedlich?

Ich hoffe ich habe nichts in der Suche übersehen ansonsten schon mal vorab vielen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße
Diese Frage wurde so und ähnlich hier schon oft gefragt und beantwortet. Natürlich solltest du möglichst schnell deine noch fehlenden Unterlagen einreichen, um auch bald eine EZ zu erhalte. Es kommt auch darauf an, in wie weit die Auflage im Verlauf des EAV noch von Relevanz sein könnte. Wenn kein Problem zu erkennen ist, sollte die EZ bald eintrudeln. :zustimm:


Hier noch Pollis 99 A/W Link: viewtopic.php?t=48767
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon JL123 » Mo 19. Jun 2017, 14:01

Hallo zusammen, nachdem ich die Suchfunktion malträtiert habe und keine eindeutige Aussage erhalten habe hier meine Fragestellung zum Thema --Übernahme ROW des Vorjahres --. Vielleicht gibt es ähnlich betroffene Bewerber.
Vielleicht kann Polli oder einer der anderen Admins helfen?

Ich habe 2017 den Einstellungstest mit einem ROW von 95,698 Punkten abgeschlossen. Mitte Oktober sollte ich kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nachrücken und an der FH Köln mit der Einstellungsbehörde Aachen starten.
Aus dringenden persönlichen Gründen konnte ich zu diesem Zeitpunkt das Angebot nicht wahrnehmen, so dass der in der Liste hinter mir stehende Bewerber/ Bewerberin den Zuschlage erhalten konnte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich bereits für das Jahr 2017 erneut beworben und wollte in 2017 geordnet in das Studium einsteigen.

Nun lief das Auswahlverfahren für mich aber nicht erfreulich. 1. Testtag war mit 104/106 gut, jedoch hat es mich im AC eiskalt erwischt und ich bin bei 95,165 Punkten im Gesamtergebnis gelandet.

Im Abschlussgespräch wurde mir nun auf meine Anfrage - entgegen Informationen der AC-Kommission aus 2016 - mitgeteilt, dass ich meinen ROW aus 2016 nicht nach 2017 übernehmen kann. Eine Übernahme des ROW hätte zu Beginn des Verfahrens erfolgen müssen ?!?! Gleichzeitig war man sich dann aber auch nicht ganz sicher und verwies mich an einen mir benannten Beamten des LAFP in Münster. Da ich beim LAFP über die Vermittlung als auch bei der mir benannten Durchwahl niemanden erreichen konnte, nun die Frage in das Forum:

In den FAQ des Bewerberportals erhält man folgende Auskunft:

Rangordnungswert - Übernahme aus dem Vorjahr:

Falls Sie aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind und sich im nächsten Jahr erneut bei uns bewerben wollen, kann lediglich der bestandene arbeitsmedizinische Test als Ergebnis übernommen werden. Sollten Sie das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber aus anderen Gründen nicht eingestellt worden sein, kann bei erneuter Bewerbung im Folgejahr der Rangordnungswert auf Wunsch übernommen werden.

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Reload » Mo 19. Jun 2017, 14:51

Hallo JL123,

auf der Facebook Seite der Polizei NRW Karriere wurde folgendes gepostet:

***Eilmeldung***
Aufgrund von technischen Problemen ist unsere Bewerberhotline (0251-77955353) derzeit telefonisch nicht erreichbar!!!
Bitte wendet Euch mit Euren Fragen/Anliegen per Mail an Polizeiberuf@polizei.nrw.de
Wir geben Euch sofort Bescheid, wenn die Störung beseitigt worden ist!

Um ganz sicher zu gehen, würde ich definitiv Kontakt in Münster aufnehmen. Nur von dort wirst du eine zuverlässige Antwort erhalten. Alternativ kannst du das Problem auch mal im Nachrichtenportal übersenden. Die Antwort erfolgt ja ebenfalls aus Münster.
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon JL123 » Mo 19. Jun 2017, 14:55

Danke für die Mühe.

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon JL123 » Mo 19. Jun 2017, 15:58

Hallo zusammen an alle , die es interessiert.

Ich habe soeben vom LAFP sehr schnell und schriftlich die Nachricht erhalten, dass mein ROW des Vorjahres
im Jahr 2017 übernommen wird.

LG

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Reload » Mo 19. Jun 2017, 16:00

Na guck, dann hast du doch eine schnelle und zuverlässige Antwort aus Münster erhalten.
Ich drücke dir die Daumen, dass dein ROW aus dem letzten Jahr ausreichen wird. :ja:
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Imacop » Mo 19. Jun 2017, 16:10

JL123 hat geschrieben:Hallo zusammen, nachdem ich die Suchfunktion malträtiert habe und keine eindeutige Aussage erhalten habe hier meine Fragestellung zum Thema --Übernahme ROW des Vorjahres --. Vielleicht gibt es ähnlich betroffene Bewerber.
Vielleicht kann Polli oder einer der anderen Admins helfen?

Ich habe 2017 den Einstellungstest mit einem ROW von 95,698 Punkten abgeschlossen. Mitte Oktober sollte ich kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nachrücken und an der FH Köln mit der Einstellungsbehörde Aachen starten.
Aus dringenden persönlichen Gründen konnte ich zu diesem Zeitpunkt das Angebot nicht wahrnehmen, so dass der in der Liste hinter mir stehende Bewerber/ Bewerberin den Zuschlage erhalten konnte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich bereits für das Jahr 2017 erneut beworben und wollte in 2017 geordnet in das Studium einsteigen.

Nun lief das Auswahlverfahren für mich aber nicht erfreulich. 1. Testtag war mit 104/106 gut, jedoch hat es mich im AC eiskalt erwischt und ich bin bei 95,165 Punkten im Gesamtergebnis gelandet.

Im Abschlussgespräch wurde mir nun auf meine Anfrage - entgegen Informationen der AC-Kommission aus 2016 - mitgeteilt, dass ich meinen ROW aus 2016 nicht nach 2017 übernehmen kann. Eine Übernahme des ROW hätte zu Beginn des Verfahrens erfolgen müssen ?!?! Gleichzeitig war man sich dann aber auch nicht ganz sicher und verwies mich an einen mir benannten Beamten des LAFP in Münster. Da ich beim LAFP über die Vermittlung als auch bei der mir benannten Durchwahl niemanden erreichen konnte, nun die Frage in das Forum:

In den FAQ des Bewerberportals erhält man folgende Auskunft:

Rangordnungswert - Übernahme aus dem Vorjahr:

Falls Sie aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind und sich im nächsten Jahr erneut bei uns bewerben wollen, kann lediglich der bestandene arbeitsmedizinische Test als Ergebnis übernommen werden. Sollten Sie das gesamte Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, aber aus anderen Gründen nicht eingestellt worden sein, kann bei erneuter Bewerbung im Folgejahr der Rangordnungswert auf Wunsch übernommen werden.

Nochmal allgemein: Der ROW kann IMMER übernommen werden. Vorausgesetzt, man verbessert sich. Das, was Dir erzählt wurde, stimmt also nicht. Die Info habe ich aus Münster von Acki, auf den ich mich hier berufen darf. Außerdem soll ich Dir sagen, wenn du diesbezüglich noch weitere Fragen hast, kannst du Ihn gerne morgen im LAFP anrufen :zustimm:
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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon JL123 » Mo 19. Jun 2017, 16:32

Danke für Eure Rückmeldungen. Frage ist ja nun auch für die anderen BewerberInnen definitiv geklärt.

LG

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Bones65 » Mo 19. Jun 2017, 17:12

Wenn der ROW es hergibt, ist es am einfachsten wenn man aber gleich bei seiner Bewerbung mit angibt , ob man den ROW aus dem Vorjahr übernehmen möchte. Dann wird man auch nur noch zum Arzt eingeladen .
:snoopy:

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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon MICHI » Mo 19. Jun 2017, 18:14

Gewöhnt euch doch bitte einmal an, aus Gründen der Übersichtlichkeit, nicht immer den gesamten Text dessn zu zitieren, sondern ggf. Textpassagen, auf die sich direkt eure Antwort bezieht.

Oder nutzt einfach das "@ User XY".
Gruß
MICHI


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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon deckel15 » Mo 19. Jun 2017, 20:01

Jemand schon ne Vorbehaltsmitteilung / Einstellungszusage unter 97 Punkte bekommen ?


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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Polli » Mo 19. Jun 2017, 20:25

Hi VRAM26,

in diesem Thread ist deine Frage beantwortet:

viewtopic.php?t=48767

Gruß :polizei2:


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Re: Bewerber für das EJ 2017

Beitragvon Katara » Di 20. Jun 2017, 07:31

Hallo Leute,
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich so eine
Frage in den Foren noch nicht gefunden habe.
Ich habe bereits meine EZ erhalten und freue mich auf den 01.09.! Nun haben meine vorderen Schneidezähne eine kleine Fehlstellung, welche der Arzt durchgewunken hat.
Für mich selbst ist diese Fehlstellung aber nervig und unschön.
Ich würde gerne auf eigene Kosten eine durchsichtige und entnehmbare Schiene erhalten um diese Fehlstellung zu korrigieren.
Das ganze ist laut Zahnarzt in wenigen Wochen erledigt.
Denkt ihr ich kann das bedenkenlos machen, weil das Gebiss ja eigentlich als nicht renovierungsbedürftig ;D bestätigt ist.
Wahrscheinlich sollte ich einfach den Ärtzlichen Dienst in Münster anrufen, aber ich dachte vielleicht weiß einer hier schon eine Antwort.
Liebe Grüße :hallo:


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