Einstellungsjahrgang 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Reload » Mi 2. Mai 2018, 19:18

FaXe1905 hat geschrieben:
Mi 2. Mai 2018, 19:13
Also da muss ich Holter-Bube zustimmen. Wenn ein Austauch über bewegende Dinge in diesem Thread nicht mehr gewünscht ist, sollte man ihn schließen. Ich für meinen Teil ( ebenfalls EJ 17) finde es interessant, wie die anderen Kurse die Klausur bewerten. Ich habe übrigens den Diebstahl durchgehen lassen und alle anderen aus meinen Kurs auch, soweit ich das mitbekommen habe. Macht klausurdidaktisch auch keinen anderen Sinn daraus Hausfriedensbruch und Unterschlagung zu machen, da beides durch den Bearbeitungshinweis nicht geprüft werden sollte. Dann würde viel zu wenig übrig bleiben.

LG Faxe
Sehe ich anders. Was kommt denn nach dem Enteignungswillen noch großartiges? Die Rechtswidrigkeit der beabsichtigte Zueignung und der Vorsatz diesbezüglich - mehr nicht. Bis zum Enteignungswillen ist quasi der Großteil der Diebstahlsprüfung gelaufen.

Aber wahrscheinlich werden in der Korrektur mehrere Varianten zum Ergebnis kommen. :)
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon FaXe1905 » Mi 2. Mai 2018, 19:30

Korrigier mich, wenn ich falsch liege aber wenn du den Diebstahl verneinst, dann kann du auch Wohnungseinbruchdiebstahl nach §244 nicht prüfen. Also fehlt dir da noch ne ganze Menge. Außerdem stand im SV, dass er den Schlüssel verloren hat. Ein Dolus eventualis könnte hier also vorliegen, da er die dauerhafte Enteignung zumindest "billigend in Kauf" genommen hat.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Mi 2. Mai 2018, 19:38

Das hatte ich in einer Probeklausur so argumentiert und zurück bekommen, ich solle nichts in den Sachverhalt hinein interpretieren. Wenn der das zurück geben wollte zum Zeitpunkt der Tatausführung, dann hatte er keinen Vorsatz auf dauerhafte Enteignung. Aber das sieht bestimmt jeder Dozent anders, mir wäre es auch lieber gewesen den 242, 244 durchzuprüfen.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon PoeticJustice » Mi 2. Mai 2018, 20:39

In einer früheren Klausur hab es einen ähnlichen SV, bei dem einer in eine Wohnung eingestiegen ist, Geld gestohlen hat und damit raus ist. Was er nicht wusste: Der Gewahrsamsinhaber ist am Morgen im Bad verstorben. Ergo: Tote haben keinen Gewahrsam und somit scheidet Diebstahl aus und man ist beim Versuch🤷🏼‍♂️ aber wie schon gesagt: Jeder Dozent hat da seine eigene Richtung. Hoffen wir einfach auf bestanden. Alles andere ist in diesem Studiengang wenig relevant.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Reload » Mi 2. Mai 2018, 21:13

FaXe1905 hat geschrieben:
Mi 2. Mai 2018, 19:30
Korrigier mich, wenn ich falsch liege aber wenn du den Diebstahl verneinst, dann kann du auch Wohnungseinbruchdiebstahl nach §244 nicht prüfen. Also fehlt dir da noch ne ganze Menge. Außerdem stand im SV, dass er den Schlüssel verloren hat. Ein Dolus eventualis könnte hier also vorliegen, da er die dauerhafte Enteignung zumindest "billigend in Kauf" genommen hat.
Nein insofern hast du Recht. Ich habe mich allerdings für den Qualifikationsaufbau in der Klausur entschieden, sodass ich direkt der 244 geprüft habe. Den konnte man dann entsprechend bis zum Enteignungswillen durchprüfen.

Naja... abwarten. :sleep:
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Shakehunter » Mi 2. Mai 2018, 23:56

Strafrecht war meiner Meinung nach die schwierigste Klausur bisher. Dagegen waren die Klausuren in den letzen Jahre einfach. Aber das ist auch immer subjektiv. Hab auch nicht mit Wohnungseinbruchsdiebstahl und Versuchte schwere KV gerechnet. Aber der Wohnungseinbruchsdiebstahl hat bei mir auch viele ?? aufgeworfen. Hab das auch zusammen geprüft, also 242 und 244 in einer Prüfung und ganz am Ende hieß es dann Enteignung. Ich wollte anfangs unbedingt das ganze bejahen und dachte auch zunächst an Eventualvorsatz aber hab letztendlich das ganze verneint, weil es für mich nicht eindeutig war. Denke hier kann man mit einer guten Begründung auch ganz gut Punkten. Wenn man nämlich die Prüfung in einem macht kommt der subj. TB erst relativ am Ende, somit verliert man nicht allzu viele Punkte.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Do 3. Mai 2018, 07:05

Rechtsfächer haben ja die Eigenschaften, dass man mit guter Argumentation fast alles drehen kann, sodass zumindest viele Teilpunkte zu holen sind. Ich habe 1'er Klausuren gelesen, wo ich dachte :stupid:
Aber war alles gut argumentiert. Von daher wartet, wie die Dozenten es sehen :polizei1:
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Yen » Do 3. Mai 2018, 17:59

versuchte schwere KV? ehrlich?
Was war da denn los? :o

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Do 3. Mai 2018, 18:46

T wollte die Hand von O unbrauchbar machen durch Pistolenschuss, diese konnte aber durch Operationen wiederhergestellt werden.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon NvB » Do 3. Mai 2018, 19:27

Rantanplan hat geschrieben:
Do 3. Mai 2018, 18:46
T wollte die Hand von O unbrauchbar machen durch Pistolenschuss, diese konnte aber durch Operationen wiederhergestellt werden.


https://www.welt.de/vermischtes/weltges ... achen.html

Für die Leute, die den Sachverhalt der Strafrechtsklausur nachvollziehen wollen. :lupe:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon germie » Do 24. Mai 2018, 13:19

Hallo zusammen, das ist jetzt etwas random: Stimmt es, dass die FHs z.T. so überfüllt sind, dass die Leute einfach Unterlagen mit nach Hause bekommen und dann da lernen sollen und "vorlesungsfrei" haben?
Und nein, ich bin nicht faul, es interessiert mich nur einfach weil ich finde dass das unrealistisch klingt, aber ich das Gerücht jetzt schon mehrmals gehört habe.
Vielen Dank!

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon ToWeg » Do 24. Mai 2018, 13:23

germie hat geschrieben:
Do 24. Mai 2018, 13:19
Hallo zusammen, das ist jetzt etwas random: Stimmt es, dass die FHs z.T. so überfüllt sind, dass die Leute einfach Unterlagen mit nach Hause bekommen und dann da lernen sollen und "vorlesungsfrei" haben?
Und nein, ich bin nicht faul, es interessiert mich nur einfach weil ich finde dass das unrealistisch klingt, aber ich das Gerücht jetzt schon mehrmals gehört habe.
Vielen Dank!
Hi Germie,

es ist durchaus denkbar und das kam in der Vergangenheit auch schon mal vor, dass Kurse eine Woche lang Selbststudium hatten. Ja das ist korrekt und weiterhin auch überhaupt nichts dran auszusetzen.

Lg
:hallo: :hallo: :hallo:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Bones65 » Do 24. Mai 2018, 13:26

Das nennt sich "Selbststudiumszeit" und ist in den Vorlesungsplänen der jeweiligen Standorte eingeplant.
Nähere Informationen erhältst du zu gegebener Zeit über deinen Kurssprecher von der FH und der AL.
In dieser Zeit müssen Aufgaben bearbeitet werden und Unterrichtsinhalte vorbereitet werden.
Dieses Vorgehen besteht aus vielen Gründen, u.a. auch dem Abbau von Kapazitätsspitzen. Insofern ist das kein Gerücht.
Dabei handelt es sich um max. 2-3 Wochen über das ganze Studium verteilt.
Je nach dem, welchem Strang (A/B) man angehört, sind dies auch verlängerte Brückentage etc. . Also halb so wild.
:snoopy:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon germie » Do 24. Mai 2018, 14:02

Okidoki, danke euch!

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Hennessy » Di 5. Jun 2018, 21:18

Hallo leute, kann mir jemand verraten ob ihr im laufe des EAV euch nochmal um ein paar plätze verbessert habt ? Z.b. als die frist zur abgabe des Rettungsschwimmabzeichens ablief oder gegen ende des EAV‘s aufgrund von leuten die noch abgesprungen sind?
Und falls ja, um wie viel plätze ungefähr?

LG


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