Einstellungsjahrgang 2017
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Mit EGL meine ich Ermächtigungsgrundlage
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
palmair hat geschrieben: ↑Do 28. Mär 2019, 16:46Was sind bei euch EGL? Eingriffslegitimation? Hab das bei uns in ER noch nie gehört
2 Fragen hab ich auch. Ich nutze anstelle des Fachhandbuchs im Bereich StGB und StPO im Unterricht die Versionen von Beck. Da sind ja auch keine Kommentare o.ä. drin. Sind die für die Klausuren zugelassen? In den aktuellen Hilfsmittelbestimmungen steht zwar was von zugelassenen Beck-dtv Büchern, in Klammern steht jedoch Landesrecht NRW. Was bedeutet das für die o.g. Bücher? Mein Dozent war da überfragt.
Die aktuellen Hilfsmittelbestimmungen erlauben zudem farbliche Markierung der Gesetzestexte. Verboten sind jedoch Verbalisierungen und Paragraphenverweise. Wie kann ich letzteres verstehen? Dass ich bei z.B.dem Text zu §127 StPO nicht die F.u.V.v. in §114a ff. daneben schreibe?
Ich hatte eigentlich vor, TBV, RF und F.u.V.v. farblich zu markieren, bin mir aber doch etwas unsicher.
Danke im Voraus
Wende dich an dein Zuständiges Prüfungsamt. NUR und ausschließlich NUR das Prüfungsamt kann dir eine sichere Aussage mitteilen, was erlaubt ist und was nicht!
EJ2016 NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Der Vollständigkeit halber: Es gibt nur ein Prüfungsamt, nämlich das in Gelsenkirchen am Hauptsitz der FH.
Ersatzweise kannst du dich auch an deine örtliche Verwaltung wenden, die wissen das auch genau, weil die jährlich die Klausuraufsichten briefen, auf was sie achten müssen.
Das hat an meinem Standort gut geklappt.
Zu den anderen Sachen: Bei uns waren die beck Bücher okay.
Und Verbalisierungen sind alle ausgeschriebenen Hinweise und Pfeile etc.
Verschiedenfarbige Markierungen wie du sie planst, sind erlaubt - so hat man uns das mitgeteilt, als wir gefragt haben.
Wir hatten nämlich die gleichen Hilfsmittelbestimmungen wie ihr.
Ersatzweise kannst du dich auch an deine örtliche Verwaltung wenden, die wissen das auch genau, weil die jährlich die Klausuraufsichten briefen, auf was sie achten müssen.
Das hat an meinem Standort gut geklappt.
Zu den anderen Sachen: Bei uns waren die beck Bücher okay.
Und Verbalisierungen sind alle ausgeschriebenen Hinweise und Pfeile etc.
Verschiedenfarbige Markierungen wie du sie planst, sind erlaubt - so hat man uns das mitgeteilt, als wir gefragt haben.
Wir hatten nämlich die gleichen Hilfsmittelbestimmungen wie ihr.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Schau mal hier:
https://www.video.fhoev.nrw.de/video/La ... 6fe97a7f26
Da kannst du dich mit deinen Ilias-Daten anmelden und die komplette Veranstaltung noch mal ansehen.
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Da hast du es ja direkt - für die Klausur ausreichend, in der Praxis nicht. Da kannst du auch nicht mal eben im Gesetz nachsehen. Also direkt von Anfang an alles lernen, dann setzt sich das. Zeit dafür war ja genug da ;)
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Wie bekommt man eine potentielle attestpflicht erteilt? Wird man dazu zur Ausbildungsleitung gebeten oder wie läuft das ab? Jemanden von uns wird es wohl treffen.
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Du erhältst i. d. R. eine schriftliche "Einladung", wenn du die Anzahl von 10 Tagen krank ohne AU im Zuge des Studiums erreicht hast.
Dann darfst du dir von AL anhören, dass weitere Krankmeldung ohne AU zu vermeiden sind und man evtl. zu diesem Attestnachweis ab dem ersten Tag verdonnert wird. Ist Einzelfallentscheidung. Wer dadurch auffällt dass er immer wieder mal krank ist für einen Tag wo es nur 2 Stunden Ethik gibt, beispielhaft, der kann dann auch mal mit solchen Maßnahmen rechnen.
Zurecht.
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Dann darfst du dir von AL anhören, dass weitere Krankmeldung ohne AU zu vermeiden sind und man evtl. zu diesem Attestnachweis ab dem ersten Tag verdonnert wird. Ist Einzelfallentscheidung. Wer dadurch auffällt dass er immer wieder mal krank ist für einen Tag wo es nur 2 Stunden Ethik gibt, beispielhaft, der kann dann auch mal mit solchen Maßnahmen rechnen.
Zurecht.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Wie viel Leute wurden in euren Standorten entlassen?
- Rantanplan
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Bei uns heute 2.
Allerdings muss man dazu sagen dass ein Gro der Leute, die in DU geschrieben haben, ihr Recht auf Rücktritt in Anspruch genommen haben, da die Klausur fehlerhaft ausgedruckt wurde und dabei tatsächlich sachverhaltrelevante Informationen nicht ersichtlich waren.
Dazu kommen diejenigen die aus jedweden klausurtaktischen Gründen "geschoben" haben - letzten Endes kommt die große Entlass-Welle wohl erst Ende Mai...
Allerdings muss man dazu sagen dass ein Gro der Leute, die in DU geschrieben haben, ihr Recht auf Rücktritt in Anspruch genommen haben, da die Klausur fehlerhaft ausgedruckt wurde und dabei tatsächlich sachverhaltrelevante Informationen nicht ersichtlich waren.
Dazu kommen diejenigen die aus jedweden klausurtaktischen Gründen "geschoben" haben - letzten Endes kommt die große Entlass-Welle wohl erst Ende Mai...
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Moin!
Und? Seid ihr alle für nächste Woche ausreichend vorbereitet?
Und? Seid ihr alle für nächste Woche ausreichend vorbereitet?
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Das werden wir dann sehen wenn die Klausuren vor uns liegen
- Rantanplan
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Die Aussicht, dass es die letzten Klausuren sind, motiviert noch zusätzlich. Wenn die Klausuren ähnlich denen der Vorjahre sind, dann mache ich mir keine großen Sorgen.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Du sagt es, die letzten! Viel Erfolg für morgen.
- Rantanplan
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Wie war es bei euch?
Ich fand es grundsätzlich in Ordnung, nur die Verdachtslage im Hinblick auf eine Tat hat uns allen Schwierigkeiten bereitet. Nötigung wurde von einigen bejaht, ich habe das nicht gesehen. Verbreitung jugendpornographischer Schriften ist mir noch eingefallen und da habe ich den Anfangsverdacht bejaht. Andere haben noch den Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung (§203?) gesehen, da bin ich irgendwie nicht drauf gekommen.
Ich fand es grundsätzlich in Ordnung, nur die Verdachtslage im Hinblick auf eine Tat hat uns allen Schwierigkeiten bereitet. Nötigung wurde von einigen bejaht, ich habe das nicht gesehen. Verbreitung jugendpornographischer Schriften ist mir noch eingefallen und da habe ich den Anfangsverdacht bejaht. Andere haben noch den Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung (§203?) gesehen, da bin ich irgendwie nicht drauf gekommen.
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