Einstellungsjahrgang 2017
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2017
14 von 33 auf alle fünf Klausuren? Oder 14 Wiederholer in einer Klausur?
Ersteres ist noch grade so im Rahmen, letzteres ist eher selten.
Das kann man aber überhaupt nicht verallgemeinern, weder auf Kurse noch auf Standorte.
Bei uns am Standort waren im EJ16 im GS Kurse, bei denen haben alle beim ersten Mal alle Klausuren bestanden und welche, da mussten bis zu 8 pro Klausur in die Wiederholung.
Mein Kurs beispielsweise hat im GS und HS1 keine klausurbedingten Entlassungen gehabt (trotz bis zu 6 Wiederholer in jeder Klausur) und andere Kurse haben schon 8 Leute eingebüßt.
Letztendlich wurden im GS bei knapp 200 Studierenden 5 Personen entlassen.
Grundsätzlich zahlt sich regelmäßige und aufmerksame Mitarbeit im Unterricht halt aus - das ist schon eigentlich fast die halbe Miete.
Ersteres ist noch grade so im Rahmen, letzteres ist eher selten.
Das kann man aber überhaupt nicht verallgemeinern, weder auf Kurse noch auf Standorte.
Bei uns am Standort waren im EJ16 im GS Kurse, bei denen haben alle beim ersten Mal alle Klausuren bestanden und welche, da mussten bis zu 8 pro Klausur in die Wiederholung.
Mein Kurs beispielsweise hat im GS und HS1 keine klausurbedingten Entlassungen gehabt (trotz bis zu 6 Wiederholer in jeder Klausur) und andere Kurse haben schon 8 Leute eingebüßt.
Letztendlich wurden im GS bei knapp 200 Studierenden 5 Personen entlassen.
Grundsätzlich zahlt sich regelmäßige und aufmerksame Mitarbeit im Unterricht halt aus - das ist schon eigentlich fast die halbe Miete.
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Und Interesse am Beruf. ,,Herzblut" eben.
So ein ganzes Gutachten in ER/StR schreibt man auch nicht mal eben so, wie die Deutschklausur in der Schule, die man sich
vielleicht noch aus den Fingern ziehen kann.
Das merkt der eine oder andere, wenn es die Ergebnisse gibt, so ist das halt und so war es sicher auch immer..
Als fällt eine große Last von den Schultern.. Die letzten paar freie Tage genieße ich jetzt richtig!
Wetter passt auch.
Beste Grüße...
So ein ganzes Gutachten in ER/StR schreibt man auch nicht mal eben so, wie die Deutschklausur in der Schule, die man sich
vielleicht noch aus den Fingern ziehen kann.
Das merkt der eine oder andere, wenn es die Ergebnisse gibt, so ist das halt und so war es sicher auch immer..
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Beste Grüße...
Theap
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Nein, nein. Insgesamt auf alle Klausuren verteilt
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Ein Dozent munkelte heute, dass am Standort FH Bielefeld von knapp 300 KA's 61 in die Wiederholungsprüfung müssen.
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Ich bin auch in Bielefeld und mir wurde auch mitgeteilt, dass 61 Leute durchgefallen sind an unserem Standort! Aber sind wir nicht nur um die 190 Anwärter? Finde die Quote recht hoch, zumal ich die Klausuren ziemlich fair und dankbar empfand. Bei mir im Kurs sind viele durchgefallen, die stets gelernt und aufgepasst haben, konnte mir das bei denen gar nicht erklären! aber das ganze spekulieren bringt ja nichts. Die, die durchgefallen sind, müssen jetzt nochmal ordentlich reinhauen und dann klappt das auch im zweiten Anlauf
EJ 17
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Sorry, hast recht! Sind nur ca. 190. Aber selbst für die ist am neuen Standort kein Parkplatz vorhanden
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Gibt es mehrere Standorte in Bielefeld ?
Ich dachte nur die normale FHÖV in Bielefeld.
Ich dachte nur die normale FHÖV in Bielefeld.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Es gibt nur einen Standort. Der hat nun gewechselt. Bin gestern mal dort gewesen. Die Parkpkatzsituation ist nun eine Katastrophe
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
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Re: Einstellungsjahrgang 2017
Wahrscheinlich haben viele das Problem, ihre Gedanken aufzuschreiben. Am besten schnappt man sich die Klausuren der guten im Kurs und schaut mal wie die das Formuliert haben. Auch hilft es oft, mit Kollegen aus den Jahrgängen über euch zu sprechen und dort mal "Nachhilfe" zu nehmen, da dort der Stoff ja noch in den Köpfen sein sollte ;)
Gruß und viel Erfolg für die Nachschreiber!
Gruß und viel Erfolg für die Nachschreiber!
EJ2016 NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Hallo alle zusammen!
Für mich persönlich liefen die Klausuren überraschend gut, zumal ich absolut überzeugt war, in VR durchgefallen zu sein und dann mit einer 2.0 nach Hause gegangen bin.
In meinem Kurs sind allerdings sehr viele durchgefallen. Die meisten in Einsatzlehre und Verkehrsrecht. Zwei sind in vier von fünf Klausuren durchgefallen und sogar zwei in der Hausarbeit. Insgesamt eher ein ernüchterndes Ergebnis.
Ich komme jetzt allerdings mit einer anderen Frage. [Und ich schätze vernünftige Antworten.]
Es gibt bekanntlich den Körperschmuckerlass und die Ausführungen zu Tätowierungen. Den kenne ich. Dort steht geschrieben, dass Tätowierungen im sichtbaren Bereich und/oder rechtswidrige Abbildungen verwerflich sind und vor der Einstellung geprüft werden. Jeder andere mit Tattoos an nicht sichtbaren Körperstellen oder harmlosen Motiven wurde eigentlich problemlos durchgewunken, so auch ich.
Doch wie sieht es nun nach der Einstellung mit neuen Tätowierungen im nicht sichtbaren Bereich aus? Und natürlich ohne verwerfliche Motive. Unsere AL meinte, dass wir zum Ende der Ausbildung noch einmal zum PÄD müssen und rausgeworfen werden [können], sollten wir neue Tätowierungen aufweisen. Ein fertiger Kollege meinte, dass es überhaupt keinen mehr interessiert, was wir im nicht sichtbaren Bereich haben und wieder andere sagten, dass man sich beim PÄD melden und das abklären lassen muss. Die allgemeine Meinung empfiehlt zum Warten, bis die Ausbildung vorüber ist.
In meinem Kurs haben sich bereits zwei im nicht sichtbaren Bereich tätowieren lassen und auch ich möchte keine weiteren zwei Jahre warten - es hat sehr persönliche und für mich auch ernsthafte Gründe und ist nicht nur, weil ich es einfach jetzt sofort möchte.
Die Frage an dieser Stelle wäre nun, ob jemand eine handfeste Antwort und/oder bereits Erfahrungen damit hat? Muss/kann man das beim PÄD abklären lassen oder nicht und stellt es überhaupt ein ernsthaftes Problem dar? Auch unter dem Gesichtspunkt, dass neulich ein Kollege mit einem Tattoo im sichtbaren Bereich eingestellt wurde und das Gericht entschieden hat, dass eine Ablehnung wegen Tattoos nicht mehr zeitgemäß ist.
Liebe Grüße
Für mich persönlich liefen die Klausuren überraschend gut, zumal ich absolut überzeugt war, in VR durchgefallen zu sein und dann mit einer 2.0 nach Hause gegangen bin.
In meinem Kurs sind allerdings sehr viele durchgefallen. Die meisten in Einsatzlehre und Verkehrsrecht. Zwei sind in vier von fünf Klausuren durchgefallen und sogar zwei in der Hausarbeit. Insgesamt eher ein ernüchterndes Ergebnis.
Ich komme jetzt allerdings mit einer anderen Frage. [Und ich schätze vernünftige Antworten.]
Es gibt bekanntlich den Körperschmuckerlass und die Ausführungen zu Tätowierungen. Den kenne ich. Dort steht geschrieben, dass Tätowierungen im sichtbaren Bereich und/oder rechtswidrige Abbildungen verwerflich sind und vor der Einstellung geprüft werden. Jeder andere mit Tattoos an nicht sichtbaren Körperstellen oder harmlosen Motiven wurde eigentlich problemlos durchgewunken, so auch ich.
Doch wie sieht es nun nach der Einstellung mit neuen Tätowierungen im nicht sichtbaren Bereich aus? Und natürlich ohne verwerfliche Motive. Unsere AL meinte, dass wir zum Ende der Ausbildung noch einmal zum PÄD müssen und rausgeworfen werden [können], sollten wir neue Tätowierungen aufweisen. Ein fertiger Kollege meinte, dass es überhaupt keinen mehr interessiert, was wir im nicht sichtbaren Bereich haben und wieder andere sagten, dass man sich beim PÄD melden und das abklären lassen muss. Die allgemeine Meinung empfiehlt zum Warten, bis die Ausbildung vorüber ist.
In meinem Kurs haben sich bereits zwei im nicht sichtbaren Bereich tätowieren lassen und auch ich möchte keine weiteren zwei Jahre warten - es hat sehr persönliche und für mich auch ernsthafte Gründe und ist nicht nur, weil ich es einfach jetzt sofort möchte.
Die Frage an dieser Stelle wäre nun, ob jemand eine handfeste Antwort und/oder bereits Erfahrungen damit hat? Muss/kann man das beim PÄD abklären lassen oder nicht und stellt es überhaupt ein ernsthaftes Problem dar? Auch unter dem Gesichtspunkt, dass neulich ein Kollege mit einem Tattoo im sichtbaren Bereich eingestellt wurde und das Gericht entschieden hat, dass eine Ablehnung wegen Tattoos nicht mehr zeitgemäß ist.
Liebe Grüße
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Hi,Rōnin hat geschrieben: ↑Di 10. Jul 2018, 18:40Hallo alle zusammen!
Für mich persönlich liefen die Klausuren überraschend gut, zumal ich absolut überzeugt war, in VR durchgefallen zu sein und dann mit einer 2.0 nach Hause gegangen bin.
In meinem Kurs sind allerdings sehr viele durchgefallen. Die meisten in Einsatzlehre und Verkehrsrecht. Zwei sind in vier von fünf Klausuren durchgefallen und sogar zwei in der Hausarbeit. Insgesamt eher ein ernüchterndes Ergebnis.
Ich komme jetzt allerdings mit einer anderen Frage. [Und ich schätze vernünftige Antworten.]
Es gibt bekanntlich den Körperschmuckerlass und die Ausführungen zu Tätowierungen. Den kenne ich. Dort steht geschrieben, dass Tätowierungen im sichtbaren Bereich und/oder rechtswidrige Abbildungen verwerflich sind und vor der Einstellung geprüft werden. Jeder andere mit Tattoos an nicht sichtbaren Körperstellen oder harmlosen Motiven wurde eigentlich problemlos durchgewunken, so auch ich.
Doch wie sieht es nun nach der Einstellung mit neuen Tätowierungen im nicht sichtbaren Bereich aus? Und natürlich ohne verwerfliche Motive. Unsere AL meinte, dass wir zum Ende der Ausbildung noch einmal zum PÄD müssen und rausgeworfen werden [können], sollten wir neue Tätowierungen aufweisen. Ein fertiger Kollege meinte, dass es überhaupt keinen mehr interessiert, was wir im nicht sichtbaren Bereich haben und wieder andere sagten, dass man sich beim PÄD melden und das abklären lassen muss. Die allgemeine Meinung empfiehlt zum Warten, bis die Ausbildung vorüber ist.
In meinem Kurs haben sich bereits zwei im nicht sichtbaren Bereich tätowieren lassen und auch ich möchte keine weiteren zwei Jahre warten - es hat sehr persönliche und für mich auch ernsthafte Gründe und ist nicht nur, weil ich es einfach jetzt sofort möchte.
Die Frage an dieser Stelle wäre nun, ob jemand eine handfeste Antwort und/oder bereits Erfahrungen damit hat? Muss/kann man das beim PÄD abklären lassen oder nicht und stellt es überhaupt ein ernsthaftes Problem dar? Auch unter dem Gesichtspunkt, dass neulich ein Kollege mit einem Tattoo im sichtbaren Bereich eingestellt wurde und das Gericht entschieden hat, dass eine Ablehnung wegen Tattoos nicht mehr zeitgemäß ist.
Liebe Grüße
wende dich mit deiner Frage schriftlich an den PÄD.
Ich würde das nur machen wenn ich im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung habe, dass das ok ist.
Es wäre ja sehr schade wenn du aufgrund eines Tattoos entlassen werden würdest
Lg
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Und rechne damit, dass jede AL da ihre eigene Linie haben könnte.
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- Corporal
- Beiträge: 290
- Registriert: Di 15. Mär 2016, 23:47
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Der Kollege der mit einem Tattoo im Sichtbarenbereich eingestellt wurde, hat vermutlich die Auflage bekommen dies bis TAG X der Ausbildung entfernen zu lassen.
EJ2016 NRW
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Ich denke nicht. Das Gericht hat entschieden, dass eine Ablehnung wegen solch einem Tattoo nicht zulässig ist und der Körperschmuckerlass als Vorschrift nicht ausreicht. Dann wäre es ja auch nicht zulässig, dem Kollegen zu befehlen, das Tattoo entfernen zu lassen. Diese Auflage hätte man dem Kollegen auch vorher stellen können, hat man aber nicht, stattdessen ging die Geschichte vor Gericht.Prometheus91 hat geschrieben: ↑Di 10. Jul 2018, 22:25Der Kollege der mit einem Tattoo im Sichtbarenbereich eingestellt wurde, hat vermutlich die Auflage bekommen dies bis TAG X der Ausbildung entfernen zu lassen.
Re: Einstellungsjahrgang 2017
Bitte keine Tattoo-Diskussion hier.Rōnin hat geschrieben:Ich denke nicht. Das Gericht hat entschieden, dass eine Ablehnung wegen solch einem Tattoo nicht zulässig ist und der Körperschmuckerlass als Vorschrift nicht ausreicht. Dann wäre es ja auch nicht zulässig, dem Kollegen zu befehlen, das Tattoo entfernen zu lassen. Diese Auflage hätte man dem Kollegen auch vorher stellen können, hat man aber nicht, stattdessen ging die Geschichte vor Gericht.Prometheus91 hat geschrieben: ↑Di 10. Jul 2018, 22:25Der Kollege der mit einem Tattoo im Sichtbarenbereich eingestellt wurde, hat vermutlich die Auflage bekommen dies bis TAG X der Ausbildung entfernen zu lassen.
Es gibt diverse Threads zu diesem Thema.
Gerichtsurteile kann man sich auch anschauen, um genau zu verstehen, was gerichtlich durch welches Gericht beurteilt wurde, und was das für andere bedeutet oder eben auch nicht bedeutet.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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