Einstellungsjahrgang 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Plusquamperfekt94 » Di 2. Jul 2019, 14:16

Ich fand es gut machbar! Unser Dozent hatte uns gut auf die Klausur vorbereitet. Allerdings hatte ich bei der zweiten Aufgabe einen totalen Blackout. Ich habe dort Sachen auf das Blatt Papier gebracht, da kann ich im Nachhinein nur selbst mit dem Kopf schütteln. Zu Kriminologie konnte man echt viel "raushauen". Im Großen und Ganzen eine dankbare Klausur. Bestanden sind sicherlich alle, nur bei mir hätte es persönlich besser sein können. Jetzt erstmal für Donnerstag die Sachen wdh. :zustimm:

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Di 2. Jul 2019, 14:26

Mir hat der KL Teil wohl das Genick gebrochen. KL war bei unserer Dozetin ein rotes Tuch. Da haben wir fast nur Filme geschaut. Entsprechend sorachlis waren wir gerade in der Klausur
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Plusquamperfekt94 » Di 2. Jul 2019, 14:53

Das ist natürlich ärgerlich, aber ich denke, man kann die Schuld nicht der Dozentin in die Schuhe schieben. Im Modulheft ist ja ausführlich beschrieben, welche Themen eine wichtige Rolle spielen und manchmal hat man halt das Pech, alles selbst vor - und nachzubereiten. In Kriminologie reicht es ja oft, wenn man Sachen einfach mal gehört hat. Bringt jetzt eh nichts! Beschäftige dich jetzt nicht damit, sondern lerne noch einmal mit Blick auf Donnerstag. Im aller aller schlimmsten Fall wird sie halt ein zweites Mal geschrieben, was ich aber nicht glaube. Spätestens dann klappt es. Also, Kopf hoch.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Di 2. Jul 2019, 15:11

Plusquamperfekt94 hat geschrieben:
Di 2. Jul 2019, 14:53
Das ist natürlich ärgerlich, aber ich denke, man kann die Schuld nicht der Dozentin in die Schuhe schieben. Im Modulheft ist ja ausführlich beschrieben, welche Themen eine wichtige Rolle spielen und manchmal hat man halt das Pech, alles selbst vor - und nachzubereiten. In Kriminologie reicht es ja oft, wenn man Sachen einfach mal gehört hat. Bringt jetzt eh nichts! Beschäftige dich jetzt nicht damit, sondern lerne noch einmal mit Blick auf Donnerstag. Im aller aller schlimmsten Fall wird sie halt ein zweites Mal geschrieben, was ich aber nicht glaube. Spätestens dann klappt es. Also, Kopf hoch.
Ich suche da nicht die Schuld bei ihr. Das kam falsch rüber :polizei1: man kann ja auch genug Punkte sammeln, wenn man auf die sozialen Umstände des Jungen eingeht. Familie, Schulkameraden, Fälscher Freundeskreis... hoffe ich zumindest :pfeif:
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Mr.Theap » Di 2. Jul 2019, 15:19

Moin zusammen.. Ich fand' es insgesamt in Ordnung, wobei ich mich auch nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen möchte..
Die 2. Aufgabe war unerwartet! :zustimm:

Aber dennoch, eine Klausur noch und dann ist es geschafft. An dieser Stelle, macht euch nicht zu sehr einen Kopf und viel Erfolg am Donnerstag!

Gruß
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Mr.Theap » Do 4. Jul 2019, 12:43

So, geschafft.
Ich hoffe, dass ihr alle klar gekommen seid. :-) Eine dankbare Klausur.

Wünsche Euch einen schönen Urlaub bzw. schönen LAFP-Aufenthalt.
Theap

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Do 4. Jul 2019, 14:28

Sehr angenehme Klausur :) Euch auch schönen Urlaub oder viel Spaß am LAFP

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon JL04 » Do 4. Jul 2019, 15:56

Was wurde denn verlangt bzw. was war zu prüfen?

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Do 4. Jul 2019, 16:57

Was verlangt wurde kann ich nicht genau sagen :loldev: ich habe aber den 315c I Nr. 1 a und b StGB sowie die Einziehung der Fahrerlaubnis geprüft.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon JL04 » Do 4. Jul 2019, 17:25

Hört sich fair an. Dann viel Erfolg.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Do 4. Jul 2019, 20:43

50% Verkehrsrecht, 50% Eingriffsrecht - bei VR die verkehrsrechtliche Bewertung eines Unfalls mit 0,88 Promille und bei ER die Beschlagnahme des Führerscheins. Ob das jetzt §315c (1) Nr. 1 oder Nr. 2 oder doch "nur" §316 StGB war, darüber lässt sich viel diskutieren. :)

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Fourious17 » Fr 5. Jul 2019, 18:55

Da lässt sich leider nicht drüber diskutieren ;) war definitiv 315c!

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Holter-Bube » Sa 6. Jul 2019, 15:56

Fourious17 hat geschrieben:
Fr 5. Jul 2019, 18:55
Da lässt sich leider nicht drüber diskutieren ;) war definitiv 315c!
So sieht es aus. Der 316 trifft ja nur zu, wenn nicht nach 315c bestraft wird. Und es war genug Futter für einen 315c da.
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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Rantanplan » Sa 6. Jul 2019, 17:10

Einige aus meinem Kurs haben den fremden Sachschaden verneint - ich glaube, da wurde einiges von Strafrecht eingeworfen (Lagertheorie, Eigentum, usw.) - und in Konsequenz dann 316 durchgegangen und 315c nicht. Ich vermute, sie dürften trotzdem genug Punkte geholt haben, aber ich sehe das auch wie ihr, klarer 315c.

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Re: Einstellungsjahrgang 2017

Beitragvon Mr.Theap » Sa 6. Jul 2019, 18:04

Den fremden Sachschaden verneint??? Bei 20.000 Euro ? :augenauf:
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