Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Honey001 » Do 21. Apr 2016, 09:46

Guten Tag,

da das hier ein ernstes Thema für mich ist würde ich dies gern ohne "überflüssige" Kommentare fragen wollen. Und eine helfende Antwort bekommen ..

Ich bin jetzt (21) und habe leider mit 19 Jahren Ladendiebstahl (in 4 Läden) begonnen in einer sehr schweren privaten Zeit. Die Nacht zuvor von zuhause weg ohne Sachen im Auto geschlafen usw..

Ist jetzt kurzgefasst Da mir dies anerkannt wurde, ist die Sache noch unter Jugendstrafrecht gelaufen und das Verfahren wurde nach Auflage von 20 Sozialstunden eingestellt. Ich bereue dies zutiefst.. Habe mein Leben auch total umgekrempelt.. Es steht nichts im Führungszeugniss, jedoch wurde mir gesagt bei der Sicherheitsprüfung würde dies im Nachhinein auftauchen. Bei der Bewerbung kann ich jedoch ohne Bedenken angeben das ich nie strafrechtlich verurteilt worden bin. Dies wurde mir versichert.

Könnte ich mich jetzt noch bewerben für das EJ 2017 oder ist dies zu früh oder für immer eine Sache die mich immer ausschließt bei der Bewerbung in den gehobenen Dienst der Polizei..

Danke im Voraus !

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon coco_loco » Do 21. Apr 2016, 10:05

Es wird nicht (nur) nach Verurteilungen gefragt, sondern auch, ob jemals Ermittlungsverfahren gegen dich gelaufen sind. Und dies musst (!!) du bejahen.

Ob du eine Chance hast, mag ich nicht beurteilen. Aber es wird definitiv sehr schwer werden. Solltest du eine Chance bekommen, wirst du ziemlich sicher dazu Stellung nehmen müssen.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

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Marci17
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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Marci17 » Do 21. Apr 2016, 11:16

Hi :) ,
also die Bewerbungsphase für 2017 beginnt im Juni.
Ich würde es an deiner Stelle versuchen. Mehr als ein Nein kannst du dir nicht einhandeln, wenn von charakterlicher Nichteignung ausgegangen wird. :polizei1:
Solche Geschichten sind immer Einzelfallentscheidungen und es kann durchaus klappen. An deiner Stelle würde ich dann bei der Bewerbung das Aktenzeichen bzw. den Bescheid über die Einstellung des Verfahrens beilegen.

Liebe Grüße
:zustimm:

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Honey001 » Do 21. Apr 2016, 13:16

Danke für die schnelle Antwort !

Ich habe jetzt eine Mail bekommen von jmd der im Einstellungsverfahren bzw Auswahlverfahren dabei ist. Er sagte da die Tat 2014 geschehen ist sollte ich eine gewisse Bewährungszeit abwarten. Dieses Jahr wäre eine Bewerbung zu früh und ich sollte es nächstes jahr 2017 für EJ 2018 versuchen. Aber auf jeden Fall zu den übrigen Bewerbungsunterlagen auch eine Kopie der Einstellungsverfügung des Gerichts beifügen.

Also unmöglich ist es nicht.

Jetzt frage ich mich, da ich nun eh das Rettungsschwimmerabzeichen im Bronze und das Sportabzeichen gemacht habe. Könnte ich es ja dieses Jahr versuchen. Oder würde dies negativ für nächstes Jahr vermerkt werden?

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon creee » Do 21. Apr 2016, 13:32

Ich kenne jemand, der gerade im Verfahren ist, der wurde angegriffen und hat sich mit Faustschlägen gewährt, bis er sich befreien konnte. Jedoch wurde er angezeigt und das Ermittlungsverfahren steht, obwohl er das 'Opfer' war.

Was denkt ihr bei dieser Sache?

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Marci17 » Do 21. Apr 2016, 13:43

Bewerben kannst du dich so oft du willst und ich würde es, wie gesagt, versuchen.

@cree
Ich würde was das angeht, den EB kontaktieren. Dass gegen den Jemand jetzt ermittelt wird, muss unverzüglich gemeldet werden. Es kann sein, dass das EAV für die Zeit der Ermittlungen auf Eis gelegt wird.
:zustimm:

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon creee » Do 21. Apr 2016, 13:55

Er ist mit seinem Eav schon durch...

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Criss_mitchel » Do 21. Apr 2016, 15:13

Bewirb dich auch schon für dieses Jahr nur weil irgendwer der im Verfahren ist sowas sagt muss es nicht so sein die können auch 2018 nein sagen.


@Cree

Er soll es trotzdem melden kommt das so raus das er etwas verschwiegen hat ist die Wahrscheinlichkeit hoch rauszufliegen.
Vorallem wenn er das Opfer war und so sollte das kein Thema sein.
Er muss nur hoffen das, dass Verfahren vor der Ernennung abgeschlossen ist wenn ich mich richtig erinnere an Ödr kann man nicht ernannt werden solange ein Verfahren gegen einen läuft.

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Polli » Do 21. Apr 2016, 20:20

Honey001 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort !

Ich habe jetzt eine Mail bekommen von jmd der im Einstellungsverfahren bzw Auswahlverfahren dabei ist. Er sagte da die Tat 2014 geschehen ist sollte ich eine gewisse Bewährungszeit abwarten. Dieses Jahr wäre eine Bewerbung zu früh und ich sollte es nächstes jahr 2017 für EJ 2018 versuchen. Aber auf jeden Fall zu den übrigen Bewerbungsunterlagen auch eine Kopie der Einstellungsverfügung des Gerichts beifügen.

Also unmöglich ist es nicht.

Jetzt frage ich mich, da ich nun eh das Rettungsschwimmerabzeichen im Bronze und das Sportabzeichen gemacht habe. Könnte ich es ja dieses Jahr versuchen. Oder würde dies negativ für nächstes Jahr vermerkt werden?
Hi Honey001,

diese (schriftl.) Aussage des Kollegen vom Auswahldienst ist eindeutig.

Solltest du dich bereits in diesem Jahr für den Einstellungstermin Sept. 2017 bewerben,
wird es zwar nicht negativ gesehen, aber die Entschäuschung wird für dich sehr groß sein,
wenn du - vermutlich bereits bei der sogenannten Vorauswahl - abgelehnt wirst. :steinigung:

Abgelehnt deshalb, weil der Zeitraum der Straftat <-> Bewerbung noch viel zu frisch ist....

Gruß :polizei2:

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Honey001 » Do 21. Apr 2016, 20:29

Ich werde ja so oder so nicht genommen jedoch habe ich bereits alles zsm Rettungsschwimmer in Bronze u. Sportabzeichen. Ich wäre positiv überrascht wenn die mich nehmen würde trotz der kurzen Bewährungszeit. Nächstes Jahr können die ja genau das gleiche tun.. :nein: .. Sagen es ist zu früh und mich dann ablehnen.

Momentan wird doch viel Verstärkung gesucht .. Aber dennoch danke für deine Bedenken ! Du meinst es ja nur gut :)!!

Am 2. Mai treffe ich mich noch mal mit der P- Beratung der Polizei. Mal schauen was Sie sagt :) und den Herrn frage ich auch noch mal deswegen !!

Danke Leute :)

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon sloan » Do 21. Apr 2016, 21:05

Ich glaube Polli hat dich falsch verstanden. Dir Aussage kam von einem Mitarbeiter?
Ich verstehe eher dass das ein Bewerber gesagt hat.

Na ja, unabhängig davon wäre es quatsch zu warten. Es wird dir nicht negativ angerechnet.
Ich hatte 2 Verfahren anhängig die eingestellt worden sind (eines davon nichtmal ein Jahr vor der Bewerbung) und während meiner Bewerbung kam ein neues Verfahren hinzu, auch eingestellt. Während dieser Zeit wird das EAV nur ausgesetzt.

Die Konsequenz war lediglich dass ich zum 4 bzw. 6-Augen Gespräch geladen wurde.. Na ja, und jetzt sitze ich gerade hier und freue mich morgen auf die nächste Klausur ;)

Also wegen Strafverfahren muss man nicht sofort alles hinschmeißen. Aussage der Beamten vor Ort war in meinem Fall, dass eine Ablehnung sowieso keinen Sinn machen würde, weil wegen so Keinigkeiten kein Richter der Welt zustimmen würde.

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Honey001 » Do 21. Apr 2016, 21:12

Das freut mich sehr für dich, viel Glück bei deiner Klausur !!

Also die schriftliche Antwort die ich bekam, wurde von einem Gesant der direkt im Auswahlkomitee Sitz, Landesbezirk usw.

Ab gut zu hören das du nun so weit gekommen bist, dies schöpft Hoffnung :)!

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon Honey001 » Do 21. Apr 2016, 21:15

Aber du hattest doch eine Einstellung des Verfahrens oder ? Bei mir würde es ja mit der Auflage von 20 Sozialstunden eingestellt.. Dies ist glaube ich dann ein Unterschied. Warst du denn bei dir auch Schuldig?

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon sloan » Do 21. Apr 2016, 21:19

Honey001 hat geschrieben:Das freut mich sehr für dich, viel Glück bei deiner Klausur !!

Also die schriftliche Antwort die ich bekam, wurde von einem Gesant der direkt im Auswahlkomitee Sitz, Landesbezirk usw.

Ab gut zu hören das du nun so weit gekommen bist, dies schöpft Hoffnung :)!
Okay, dann war das missverständlich :D

Also selbstverständlich würde man erstmal ablehnen, aber es muss dir die Möglichkeit gegeben werden, dich dazu zu äußern. Ich habe dann schriftlich dazu was gesagt und wurde dann zu diesem Gespräch geladen.

Meiner Meinung nach: Unbedingt bewerben und eine schriftliche Äußerung mitschicken. Das verkürzt Zwischenschritte.

Ich will es mal so sagen: An den Sachverhalten war schon was dran. Einer war ein Verkehrsunfall und dementsprechend eine fahrlässige Körperverletzung, was die überhaupt nicht interessiert hat.
Der Rest wurde nach dem Jugendstrafgesetz eingestellt und ich wurde verwarnt.
Nach dem Einzelgespräch haben die beiden Beamten sich kurz beraten und mir dann mitgeteilt, dass die beiden ihrem Vorgesetzten eine Einstellung definitiv empfehlen. Jeder tritt halt mal daneben.
Wie es bei einem Diebstahl aussieht weiß ich natürlich nicht. Aber definitiv nicht aufgeben.

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Re: Bewerbung bei der Polizei mit 21 trotz Diebstahl mit 19

Beitragvon DerGeisti » Do 21. Apr 2016, 22:30

creee hat geschrieben:Ich kenne jemand, der gerade im Verfahren ist, der wurde angegriffen und hat sich mit Faustschlägen gewährt, bis er sich befreien konnte. Jedoch wurde er angezeigt und das Ermittlungsverfahren steht, obwohl er das 'Opfer' war.

Was denkt ihr bei dieser Sache?
Mein EAV läuft noch, obwohl ich seit 6 Monaten in einem laufendem Ermittlungsverfahren bin, wegen Fahrerflucht.
Bei Verfahren die während des EAVs bzw. zwischen EAV und Einstellungstermin laufen, wird man nur noch angenommen, wenn sie eingestellt werden. Zumindest für das kommende Jahr dann.
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