Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Gibt's auch welche, die den Zwang nach StPO geprüft haben (§ 164 StPO)?
Zuletzt geändert von hannelore am Di 17. Dez 2019, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Unser Strafrecht Dozent hat dafür keine Punkte gegeben. Er meinte, dass wäre sonst unfair denen gegenüber, die sich an den Hinweis gehalten haben.
Was waren denn die Sachverhalte?
Was waren denn die Sachverhalte?
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Strafrecht sah so aus, dass ein Mann A. verbotenerweise in einem 7 Grad kalten Parkteich schwimmen gegangen ist und vorher seine Kleidung auf eine Parkbank gelegt hat. Eine Frau F. sieht das und ist darüber erbost. Sie nimmt die Kleidung von dem Mann weg und versteckt sie, geht aber davon aus, dass er sich für eine gewisse Zeit nicht aus dem Wasser traut, die Kleidung aber dann nach einer kurzen Zeit findet... Vorher ruft sie ihm zu "du wirst noch dein blaues Wunder erleben". Der F. traut sich daraufhin nicht aus dem Wasser und erleidet Erfrierungen und Unterkühlungen. Sein Sohn S. kommt zufällig vorbei und sieht seinen Vater im Wasser. Er erkennt auch, dass er helfen müsste, entscheidet sich aber dagegen, weil er seinen Vater loswerden möchte. In Folge der nichtgeleisteten Hilfe verstirbt der A. an seinen Erfrierungen und der Unterkühlung.
Ist meiner Meinung nach sehr schwierig, in der Wegnahme der Kleidung eine Handlung zu sehen, die die körperliche Bewegungsfreiheit (das Schutzgut des §239) einschränkt. Objektiv ist der A. ja immer noch in der Lage, den Teich zu verlassen.
Für mich 239 -
222 +
Ist meiner Meinung nach sehr schwierig, in der Wegnahme der Kleidung eine Handlung zu sehen, die die körperliche Bewegungsfreiheit (das Schutzgut des §239) einschränkt. Objektiv ist der A. ja immer noch in der Lage, den Teich zu verlassen.
Für mich 239 -
222 +
EJ'18
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Schuldig!
Was uns hierbei zugute kommt ist definitiv, dass es im Kern um die gleiche Problematik geht (BAK für Schuldfähigkeit) + AAK gerichtlich nicht verwertbar ist. Habe jedoch nicht an den Erlass gedacht, dass bei Antragsdelikten grds. keine Blutprobe geholt wird. Unter Zeitdruck aber vergessen.
Sonst habe ich in ER:
1) § 34 PolG
2) § 34 PolG zwangszweise, § 50 (1) mit vorausgegangenem VA
3) § 81a StPO auf Weber bezogen und bejaht
4) § 34a an der Gefahrenprognose scheitern lassen, da war mir persl. nicht genug. Aber diskussionswürdig, es geht beides durch
Strafrecht:
F
§ 222 StGB (+)
§ 239 Abs. 4 StGB (+)
S
§§ 13,212 StGB (+) , verdrängt den § 323c StGB
Die Zusatzfragen waren unproblematisch und mit Bsp. gut darstellbar.
Alles in allem eine durchaus anspruchsvolle Klausur, wenngleich im Nachhinein wesentlich weniger als währenddessen. Grds. habe ich aber das Gefühl, dass jeder was anderes geprüft hat. Ich hoffe es sind mehrere Varianten einschlägig!
________NRW________
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ohne das ich Ahnung von NRW und eurem Bewertungssystem habe würde es mich doch sehr wundern, wenn es für im Hinweis ausgenommene Delikte dann Punkte gibt. Der Prüfer hat damit doch den Maßstab dessen festgelegt, was er sehen mag. Den Hinweis zu lesen und anständig zu befolgen ist auch Teil der Prüfungsleistung. Anders kenne ich es nicht. Sollte es anders sein würde ich mich an dieser Stelle um einen Hinweis freuen, danke.
Einstellungsjahrgang 2018
So läuft es auch. Zuviel gemachte Dinge können „Bonus“ geben , kompensieren jedoch natürlich nicht mal ansatzweise fehlende Prüfungen. Unser Dozent gibt wenn alles bis auf ein paar Details korrekt ist, man jedoch Dinge die man nicht unbedingt machen musste gemacht hat auch mal 2-3 Punkte mehr. Mehr aber auch nicht.PotionMaster hat geschrieben:Ohne das ich Ahnung von NRW und eurem Bewertungssystem habe würde es mich doch sehr wundern, wenn es für im Hinweis ausgenommene Delikte dann Punkte gibt. Der Prüfer hat damit doch den Maßstab dessen festgelegt, was er sehen mag. Den Hinweis zu lesen und anständig zu befolgen ist auch Teil der Prüfungsleistung. Anders kenne ich es nicht. Sollte es anders sein würde ich mich an dieser Stelle um einen Hinweis freuen, danke.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Der Prüfungsausschuss in Gelsenkirchen will unseren Jahrgang glaube ich loswerden
EJ'18
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Für den Teil gibt es dann NULL Punkte! Das ist dann so, als wenn du’s gar nicht aufgeschrieben hast..Fallus hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 17:04Foasi hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 16:49Bei uns hat die Mehrheit des Kurses den 227 geprüft und bejaht und den 222 gar nicht angesprochen. Außerdem haben viele zusätzlich noch Raub etc. Geprüft obwohl 227 und die Raubdelikte nicht zu prüfen waren laut Hinweis. Und die Freiheitsberaubung mit Todesfolge hat auch fast keiner bei uns erkannt. Bin gespannt ob man jetzt für den 227 gar keine Punkte erhält.
Ärgerlich..
Bei uns ähnlich. Ja gute Frage was meint ihr wie damit umgegangen wird wenn das laut Bearbeiterhinweis nicht zu prüfen war. Gibt es dann gar keine Punkte dafür ? Vielleicht hat jemand hier im Forum ja schonmal Erfahrungen damit gemacht.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hallo ihr Lieben,
ich habe wie viele das Studium am 02.09.19 begonnen.
Da ich vom Typ her sehr ehrgeizig bin und mir das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung ziemlich wichtig ist, habe ich recht früh mit dem Lernen angefangen.
Sitze gerade vor einem Haufen Schemata die wir im Strafrecht auswendig lernen sollen, zudem kommen noch etliche Definitionen...
Ich sprach gerade mit jemanden der im Jahr 2018 angefangen hat, er sagte, dass durch die neue Verordnung welches für das EJ2019 gilt, nichts mehr in den Fachbüchern markiert werden darf und das man das so garnicht schaffen kann....
Ich dachte anfangs das man einfach früh anfangen muss aber mittlerweile weiß ich nicht ob ich soviel auswendig lernen kann, es ist schlicht weg einfach zu viel Stoff....
Wie habt ihr das mit dem Lernen gemacht ? Bin gerade echt frustriert....ein paar Erfahrungsberichte währen vielleicht hilfreich!!
Danke
ich habe wie viele das Studium am 02.09.19 begonnen.
Da ich vom Typ her sehr ehrgeizig bin und mir das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung ziemlich wichtig ist, habe ich recht früh mit dem Lernen angefangen.
Sitze gerade vor einem Haufen Schemata die wir im Strafrecht auswendig lernen sollen, zudem kommen noch etliche Definitionen...
Ich sprach gerade mit jemanden der im Jahr 2018 angefangen hat, er sagte, dass durch die neue Verordnung welches für das EJ2019 gilt, nichts mehr in den Fachbüchern markiert werden darf und das man das so garnicht schaffen kann....
Ich dachte anfangs das man einfach früh anfangen muss aber mittlerweile weiß ich nicht ob ich soviel auswendig lernen kann, es ist schlicht weg einfach zu viel Stoff....
Wie habt ihr das mit dem Lernen gemacht ? Bin gerade echt frustriert....ein paar Erfahrungsberichte währen vielleicht hilfreich!!
Danke
ROW: 100.3xx
VB: 7.11.18
EZ: 29.11.18
DAB: 30.07.19 Wunschort
VB: 7.11.18
EZ: 29.11.18
DAB: 30.07.19 Wunschort
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Frühzeitig anzufangen ist der erste richtige Schritt. Und selbst wenn es zu Beginn nur ein bisschen ist und zum Klausurtermin mehr ist. Habe auch immer und immer wieder alles durchgelesen.Thor87 hat geschrieben: ↑So 29. Dez 2019, 14:10Hallo ihr Lieben,
ich habe wie viele das Studium am 02.09.19 begonnen.
Da ich vom Typ her sehr ehrgeizig bin und mir das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung ziemlich wichtig ist, habe ich recht früh mit dem Lernen angefangen.
Sitze gerade vor einem Haufen Schemata die wir im Strafrecht auswendig lernen sollen, zudem kommen noch etliche Definitionen...
Ich sprach gerade mit jemanden der im Jahr 2018 angefangen hat, er sagte, dass durch die neue Verordnung welches für das EJ2019 gilt, nichts mehr in den Fachbüchern markiert werden darf und das man das so garnicht schaffen kann....
Ich dachte anfangs das man einfach früh anfangen muss aber mittlerweile weiß ich nicht ob ich soviel auswendig lernen kann, es ist schlicht weg einfach zu viel Stoff....
Wie habt ihr das mit dem Lernen gemacht ? Bin gerade echt frustriert....ein paar Erfahrungsberichte währen vielleicht hilfreich!!
Danke
Wichtig ist, das Prinzip und die Herangehensweise verstanden zu haben. Besonders in Strafrecht oder Eingriffsrecht. Da empfehle ich dir auch, Probeklausuren zu schreiben oder Sachverhalte auszuformulieren und die deinem Dozenten zur Korrektur zu geben. Dann weißt du, wo Stärken/Schwächen sind und wie Punkte vergeben und bewertet wird. Hat mir sehr geholfen.
Das habe ich für diverse Fächer gemacht.
Zum Lernen selber habe ich in Strafrecht die Definitionen auf Karteikarten geschrieben, die Schemata separat auf ein DIN A4 Blatt. In Eingriffsrecht, Verkehrsrecht und Staatsrecht das Gleiche. Für Einsatzlehre und Kriminalistik waren die PowerPoint ausreichend, in Einsatzlehre solltest du das Einsatzmodell und die Lagefelder (insb. LF Auftrag) vom Schema blind aufschreiben können. Der Rest lässt sich durch den jeweiligen SV mit Leben füllen.
Falls du noch Fragen hast, dann melde dich gerne per PN bei mir
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hi Thor87,
auf der Internetseite der FHOEV findest du die Hilfsmittelbestimmungen, also wie und was du markieren darfst
und was halt nicht.
Hier der direkte Link (pdf) zur aktuellen Hilfsmittelbestimmung
https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/user_ ... _EJ_16.pdf
und hier eine Ergänzung zum Thema KEINE Uhren während der Klausuren:
https://www.hspv.nrw.de/dateien_studium ... mungen.pdf
Gruß
auf der Internetseite der FHOEV findest du die Hilfsmittelbestimmungen, also wie und was du markieren darfst
und was halt nicht.
Hier der direkte Link (pdf) zur aktuellen Hilfsmittelbestimmung
https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/user_ ... _EJ_16.pdf
und hier eine Ergänzung zum Thema KEINE Uhren während der Klausuren:
https://www.hspv.nrw.de/dateien_studium ... mungen.pdf
Gruß
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Uns (EJ 2019 FhöV Standort GE) wurde gesagt wir dürfen NICHTS mehr in den Fachhandbüchern markieren. Das macht tatsächlich einen gehörigen Unterschied, ob ich beispielsweise die zu definierenden Tatbestandsmerkmale in den StGB Paragraphen unterstreichen darf (Sache, fremd, beschädigen zerstören im Fall von §303 StGB zum Beispiel). Werde mich da mal schlau machen was denn jetzt Phase ist, denn laut deinem Link Polli ist markieren/unterstreichen nach wie vor erlaubt.Polli hat geschrieben: ↑So 29. Dez 2019, 23:28Hi Thor87,
auf der Internetseite der FHOEV findest du die Hilfsmittelbestimmungen, also wie und was du markieren darfst
und was halt nicht.
Hier der direkte Link (pdf) zur aktuellen Hilfsmittelbestimmung
https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/user_ ... _EJ_16.pdf
und hier eine Ergänzung zum Thema KEINE Uhren während der Klausuren:
https://www.hspv.nrw.de/dateien_studium ... mungen.pdf
Gruß
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hi Sunwalk,
danke für den Hinweis.
Ich habe das verlinkt, was offiziell auf der Homepage der FHOEV zu finden ist...
Das Prüfungsamt am Haidekamp sollten es jedoch genau wissen, da sie die "Spielregeln" machen.
Wenn du da nicht weiter kommst, schicke mir eine PN.
Gruß
danke für den Hinweis.
Ich habe das verlinkt, was offiziell auf der Homepage der FHOEV zu finden ist...
Das Prüfungsamt am Haidekamp sollten es jedoch genau wissen, da sie die "Spielregeln" machen.
Wenn du da nicht weiter kommst, schicke mir eine PN.
Gruß
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