Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Moin,
es hält sich mit dem lernen bei den meisten noch ziemlich in Grenzen. Bei mir persönlich hat die Lernphase auch noch nicht wirklich angefangen. Dieser Stress vom GS ist irgendwie, trotz gleichem Zeitabstand zu den Klausuren noch nicht da. Aber jetzt sollte man spätestens anfangen. Gefühlt haben wir bisher (außer in VR) aber auch noch nicht viel gemacht. Gefühlt...
Strafrecht hält einen Batzen Delikte bereit, daher für mich in diesem Studienabschnitt auch das anspruchsvollste Fach , mit Abstand. In ER haben wir noch den Zwang vor der Brust.
BTW: Habt ihr schon eure Kombination für das Fachgespräch erhalten?
es hält sich mit dem lernen bei den meisten noch ziemlich in Grenzen. Bei mir persönlich hat die Lernphase auch noch nicht wirklich angefangen. Dieser Stress vom GS ist irgendwie, trotz gleichem Zeitabstand zu den Klausuren noch nicht da. Aber jetzt sollte man spätestens anfangen. Gefühlt haben wir bisher (außer in VR) aber auch noch nicht viel gemacht. Gefühlt...
Strafrecht hält einen Batzen Delikte bereit, daher für mich in diesem Studienabschnitt auch das anspruchsvollste Fach , mit Abstand. In ER haben wir noch den Zwang vor der Brust.
BTW: Habt ihr schon eure Kombination für das Fachgespräch erhalten?
________NRW________
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Es steht definitiv einiges an Lernstoff an...
Und ja, wie so oft gilt:"Je eher, desto besser"
Finde es besonders in Krimi seeeehr viel. Unser Dozent (FH DU) läd gefühlt jede Woche bücherweise Material hoch. Und dann sagt er noch, wir würden gerade mal an der Oberfläche kratzen
Ich selbst fühle mich noch überall unsicher und muss definitiv mehr tun. Hatten zudem einen großen Dozentenwechsel und quasi nur in Krimi unseren alten Dozi behalten.
Bisher wirkt der Lehrerwechsel eher negativ, aber das kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Am meisten Sorgen bereitet mir das Fach Strafrecht.
Btw ist unser Kurs nun um 7 Leute "ärmer" geworden...
Wünsche euch allen eine erfolgreiche Vorbereitung und Klausurphase.
Und ja, wie so oft gilt:"Je eher, desto besser"
Finde es besonders in Krimi seeeehr viel. Unser Dozent (FH DU) läd gefühlt jede Woche bücherweise Material hoch. Und dann sagt er noch, wir würden gerade mal an der Oberfläche kratzen
Ich selbst fühle mich noch überall unsicher und muss definitiv mehr tun. Hatten zudem einen großen Dozentenwechsel und quasi nur in Krimi unseren alten Dozi behalten.
Bisher wirkt der Lehrerwechsel eher negativ, aber das kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Am meisten Sorgen bereitet mir das Fach Strafrecht.
Btw ist unser Kurs nun um 7 Leute "ärmer" geworden...
Wünsche euch allen eine erfolgreiche Vorbereitung und Klausurphase.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hi Zusammen,
mich würde mal interessieren, was die Vereidigung in etwa für einen zeitlichen Rahmen hat. Speziell der zeremonielle Teil. Für meinen kleinen 3 1/2 jährigen Sohn ist es natürlich ein Megading, dass Papi Polizist wird (für ihn IST).
Auch das Drumherum, was man so bei Youtube sehen kann, Hubschrauber etc., würde ich ihm ungerne vorenthalten. Alles natürlich unter der Prämisse, dass er den zeremoniellen Teil durchhalten kann. Würde mich freuen, wenn jemand den Tag kurz umschreiben könnte ;-)
Vielleicht hatte ja sogar jemand ein ähnliches "Problem".
Lieben Gruß
mich würde mal interessieren, was die Vereidigung in etwa für einen zeitlichen Rahmen hat. Speziell der zeremonielle Teil. Für meinen kleinen 3 1/2 jährigen Sohn ist es natürlich ein Megading, dass Papi Polizist wird (für ihn IST).
Auch das Drumherum, was man so bei Youtube sehen kann, Hubschrauber etc., würde ich ihm ungerne vorenthalten. Alles natürlich unter der Prämisse, dass er den zeremoniellen Teil durchhalten kann. Würde mich freuen, wenn jemand den Tag kurz umschreiben könnte ;-)
Vielleicht hatte ja sogar jemand ein ähnliches "Problem".
Lieben Gruß
NRW - EJ 2019
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Bin natürlich auch schon gespannt auf den Tag und habe im ILIAS folgendes gefunden:
https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto ... t_id=fhoev
Ich denke mal das wird sich ähnlich übertragen lassen aufs nächste Jahr.
Grüße!
https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto ... t_id=fhoev
Ich denke mal das wird sich ähnlich übertragen lassen aufs nächste Jahr.
Grüße!
NRW - EJ 2019
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen morgen und Donnerstag viel Erfolg bei den anstehenden Kombiklausuren
POLIZEI
NRW
Einstellungsjahrgang 2018
NRW
Einstellungsjahrgang 2018
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hands up wer auch die Blutprobenentnahme bei Herrn Weber anstatt Herrn Müller geprüft hat
EJ'18
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Wie fandet ihr die Klausur? Was habt ihr in strafrecht geprüft?
Und was in ER?
Und was in ER?
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Leider ja...
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Bei uns hat die Mehrheit des Kurses den 227 geprüft und bejaht und den 222 gar nicht angesprochen. Außerdem haben viele zusätzlich noch Raub etc. Geprüft obwohl 227 und die Raubdelikte nicht zu prüfen waren laut Hinweis. Und die Freiheitsberaubung mit Todesfolge hat auch fast keiner bei uns erkannt. Bin gespannt ob man jetzt für den 227 gar keine Punkte erhält.
Ärgerlich..
Ärgerlich..
Re: Einstellungsjahrgang 2018
StrafR.: §§212, 13 StGB
§222 StGB
ER:
1) 34 PolG
2) Zwang im gestreckten Verfahren
3) §81a StPO (leider auf Herrn Weber bezogen und nicht auf Herrn Müller...)
4) §34a und leider verneint, weil ich in dem Verhalten von Herrn Weber keinen Grund gesehen habe, eine ggw. Gefahr zu bejahen... Im Nachhinein würde ich es bejahen... Vielleicht ist da Argumentationsspielraum
§222 StGB
ER:
1) 34 PolG
2) Zwang im gestreckten Verfahren
3) §81a StPO (leider auf Herrn Weber bezogen und nicht auf Herrn Müller...)
4) §34a und leider verneint, weil ich in dem Verhalten von Herrn Weber keinen Grund gesehen habe, eine ggw. Gefahr zu bejahen... Im Nachhinein würde ich es bejahen... Vielleicht ist da Argumentationsspielraum
EJ'18
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Foasi hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 16:49Bei uns hat die Mehrheit des Kurses den 227 geprüft und bejaht und den 222 gar nicht angesprochen. Außerdem haben viele zusätzlich noch Raub etc. Geprüft obwohl 227 und die Raubdelikte nicht zu prüfen waren laut Hinweis. Und die Freiheitsberaubung mit Todesfolge hat auch fast keiner bei uns erkannt. Bin gespannt ob man jetzt für den 227 gar keine Punkte erhält.
Ärgerlich..
Bei uns ähnlich. Ja gute Frage was meint ihr wie damit umgegangen wird wenn das laut Bearbeiterhinweis nicht zu prüfen war. Gibt es dann gar keine Punkte dafür ? Vielleicht hat jemand hier im Forum ja schonmal Erfahrungen damit gemacht.
POLIZEI
NRW
Einstellungsjahrgang 2018
NRW
Einstellungsjahrgang 2018
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Der Strafrecht-Teil war tatsächlich nicht ohne...
Meinem Empfinden nach ließe sich sowohl der § 222, als auch § 227 und § 239 IV StGB begründen. Durch die Aufgabenstellung konnte man den § 227 StGB ausschließen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, welches der beiden Delikte tatsächlich erwartet war, da es in der Bearbeitungsmenge durchaus Unterschiede gab.
Im anderen Fall handelte es sich relativ eindeutig um einen Totschlag durch Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB. Bleibt nur die Frage, inwieweit man noch hätte auf den § 323c StGB eingehen sollen.
Eingriffsrecht fand ich dafür relativ einfach. Als Grundmaßnahme auf jeden Fall den § 34 PolG, die Zwangprüfung war an sich auch nichts besonderes. Auch die Blutprobe nach § 81a StPO ließ sich gut begründen. Und bei der letzten Aufgabe fand ich insbesondere die letzte Äußerung von Herrn Weber als ausschlaggebend, um den § 34a PolG zu begründen.
Alles in allem eine lösbare Klausur, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle - nach meinem Empfinden - mehrere Lösungsmöglichkeiten gab.
Aber im Februar werden wir alle sehen.
Meinem Empfinden nach ließe sich sowohl der § 222, als auch § 227 und § 239 IV StGB begründen. Durch die Aufgabenstellung konnte man den § 227 StGB ausschließen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, welches der beiden Delikte tatsächlich erwartet war, da es in der Bearbeitungsmenge durchaus Unterschiede gab.
Im anderen Fall handelte es sich relativ eindeutig um einen Totschlag durch Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB. Bleibt nur die Frage, inwieweit man noch hätte auf den § 323c StGB eingehen sollen.
Eingriffsrecht fand ich dafür relativ einfach. Als Grundmaßnahme auf jeden Fall den § 34 PolG, die Zwangprüfung war an sich auch nichts besonderes. Auch die Blutprobe nach § 81a StPO ließ sich gut begründen. Und bei der letzten Aufgabe fand ich insbesondere die letzte Äußerung von Herrn Weber als ausschlaggebend, um den § 34a PolG zu begründen.
Alles in allem eine lösbare Klausur, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle - nach meinem Empfinden - mehrere Lösungsmöglichkeiten gab.
Aber im Februar werden wir alle sehen.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Selbst zwar noch keine Erfahrung gemacht, aber objektiv muss man betrachten: Was nicht gefordert war kann leider auch keine Punkte geben. Das ist aber wirklich schade, weil die KV mit Todesfolge für mich am naheliegendsten war.Fallus hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 17:04Foasi hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 16:49Bei uns hat die Mehrheit des Kurses den 227 geprüft und bejaht und den 222 gar nicht angesprochen. Außerdem haben viele zusätzlich noch Raub etc. Geprüft obwohl 227 und die Raubdelikte nicht zu prüfen waren laut Hinweis. Und die Freiheitsberaubung mit Todesfolge hat auch fast keiner bei uns erkannt. Bin gespannt ob man jetzt für den 227 gar keine Punkte erhält.
Ärgerlich..
Bei uns ähnlich. Ja gute Frage was meint ihr wie damit umgegangen wird wenn das laut Bearbeiterhinweis nicht zu prüfen war. Gibt es dann gar keine Punkte dafür ? Vielleicht hat jemand hier im Forum ja schonmal Erfahrungen damit gemacht.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Als ich möchte euch auf gar keinen Fall Angst machen und ich denke, dass das auf jeden fall auch abhängig vom Dozenten ist bat bei uns haben die Leute die im Grundstudium etwas geprüft haben was nicht gefragt war keine Punkte bekommen.
Ich habe in Strafrecht den 222 + und den 212,13 +. In Eingriffsrecht den 34 PolG (im gestreckten Verfahren), die Blutprobenentnahme materiell rechtmäßig (im Nachhinein hätte ich es bei der Verhältnismäßigkeit aber auf jeden Fall abgelegt, der Zeitdruck gab mir nur nicht die Zeit zum gründlichen nachdenken :() und die Wohnungsverweisung 34a mit einer gegenwärtigen Gefahr Bejaht (ich bin mir sicher das hier auch andere Meinung durchaus gut vertretbar waren)
Ich habe in Strafrecht den 222 + und den 212,13 +. In Eingriffsrecht den 34 PolG (im gestreckten Verfahren), die Blutprobenentnahme materiell rechtmäßig (im Nachhinein hätte ich es bei der Verhältnismäßigkeit aber auf jeden Fall abgelegt, der Zeitdruck gab mir nur nicht die Zeit zum gründlichen nachdenken :() und die Wohnungsverweisung 34a mit einer gegenwärtigen Gefahr Bejaht (ich bin mir sicher das hier auch andere Meinung durchaus gut vertretbar waren)
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