Und gegen das VZ der durchgezogenen Linie
Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Re: Einstellungsjahrgang 2018
So sieht’s aus. Tateinheitlicher Verstoß mir 41(1) ivm Anlage 2 Z.295 StVO.
Habt ihr für die erste Aufgabe auch so lange gebraucht? Bin zwischendrin etwas hektisch geworden deswegen
________NRW________
Re: Einstellungsjahrgang 2018
japp hab ich auch so:)
fands insgesamt sehr entspannt.
einige an unserem Standort haben versehentlich ihren Namen in die Belehrung eingebaut:D Allerdings ist dies im Nachgang mit der Prüfungsleitung geregelt worden. Glück im Unglück
fands insgesamt sehr entspannt.
einige an unserem Standort haben versehentlich ihren Namen in die Belehrung eingebaut:D Allerdings ist dies im Nachgang mit der Prüfungsleitung geregelt worden. Glück im Unglück
NRW
Tag 1: 12.10.17 99/103
Tag 2: 18.10.2017 PDT
Tag 3: 17.01.2018 100,361
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Richtig. Da der Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn ist (das steht sogar so in den Definitionen), handelt es sich hier um einen Verstoß nach § 2 I TBNR 102600. Dies geschah natürlich in Tateinheit mit dem Verstß gegen § 41 I iVm Anlage 2 VZ 295 (durchgehende Linie).
Der FuStkw verstößt gegen die gleichen Normen und zusätzlich bei seinem Fahrstreifenwechsel gegen § 7 V. TBNR 107106 glaube ich. Also ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen, sprich kein Fahrtrichtungsanzeiger. Danach war dann halt die Sonder- und Wegerechtsprüfung nach §§ 35, 38 StVO für den FuStkw.
Habe die Klausur von hinten nach vorne Klausurökonomisch bearbeitet, denn 45 Punkte waren geschenkt in den Kurzsachverhalten. Insgesamt eine sehr einfach gestaltete Klausur mMn.
Der FuStkw verstößt gegen die gleichen Normen und zusätzlich bei seinem Fahrstreifenwechsel gegen § 7 V. TBNR 107106 glaube ich. Also ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen, sprich kein Fahrtrichtungsanzeiger. Danach war dann halt die Sonder- und Wegerechtsprüfung nach §§ 35, 38 StVO für den FuStkw.
Habe die Klausur von hinten nach vorne Klausurökonomisch bearbeitet, denn 45 Punkte waren geschenkt in den Kurzsachverhalten. Insgesamt eine sehr einfach gestaltete Klausur mMn.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Wir sollten doch nur die TBNR zu den Kurzsachverhalten raussuchen.
POLIZEI
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Und Verwarn- bzw. Bußgeld.Fallus hat geschrieben:Wir sollten doch nur die TBNR zu den Kurzsachverhalten raussuchen.
Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
Aristoteles (384-322), griech. Philosoph, Begründer d. abendländ. Philosophie
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Richtig die letzte Aufgabe war ja zweigeteilt. Uns wurde jedoch beigebracht dass wir auch bei normalen SV Verstößen immer am Ende die TBNR + Kette im Ergebnissatz formulieren sollen, daher ist das direkt Angewohnheit. Sieht im Gesamtbild auch immer besser im Gutachten aus.
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ja klar also Verwarn bzw Bußgeld habe ich selbstverständlich auch aufgeführt.
Allerdings haben sich bei uns ,bis auf einige wenige Ausnahmen alle auf die Kurzsachverhalte bezogen. Zu den Verstößen in den beiden Hauptsachverhalten hat fast keiner die Ahndung herausgesucht. Ich hoffe mal das dies so richtig war
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Ja hoffe ich mal. Ich hab es nämlich auch nur auf die Kurz SV bezogen. Hab leider auch nicht mehr die genaue Aufgabenstellung im Kopf. Wird aber schon gut sein. Die Klausur war angenehm.Fallus hat geschrieben:Ja klar also Verwarn bzw Bußgeld habe ich selbstverständlich auch aufgeführt.
Allerdings haben sich bei uns ,bis auf einige wenige Ausnahmen alle auf die Kurzsachverhalte bezogen. Zu den Verstößen in den beiden Hauptsachverhalten hat fast keiner die Ahndung herausgesucht. Ich hoffe mal das dies so richtig war
Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung. Am angenehmsten und in gleichem Maße liebenswert ist das Tätigsein.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Sehe ich auch so. Alles gut und eindeutig formuliert. Konnte man sehr gut lösen. Will mich jetzt aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen
Fande KK da deutlich missverständlicher.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Also Ich und viele andere bei uns haben die letzte Aufgabe mit den TBNR's und Ahndung auf "alle Sachverhalte" bezogen, so wie es wörtlich in der Aufgabenstellung stand. Sonst hätte mich auch gewundert, wie nur 6 Verstöße als Ahndung 20% der Klausur ausmachen sollen. Mit SV 1+2 sind es dann ja noch 5 mehr gewesen.
Und noch ne Frage: Habt ihr beim §38 in Aufgabe 1 die höchste Eile bejaht? Weil ich davon ausgehe das da auch normale Sonderrechte ausgereicht hätten und hab den PVB erstmal nen Verwarngeld deswegen reingedrückt...
Und noch ne Frage: Habt ihr beim §38 in Aufgabe 1 die höchste Eile bejaht? Weil ich davon ausgehe das da auch normale Sonderrechte ausgereicht hätten und hab den PVB erstmal nen Verwarngeld deswegen reingedrückt...
Re: Einstellungsjahrgang 2018
In der Aufgabenstellung stand nicht ausdrücklich dass jeder Sachverhalt betroffen ist.
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Re: Einstellungsjahrgang 2018
Für mich hat sich das auch nur auf die Kurzsachverhalte bezogen, da die Aufgabe ja ein entsprechender Unterpunkt war und nicht losgelöst als einzelne Aufgabe aufgeführt würde.
EJ'18
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hallo.
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Antrag auf Nebentätigkeit? Wie wahrscheinlich ist es das sowas gewährt wird
Hat hier jemand Erfahrung mit dem Antrag auf Nebentätigkeit? Wie wahrscheinlich ist es das sowas gewährt wird
Re: Einstellungsjahrgang 2018
Hi Dennis,
es hängt immer davon ab, um welche Nebentätigkeit es sich handelt.
Was ist es denn bei dir (gerne auch per PN)
Gruß
es hängt immer davon ab, um welche Nebentätigkeit es sich handelt.
Was ist es denn bei dir (gerne auch per PN)
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