Nilstro hat geschrieben: ↑So 19. Nov 2017, 19:15
Anwärter2018 hat geschrieben: ↑Sa 18. Nov 2017, 19:52
Wenn ich nur das EKG machen muss, werde ich vorher noch gewogen und alles oder werden die Werte übernommen, welche am ersten Tag beim Polizeiarzt festgestellt worden sind?
Wirst in der Voruntersuchung gewogen, danach zum Ruhe-EKG geschickt und wanderst anschließend nach sehr langer Wartezeit und Urinabgabe in die Hauptuntersuchung. Die geht ganz flott, weil du das Prozedere ja schon einmal durch hattest und dann gibt der der Arzt das "Go" für das B-EKG.
Danach erneut auf die Auswertung warten und hoffentlich freuen.
Nilstro, Anwärter2018 war schon dort, hat aber das B-EKG nicht bestanden, darf es aber nochmal machen.
In diesem Falle trifft das von dir beschriebene Procedere nicht zu.
Es ist vielmehr so, wie ToWeg erklärt hat.
edit: Info scheint veraltet zu sein.