Einstellungsjahrgang 2018
Moderator: Polli
Re: Bewerber für das EJ 2018
Moin zusammen,
ich habe mal einige Fragen zu den verschiedensten "Einstellungszusagen", ich habe bereits den PC-Test, das AC und die Untersuchung beim PÄD erfolgreich und ohne Auflagen überstanden, und mit einem ROW von 110,xxx scheinbar ganz ordentlich abgeschnitten.
Da ich wohl erst relativ spät das Auswahlverfahren abgeschlossen habe, hab ich dann am 20.06 direkt eine Vorbehaltsmitteilung bekommen und vorher gar keinen "Graubescheid" mehr erhalten, wie ich dem entsprechenden Thread des Forums entnehmen kann.
Könnt ihr mir Erfahrungswerte schildern, wie lange es bei Euch dann noch gedauert hat bis ihr eine Einstellungszusage erhalten habt?
Bzw. fällt diese dann u. U. auch ganz weg und man bekommt direkt einen Dienstantrittsbescheid? Hat schon jemand einen erhalten?
Oder gibt es diesen bzw. die Einstellungszusage erst, nachdem das Abiturzeugnis und die Urkunde vom Sportabzeichen vorgelegt worden sind?
Ich würde mich freuen, wenn einige mal ihre Erfahrungen teilen könnten.
ich habe mal einige Fragen zu den verschiedensten "Einstellungszusagen", ich habe bereits den PC-Test, das AC und die Untersuchung beim PÄD erfolgreich und ohne Auflagen überstanden, und mit einem ROW von 110,xxx scheinbar ganz ordentlich abgeschnitten.
Da ich wohl erst relativ spät das Auswahlverfahren abgeschlossen habe, hab ich dann am 20.06 direkt eine Vorbehaltsmitteilung bekommen und vorher gar keinen "Graubescheid" mehr erhalten, wie ich dem entsprechenden Thread des Forums entnehmen kann.
Könnt ihr mir Erfahrungswerte schildern, wie lange es bei Euch dann noch gedauert hat bis ihr eine Einstellungszusage erhalten habt?
Bzw. fällt diese dann u. U. auch ganz weg und man bekommt direkt einen Dienstantrittsbescheid? Hat schon jemand einen erhalten?
Oder gibt es diesen bzw. die Einstellungszusage erst, nachdem das Abiturzeugnis und die Urkunde vom Sportabzeichen vorgelegt worden sind?
Ich würde mich freuen, wenn einige mal ihre Erfahrungen teilen könnten.
Zuletzt geändert von Neu18 am Mo 25. Jun 2018, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Du erhältst die Einstellungszusage erst, wenn alle in der Vorbehaltsmitteilung genannten Unterlagen vorliegen und diese bearbeitet wurden.
Zwischen VBM und EZ liegen je nach Arbeitsaufwand deiner Akte und Auslastung zwischen 3-10 Wochen.
Die Einstellungszusage wirst du in jedem Fall erhalten und erst danach den Dienstantrittsbescheid, welcher nicht vor Anfang August raus geht.
Zwischen VBM und EZ liegen je nach Arbeitsaufwand deiner Akte und Auslastung zwischen 3-10 Wochen.
Die Einstellungszusage wirst du in jedem Fall erhalten und erst danach den Dienstantrittsbescheid, welcher nicht vor Anfang August raus geht.
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Bitte denke daran, dass die Urkunde des Sportabzeichen bis zum 30.06 vorliegen muss. So wie es sich anhört, hast du diese noch nicht vorgelegt?!
Grüße
Grüße
PC:
DOC:
AC:
DOC:
AC:
Re: Bewerber für das EJ 2018
Herzlichen Dank für die Antwort!Bones65 hat geschrieben: ↑Mo 25. Jun 2018, 15:12Du erhältst die Einstellungszusage erst, wenn alle in der Vorbehaltsmitteilung genannten Unterlagen vorliegen und diese bearbeitet wurden.
Zwischen VBM und EZ liegen je nach Arbeitsaufwand deiner Akte und Auslastung zwischen 3-10 Wochen.
Die Einstellungszusage wirst du in jedem Fall erhalten und erst danach den Dienstantrittsbescheid, welcher nicht vor Anfang August raus geht.
Ich habe vorerst die Prüfkarte hingeschickt, die laut Aussage meines Einstellungsberaters und dem Schreiben vom LAFP ausreicht um die Frist zu waren, sobald ich die Urkunde dann vom Stadtsportbund erhalten habe, werde ich die natürlich umgehend hinterherschickenBamboochaa hat geschrieben: ↑Mo 25. Jun 2018, 16:40Bitte denke daran, dass die Urkunde des Sportabzeichen bis zum 30.06 vorliegen muss. So wie es sich anhört, hast du diese noch nicht vorgelegt?!
Grüße
Zuletzt geändert von Neu18 am Mo 25. Jun 2018, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Wenn es dein EB sagt, dann wird es wohl stimmen. Ich höre allerdings immer wieder widersprüchliche Aussagen
PC:
DOC:
AC:
DOC:
AC:
Re: Bewerber für das EJ 2018
Dieses Jahr reicht auch nur die Prüfkarte des Sportabzeichens. Dies wurde unter anderem auf Facebook, Einstellungsberater und dem LAFP bestätigt.
Auch soll der Rangordnungswert demnächst von 95 auf 94,5 fallen. Das ist MEIN Kenntnisstand.
Auch soll der Rangordnungswert demnächst von 95 auf 94,5 fallen. Das ist MEIN Kenntnisstand.
BPH NRW
Einstellungsjahrgang 2012
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Und es sind noch 450 leute die noch fertig geprüft werden müssen. Das wird bis mitte/ende juli andauern und dann sollten alle durch sein
Re: Bewerber für das EJ 2018
Mein Platz in der Rangliste steigt und sinkt in den letzten Tagen. Anscheinend kommen wir langsam dem Ende zu Bis vor kurzem ist der nämlich langsam immer weit gesunken
Re: Bewerber für das EJ 2018
Laut Facebook Fragestunde werden noch ca. 400 Bewerber geprüft und der ROW liegt aktuell bei 94.
Für alle die noch keine EZ erhalten haben drücke ich die Daumen.
Für alle die noch keine EZ erhalten haben drücke ich die Daumen.
Kommissaranwärter NRW 2017
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Bzgl. SPORTABZEICHEN
Da viele User das häusliche Telefon nicht mehr nutzen,oder kennen habe ich heute morgen mal in Münster angerufen.
Der nette Herr teilte mir mit,dass es vorerst ausreiche die Prüfkarte hinzuschicken,um eine Fristverlängerung zu erhalten.
Schönen,sonnigen Tag die Herrschaften
Da viele User das häusliche Telefon nicht mehr nutzen,oder kennen habe ich heute morgen mal in Münster angerufen.
Der nette Herr teilte mir mit,dass es vorerst ausreiche die Prüfkarte hinzuschicken,um eine Fristverlängerung zu erhalten.
Schönen,sonnigen Tag die Herrschaften
Re: Bewerber für das EJ 2018
Facebook Fragestunde? Dann hab ich was da verpasst Kannst du mir sagen, welche Facebook Seite der Polizei diese Fragestunde gestartet hat? Falls der ROW auf 94 gefallen ist, sollte was im Briefkasten sein in der nächsten Zeit
Re: Bewerber für das EJ 2018
Die Facebook-Fragestunde wird unregelmäßig innerhalb des Bewerbungszeitraum auf dem Account der landeszentralen Personalgewinnung der Polizei NRW stattfinden. Der Account heißt Polizei NRW Karriere. Die Sprechstunde war von 16-18 Uhr.
Die gsstellten und beantworteten Fragen kannst du aber auch jetzt noch nachlesen
Die gsstellten und beantworteten Fragen kannst du aber auch jetzt noch nachlesen
Re: Bewerber für das EJ 2018
Danke Bones, habs gefunden!Bones65 hat geschrieben: ↑Di 26. Jun 2018, 19:54Die Facebook-Fragestunde wird unregelmäßig innerhalb des Bewerbungszeitraum auf dem Account der landeszentralen Personalgewinnung der Polizei NRW stattfinden. Der Account heißt Polizei NRW Karriere. Die Sprechstunde war von 16-18 Uhr.
Die gsstellten und beantworteten Fragen kannst du aber auch jetzt noch nachlesen
Re: Bewerber für das EJ 2018
Hallo zusammen,
ich suche hier im Forum weitere bereits ausgebildete PB, die im Sept. den Wechsel nach NRW anstreben,
bzw. PB, die Erfahrungen mit einem Wechsel in ein anderes Bundesland (NICHT Tauschpartner sondern Kündigung und bei 0 anfangen) haben.
Zu meinem kleinen Problem:
Ich bin bereits ausgebildete PM'in & würde zum 03.09. mein Studium in NRW starten und somit mit Ablauf des 02.09. den jetzigen Arbeitgeber verlassen.
Mein jetziger Arbeitgeber stellt sich gerade etwas quer & meint, dass ich zum 31.08. kündigen muss.
Obwohl nach dem Beamtenstatusgesetz mir frei steht, auf wann ich kündige.
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
1. den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern,
2. nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist,
3. dauernd dienstunfähig sind und das Beamtenverhältnis nicht durch Versetzung in den Ruhestand endet,
4. die Entlassung in schriftlicher Form verlangen oder
5. nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden sind.
Worauf ich hinaus bin, ist, dass ich:
1. 2 Tage nicht krankenversichert wäre.
2. 2 Tage arbeitslos wäre.
und
3. bekäme ich zum 01.09. meinen Lebzeit-Status, welchen ich auch mitnehmen möchte, falls etwas in NRW schief gehen sollte während des Studiums.
Damit iich die Sicherheit habe, dass mein alter Arbeitgeber mich zurück nimmt.
Hat wer Erfahrung mit einer solchen Situation
Grüße Sanne
ich suche hier im Forum weitere bereits ausgebildete PB, die im Sept. den Wechsel nach NRW anstreben,
bzw. PB, die Erfahrungen mit einem Wechsel in ein anderes Bundesland (NICHT Tauschpartner sondern Kündigung und bei 0 anfangen) haben.
Zu meinem kleinen Problem:
Ich bin bereits ausgebildete PM'in & würde zum 03.09. mein Studium in NRW starten und somit mit Ablauf des 02.09. den jetzigen Arbeitgeber verlassen.
Mein jetziger Arbeitgeber stellt sich gerade etwas quer & meint, dass ich zum 31.08. kündigen muss.
Obwohl nach dem Beamtenstatusgesetz mir frei steht, auf wann ich kündige.
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
1. den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern,
2. nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist,
3. dauernd dienstunfähig sind und das Beamtenverhältnis nicht durch Versetzung in den Ruhestand endet,
4. die Entlassung in schriftlicher Form verlangen oder
5. nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden sind.
Worauf ich hinaus bin, ist, dass ich:
1. 2 Tage nicht krankenversichert wäre.
2. 2 Tage arbeitslos wäre.
und
3. bekäme ich zum 01.09. meinen Lebzeit-Status, welchen ich auch mitnehmen möchte, falls etwas in NRW schief gehen sollte während des Studiums.
Damit iich die Sicherheit habe, dass mein alter Arbeitgeber mich zurück nimmt.
Hat wer Erfahrung mit einer solchen Situation
Grüße Sanne
Zuletzt geändert von Sanne04 am Mi 27. Jun 2018, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bewerber für das EJ 2018
Hi,Sanne04 hat geschrieben: ↑Mi 27. Jun 2018, 12:14Hallo zusammen,
ich suche hier im Forum weitere bereits ausgebildete PB, die im Sept. den Wechsel nach NRW anstreben,
bzw. PB, die Erfahrungen mit einem Wechsel in ein anderes Bundesland (NICHT Tauschpartner sondern Kündigung und bei 0 anfangen) haben.
Zu meinem kleinen Problem:
Ich bin bereits ausgebildete PM'in & würde zum 03.09. mein Studium in NRW starten und somit mit Ablauf des 02.09. den jetzigen Arbeitgeber verlassen.
Mein jetziger Arbeitgeber stellt sich gerade etwas quer & meint, dass ich zum 31.08. kündigen muss.
Obwohl nach dem Landesbeamtengesetz mir frei steht, auf wann ich kündige.
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
1. den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern,
2. nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist,
3. dauernd dienstunfähig sind und das Beamtenverhältnis nicht durch Versetzung in den Ruhestand endet,
4. die Entlassung in schriftlicher Form verlangen oder
5. nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden sind.
Worauf ich hinaus bin, ist, dass ich:
1. 2 Tage nicht krankenversichert wäre.
2. 2 Tage arbeitslos wäre.
und
3. bekäme ich zum 01.09. meinen Lebzeit-Status, welchen ich auch mitnehmen möchte, falls etwas in NRW schief gehen sollte während des Studiums.
Damit iich die Sicherheit habe, dass mein alter Arbeitgeber mich zurück nimmt.
Hat wer Erfahrung mit einer solchen Situation
Grüße Sanne
habe ebenfalls bei meinem jetzigen Dienstherren mit Ablauf des 02.09.2018 gekündigt. Bei Bundesbehörden also möglich. Würde die Problematik mit der Versicherung noch mal ansprechen bei deinem Vorgesetzten. Habe aufgrund der selben Problematik zum Ablauf des 02.09.2018 gekündigt. :-)
Liebe Grüße
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