Einstellungsjahrgang 2018

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Franconia

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Franconia » So 23. Dez 2018, 19:03

Trotzdem kann man das Vorgehen hinterfragen. Warum reicht z.B. ein amtsärztliches Attest ohne weitere Begründung/Nennung von Krankheitssymptomen nicht aus?

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Huntelaar91 » So 23. Dez 2018, 20:25

Weil anhand dessen geprüft werden soll, ob man tatsächlich prüfungsunfähig war. Wegen einem Schnupfen zuhause zu bleiben ist ja Unsinn. Und einen Gelben hat man schnell mal sicher, wenn man sich mit seinem Hausarzt nur gut genug versteht.

Fakt ist, dass das mit den Attesten in letzter Zeit Überhand genommen hat. Ob tatsächlich so viele krank waren - diese Entscheidung überlasse ich mal jedem selbst...
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Franconia

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Franconia » So 23. Dez 2018, 22:04

Deshalb spreche ich ja von einem amtsärztlichen/polizeiärztlichen Attest. Da kann man sich sicher sein, dass er nicht "einfach so" krankschreibt und das RIS wird gewahrt.

Aber btt, es ist wie es ist.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon PotionMaster » So 23. Dez 2018, 22:10

Die Frage der Prüfungsuntauglichkeit ist keine medizinische sondern eine rechtliche. Sie wird von einer Prüfungskommission oder ähnlichem Ausschuss entschieden, nicht von einem Arzt. Deshalb ist auch ein gelber Schein nicht ausreichend. Ein Attest mit Diagnose welcher diesem Gremium erlaubt festzustellen ob eine Prüfungsuntauglichkeit gegeben sein könnte ist daher erforderlich und lange nicht nur bei der Polizei notwendig/üblich. Ein Amtsarzt muss dann involviert werden, wenn die Prüfungsordnung dies vorschreibt.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Criss_mitchel » So 23. Dez 2018, 22:52

Old Bill hat geschrieben:
So 23. Dez 2018, 18:22
Criss_mitchel hat geschrieben:
So 23. Dez 2018, 16:28
Dieses Vorgehen der Prüfungsämter wird seit Jahren sehr kritisch gesehen bzgl des RIS.
Jetzt muss ich mal hineingrätschen...wer sieht das Vorgehen der Prüfungsämter kritisch?
Wenn man mal als gestandener Schutzmann vor einer ad-hoc-Entscheidung steht und hat sich durch die Ausbildung gepisst, was dann? Schnell beim Hausarzt einen Gelben holen oder sich hinter dem Spannmann verstecken, der hoffentlich seine Prüfung geschafft hat weil er den Anforderungen genügt?
Die Prüfungsämter haben wohl schon Gründe warum man Krankmeldungen zu Prüfungszeiten etwas kritischer hinterfragt.
Hallo Old Bill,
Der Personalrat sieht es kritisch und auch der Hauptpersonalrat im IM.
Die Prüfungsämter haben keine Rechtsgrundlage um in das RIS einzugreifen.
Ich weiß nicht, ob dir der genaue Ablauf dieses wie du es nennst "kritischen hinterfragen" bekannt ist. Ich erläutere das mal kurz in Stichpunkten.

- Man druckt die Bescheinigung des Prüfungsamtes aus.
- Der Arzt schreibt die Diagnose sowie die Symptome in diese Bescheinigung.
- Dann entscheidet ein Sachbearbeiter des Prüfungsamtes ohne jegliche medizinische Kenntnisse, ob der Studierende Prüfungsfähig ist oder nicht.

Ein Kollege der JAV hatte mal ein Gespräch bzgl. dieser Sache mit dem Prüfungsamt.
Der Kollege hat über 10 Jahre im Krankenhaus bzw. im OP gearbeitet und dann mal einen der Sachbearbeiter gefragt, ob er glaubt er könne Symptome richtig beurteilen. Dies wurde bejaht und daraufhin mal getestet. Der Kollege hat ein Krankheitsbild beschrieben und der Sachbearbeiter meinte auf jeden Fall prüfungsfähig. Tja dumm nur das der Kollege die Symptome einen Herzinfarkts beschrieben hatte. Es gab Fälle da wurden zwei Studenten unterschiedlich beurteilt der eine war prüfungsunfähig der andere prüfungsfähig bei der gleichen Krankheit. Der einzige Unterschied war das der eine Arzt die Diagnose und der andere nur die Symptome reingeschrieben hatte. Es gibt also noch nicht einmal eine einheitliche Linie.

Zudem wenn man die Tatbestände einer Nötigung mal durchprüft (entbinde deinen Arzt von der Schweigepflicht oder du fällst durch die Prüfung und verlierst ggf. deinen Job) ist es mehr als dünnes Eis auf dem das Prüfungsamt sich damit bewegt.
Alle mir bekannten abgelehnten Fälle (und das sind nicht viele) wurden, nachdem sich der Student an den Personalrat gewendet und rechtliche Schritte angedroht hat, wie durch ein Wunder auf einmal doch anerkannt.

Ich rede übrigens nicht davon, dass sich Leute durch die Ausbildung pissen sollen oder ähnliches. Ich denke da sind wir einer Meinung, dass Leute die die Leistung nicht bringen auch nichts bei uns zu suchen haben.

Ich finde die Lösung von Franconia wäre eine bessere zum Amtsarzt oder PÄD, um Gefälligkeitskrankschreibungen vorzubeugen.

@ PortionMaster mir ist bewusst, dass es auch an Universitäten usw. üblich ist, dass macht diesen Ablauf trotzdem nicht rechtmäßig.

Und genau nur darum geht es mir in meiner Ausführung ich befürworte in keinster Form "angehende Kollegen" die sich überall für Krankschreiben lassen usw. nur um eine Prüfung später zu schreiben. Wer schon bei solchen Kleinigkeiten den Schwanz einzieht möchte ich nicht an meiner Seite haben wenn es ernst wird.

Damit dieser Thread nicht so themenfremd wird können wir uns auch gern per PN weiter darüber unterhalten. Ich verstehe eure Einwände gar keine Frage und finde es auch richtig. Nur wenn es gemacht wird dann auch rechtmäßig.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 23. Dez 2018, 22:57

Ernst gemeint: Schön reflektiert. Danke.
:lah:

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon PotionMaster » So 23. Dez 2018, 23:17

Es macht diesen Vorgang nicht deshalb unrechtmäßig weil er angewendet wird :polizei2: Mitwirkungspflichten in medizinischen Belangen sind immer heikel. Deshalb aber nicht perse rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier auch bereits dementsprechend entschieden, dabei ging es um ein juristisches Staatsexamen. Das stört sicher genug Leute. Wie es andere stört die sich benachteiligt fühlen durch die speziellen Drückeberger. Wie es immer so ist. Der Erfinder des Königsweges wird noch gesucht.

Auch wenn ein Amtsarzt das Attest ausstellt läuft es nicht anders. Es wird ein Attest mit Symptomen ausgestellt, das Prüfungsamt entscheidet.

Dies deshalb, weil das Prüfungsamt die Voraussetzungen der Prüfung kennt. Nicht der jeweilige Arzt. Ist die rechte Hand kaputt ist man nicht zwingend untauglich. Es könnte sich um eine mündliche Prüfung handeln oder die Möglichkeit der mündlichen Prüfungsabnahme gegeben sein. Das kann der Amtsarzt nicht wissen. Ist nur die linke Hand bei einem Rechtshänder defekt könnte die Prüfungsuntauglichkeit trotzdem gegeben sein wenn eben doch beide Hände benötigt werden.
Die Symptome stellt ein medizinischer Fachmann fest. Ein Fachmann für die Prüfung stellt dann fest, ob die Person prüfungstauglich ist.

Wenn ich einen Herzinfarkt habe und im Krankenhaus liege wird keine Prüfungskommission der Welt ein Problem damit haben. Derartige Fälle die ein Freund von einem Freund einem Kollegen geschildert hat sind wohl eher Märchen frustrierter Kandidaten.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Criss_mitchel » So 23. Dez 2018, 23:32

Der Vorgang greift ohne Rechtsgrundlage in ein Grundrecht ein. Daraus schließe ich, dass es unrechtmäßig ist.

Ich habe dich mal per PN kontaktiert bevor das hier zu Themenfremd wird.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon PotionMaster » Mo 24. Dez 2018, 00:30

Wer sich auf eine Prüfungsverhinderung beruft, der muss diese Verhinderung glaubhaft machen. Dies geht eben nur, wenn er die notwendigen Gründe darlegt.

Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung findest du in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen in Verbindung mit den Hochschulgesetzen.

Die Erforderlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass sonst über die Prüfungsuntauglichkeit durch die zuständige Stelle eben nicht entschieden werden kann. Die Prüfungsuntauglichkeit ist keine medizinische Frage sondern eben eine rechtliche.

Zuständige Stelle ist die Prüfungskommission. Nicht der Arzt. Der Arzt ist kein Erfüllungsgehilfe dieser Kommission. Er kennt weder die Prüfungsmodalitäten noch hat er eine Ahnung davon inwiefern Prüfungserleichterungen angeboten werden können. Darüber haben diverse Gerichte bereits entsprechend entschieden.

Deine Bedenken kann ich nachvollziehen. Rechtsgrundlagen haben die Gerichte durchaus gesehen. Eine praxisgerechtere Lösung als die aktuelle kenne ich nicht und du hast auch noch keine genannt.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 24. Dez 2018, 04:31

Edit 24.12.2018 /16:02 Uhr:
Ja lassen wir es gut sein.
Frohe Weihnachten euch allen.

@ Portion Master danke für den ganzen Input.
Zuletzt geändert von Criss_mitchel am Mo 24. Dez 2018, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon PotionMaster » Mo 24. Dez 2018, 09:16

Edit: Es ist Weihnachten, also lassen wir es gut sein ;) In diesem Sinne - gute Recherche und ein frohes Fest :tannenbaum:

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Old Bill » Mo 24. Dez 2018, 14:10

Dir auch im Besonderen...hätte mich bei deinem Vorposter fast bezüglich deines Berufsstandes verplappert aber da ihr offenbar per PN kommuniziert überlasse ich es dir für große Augen zu sorgen. :zustimm:
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Stefan685 » Di 25. Dez 2018, 11:07

Wenn man so viel Energie damit ver(sch)wendet um zu gucken/prüfen, warum man eine Prüfungsleistung nicht am Tag der Fälligkeit ablegt, könnte man genau diese Energie dazu verwenden, alles zu geben, um nicht in solch eine Lage zu kommen.
Und die Vorlage einer ausführlichen Bescheinigung ist dann ja wohl das Mindeste...
Grüße
Bewerber gD NRW '16
ROW 107,xxx
Tauglich mit Auflage (erfüllt)

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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon Criss_mitchel » Di 25. Dez 2018, 15:11

Stefan685 hat geschrieben:
Di 25. Dez 2018, 11:07
Wenn man so viel Energie damit ver(sch)wendet um zu gucken/prüfen, warum man eine Prüfungsleistung nicht am Tag der Fälligkeit ablegt, könnte man genau diese Energie dazu verwenden, alles zu geben, um nicht in solch eine Lage zu kommen.
Und die Vorlage einer ausführlichen Bescheinigung ist dann ja wohl das Mindeste...
Grüße
Das Thema war durch und deine Aussage macht so gar keinen Sinn.
Wie du es vermeiden möchtest am Tag der Prüfung krank zu sein ist mir schleierhaft!
Wenn du am Tag davor oder am gleichen Tag mit hohem Fieber wach wirst, nur noch die Schüssel umarmst frag ich mich wie du dann eine Prüfung schreiben willst und vor allem Energie drauf verwendest das dies nicht passiert. Also ich weiß in der Regel das ich krank bin wenn der Fall eingetroffen ist und nicht eine Woche vorher (ach nächste Woche Mittwoch habe ich bestimmt eine Grippe. Ich nimm dann mal prophylaktisch schonmal die Medizin). Zudem ist es ja auch überhaupt nicht störend wenn ein kranker Student alle 5 Minuten aus dem Prüfungsraum zum Klo muss oder alle anderen ansteckt.
Wie gesagt meine Ausführung drehte sich nicht um die Leute die versuchen mit ihrem Schnupfen zuhause zu bleiben.

Aber wie gesagt das Thema ist hier durch.

lawmen
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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Beitragvon lawmen » Do 3. Jan 2019, 17:45

Hi,

hat irgendjemand von euch eigentlich schon mit dem Lernen von Definitionen und Schemata für die Klausuren angefangen?

Und an alle Kolleginnen und Kollegen aus den Jahrgängen über uns: wann habt ihr mit dem Lernen und mit dem Schreiben von SV angefangen? Bereits während des ersten Trainingsbausteins im LAFP?


Danke im Voraus für alle Antworten :)


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