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Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: So 12. Aug 2018, 10:30
von Schinkenspicker
Hallo!
Am 03.09.2018 beginne ich mein duales Studium bei der Polizei NRW. Momentan arbeite ich noch bei einer anderen Bundesbehörde im mittleren Dienst wo mit Ablauf des 02.09.2018 entlassen werde. Jetzt stellt sich mir die Frage wie die Besoldung berechnet wird. Wird die Besoldung für jeden Tag berechnet an dem ich Dienst verrichte oder wird sie auf den ganzen Monat berechnet. Heißt: Bekomme ich für den 01.09.2018 und 02.09.2018 noch anteilig Dienstbezüge von meiner Behörde oder nicht mehr, da die beiden Tage ja auf ein Wochenende fallen. Vielen Dank im Voraus !!
Schinkenspicker
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: So 12. Aug 2018, 10:50
von Bones65
Die Frage wäre bei der Personalstelle deines vorherigen Dienstherren schneller und besser aufgehoben gewesen und dann hättest du auch eine rechtsverbindliche Antwort.
Von hier aus kann ich dir nur sagen, dass es auf die Art der Gehaltsbuchhaltung ankommt. Beides ist möglich.
Entweder man berechnet deine Bezüge nach Wochenarbeitszeit und du arbeitest nicht regulär am Wochenende : dann wirst du wohl nichts erhalten oder man rechnet taggenau ab und dann erhältst du noch zwei dreißigstel deiner Bezüge.
Du solltest deinen Ansprechpartner bei der Gehaltsbuchhaltung ansprechen. In jedem Falle erhältst du eine Abschlussabrechnung.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 01:09
von maridoe
Hallo, das stimmt mich jetzt etwas nachdenklich, mich betrifft das auch. Werden wir nicht zum 01.09. eingestellt? Ich würde mich nämlich zum 31.08. entlassen lassen.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 08:50
von Neu18
Eingestellt werden wir dadurch, dass wir vom entsprechenden Polizeipräsidenten ernannt werden - das passiert per Urkunde am Montag, dem 3.09.. Da der 1.09. ein Samstag ist arbeiten da die meisten Beamten in der Verwaltung nicht und unsere Einstellung wurde auf den nächstmöglichen Werktag - den Montag geschoben...
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 08:56
von carmac
Wenn in meinem DAB steht „vorhandene Sehhilfen zur Einstellungsuntersuchung mitbringen“, heißt das dann dass automatisch alle Brillenträger (auch ohne Auflage) nochmal einen Sehtest machen müssen?
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 09:16
von ZwanzigAchtzehn
carmac hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 08:56
Wenn in meinem DAB steht „vorhandene Sehhilfen zur Einstellungsuntersuchung mitbringen“, heißt das dann dass automatisch alle Brillenträger (auch ohne Auflage) nochmal einen Sehtest machen müssen?
Hi,
ich bin Brillenträgerin, habe keine Auflage und in meinem DAB steht nicht, dass ich die Brille mitbringen muss.
Ein erneuter Sehtest ist auch nicht vorgesehen.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:53
von EK2303
Weiß jemand Bescheid, wie der Sehtest bei der Einstellungsuntersuchung aussieht ?
Ist es vergleichbar mit der vom Auswahlverfahren ?
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:59
von Yen
EK2303 hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 11:53
Weiß jemand Bescheid, wie der Sehtest bei der Einstellungsuntersuchung aussieht ?
Ist es vergleichbar mit der vom Auswahlverfahren ?
Ein Beitrag über dir steht die Antwort.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 12:22
von EK2303
Yen hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 11:59
EK2303 hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 11:53
Weiß jemand Bescheid, wie der Sehtest bei der Einstellungsuntersuchung aussieht ?
Ist es vergleichbar mit der vom Auswahlverfahren ?
Ein Beitrag über dir steht die Antwort.
Ich weiß, dass wenn man die Auflage bekommen sich eine Brille zu besorgen, dass bei der Einstellungsuntersuchung nochmal ein Sehtest gemacht wird. Deswegen fragte ich. In dem Beitrag über mir steht nur, dass diese Person KEINE Auflage bekommen hat und somit kein Sehtest für sie vorgesehen ist.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 12:39
von Yen
Dann lehne ich mich mal soweit aus dem Fenster und behaupte, dass nur die 100% auf dem starken Auge und die 80% auf dem schwächeren Auge kontrolliert werden, weil das die Anforderungen für die Brille ist.
Ansonsten hast du den Sehtest ohne Brille schon bestanden.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 12:42
von Yobo
carmac hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 08:56
Wenn in meinem DAB steht „vorhandene Sehhilfen zur Einstellungsuntersuchung mitbringen“, heißt das dann dass automatisch alle Brillenträger (auch ohne Auflage) nochmal einen Sehtest machen müssen?
Hi carmac,
wo wirst du eingestellt? Ich selbst habe in meinem DAB nichts, diesbezüglich stehen. Mache mir jetzt dennoch Sorgen, dass ich den Sehtest nochmal machen muss, am Tag der Einstellung. Grund dafür: Ich habe eine Auflage bekommen, welche ich garnicht hätte bekommen sollen. Und zwar hat meine Augenärztin, bzw. ihre Mitarbeiterinnen, vergessen, ein paar Daten auf das Formular 7 zu schreiben. So bekam ich die Auflage, das Formular vervollständigen zu lassen.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 15:09
von maridoe
Neu18 hat geschrieben: ↑Mo 13. Aug 2018, 08:50
Eingestellt werden wir dadurch, dass wir vom entsprechenden Polizeipräsidenten ernannt werden - das passiert per Urkunde am Montag, dem 3.09.. Da der 1.09. ein Samstag ist arbeiten da die meisten Beamten in der Verwaltung nicht und unsere Einstellung wurde auf den nächstmöglichen Werktag - den Montag geschoben...
Deswegen schrieb ich Ernennung
zum 01.09.
Man kann die Ernennungsurkunde im Voraus oder rückwirkend erhalten, zumindest war das bei mir schon der Fall.
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Di 14. Aug 2018, 14:44
von Dedinero
Letztendlich habe ich mich auch nun hier in der CopZone registriert
1. Meine Frage bezieht sich auf die ärztliche Untersuchung am Einstellungstag. Muss man dort wieder eine Urinprobe abgeben und wenn man alle Impfpässe hat, wird dennoch Blut abgenommen ?
2. ich habe richtig unnütz einen Brief bezüglich einer Rechnung erhalten, der ich nicht nachgekommen bin. Es waren etwas mehr als 140€ und es ist ein Mahnverfahren. Hab die auch schon überwiesen und Thema ist erledigt.
—-> steht das nun in meinem Führungszeugnis Belegart O ?
—-> ist das sonst irgendwo aufgeführt oder wird es erfragt, so das es meine Einstellung gefärden könnte? (Einen unnötigen Eintrag in die Schufa gibt es, das weiß ich)
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Di 14. Aug 2018, 18:40
von Lordi13
Hey Leute,
hab da mal ne Frage, ich blick das noch immer nicht ganz durch:D
habe ein DAB für Duisburg bekommen, d.h. studieren würde ich in Duisburg oder Mühlheim. Soweit so gut. Ist das jetzt richtig, dass ich erst in der Orientierungswoche Bescheid über den FH-Standort bekomme? Weil manche in der Tauschbörse anscheinend schon ihre FH-Standorte haben. Oder bin ich blind und sehe das nicht in meinem DAB?:D
LG
Re: Bewerber für das EJ 2018
Verfasst: Di 14. Aug 2018, 18:45
von Bones65
Lordi13 hat geschrieben: ↑Di 14. Aug 2018, 18:40
habe ein DAB für Duisburg bekommen, d.h. studieren würde ich in Duisburg oder Mühlheim. Soweit so gut. Ist das jetzt richtig, dass ich erst in der Orientierungswoche Bescheid über den FH-Standort bekomme?
Ja.
Lordi13 hat geschrieben: ↑Di 14. Aug 2018, 18:40
Weil manche in der Tauschbörse anscheinend schon ihre FH-Standorte haben.
Manche Behörde weisen das bereits zu und teilen das mit. Ist also kein Problem wenn es bei dir nicht steht...