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Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 07:19
von Lebboni
Hennessy hat geschrieben:
Do 20. Dez 2018, 06:54
Wie läuft das mit der krankmeldung eigentlich ab. 3 tage ohne attest ist ok und ab dem vierten tag bräuchte man dann ein attest.
Kann es sein das man eine attestpflich bekommt oder es sonst irgendwelche auswirkungen haben wird.

LG
Dazu gab es bereits in der O-Woche ausreichend Informationen! Bei auffällig hohen Krankheitstagen kann man dir eine Attestpflicht direkt für den 1. Tag im Falle einer Krankheit auferlegen.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 07:21
von Marci17
Es wird in manchen Fällen bei vielen Fehltagen eine Attestpflicht für Einzelpersonen erteilt oder wie in unserem Jahrgang (2016) für alle Studierende eines PP z.B. Köln.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 09:13
von Buford T. Justice
Hierzu muss man allerdings ergänzen, dass der EJ 2016 landesweit den Ruf erworben hat, besonders abgewichst zu sein, was Krankmeldungen in Klausurphasen angeht.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 15:28
von Bones65
Buford T. Justice hat geschrieben:
Do 20. Dez 2018, 09:13
Hierzu muss man allerdings ergänzen, dass der EJ 2016 landesweit den Ruf erworben hat, besonders abgewichst zu sein, was Krankmeldungen in Klausurphasen angeht.
Und man sollte vielleicht auch ergänzen, dass es durchaus im EJ16 Standorte gibt, wo das (vielleicht) nicht so ist.

Ich höre um diesen Umstand jetzt gerade komplett, völlig und absolut zum ersten Mal... :polizei4:

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 17:11
von Yen
Das kommt vom Prüfungsamt und habe ich auch so gehört.

In Zukunft soll es einen letzten Termin für Prüfungen geben, ähnlich wie beim Cooper-Test, damit man die Prüfungen nicht mehr durch Krankheit grenzenlos schieben kann.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 17:15
von Nilstro
Uns wurde heute erst von der AL mitgeteilt, das es für den 18er Jahrgang jetzt eine neue Regelung gibt. Man muss jetzt alle Klausuren am 3. Termin geschrieben haben oder man fliegt raus.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Fr 21. Dez 2018, 20:19
von Rantanplan
Yen hat geschrieben:
Do 20. Dez 2018, 17:11
Das kommt vom Prüfungsamt und habe ich auch so gehört.
Das stimmt. Wer am Prüfungstag krank ist, braucht ein ärztliches Attest, das ist so auch auf der Homepage des Prüfungsamtes nachzulesen.

Die Regelung für den EJ18 müsste dann ja demnächst in den Prüfungsrichtlinien der FH schriftlich stehen und nachlesbar sein.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Fr 21. Dez 2018, 22:32
von Polli
Rantanplan hat geschrieben:
Fr 21. Dez 2018, 20:19

Das stimmt. Wer am Prüfungstag krank ist, braucht ein ärztliches Attest, das ist so auch auf der Homepage des Prüfungsamtes nachzulesen.

Die Regelung für den EJ18 müsste dann ja demnächst in den Prüfungsrichtlinien der FH schriftlich stehen und nachlesbar sein.
Hi Leute,

dabei reicht ein normaler Krankenschein nicht aus :!:

Es muss eindeutig attestiert werden, weshalb man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Klausur zu schreiben.

Hier das Formblatt vom Prüfungsamt der FHoeV:
https://www.fhoev.nrw.de/dateien_studiu ... igkeit.pdf


"Zur Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit wird ein ärztliches Attest benötigt,
das Angaben zu den Krankheitssymptomen und deren Auswirkungen auf das Leistungsvermögen
– möglichst in Bezug auf die konkrete Prüfungsform (Klausur, Fachgespräch, Hausarbeit etc.) - enthält.
Die bloße Feststellung einer Prüfungsunfähigkeit durch den Arzt ist
nicht ausreichend und wird vom Prüfungsamt nicht anerkannt."



Gruß :polizei2:

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Sa 22. Dez 2018, 21:59
von Jaunilo
Hi,
Bis zu welcher Deadline müssen eigentlich die sportlichen Leistungen erbracht sein? Bzw. ab wann wird aus den Abnahmen eine Prüfung ?

Lg

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: Sa 22. Dez 2018, 23:21
von Polli
Hi Jaunilo,

spätestens 4 Wochen nach Beginn des 3. Studienjahres müssen alle sportlichen Leistungen erbracht worden sein..

Wann eine Abnahme eine Prüfung ist, wird von den Lehrenden jeweils vorher mitgeteilt.

Hier nähere Infos:
viewtopic.php?t=45219&sid=7d8d4f98f3d5a ... 05b0185499


Edit am 23.12.18: Spätestens nach Beendigung des 2. Studienjahres müssen die sportlichen Leistungen erbracht worden sein.

Gruß :polizei2:

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: So 23. Dez 2018, 02:59
von Yen
Polli hat geschrieben:
Sa 22. Dez 2018, 23:21
Hi Jaunilo,

spätestens 4 Wochen nach Beginn des 3. Studienjahres müssen alle sportlichen Leistungen erbracht worden sein..

Wann eine Abnahme eine Prüfung ist, wird von den Lehrenden jeweils vorher mitgeteilt.

Hier nähere Infos:
viewtopic.php?t=45219&sid=7d8d4f98f3d5a ... 05b0185499


Gruß :polizei2:
In der Regelung des Studiengangs PVD steht bis Ende des zweiten Jahres

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: So 23. Dez 2018, 11:37
von Polli
Hi Yen,


jepp, du hast recht. :ja:

In der aktuellen Studienordnung (Stand 05.06.2018) ist im § 4, Absatz 5 geregelt,
dass die Sportleistungsnachweise bis zum Ende des 2. Studienjahres erbracht werden müssen.

https://www.fhoev.nrw.de/dateien_studiu ... _06_05.pdf


§ 4 Studienordnung
5) Werden die Leistungsnachweise „12-Minuten-Lauf“, „Hindernispar-cours“ und „Rettungsschwimmübungen
1 und 2 “(Leistungsschein Körperliche Leistungsfähigkeit Sport/Rettungsschwimmen) nicht bis zum Ende
des zweiten Studienjahres erbracht, scheidet eine weitere Nachholung oder Wiederholung aus.
Die Fortsetzung des Studiums ist ausgeschlossen.



Danke für die Verbesserung. :zustimm:

Gruß :polizei2:

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: So 23. Dez 2018, 12:58
von Huntelaar91
Wurde ja im Grunde bereits drauf geantwortet.

Bei uns 16ern lief es z.B. so ab, dass diejenigen, die ihre sportlichen Leistungen bis zum letzten Tag des 2. Studienjahres noch NICHT erbracht hatten (ob Pech, Faulheit oder Unvermögen - keine Ahnung), eben an diesem letzten Tag eine offizielle Abnahme hatten. Wer diese nicht geschafft hatte, musste gehen. :neutral:

Selbst ein Krankenschein dient ggf. an diesem letzten Tag nicht als Rettung, da davon ausgegangen wird, dass der Studierende zuvor bereits genügend Anläufe hatte, um eben diese Leistungen zu erbringen. "Hinauszögern" bringt somit möglicherweise nix. :banned:

Mir ist durchaus bewusst, dass nicht jeder Studierende DER Topathlet schlechthin ist. Das wäre vermessen und muss auch gar nicht sein. Aber dieser Beruf erfordert vor allem in jüngeren Jahren eine gewisse Grundfitness, die vorhanden sein sollte. Und all die Sachen, die im Rahmen der Sportprüfungen abverlangt werden, lassen sich wunderbar trainieren. Daher ist es für mich unverständlich (und ärgerlich), weshalb so manch einer diese Hürde trotzdem nicht bewältigt. Es sind zwar prozentual gesehen nur sehr, sehr wenige, die den Anforderungen nicht genügen, aber jede Kündigung aus eben diesen Gründen ist eine zu viel. :gruebel:

(Außerdem wissen die Studierenden mit Blick auf den Modulplan schon VOR dem Studienstart, worauf sie sich einlassen.)

Also mein Tipp: Dem Körper was gutes tun und sich sportlich betätigen, dann sind die Prüfungen locker machbar. :zustimm:

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: So 23. Dez 2018, 16:28
von Criss_mitchel
@Polli gibt es eigentlich etwas neues bzgl. der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung?
Dieses Vorgehen der Prüfungsämter wird seit Jahren sehr kritisch gesehen bzgl des RIS.

Re: Einstellungsjahrgang 2018

Verfasst: So 23. Dez 2018, 18:22
von Old Bill
Criss_mitchel hat geschrieben:
So 23. Dez 2018, 16:28
Dieses Vorgehen der Prüfungsämter wird seit Jahren sehr kritisch gesehen bzgl des RIS.
Jetzt muss ich mal hineingrätschen...wer sieht das Vorgehen der Prüfungsämter kritisch?
Wenn man mal als gestandener Schutzmann vor einer ad-hoc-Entscheidung steht und hat sich durch die Ausbildung gepisst, was dann? Schnell beim Hausarzt einen Gelben holen oder sich hinter dem Spannmann verstecken, der hoffentlich seine Prüfung geschafft hat weil er den Anforderungen genügt?
Die Prüfungsämter haben wohl schon Gründe warum man Krankmeldungen zu Prüfungszeiten etwas kritischer hinterfragt.