Und gegen das VZ der durchgezogenen Linie

Moderator: Polli
Und gegen das VZ der durchgezogenen Linie
So sieht’s aus. Tateinheitlicher Verstoß mir 41(1) ivm Anlage 2 Z.295 StVO.
Und Verwarn- bzw. Bußgeld.Fallus hat geschrieben:Wir sollten doch nur die TBNR zu den Kurzsachverhalten raussuchen.
Richtig die letzte Aufgabe war ja zweigeteilt. Uns wurde jedoch beigebracht dass wir auch bei normalen SV Verstößen immer am Ende die TBNR + Kette im Ergebnissatz formulieren sollen, daher ist das direkt Angewohnheit. Sieht im Gesamtbild auch immer besser im Gutachten aus.
Ja klar
Ja hoffe ich mal. Ich hab es nämlich auch nur auf die Kurz SV bezogen. Hab leider auch nicht mehr die genaue Aufgabenstellung im Kopf. Wird aber schon gut sein. Die Klausur war angenehm.Fallus hat geschrieben:Ja klaralso Verwarn bzw Bußgeld habe ich selbstverständlich auch aufgeführt.
Allerdings haben sich bei uns ,bis auf einige wenige Ausnahmen alle auf die Kurzsachverhalte bezogen. Zu den Verstößen in den beiden Hauptsachverhalten hat fast keiner die Ahndung herausgesucht. Ich hoffe mal das dies so richtig war
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