Einstellung nach BBiHZV

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

svengali
Constable
Constable
Beiträge: 61
Registriert: Mo 13. Feb 2017, 15:13

Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon svengali » Mo 13. Feb 2017, 15:28

Mahlzeit,

ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung und habe - wenn ich verkürzen sollte -, im Dezember 2017/Januar 2018 meine Abschlussprüfung. Dabei ist zu beachten, dass ich lediglich die Fachoberschulreife (FOR) besitze.

Da es in NRW nun allerdings die wunderbare Möglichkeit gibt, dies durch 3-jährige Berufserfahrung auszugleichen (danke, BBiHZV!), verfolge ich nun wieder mein Ziel Polizist zu werden.
Nach längerer Suche in diesem Forum und einigen Anrufen bei den Einstellungsbeauftragten des zuständigen PPs, sowie der örtlichen FHöV - welche mir teils unterschiedliche Angaben gaben -, hoffe ich nun hier durch "Experten" auf eine passende Antwort:

Gelten die drei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung, oder der Einstellung?

Hintergrund der Frage ist der, dass ich mich nach der Ausbildung und zum frühstmöglichen Zeitpunkt der Polizei-Bewerbung nicht in länger andauernden Projekten verwickelt sein möchte - und dies kommt bei uns öfter vor, da wir ein relativ großes Unternehmen sind.

Ich danke daher im Voraus und wünsch einen schönen Tag.

- svengali

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon MICHI » Mo 13. Feb 2017, 15:52

viewtopic.php?t=2116


Es reicht aus, wenn man einen dieser Schulabschlüsse vor dem Einstellungstermin in der Tasche hat.

Kann man auch ohne Mühe hier im Forum selber finden


Gruß MICHI
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon Bones65 » Mo 13. Feb 2017, 16:16

Hier sind die offiziellen Infos von der Einstellungsseite NRW.

https://www.polizeibewerbung.nrw.de/use ... px?ID=2002

Es wundert mich erheblich, dass du von offizieller Seite unterschiedliche Angaben erhalten haben willst.

Es ist unerheblich welchen Bildungsabschluß du hast, du musst ihn am Tage der Einstellung vorweisen können.

Selbst 2013, als das ganze noch neu war, wusste man schon hervorragend Bescheid.

Wenn du spezielle Fragen hast, kannst du dich am besten an die Zentralverwaltung der FHöV in Gelsenkirchen wenden, da sitzen die Experten für diese Thematik.
:snoopy:

svengali
Constable
Constable
Beiträge: 61
Registriert: Mo 13. Feb 2017, 15:13

Re: Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon svengali » Mo 13. Feb 2017, 17:04

@MICHI
Den Thread hatte ich bereits gelesen, allerdings ging es dort darum, das Fachabi nachzuholen, bzw. den Abschluss vor der Einstellung zu machen. Ich war mir nur nicht sicher, ob dies auch bei der BBiHZV gilt. Danke dir dennoch :)

@Bones
Die nette Dame der FHöV konnte mir keine Auskunft geben und hat mich an die LPol verwiesen. Dort wurde mir von der örtlichen Beraterin "bei der Bewerbung" gesagt, von einem Berater eines anderen PP allerdings "zur Einstellung".

Daher wollte ich hier mal nachfragen.
Danke für die Antworten :)

Benutzeravatar
Bones65
Captain
Captain
Beiträge: 1743
Registriert: So 22. Feb 2015, 10:18
Wohnort: Pott

Re: Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon Bones65 » Mo 13. Feb 2017, 17:10

Wie gesagt. FHöV Gelsenkirchen weiß da mehr, weil es die Zentralverwaltung ist.
Im Zweifel ginge auch noch das LAFP NRW in Münster, direkt beim Auswahldienst.
Dies sind schließlich die, die deine Bewerbung als erstes auf dem Tisch liegen haben. :-)

Aber ich nehme an, deine Frage ist nun geklärt.

Weitere Fragen passen auch prima hier hinein:

viewtopic.php?f=25&t=82915

P.S. Du hast aber auf dem Schirm dass die eigentliche Ausbildungsdauer nicht als Erfahrung dazu zählt?
Also dass du die Ausbildung + die Erfahrung benötigst?
Der ursprüngliche Link, den ich gepostet habe, erklärt das gut.
:snoopy:

Benutzeravatar
Polli
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 18166
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Ruhrgebiet

Re: Einstellung nach BBiHZV

Beitragvon Polli » Mo 13. Feb 2017, 18:07

svengali hat geschrieben:...

Gelten die drei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung, oder der Einstellung?

...

- svengali
Hi svengali,

wie Bones schon schrieb, gelten diese drei Jahre Berufserfahrung (nach Beendigung deiner Ausbildung in der Freien Wirtschaft) zum Zeitpunkt des Einstellungstages bei der Polizei. :zustimm:

Berufsausbildung in der Freien Wirtschaft
dann
3 Jahre Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.

Deine aktuelle Ausbildungszeit zählt dabei nicht als Berufserfahrung im Sinne des BBiHZV :!:

Hier ein Thread zu der Thematik ->Bewerbung ohne Abitur<- wo alles wunderbar verständlich beschrieben ist:

viewtopic.php?f=25&t=78270

Gruß :polizei2:



Zurück zu „Nordrhein-Westfalen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende