Mahlzeit,
ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung und habe - wenn ich verkürzen sollte -, im Dezember 2017/Januar 2018 meine Abschlussprüfung. Dabei ist zu beachten, dass ich lediglich die Fachoberschulreife (FOR) besitze.
Da es in NRW nun allerdings die wunderbare Möglichkeit gibt, dies durch 3-jährige Berufserfahrung auszugleichen (danke, BBiHZV!), verfolge ich nun wieder mein Ziel Polizist zu werden.
Nach längerer Suche in diesem Forum und einigen Anrufen bei den Einstellungsbeauftragten des zuständigen PPs, sowie der örtlichen FHöV - welche mir teils unterschiedliche Angaben gaben -, hoffe ich nun hier durch "Experten" auf eine passende Antwort:
Gelten die drei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung, oder der Einstellung?
Hintergrund der Frage ist der, dass ich mich nach der Ausbildung und zum frühstmöglichen Zeitpunkt der Polizei-Bewerbung nicht in länger andauernden Projekten verwickelt sein möchte - und dies kommt bei uns öfter vor, da wir ein relativ großes Unternehmen sind.
Ich danke daher im Voraus und wünsch einen schönen Tag.
- svengali
Einstellung nach BBiHZV
Moderator: Polli
Re: Einstellung nach BBiHZV
viewtopic.php?t=2116
Es reicht aus, wenn man einen dieser Schulabschlüsse vor dem Einstellungstermin in der Tasche hat.
Kann man auch ohne Mühe hier im Forum selber finden
Gruß MICHI
Es reicht aus, wenn man einen dieser Schulabschlüsse vor dem Einstellungstermin in der Tasche hat.
Kann man auch ohne Mühe hier im Forum selber finden
Gruß MICHI
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Einstellung nach BBiHZV
Hier sind die offiziellen Infos von der Einstellungsseite NRW.
https://www.polizeibewerbung.nrw.de/use ... px?ID=2002
Es wundert mich erheblich, dass du von offizieller Seite unterschiedliche Angaben erhalten haben willst.
Es ist unerheblich welchen Bildungsabschluß du hast, du musst ihn am Tage der Einstellung vorweisen können.
Selbst 2013, als das ganze noch neu war, wusste man schon hervorragend Bescheid.
Wenn du spezielle Fragen hast, kannst du dich am besten an die Zentralverwaltung der FHöV in Gelsenkirchen wenden, da sitzen die Experten für diese Thematik.
https://www.polizeibewerbung.nrw.de/use ... px?ID=2002
Es wundert mich erheblich, dass du von offizieller Seite unterschiedliche Angaben erhalten haben willst.
Es ist unerheblich welchen Bildungsabschluß du hast, du musst ihn am Tage der Einstellung vorweisen können.
Selbst 2013, als das ganze noch neu war, wusste man schon hervorragend Bescheid.
Wenn du spezielle Fragen hast, kannst du dich am besten an die Zentralverwaltung der FHöV in Gelsenkirchen wenden, da sitzen die Experten für diese Thematik.
Re: Einstellung nach BBiHZV
@MICHI
Den Thread hatte ich bereits gelesen, allerdings ging es dort darum, das Fachabi nachzuholen, bzw. den Abschluss vor der Einstellung zu machen. Ich war mir nur nicht sicher, ob dies auch bei der BBiHZV gilt. Danke dir dennoch
@Bones
Die nette Dame der FHöV konnte mir keine Auskunft geben und hat mich an die LPol verwiesen. Dort wurde mir von der örtlichen Beraterin "bei der Bewerbung" gesagt, von einem Berater eines anderen PP allerdings "zur Einstellung".
Daher wollte ich hier mal nachfragen.
Danke für die Antworten
Den Thread hatte ich bereits gelesen, allerdings ging es dort darum, das Fachabi nachzuholen, bzw. den Abschluss vor der Einstellung zu machen. Ich war mir nur nicht sicher, ob dies auch bei der BBiHZV gilt. Danke dir dennoch
@Bones
Die nette Dame der FHöV konnte mir keine Auskunft geben und hat mich an die LPol verwiesen. Dort wurde mir von der örtlichen Beraterin "bei der Bewerbung" gesagt, von einem Berater eines anderen PP allerdings "zur Einstellung".
Daher wollte ich hier mal nachfragen.
Danke für die Antworten
Re: Einstellung nach BBiHZV
Wie gesagt. FHöV Gelsenkirchen weiß da mehr, weil es die Zentralverwaltung ist.
Im Zweifel ginge auch noch das LAFP NRW in Münster, direkt beim Auswahldienst.
Dies sind schließlich die, die deine Bewerbung als erstes auf dem Tisch liegen haben. :-)
Aber ich nehme an, deine Frage ist nun geklärt.
Weitere Fragen passen auch prima hier hinein:
viewtopic.php?f=25&t=82915
P.S. Du hast aber auf dem Schirm dass die eigentliche Ausbildungsdauer nicht als Erfahrung dazu zählt?
Also dass du die Ausbildung + die Erfahrung benötigst?
Der ursprüngliche Link, den ich gepostet habe, erklärt das gut.
Im Zweifel ginge auch noch das LAFP NRW in Münster, direkt beim Auswahldienst.
Dies sind schließlich die, die deine Bewerbung als erstes auf dem Tisch liegen haben. :-)
Aber ich nehme an, deine Frage ist nun geklärt.
Weitere Fragen passen auch prima hier hinein:
viewtopic.php?f=25&t=82915
P.S. Du hast aber auf dem Schirm dass die eigentliche Ausbildungsdauer nicht als Erfahrung dazu zählt?
Also dass du die Ausbildung + die Erfahrung benötigst?
Der ursprüngliche Link, den ich gepostet habe, erklärt das gut.
Re: Einstellung nach BBiHZV
Hi svengali,svengali hat geschrieben:...
Gelten die drei Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung, oder der Einstellung?
...
- svengali
wie Bones schon schrieb, gelten diese drei Jahre Berufserfahrung (nach Beendigung deiner Ausbildung in der Freien Wirtschaft) zum Zeitpunkt des Einstellungstages bei der Polizei.
Berufsausbildung in der Freien Wirtschaft
dann
3 Jahre Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.
Deine aktuelle Ausbildungszeit zählt dabei nicht als Berufserfahrung im Sinne des BBiHZV
Hier ein Thread zu der Thematik ->Bewerbung ohne Abitur<- wo alles wunderbar verständlich beschrieben ist:
viewtopic.php?f=25&t=78270
Gruß
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
AdventuresInHiFi 29 Mär
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende