Hi Leute,
die 300 Kolleginnen und Kollegen, die als "Nachrücker" infrage kommen, wurden inzwischen per Mail
vom Auswahldienst Münster angeschrieben.
Hier der Text des Schreibens:
Sehr geehrte Bewerberin,
sehr geehrter Bewerber,
wie Sie bereits den Medien und Veröffentlichungen entnehmen konnten, ist es das erklärte Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, noch im Jahr 2017 die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter für den Direkteinstieg in den Laufbahnabschnitt II (LG 2.1) des Polizeivollzugsdienstes von bisher 2.000 auf nunmehr 2.300 zu erhöhen.
Da Sie durch Ihre Teilnahme an unserem Auswahlverfahren derzeit unter den Kreis dieser 300 zusätzlichen Einstellungen fallen könnten und dadurch Ihre Chance zur Aufnahme in den Polizeivollzugsdienst des Landes NRW übernommen zu werden sehr hoch ist, möchte ich Sie aktuell über die nunmehr festgelegte Verfahrensweise informieren.
Aufgrund der Landtagswahl im Mai 2017 und dem damit verbundenen Regierungswechsel, konnte der Landtag als Haushaltsgesetzgeber vor der Sommerpause den für die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen notwendigen Nachtragshaushalt 2017 nicht mehr beschließen. Dies soll nun unmittelbar nach der Sommerpause erfolgen.
Vor diesem dargestellten Hintergrund ist vorgesehen, den zusätzlichen 300 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärtern das Studium bis zu dem Zeitpunkt an dem die haushälterischen Voraussetzungen geschaffen sind, die für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf Voraussetzung sind, zu ermöglichen.
Diese Möglichkeit ist jetzt durch einen „Vertrag über die Teilnahme an einem Bachelorstudium“ geschaffen worden.
Dieser Vertrag verfolgt den alleinigen Zweck, für das Einstellungsjahr 2017 im Bereich des Polizeivollzugsdienstes, die Zeitspanne vom Ausbildungsbeginn bis zur Schaffung der Einstellungsermächtigungen im Wege der Feststellung des Nachtragshaushalts zu überbrücken.
Damit soll den Studierenden bis zur Ernennung zu Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärtern von Beginn an eine Teilnahme an der Ausbildung ermöglicht werden, um so eine geordnete und lückenlose dreijährige Ausbildung sicherzustellen.
Sobald die haushälterischen Voraussetzungen geschaffen sind, erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, soweit die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Ausbildung wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf fortgesetzt.
Damit sich die Studierenden von Beginn an mit voller Aufmerksamkeit der Ausbildung widmen können, wird ihnen für die Laufzeit dieses Vertrages eine Unterhaltsbeihilfe vom Land gewährt. Dazu gehören ein monatlicher Grundbetrag (derzeit monatlich brutto 1.220,68 €) und ein Familienzuschlag.
Ob Sie unter diese zusätzlichen 300 Einstellungen fallen, wird Ihnen kurzfristig durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW mitgeteilt.
Es würde uns freuen, wenn wir Sie bei einer Zusage in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden zum Studium für den Polizeivollzugsdienst des Landes NRW begrüßen dürften.
Sollten Sie an Ihrer Bewerbung nicht mehr festhalten wollen, bitte ich Sie mir dies als Antwort auf diese Mail entsprechend mitzuteilen.
Ihr Team der Personalauswahl
Der Text wurde durch janawo_ in diesem Thread veröffentlicht:
viewtopic.php?f=25&t=80522&start=2445
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Ich will hier mal die Gelegenheit nutzen um unserem neuen Innenmininster Herbert Reul, sowie seinem Team
zu danken, dass er alles menschenmögliche unternimmt und die 2.300 Einstellungen zum 1.9.2017 realisiert.
Ich finde es sehr kreativ, die 300 "Nachrücker" per Tarifvertrag zu besolden, um sie dann - nach der dritten Lesung
des Nachtragshaushaltes - irgend wann im November dann ebenfalls als Kommissaranwärter zu ernennen.
Dadurch sind diese 300 Kolleginnen und Kollegen ebenfalls von Anfang an dabei und erhalten ebenfalls Geld
für ihre Ausbildung/Studium.
Ich finde das toll und bedanke mich dafür, da es uns als Polizei in drei Jahren zumindest etwas die Personalnot nehmen wird.
Danke
... und wer mich kennt weiß, dass ich von ganzem Herzen meine.
Gruß