Nein, du musst ein FZ der Belegart 0 beantragen, was direkt nach Münster gesendet wird.
Weil sich Belegart 0 in der Auskunftstiefe unterscheidet. Dieses ist außerdem für die Einstellung bei Behörden erforderlich und wird direkt an diese gesendet, somit kann es auch nicht verändert werden.
Du hast dir die Frage schon selbst beantwortet, indem du schriebst, wie das bei deinem Bekannten war. Die Sichtung des Fz und die Ermittlung auf polizeiliche Vorerkenntnisse (das ist übrigens nicht das selbe - "fallen gelassene" Anzeigen erscheinen nicht im FZ) erfolgen erst nach erfolgreichem Bestehen aller drei Auswahltage.
Doch macht es. Die Ermittlung von Vorerkenntnissen ist zeit-und personalintensiv (Anforderung der Akten in den lokalen Behörden etc.). Die Mühe macht man sich erst, wenn feststeht, dass der Bewerber geeignet ist. Das nennt sich "Nachauswahl" und ist so auch auf den Infoseiten der Polizei NRW erklärt.
Und normalerweise ist der Vorgang ja auch unkritisch, weil der überwiegende Teil der Bewerber so clever ist, eben keine alten Verfahren zu verschweigen.
