Meine Ausbildung neigt sich langsam dem Ende

Mein Wunsch trifft sicher nicht auf alle von euch genauso zu, aber ich möchte gerne in meiner Heimat bleiben oder zumindest schnell zurück kehren, wenn mich mein Weg bei der Polizei weiter weg verschlägt.
Deshalb mein Frage, beutetet "vier Jahre Erstverwendungszeit" wirklich, dass ich vier Jahre in der Behörde bleiben muss?
Also sollte ich innerhalb dieser vier Jahre heiraten und somit Sozialpunkte bekommen, könnte ich dann nicht schon eher zurück kommen, wenn meine Sozialpunkte dann für meine Wunschbehörde reichen?

Oder mal angenommen ich würde für meine Erstverwendung nach Siegen geschickt, könnte ich dann beispielsweise nach einem Jahr für die Hundertschaft in z.b. Bielefeld schreiben und auf diesem Weg zurück kehren?
Ich habe leider niemanden gefunden, der mir das beantworten konnte.
Danke im Voraus!