Das ist im Sachverhalt im Nachhinein auch geschehen. Ich finde das nicht irrelevant, zumal die eigentliche Maßnahme ja auch das Betreten hätte sein können. Aber dafür war mir das Ganze eben einfach zu unbestimmt. Aus diesem Grund habe ich auch, wie bereits beschrieben, nur den §8 PolG NRW geprüft, da in der Aufgabenstellung von der Aufforderung des Öffnens der Tür die Rede war.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Mi 5. Mai 2021, 16:34Das ist für uns Außenstehende schon einmal gut zu wissen. Zumindest ich hatte es in den ersten Beiträgen so verstanden, dass es um das Betreten der Wohnung ging.
Danke für die Info.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass unser Dozent lediglich den §41 anerkennt. Wie ich dann verfahren soll, weiß ich ehrlicherweise nicht, wenn's andere Dozenten gibt, die das anders sehen.