Guten Tag zusammen!
Leider war der 10.10.18, bis auf weiteres, der letzte Tag bei der Polizei NRW für mich. (Ein Fach, 2x nicht bestanden).
Mit der Bewertung der Klausur, vor allem der zweiten, bin ich nicht einverstanden.
Wieso und warum ist erstmal zweitrangig, da ich hier nicht schreibe um mich zu rechtfertigen oder Selbstmitleid zu äußern.
Ich habe Widerspruch eingelegt und werde, wenn nötig, auch Klage einreichen.
Meine Frage wäre, ob jemand von euch solch eine Prozedur leider schon mal durchgemacht hat und ggf. bereit wäre mir den Ablauf usw. zu erklären bzw. davon zu erzählen? Vorzugsweise mit Erfolg... Aber auch ohne, falls sich hier noch jemand findet.
Auch falls jemand von euch einen kennt und mir den Fall schildern kann.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass es diesbezüglich keine Pauschalität gibt, da jeder Fall unterschiedlich ist. Aber der Ablauf und die Verfahren sollten eigtl. identisch sein.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Mister
Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Moderator: Polli
Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
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Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Hier kann ich dir nur den Tipp geben, sich an seine Gewerkschaft zu wenden und dich dort informieren zu lassen.
Die sind für sowas da um die solche Fragen professionel zu beantworten =)
Viel Erfolg.
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Viel Erfolg.
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Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Ich spare mir jetzt die Frage, wie man zwei Mal durch die Kasperklausur fallen kann und die Vermutung, ob es daran liegt, dass man da auch Abkürzungen wie Whd statt Wdh falsch einsetzte....
Aber wenn es um die berufliche Zukunft geht und man sich selbst schon rechtlich zwei Mal amtlich bekundet auf den Po gesetzt hat, sollte man das vielleicht nicht selbst oder mit Hinweisen aus dem Internet gestalten, sondern Taler in die Hand nehmen und damit jemanden beauftragen, der seine Klausuren bestanden hat. Ggf auf Kosten der Gewerkschaft, sollte man einer beigetreten sein.
Aber wenn es um die berufliche Zukunft geht und man sich selbst schon rechtlich zwei Mal amtlich bekundet auf den Po gesetzt hat, sollte man das vielleicht nicht selbst oder mit Hinweisen aus dem Internet gestalten, sondern Taler in die Hand nehmen und damit jemanden beauftragen, der seine Klausuren bestanden hat. Ggf auf Kosten der Gewerkschaft, sollte man einer beigetreten sein.
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Ob ein Widerspruch bzw. eine Klage Erfolgsaussichten hat, hängt ganz entschieden von den Einzelheiten und Argumentationen ab. Da kann dir auch keine Gewerkschaft unmittelbar helfen, sondern nur ein Rechtsanwalt, welchen dir ggf. die Gewerkschaft vermitteln kann.
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Sehr geehrter Herr Käptn Chaos,
diese sarkastische Antwort war zu erwarten.
Da dir/Ihnen die Umstände nicht bekannt sind, geschweige denn, worum es in der Klausur genau ging und warum diese als nicht bestanden gilt, möchte ich hier nicht erläutern.
Eines kann ich sagen, für Einsatzlehre muss man kein Superbrain sein (Demnach stimme ich dem Begriff "Kasperklausur" zu). Vor allem, wenn man damit während des GS nie Probleme hatte.
Oh und ach ja stimmt, wenn man einen Buchstabendreher hat, dann muss man wirklich an die berufliche Eignung zum Polizeibeamten überdenken
Ich habe bereits einen Anwalt zu dieser Sache beauftragt.
Die Gewerkschaft hatte, für mein Empfinden, kein großes Interesse. Selbst die Ausbildungsleitung war stärker daran interessiert mir zu helfen.
Meine Frage galt lediglich an jemanden, der die Erfahrung gemacht hat und wie es lief... Nicht was zu tun ist.
Mehr wollte ich nicht wissen.
Sollte ich hier falsch bzgl. dieser Frage sein, so bitte ich Polli diesen Thread zu schließen. Danke.
diese sarkastische Antwort war zu erwarten.
Da dir/Ihnen die Umstände nicht bekannt sind, geschweige denn, worum es in der Klausur genau ging und warum diese als nicht bestanden gilt, möchte ich hier nicht erläutern.
Eines kann ich sagen, für Einsatzlehre muss man kein Superbrain sein (Demnach stimme ich dem Begriff "Kasperklausur" zu). Vor allem, wenn man damit während des GS nie Probleme hatte.
Oh und ach ja stimmt, wenn man einen Buchstabendreher hat, dann muss man wirklich an die berufliche Eignung zum Polizeibeamten überdenken
Ich habe bereits einen Anwalt zu dieser Sache beauftragt.
Die Gewerkschaft hatte, für mein Empfinden, kein großes Interesse. Selbst die Ausbildungsleitung war stärker daran interessiert mir zu helfen.
Meine Frage galt lediglich an jemanden, der die Erfahrung gemacht hat und wie es lief... Nicht was zu tun ist.
Mehr wollte ich nicht wissen.
Sollte ich hier falsch bzgl. dieser Frage sein, so bitte ich Polli diesen Thread zu schließen. Danke.
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Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Ich hätte mir zunächst die Klausur angeguckt.
Vielleicht ist es so offensichtlich woran es gelegen hat, dass man sich das Geld für den Anwalt sparen kann.
Zweimal daneben greifen zeugt davon, dass etwas nicht gekonnt wurde.
Manchmal muss man akzeptieren, dass Polizist doch anforderungsreich ist und eben nicht jeder die geforderte Anforderungen erreicht.
EL ist nun nicht so schwer, wenn man es gelernt und verstanden hat. Da kann man über den Stock springen. Aber EL kann auch schon gewisse Tücken haben.
Man muss EL und Recht schon etwas verstehen. Wem das nicht gelingen mag, der hat vielleicht andere Stärken. Was bringt eine Klage, wenn du später keine vernünftige bdL hinbekommst?
Die Ausbildung ist das Fundament. Obendrauf baust du später dein Schutzmannhaus. Ein schwaches Fundament trägt ein kleines Haus, aber wenn das Fundament mangelhaft ist, wird kein Haus jemals auf ihm stehen.
Nicht geschafft. Wiederholung. Nicht geschafft. Anderer Lebensweg.
Es sei denn, die Bewertung ist fehlerhaft. Was jedoch bei einer Widerholungsklausur unwahrscheinlich ist. Da wird schon genau geguckt, der Korrekteur weiß ja worum es geht.
Entweder warst du zu faul oder nicht klug genug. Gesteh es dir ein.
Vielleicht ist es so offensichtlich woran es gelegen hat, dass man sich das Geld für den Anwalt sparen kann.
Zweimal daneben greifen zeugt davon, dass etwas nicht gekonnt wurde.
Manchmal muss man akzeptieren, dass Polizist doch anforderungsreich ist und eben nicht jeder die geforderte Anforderungen erreicht.
EL ist nun nicht so schwer, wenn man es gelernt und verstanden hat. Da kann man über den Stock springen. Aber EL kann auch schon gewisse Tücken haben.
Man muss EL und Recht schon etwas verstehen. Wem das nicht gelingen mag, der hat vielleicht andere Stärken. Was bringt eine Klage, wenn du später keine vernünftige bdL hinbekommst?
Die Ausbildung ist das Fundament. Obendrauf baust du später dein Schutzmannhaus. Ein schwaches Fundament trägt ein kleines Haus, aber wenn das Fundament mangelhaft ist, wird kein Haus jemals auf ihm stehen.
Nicht geschafft. Wiederholung. Nicht geschafft. Anderer Lebensweg.
Es sei denn, die Bewertung ist fehlerhaft. Was jedoch bei einer Widerholungsklausur unwahrscheinlich ist. Da wird schon genau geguckt, der Korrekteur weiß ja worum es geht.
Entweder warst du zu faul oder nicht klug genug. Gesteh es dir ein.
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Ich gebe dir den Rat, dich an die Leute in den Jahrgängen über dir zu wenden. Da gibts immer einen, der einen kennt....
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Insbesondere weil mangelhafte Zweitversuche auch von zwei verschiedenen Dozenten kontrolliert werden. Das soll beispielsweise unfaire Benotungen aufgrund persönlicher Differenzen verhindern.
Und auch wenn viel darüber getönt wird, wie leicht man sich doch wieder einklagen könne, ist die Quote derer, die es wirklich schaffen, verschwindend gering. Und das sollte dir klar sein. Insbesondere wenn doch die Möglichkeit bestehen könnte, dass nicht die unfaire Benotung, sondern schlicht Faulheit oder schlicht Unfähigkeit der Grund für dein Durchfallen gewesen sein könnten... Dann macht es ggf. doch mehr Sinn, einfach nach vorne zu schauen und sich umzuorientieren. Ich kenne keinen ehemaligen Kollegen persönlich, bei dem das mit dem Einklagen tatsächlich funktioniert hat. Alle, die ich kennen lernen durfte, sind gescheitert.
Nichtsdestotrotz wünsch ich dir selbstredend trotzdem viel Erfolg!
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Hi Mister88,
ich beabsichtige nicht, den Thread zu schließen.
Gruß
ich beabsichtige nicht, den Thread zu schließen.
Gruß
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Moin,
also nach meinem Kenntnisstand ist es fast unmöglich eine Klausur anzufechten. Des Weiteren müssen drei Gutachten angefertigt werden, die du erstmal aus eigener Tasche zu zahlen hast. Hierbei wird sich deine Klausur angeguckt und geprüft, ob alles soweit Konform ist. Es wird nicht berücksichtigt, wie die anderen die Klausur geschrieben haben.
Das kann dann 1,5 Jahre dauern, bis die Nummer durch ist.
also nach meinem Kenntnisstand ist es fast unmöglich eine Klausur anzufechten. Des Weiteren müssen drei Gutachten angefertigt werden, die du erstmal aus eigener Tasche zu zahlen hast. Hierbei wird sich deine Klausur angeguckt und geprüft, ob alles soweit Konform ist. Es wird nicht berücksichtigt, wie die anderen die Klausur geschrieben haben.
Das kann dann 1,5 Jahre dauern, bis die Nummer durch ist.
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Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
Unser ER-Dozent sagte, das ,,nicht ausreichende" Leistungen noch zusätzlich von einem zweiten Dozenten Korrektur gelesen werden, um möglichst ,,klagesicher" zu sein. Somit wurden also beide Klausuren doppelt geprüft.
Solltest du also hier nicht wegen eines formellen Fehlers klagen, würde ich mir das Geld für einen Rechtsbeistand sparen.
Solltest du also hier nicht wegen eines formellen Fehlers klagen, würde ich mir das Geld für einen Rechtsbeistand sparen.
Ursächlich im Sinne des Strafrechts sind alle... hätte, hätte Fahrradkette...
Re: Widerspruch bzw. Klage gegen Whd.-Klausur
hey,
ich hab mich zwar nicht wieder eingeklagt, aber ich kenne jemanden.... kannst mir gerne schreiben, vielleicht kann ich dir ja helfen...
ich hab mich zwar nicht wieder eingeklagt, aber ich kenne jemanden.... kannst mir gerne schreiben, vielleicht kann ich dir ja helfen...
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