Hallo zusammen ,
leider wurde ich als PDU gestuft da ich einige Ishia tafeln falsch vorgelesen habe. Jedoch habe ich noch nie diese Probleme gehabt, alle Tests waren bestanden. Ich habe sogar den erweiterten Test gemacht und einige mehr richtig vorgelesen und einen Kontrasttest gemacht , in dem Mann die Farben sortieren musste .
Ich möchte mir von meinem Augenarzt bestätigen lassen dass ich eine farbsehstörung habe oder auch nicht . Vielleicht war es tagesformabhängig. Während meines Urlaubs habe ich ständig an meinen Augen gejuckt und diese waren oft angeschwollen . Ist es möglich sich vom Augenarzt nochmal überprüfen zu lassen ?
Besten Dank für eure Antworten im Voraus.
VG
Widerspruch nach farbsehtest
Moderator: Polli
Re: Widerspruch nach farbsehtest
Benutze doch einfach mal die Suche. Es gibt diverse Antworten in anderen Threads.
Da im Rahmen einer Reform der PDV 300 die Farbsehfähigkeit verschärft wurde, sehe ich kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Widerspruch.
Da im Rahmen einer Reform der PDV 300 die Farbsehfähigkeit verschärft wurde, sehe ich kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Widerspruch.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hi kel92,
die Stärke einer Farbschwäche wird als Anomaliewert bezeichnet.
Lasse deinen Anomaliewert bei einem Augenarzt feststellen.
(Vorher anrufen und fragen, ob er ein Anomaloskop hat.)
Sobald du den Wert hast, rufst beim PÄD in MS an und fragst nach, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen.
P.S.:
Vor der Novellierung der PDV 300 (2012) galten folgende Werte:
Rotschwäche = Protanomalie
Anomaliewert nicht kleiner als 0,7
Grünschwäche = Deuteranomalie
Anomaliewert nicht größer als 2,0
Gruß
die Stärke einer Farbschwäche wird als Anomaliewert bezeichnet.
Lasse deinen Anomaliewert bei einem Augenarzt feststellen.
(Vorher anrufen und fragen, ob er ein Anomaloskop hat.)
Sobald du den Wert hast, rufst beim PÄD in MS an und fragst nach, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen.
P.S.:
Vor der Novellierung der PDV 300 (2012) galten folgende Werte:
Rotschwäche = Protanomalie

Grünschwäche = Deuteranomalie

Gruß

Polli (NRW)
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Wählen ist wie zähneputzen, wenn mans nicht macht, wirds braun!
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hallo zusammen,
danke für die Information.
Ich war so eben beim Augenarzt und habe den Farbsehtest gemacht, mit Ishihara Tafeln, ich habe alle Tafeln erkannt und der Arzt hat keine Auffälligkeiten erkannt.
Ich habe ein Augenärztliches Zeugnis erhalten. Ich saß auf dem Stuhl und die Ärztin hielt die Tafeln vor mir. Alle Zahlen konnte ich schnell und korrekt vorlesen.
Ich werde dieses Gutachten einreichen.
Besteht die Möglichkeit nochmal eingeladen zu werden?
VG:)
danke für die Information.
Ich war so eben beim Augenarzt und habe den Farbsehtest gemacht, mit Ishihara Tafeln, ich habe alle Tafeln erkannt und der Arzt hat keine Auffälligkeiten erkannt.
Ich habe ein Augenärztliches Zeugnis erhalten. Ich saß auf dem Stuhl und die Ärztin hielt die Tafeln vor mir. Alle Zahlen konnte ich schnell und korrekt vorlesen.
Ich werde dieses Gutachten einreichen.
Besteht die Möglichkeit nochmal eingeladen zu werden?
VG:)
Re: Widerspruch nach farbsehtest
Ja. Die Möglichkeit besteht.
Ich würde einfach mal das machen was Polli oben geschrieben hat..
Und denk dran der Widerspruch muss Fristgerecht eingehen.
Lg
Ich würde einfach mal das machen was Polli oben geschrieben hat..
Und denk dran der Widerspruch muss Fristgerecht eingehen.
Lg



Re: Widerspruch nach farbsehtest
Polli schrieb aber, dass du deine Farbsehfähigkeit mit einem Anomaloskop beim Augenarzt feststellen lassen solltest, und eben nicht nur mit den Farbsehtafeln.
Gruß
MICHI
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Ich habe gestern in Münster angerufen und soll die Bescheinigung einreichen. Grund dafür waren eben die Tafeln mich aus dem Verkehr zu ziehen. Abwarten 
VG

VG
Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hi kel92,
ich wünsche dir viel Erfolg
Gruß
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Gruß

Polli (NRW)
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hallo Polli ,Polli hat geschrieben: ↑Mo 7. Jan 2019, 18:59Hi kel92,
die Stärke einer Farbschwäche wird als Anomaliewert bezeichnet.
Lasse deinen Anomaliewert bei einem Augenarzt feststellen.
(Vorher anrufen und fragen, ob er ein Anomaloskop hat.)
Sobald du den Wert hast, rufst beim PÄD in MS an und fragst nach, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen.
P.S.:
Vor der Novellierung der PDV 300 (2012) galten folgende Werte:
Rotschwäche = ProtanomalieAnomaliewert nicht kleiner als 0,7
Grünschwäche = DeuteranomalieAnomaliewert nicht größer als 2,0
Gruß
ich habe heute meine Einladung erhalten und darf nochmal an der ärztlichen Untersuchung teilnehmen, auch ohne anomaliewert. Ein normales augenärztliches Attest reichte aus, worauf steht dass keine Auffälligkeiten zu erkennen waren. :-)
Wollte es dir nur nochmal sagen ^^ .
Viele Grüße
Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hey du hast dann Wahrscheinlich ne Einladung für die Vorstellung bei der Ärzte Kommission oder ?
Re: Widerspruch nach farbsehtest
Hi kel92,
ich danke dir für dein Feedback.
Ich wünsche dir bei deinem 2. Versuch alles Gute.
Gruß
ich danke dir für dein Feedback.

Ich wünsche dir bei deinem 2. Versuch alles Gute.

Gruß

Polli (NRW)
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Er hat doch geschrieben, dass es eine Einladung zur erneuten ärztlichen Untersuchung ist.
Sprich er wird den Augentest nochmal machen dürfen vor Ort.
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Re: Widerspruch nach farbsehtest
Vertragt euch ;)
Der neue Termin wird die sogenannte Kommissionsuntersuchung sein!
Da wird er den Test wiederholen dürfen.
Also hattet ihr beide Recht.
Der neue Termin wird die sogenannte Kommissionsuntersuchung sein!
Da wird er den Test wiederholen dürfen.
Also hattet ihr beide Recht.
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