Hallo Kollegen,
ich bin auf eure Schwarmintelligenz angewiesen, die Forensuche brachte mir leider kein Ergebnis.
Ich habe folgene Frage an euch:
Ist es nach dem Vorbereitungsdienst möglich, seine eigene privat beschaffte Pistole - natürlich im Behördenkaliber - dienstlich zu führen? Ich werde mit dem Abzug der P99 DAO einfach nicht warm.
Ich würde mir die P99 ja auch gerne zum üben privat beschaffen, jedoch wird die DAO Variante von Walther nicht mehr produziert...
Die LÜHT zu bestehen wird jetzt nicht das Problem sein, die Prüfung muss ich eh mit der P99 schießen, dies steht nicht zur Debatte. Jedoch würde ich gerne, Später im Wach- und Wechseldienst meine Glock führen, da ich mir mit dieser Waffe deutlich sicherer bin. Holster ect. gibt es baugleich, vom dienstlich gelieferten Holsterhersteller (Safariland), auch für die Glock 17.
Lange Rede kurzer Sinn - Ist das überhaupt realisierbar?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
kollegiale Grüße,
JWD
Privatwaffe als Dienstwaffe
Moderator: Polli
Re: Privatwaffe als Dienstwaffe
Wenn du Probleme mit der Waffenhandhabung hast, dann kannst du dich an die Einsatztrainer deiner Einstellungs- und Ausbildungsbehörde (oder Verwendungsbehörde) und bitte um ergänzendes Training bitten.
Zur Realisierbarkeit deinen Wunsches hat Michi alles gesagt.
Davon abgesehen würdest du keinen Prüfer finden, der dir die LÜTH mit der Glock abnehmen dürfte (was erforderlich wäre, da du die LÜTH immer mit deinem Waffenmodell und deinem Holster schießen musst), die gibt es schlicht in NRW nicht.
Re: Privatwaffe als Dienstwaffe
Außerdem ist das "DAO" an der P99 kein Zufall.
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