Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Polizeianwärter_2019 » So 9. Jun 2019, 18:18

Hallo zusammen,

ich habe diese Woche die Zusage zur Einstellung bei der Polizei NRW 2019 erhalten. :zustimm: :flehan: :applaus:

Zur Zeit mache ich einen Master im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen und schreibe meine Masterarbeit.

Leider steht der Abgabetermin der Masterarbeit (November 2019) im Konflikt mit dem Einstellungsbeginn bei der Polizei (01.09.2019). :lupe:

Daher wollte ich mal Fragen, ob es möglich ist, während des Polizeistudiums den Master zu beenden? :polizei13:

Nur nochmal zur Info, ich muss keine Klausuren oder Prüfungen mehr ablegen, es geht ausschließlich um die Abgabe der Masterarbeit.

Danke euch.

Gruß

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Luck4600 » So 9. Jun 2019, 20:17

Nein. Die Möglichkeit besteht nicht. Du darfst nirgendwo eingeschrieben sein, da du schließlich dann verbeamtet wirst und wir bereits im Studium eine Besoldung erhalten werden. Dementsprechend ist natürlich gewollt, dass eben auch der Fokus auf diesem Studium liegt und du dich nicht noch mit einem anderen beschäftigst.
Da du diese Woche erst die EZ erhalten hast die Frage: hast du die erst diese Woche erhalten aufgrund des späten Abschlusses des EAV‘s, oder aufgrund der Herabsetzung des ROWs?
Sollte dein ROW ausreichend hoch sein, könntest du ihn ja ins nächste Jahr übernehmen und dein Studium beenden.
Andererseits wär es natürlich ärgerlich ein Studium so kurz vor Ende zu beenden, trotzdem kannst du damit ja dann nichts mehr anfangen im Polizeidienst. Es sei denn natürlich die gefällt der Polizeiberuf nicht oder sonstiges.
Am Ende ist es deine Entscheidung! Beides geht jedenfalls nicht :neutral:
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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon PotionMaster » So 9. Jun 2019, 20:51

Ist das eine neue, so absolute Regelung? Ich meine, dass ich hier auch schon etwas anderes als Ausnahmeregelung gelesen habe.

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Mr.Theap » So 9. Jun 2019, 20:58

Am besten wendest Du Dich mit diesem Anliegen an deinen EB und teilst und dann hier mit, wie der Stand der Dinge ist :zustimm:
In meinem Kurs hat jemand nebenbei noch sein Informatikstudium beendet, war kein Problem.
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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Luck4600 » So 9. Jun 2019, 21:01

Ansonsten würde ich Kontakt zum EB, eher sogar zum LAFP aufnehmen und da nachfragen. Das einzige was mir bekannt ist, ist, dass man normalerweise nirgendwo eingeschrieben sein darf. Von Ausnahmeregelungen habe ich noch nichts gelesen, aber vielleicht gibt es tatsächlich so eine Möglichkeit.
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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Buford T. Justice » So 9. Jun 2019, 21:46

So so. Von „nein, geht nicht“, „schließlich wirst du“ und „jedenfalls nicht“ sind wir nun also bei „mir bekannt“, „normalerweise“ und „vielleicht tatsächlich“ angekommen.

Ich hatte in meinem Kurs seinerzeit einen Kumpanen, der in ebendieser Situation war. Er ist transparent damit umgegangen, hat seine Diplomarbeit fertig geschrieben und auch heute noch dabei. Also dürfte es wohl möglich sein. Der Threadersteller hat eine Einstellungszusage erhalten und dürfte somit seine Ausbildungsbehörde bereits kennen. Die dortige Ausbildungsleitung ist verbindlicher Ansprechpartner, der das auch genehmigen kann und vermutlich dürfte.

Übrigens kann es durchaus etwas bringen, seinen Master noch zu machen - zumal so kurz vorm Ziel.

Und wenn es, so man es nötig hat, nur das Führen seines „Master of Arts/Science“ in seiner E-Mail-Signatur ist (so wie andere ihren ROW dort führen). :polizei2:
:applaus:

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Luck4600 » So 9. Jun 2019, 21:59

Fakt ist, dass die Regel eine andere ist. Diese einzig mir bekannte habe ich hier dargestellt. Habe ich mich wohl getäuscht. Zum Glück des Threaderstellers.

Mit der EZ wird er aber noch nicht die AL wissen, daher dennoch der Verweis ans LAFP.
Schönen Abend!
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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Fourious17 » So 9. Jun 2019, 22:37

Vielleicht solltest du nicht vorschnell irgendwelche Unwahrheiten hier vorbereiten.. als EJ 2019er hast du ja noch gar keine wirkliche Ahnung wie alles abläuft. Und die AL kann, je nach Wohnort, auch sicher vorausgesagt werden, der Studienort nicht immer..

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Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Sunwalk » Mo 10. Jun 2019, 09:36

Fourious17 hat geschrieben:Vielleicht solltest du nicht vorschnell irgendwelche Unwahrheiten hier vorbereiten.. als EJ 2019er hast du ja noch gar keine wirkliche Ahnung wie alles abläuft. Und die AL kann, je nach Wohnort, auch sicher vorausgesagt werden, der Studienort nicht immer..

Entschuldige, wir vom EJ2019 müssen noch lernen dass all die Regeln mit denen wir uns anfreunden und die wir so als Auskunft aus Münster etc haben oft heiße Luft sind und zig Ausnahmen geschaffen werden, aber wir werden uns schon noch dran gewöhnen. Bild :)


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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon anschu » Mo 10. Jun 2019, 10:35

Beim Kampf um "schlaue Köpfe" sollte auch in NRW der Bedarf derzeit riesengroß sein.
Vor allem mit Blick auf den wegfallenden Abiturjahrgang wären die Jungs von der Einstellungsbehörde (wer auch immer dies in NRW ist) mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie dies Miniproblem nicht für beide Seiten zufriedenstellend bescheiden könnten... :lupe:

Also Fragen an der entsprechenden Stelle und um eine Ausnahme bitten... :hallo:

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon vladdi » Mo 10. Jun 2019, 12:32

Da die Überschneidung gering ist und das was dort erbracht werden muss gering ist - nicht die Masterarbeit, sondern keine Vorlesung, keine Prüfung sondern nur noch Fertigstellung und Abgabe - kann ich mir Vorstellen, dass das geht.

Jedoch ist die deutsche Verwaltung und das deutsche Recht manchmal unsinnig, so dass ich mir vorstellen kann, dass das Hochschulrecht dem entgegensteht.

Kannst du die Masterarbeit nicht vor Dienstantritt bei der Polizei einreichen / abgeben?

Ansonsten wird dir das Forum nicht helfen können, sondern nur deine künftige Hochschule, mit der du dringend und schnell diese Frage erörtern solltest.

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Criss_mitchel » Mo 10. Jun 2019, 13:23

Vladdi hast du die Beiträge vorher gelesen?
Es wurden ihm doch schon Hilfestellungen gegeben und damit meine ich jetzt nicht das Halbwissen des angehenden Kollegen (ist zwar nett gemeint hilft aber keinem).

Mir sind auch einige Fälle in NRW bekannt bei denen es nur noch um ein paar Monate bis zum Abschluss ging. In diesen Fällen war es kein Problem ein paar Monate parallel zu studieren bzw. eingeschrieben zu sein.

Wende dich an deine AL oder das LAFP dort kann man dir weiterhelfen.

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Polizeianwärter_2019 » Di 11. Jun 2019, 08:17

Hallo zusammen,

Danke erstmal für die zahlreichen Beiträge :applaus:

Zum Thema Einstellungszusage. Ich hatte letzte Woche den letzten Prüfungstag und dort wurde mir mein ROW genannt.
Durch die Höhe des ROW's wurde mir bereits vor Ort zur Einstellung gratuliert. Auf weitere Informationen warte ich noch.

Ich habe bereits Kontakt zu meiner Einstellungsberaterin aufgenommen und werde euch informieren sobald ich mehr Informationen habe. :lupe:

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon Polizeianwärter_2019 » Di 11. Jun 2019, 08:21

Edit:

Zum Hinweis von ,,Vladdi'', die Masterarbeit vorzeitig abzugeben. Leider sieht die Prüfungsordnung vor, die Masterarbeit frühestens nach 23 Wochen abgeben zu können. Meine Versuche diese Frist zu verkürzen oder zu umgehen hat leider nicht geklappt. Sonst hätte ich das natürlich gemacht :zustimm:

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Re: Derzeitiges Masterstudium während des Polizeistudiums beenden

Beitragvon vladdi » Di 11. Jun 2019, 08:25

Dann bleibt dir nur die Rücksprache mit deiner künftigen Behörde. Eine Mitteilung über das Ergebnis wäre nett.


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