NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Moderator: Polli
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Klingt doch nach einem guten Weg.
Es gibt bei "K" genug Bereiche, in denen die dort bearbeiteten Vorgänge nie Kontakt mit "S" hatten. Insbesondere die Bereiche, in denen auch Spezialisten benötigt werden. K kann eben auch mehr sein als die oft angeführten Massendelikte oder das Weiterbearbeiten von durch Streifenkollegen aufgenommene Sachverhalte.
Und manch einer merkt ja vielleicht auch während Studium / Ausbildung, dass ihm das Ermitteln mehr liegt und hat so einen Weg, direkt den für ihn besten Weg zu gehen.
Ein Grundverständnis für polizeiliche Arbeit sollte jeder haben, der Studium oder Ausbildung erfolgreich absolviert, dafür sind die dort enthaltenen Praktika gedacht und für einen halbwegs intelligenten Menschen auch ausreichend, um einen Überblick zu bekommen (Achtung: nicht, um die dortige Arbeit zu perfektionieren!).
Es gibt bei "K" genug Bereiche, in denen die dort bearbeiteten Vorgänge nie Kontakt mit "S" hatten. Insbesondere die Bereiche, in denen auch Spezialisten benötigt werden. K kann eben auch mehr sein als die oft angeführten Massendelikte oder das Weiterbearbeiten von durch Streifenkollegen aufgenommene Sachverhalte.
Und manch einer merkt ja vielleicht auch während Studium / Ausbildung, dass ihm das Ermitteln mehr liegt und hat so einen Weg, direkt den für ihn besten Weg zu gehen.
Ein Grundverständnis für polizeiliche Arbeit sollte jeder haben, der Studium oder Ausbildung erfolgreich absolviert, dafür sind die dort enthaltenen Praktika gedacht und für einen halbwegs intelligenten Menschen auch ausreichend, um einen Überblick zu bekommen (Achtung: nicht, um die dortige Arbeit zu perfektionieren!).
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Man darf eine Meinung haben, man muss nicht! Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal "Fresse halten"! Dieter NUHR
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Hallo Forum,
ich frage mich, wie der Direkteinstieg abläuft.
Es wurde ja bereits abgefragt, welcher KA eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringt.
Werden die potentiellen KAs irgendwann gefragt, ob diese zu K wollen oder wird man am Ende weiterhin drei Wunschorte äußern dürfen?
Wäre ja wenig förderlich, wenn man KAs zur Kripo schickt, die dafür überhaupt keine Lust haben.
Ja, natürlich ist das kein Wunschkonzert, aber besonders bei K sollte doch die Motivation groß sein, da sich K stark von GE unterscheidet.
Schönes Wochenende euch.
ich frage mich, wie der Direkteinstieg abläuft.
Es wurde ja bereits abgefragt, welcher KA eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringt.
Werden die potentiellen KAs irgendwann gefragt, ob diese zu K wollen oder wird man am Ende weiterhin drei Wunschorte äußern dürfen?
Wäre ja wenig förderlich, wenn man KAs zur Kripo schickt, die dafür überhaupt keine Lust haben.
Ja, natürlich ist das kein Wunschkonzert, aber besonders bei K sollte doch die Motivation groß sein, da sich K stark von GE unterscheidet.
Schönes Wochenende euch.
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Diese Frage stelle ich mir auch.Fortes hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 10:21Hallo Forum,
ich frage mich, wie der Direkteinstieg abläuft.
Es wurde ja bereits abgefragt, welcher KA eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringt.
Werden die potentiellen KAs irgendwann gefragt, ob diese zu K wollen oder wird man am Ende weiterhin drei Wunschorte äußern dürfen?
Wäre ja wenig förderlich, wenn man KAs zur Kripo schickt, die dafür überhaupt keine Lust haben.
Ja, natürlich ist das kein Wunschkonzert, aber besonders bei K sollte doch die Motivation groß sein, da sich K stark von GE unterscheidet.
Schönes Wochenende euch.
Wird man sich vorab direkt dafür bewerben müssen, sprich bereits studierende Kommissaranwärter haben da keine Chance mehr oder ist es möglich nach den 3 Jahren den Wunsch äußern zu dürfen?
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
et kütt wie et kütt
Ein K-direkt-Lehrgang hat Vorteile und Nachteile
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Wo hast Du nur diese fast philosophischen Weisheiten her..?
Gruß
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
@Fortes
Die Motivation sollte überall besonders groß sein.
Wie kommst du zu deiner Einschätzung?
Das es bei K, umso wichtiger wäre?
Die Motivation sollte überall besonders groß sein.
Wie kommst du zu deiner Einschätzung?
Das es bei K, umso wichtiger wäre?
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Fortes hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 10:21Hallo Forum,
ich frage mich, wie der Direkteinstieg abläuft.
Es wurde ja bereits abgefragt, welcher KA eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringt.
Werden die potentiellen KAs irgendwann gefragt, ob diese zu K wollen oder wird man am Ende weiterhin drei Wunschorte äußern dürfen?
Wäre ja wenig förderlich, wenn man KAs zur Kripo schickt, die dafür überhaupt keine Lust haben.
Ja, natürlich ist das kein Wunschkonzert, aber besonders bei K sollte doch die Motivation groß sein, da sich K stark von GE unterscheidet.
Schönes Wochenende euch.
Wartet erstmal euer K-Praktikum ab und sucht euch dafür am Besten eine Dienststelle aus, in dem euer Fachwissen von Nutzen sein könnte. Wenn ihr euch dort dann von anderen KAs durch ein Mehr an Wissen usw. positiv abhebt, wird man euch auch sicher darauf ansprechen.
Ohne überhaupt mal bei K gewesen zu sein selbst den Anspruch oder Wunsch zu äußern halte ich nicht für den Sinn der Sache. Die Fachkarriere wird einzelnen Personen dann sicherlich früh genug angeboten werden.
Erstmal abwarten bis ein entspr. Erlass formuliert ist und sich nicht schon jetzt darauf festlegen wäre mein Rat.
KAin EJ 2016 NRW
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Hier hat sich zwischenzeitlich so einiges angesammelt, worauf ich gerne eingehen möchte.
Was die Anzahl der Stellen angeht, vermute ich, dass man da sehr flexibel sein wird. Sprich: die offiziell ausgelobte Zahl wird sich am Ende in etwa mit der Anzahl der Bewerber decken.
Im Massenkommissariat, in NRW vielfach als sogenanntes Regionalkommissariat aufgestellt, dem die Umschreibung "Wald- und Wiesenkommissariat" schon lange nicht mehr gerecht wird, weil dort Aufklärungsquote produziert wird (werden muss!), erlernt man in erster Linie eine sehr wichtige Eigenschaft: Schlagzahl bringen zu können. Es gibt Dienststellen in Großstädten mit wenig Personal, da musst Du 80 Vorgänge im Monat schaffen, wenn Du nicht absaufen willst. (Absaufen bedeutet bei K, ständig mehr Vorgänge hereinzubekommen, als hinausgehen.) Das erste, was man da lernt, ist eine wirtschaftliche Vorgehensweise, d. h. an jedem Vorgang nur die mindestens notwendige Anzahl an Maßnahmen zu treffen. Ebenso muss man eine hohe Zahl Vernehmungen möglichst wirtschaftlich terminieren und auch abarbeiten. Des Weiteren gibt es Behörden, in denen erwartet wird, dass zu jedem Beschuldigten zu jedem Vorgang ein Merkblatt geschrieben und, wenn irgendwie begründbar, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wird. Dazu müssen Vorführ-, Tatort- und Anzeigendienste abgeleistet und abends und am Wochenende Sondereinsätze (EA Ermittlungen) bedient werden. In manchen Behörden kommen regelmäßige K-Wachendienste hinzu.
Wer diese Schule durchlaufen hat (ohne abzusaufen ), kann, das ist sicher, schreiben. Und nimmt die besseren Anzeigen auf.
Bei der Kriminalwachenarbeit kommt man i. d. R. bei nahezu allen Delikten mit "echtem" Tatort dazu, den Auswertungsangriff zu machen. D. h. man kommt im Laufe der Zeit mal mindestens dazu, sämtliches Spurensicherungswerkzeug auszuprobieren (und dabei auch Spuren zu vernichten ). Besonders hervorheben möchte ich hier, dass es zum Teil, vor allem in Großbehörden, vorkommt, dass man sich den Luxus, für Sexualsachen oder Sachen mit Kindern lieber die Kolleginnen für die Vernehmungen einzusetzen, nicht mehr leisten kann. Da lernt man auch als Mann, über seinen Schatten zu springen. Sonstige typische K-Wachen-Aufgaben liegen auf der Hand, so dass ich das nicht ausführen muss, um deutlich zu machen, dass die Erfahrungen, die man dort sammelt, einzigartig und nur hilfreich für die späteren Verwendungen sind. Eines ist hier vor allem sicher: Danach kann man den ersten Angriff.
Regionalkommissariate und Kriminalwachen haben übrigens üblicherweise gemein, dass hier Haftsachen bearbeitet werden müssen (je nach jeweiliger Einsatzzeit). Auch das ist eine Tätigkeit, die man in der Schlagzahl an keinem anderen Ort lernen kann. Vorführen bedeutet, dass man innerhalb kürzester Zeit eine Akte aufbauen können muss, die bestenfalls auch "Inhalt" hat. D. h. diverse Vernehmungen (möglichst viele Zeugen- und jedenfalls die Beschuldigtenvernehmung) müssen gemacht, die sonstige Beweislage (z. B. Videoüberwachung) möglichst geprüft und ein Vorführbericht geschrieben sein. Staatsanwälte verzeihen Fehler schon mal eher gerne ("Super, dann kann ich direkt einstellen und der Vorgang in die Tonne."), Richter, die am Wochenende Vorführdienst (als Präsenz oder, schlimmer, Rufbereitschaft) haben, können da durchaus weniger genügsam sein.
Wozu das Loblied auf diese beiden Verwendungen? Man kommt nur vom Allgemeinen zum Speziellen. Aufgrund verschiedenartig schlechter Arbeitsbedingungen oder sonstiger rufschädigender Elemente der kriminalpolizeilichen Arbeit verzeichnen aber in den letzten Jahren insbesondere in Großbehörden die K-Dienststellen einen stetigen Bewerbermangel (außer in Köln). Das führt dazu, dass man z. T. schon mit geringster Vorerfahrung in seine Wunschverwendung kommt. Die Lücken, die man da zwangsläufig mitbringt, sind, je nach jeweiliger Spezialität, nicht mehr auszugleichen. Wer dann von dort mal in eine MK oder EK abgeordnet wird, den kann man dort womöglich, na ja, kaum brauchen. Und das wäre wirklich noch das geringste Übel. Auf sonstige Mankos möchte ich hier nicht eingehen. Die sofortige Wunschverwendung ist allerdings noch der bessere Fall.
Es gibt zwar diverse Berufsbilder, die jeweils gewisse Affinitäten offenbaren, welche im Sinne einer besonderen Motivation sicherlich auch förderlich sind, jedoch im Grunde wenige, welche man als ernsthaft relevant bezeichnen kann. Bankkauffrau zur Wirtschaftskriminalität ist ein gutes Beispiel. Allerdings kommt längst nicht jede kaufmännische Ausbildung gleichgut dafür infrage. Ein weiteres gutes Beispiel wäre Fachinformatiker zur IT-Ermittlungsunterstützung; hier sollte es aber schon der Schwerpunkt Systemintegration gewesen sein und nicht unbedingt Anwendungsentwicklung. Ein schlechtes Beispiel, welches man uns tatsächlich schon mal verkaufen wollte, war "Bestatterin zum KK 11 (unter anderem Tötungsdelikte), weil die ja mit Leichen kann".
Was die Anzahl der Stellen angeht, vermute ich, dass man da sehr flexibel sein wird. Sprich: die offiziell ausgelobte Zahl wird sich am Ende in etwa mit der Anzahl der Bewerber decken.
Es gab, insbesondere in den letzten paar Jahren, in einigen Behörden immer mal Bereiche, in denen bei größter Not und verhältnismäßig wenigen Interessenten plötzlich auch wieder "mittlerer Dienst" (d. h. in den gehobenen Dienst ohne zweite Fachprüfung übergeleitete Kollegen) genommen wurde. Dort war das Alter (im Sinne von "zu jung oder alt") das aller letzte Problem. Ein solcher Bereich war z. B. mancherorts der Staatsschutz. Wer also wirklich wollte, hätte lediglich den Ort (räumlich oder fachlich) verlassen müssen, an dem er es sich bequem gemacht hat. Behörden, in denen ein entsprechendes Problem vorherrscht oder vorherrschte, sind/waren übrigens 0-Punkte-Behörden, d. h. Wechsel dorthin jederzeit möglich.
Selbst wenn man es anfangs vielleicht nicht wahrhaben möchte; diese beiden Verwendungen sind das beste, was einem frischen Kriminalkommissar passieren kann. Bestenfalls wäre beides zu Beginn der K-Laufbahn auch nacheinander für jeweils zwei Jahre Pflicht. In beiden Dienststellen lernt man (natürlich je nachdem, wie die Behörde sich sachratenmäßig aufstellt) eine Vielzahl möglicher Delikte in einer Frequenz kennen, die schnell "erfahren" macht.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Sa 24. Aug 2019, 08:29Zudem führt zumindest in meiner Behörde der Weg zum KK in 99% der Fälle über 3 Jahre bei der K-Wache, weil die nämlich auch keine Leute haben.
Im Massenkommissariat, in NRW vielfach als sogenanntes Regionalkommissariat aufgestellt, dem die Umschreibung "Wald- und Wiesenkommissariat" schon lange nicht mehr gerecht wird, weil dort Aufklärungsquote produziert wird (werden muss!), erlernt man in erster Linie eine sehr wichtige Eigenschaft: Schlagzahl bringen zu können. Es gibt Dienststellen in Großstädten mit wenig Personal, da musst Du 80 Vorgänge im Monat schaffen, wenn Du nicht absaufen willst. (Absaufen bedeutet bei K, ständig mehr Vorgänge hereinzubekommen, als hinausgehen.) Das erste, was man da lernt, ist eine wirtschaftliche Vorgehensweise, d. h. an jedem Vorgang nur die mindestens notwendige Anzahl an Maßnahmen zu treffen. Ebenso muss man eine hohe Zahl Vernehmungen möglichst wirtschaftlich terminieren und auch abarbeiten. Des Weiteren gibt es Behörden, in denen erwartet wird, dass zu jedem Beschuldigten zu jedem Vorgang ein Merkblatt geschrieben und, wenn irgendwie begründbar, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt wird. Dazu müssen Vorführ-, Tatort- und Anzeigendienste abgeleistet und abends und am Wochenende Sondereinsätze (EA Ermittlungen) bedient werden. In manchen Behörden kommen regelmäßige K-Wachendienste hinzu.
Wer diese Schule durchlaufen hat (ohne abzusaufen ), kann, das ist sicher, schreiben. Und nimmt die besseren Anzeigen auf.
Bei der Kriminalwachenarbeit kommt man i. d. R. bei nahezu allen Delikten mit "echtem" Tatort dazu, den Auswertungsangriff zu machen. D. h. man kommt im Laufe der Zeit mal mindestens dazu, sämtliches Spurensicherungswerkzeug auszuprobieren (und dabei auch Spuren zu vernichten ). Besonders hervorheben möchte ich hier, dass es zum Teil, vor allem in Großbehörden, vorkommt, dass man sich den Luxus, für Sexualsachen oder Sachen mit Kindern lieber die Kolleginnen für die Vernehmungen einzusetzen, nicht mehr leisten kann. Da lernt man auch als Mann, über seinen Schatten zu springen. Sonstige typische K-Wachen-Aufgaben liegen auf der Hand, so dass ich das nicht ausführen muss, um deutlich zu machen, dass die Erfahrungen, die man dort sammelt, einzigartig und nur hilfreich für die späteren Verwendungen sind. Eines ist hier vor allem sicher: Danach kann man den ersten Angriff.
Regionalkommissariate und Kriminalwachen haben übrigens üblicherweise gemein, dass hier Haftsachen bearbeitet werden müssen (je nach jeweiliger Einsatzzeit). Auch das ist eine Tätigkeit, die man in der Schlagzahl an keinem anderen Ort lernen kann. Vorführen bedeutet, dass man innerhalb kürzester Zeit eine Akte aufbauen können muss, die bestenfalls auch "Inhalt" hat. D. h. diverse Vernehmungen (möglichst viele Zeugen- und jedenfalls die Beschuldigtenvernehmung) müssen gemacht, die sonstige Beweislage (z. B. Videoüberwachung) möglichst geprüft und ein Vorführbericht geschrieben sein. Staatsanwälte verzeihen Fehler schon mal eher gerne ("Super, dann kann ich direkt einstellen und der Vorgang in die Tonne."), Richter, die am Wochenende Vorführdienst (als Präsenz oder, schlimmer, Rufbereitschaft) haben, können da durchaus weniger genügsam sein.
Wozu das Loblied auf diese beiden Verwendungen? Man kommt nur vom Allgemeinen zum Speziellen. Aufgrund verschiedenartig schlechter Arbeitsbedingungen oder sonstiger rufschädigender Elemente der kriminalpolizeilichen Arbeit verzeichnen aber in den letzten Jahren insbesondere in Großbehörden die K-Dienststellen einen stetigen Bewerbermangel (außer in Köln). Das führt dazu, dass man z. T. schon mit geringster Vorerfahrung in seine Wunschverwendung kommt. Die Lücken, die man da zwangsläufig mitbringt, sind, je nach jeweiliger Spezialität, nicht mehr auszugleichen. Wer dann von dort mal in eine MK oder EK abgeordnet wird, den kann man dort womöglich, na ja, kaum brauchen. Und das wäre wirklich noch das geringste Übel. Auf sonstige Mankos möchte ich hier nicht eingehen. Die sofortige Wunschverwendung ist allerdings noch der bessere Fall.
Eher doch... Das wäre dann der schlechtere Fall. Ich weiß von einer Großbehörde, in welcher dieses Jahr zum 01.09. erstmals per Losverfahren zwangsweise Umsetzungen zu K stattfinden. Das betrachte ich als GAU.Pollo hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2019, 19:39Zum 1.9. verlassen die Dir. K ca. 65 Leute (Versetzungen in andere Behörden, Wechsel zu SE, Ruhestand etc). D.h. 65 Leute müssen nachersetzt werden (eigentlich werden noch mehr benötigt).
Jetzt liegen aber nur ca. 35 Bewerbungen bzw. Umsetzungsgesuche zu K vor.
Wo jetzt die anderen 30 Leute hernehmen?? Zwangsumsetzungen gegen den Willen? Eher nein...
Polli hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2019, 23:25M. E. wäre es ebenfalls wichtig die Direktion K durch eine Erhöhung der A 12 und A 13 Stellen
attraktiver zu machen.
So sind in unserer Behörde bereits einige Kollegen von K zu GE gewechselt, da sie keine Perspektive
hatten, irgend wann mal A 12 / A13 zu werden.
Aus meiner Sicht eine Schande, welche Erfahrungen dadurch verloren ging.
Es geht hierbei in den meisten Fällen nicht in direkter Weise um das Geld, also den höheren Verdienst, sondern um die einzige Möglichkeit, dem Beamten Wertschätzung in greifbarer Art und Weise zu vermitteln. Vielfach zitiertes klassisches Beispiel: Sechs Stellen DGL/K-Wache, davon dreimal A 11 und dreimal A 12. Das nächste Beispiel mit sechs MK-Leitern, aber davon nur dreimal A 12 finde ich noch etwas krasser. Generell geht der Trend noch immer weg von der Fachkarriere und weiter hin zur Führungskarriere. Dadurch wird die Tatsache unterschiedlich hoher "Sachverantwortung" komplett negiert und fast ausschließlich auf die Anzahl der geführten Stiefelspitzen abgestellt. Insofern ist durch die Größe der Direktion schon die Zahl der dort verfügbaren A 12/13-Stellen vorgegeben. Gleichzeitig ist die Quote der möglichen guten Beurteilungen (welche Mindestvoraussetzung für ebendiese Stellen sind) bei K jedoch etwas besser als die Anzahl der Stellen. Dieses Missverhältnis wäre schnell ausgeglichen, wenn man festlegen würde, dass eben bei K noch weniger Kolleginnen und Kollegen gut beurteilt werden können. Bloß, wer übernimmt dann dort noch freiwillig Verantwortung?
Lirum larum; K nimmt ganz überwiegend gar keinen Anstoß an vernichteten Spuren oder sonstigem Tatortverhalten. K nimmt Anstoß an beschissen gefertigten Vorgängen - womit nicht der Tippfehler bei einem wachen und einem schlafenden Auge nach vier Kaffee nachts um drei, nachdem man sich gerade gerollt hat, gemeint ist. Gemeint sind solche mit ellenlang selbstverliebter Herumsubsumiererei ohne jemals zum Punkt zu kommen, solche, in denen ersichtlich ist, dass der Straftatbestand nicht verstanden wurde, solche mit einer Aneinanderreihung immer gleicher Standardformulierungen, die deutlich machen, dass hier entweder der Einzelfall nicht adäquat gewürdigt wurde oder (schlimmer) es sich gar nicht so abgespielt hat. Oder solche mit fragwürdigen Maßnahmen, wie z. B. der freiwilligen Blutentnahme in unpassender Situation ( ) oder z. B. - Klassiker - Opfer einer Straftat hinten in den Streifenwagen gepackt und zwecks Sofortgegenüberstellung langsam an dem möglichen Tatverdächtigen vorbeigefahren, während dieser gerade von einer weiteren Streifenwagenbesatzung bemaßnahmt wurde. Sprich: All jene Vorgänge, welche, wenn der DGL seine Arbeit A 12/13-adäquat erledigen würde ( ), die Wache so niemals hätten verlassen dürfen.artnokP hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2019, 13:07S vernichtet Spuren. Das ist eine Tatsache. Das liegt aber im Aufgabenbereich und nicht im Kompetenzbereich des Einzelnen. Bei Tatorten werden gefahrenabwehrende Erstmassnahmen erforderlich, sodass hier ein spurenschonender Umgang außer Acht gelassen werden darf / kann / muss. Oder wird beispielsweise bei einem Einbruch TO oder bei einer Körperverletzung mit Erstversorgung spurenschonend vorgegangen? Daher ist dieser Satz, S vernichtet, nicht ansatzweise abwertend gedacht und widerspricht auch nicht der Kompetenz.
Wo genau? Bis zu Deinem Beitrag hatte lediglich ein einziger K-Mann geschrieben und der hatte keineswegs gegiftet.
Das ist in meinen Augen das wahre Giften gegen K in Reinkultur. Du kannst Dir ja das Organigramm und den Geschäftsverteilungsplan Deiner Behörde mal zur Hand nehmen. Dort wirst Du eine Vielzahl (womöglich sogar insgesamt die größere Zahl) Straftatbestände finden, welche den Wach- und Wechseldienst niemals ereilen. Hinzu kommt, dass selbst die (auch durchaus schwere) Alltagskriminalität, mit der Streifenwagenbesatzungen zumeist konfrontiert werden, ebenso, d. h. zusätzlich, auch ohne Streifenwagen ihren Weg zur Polizei findet, z. B. über die Anzeigen- und Tatortdienste von K, die ich oben erwähnt habe. Spätestens, wenn Dein Wechsel vollzogen ist, wirst Du auch damit konfrontiert werden. Bis dahin mache ich den dazu passenden Gegenvorschlag: Der Wechsel zu K muss sich wieder lohnen! Deshalb GE personell gänzlich ausbluten lassen. Dann hätte K eine Anzahl Bewerber, aus welcher die Direktion die besten auswählen könnte, was definitiv nur zu einer Qualitätssteigerung führen kann.artnokP hat geschrieben: ↑So 25. Aug 2019, 13:07Meiner Meinung ist der Ansatz falsch. S ist die Basis und muss personell verstärkt werden. Den bei S, und auch bei K, ist in den letzten drei Jahren eine Entwicklung eingetreten, die mit einem Verwaltungsapparat gleich gesetzt werden muss (Genau dies ist auch der Grund meines für mich schwerfallenden Wechsels von S nach K). [...]
Ich glaube, dass eine personelle Verstärkung von S, einhergehend mit einer qualitativ guten ˋPolizeiarbeitˋ, auch zu einer besseren und effektivieren Sachbearbeitung führt! Daher sollte eine Verstärkung von S im Vordergrund stehen und bei K sollte zum Wechsel bei Abgängen / Zugängen eine O stehen!
Du sagst es.Kontusion hat geschrieben: ↑Di 27. Aug 2019, 20:38Es gibt bei "K" genug Bereiche, in denen die dort bearbeiteten Vorgänge nie Kontakt mit "S" hatten. Insbesondere die Bereiche, in denen auch Spezialisten benötigt werden. K kann eben auch mehr sein als die oft angeführten Massendelikte oder das Weiterbearbeiten von durch Streifenkollegen aufgenommene Sachverhalte.
Hier beschleicht mich das Gefühl, dass so eine Wahl während der - eben nicht geteilten - Ausbildung auf Basis von Praktikumserfahrungen die richtigen Leute zu den falschen Entscheidungen bewegen könnte. Aber was soll's? Es dürfte sich um das eingangs von mir benannte Luxusproblem handeln.
Ich denke nicht, dass man soweit gehen wird, angehende Kollegen direkt nach der Ausbildung gegen ihren Willen zu K zu versetzen, bloß weil die Vorbildung zufällig gewissen Kriterien entspricht.Fortes hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 10:21ich frage mich, wie der Direkteinstieg abläuft.
Es wurde ja bereits abgefragt, welcher KA eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mitbringt.
Werden die potentiellen KAs irgendwann gefragt, ob diese zu K wollen oder wird man am Ende weiterhin drei Wunschorte äußern dürfen?
Wäre ja wenig förderlich, wenn man KAs zur Kripo schickt, die dafür überhaupt keine Lust haben.
Ja, natürlich ist das kein Wunschkonzert, aber besonders bei K sollte doch die Motivation groß sein, da sich K stark von GE unterscheidet
Zuletzt geändert von Buford T. Justice am So 1. Sep 2019, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Buford T. Justice
Danke für deinen sachdienlichen, ausformulierten -meines Erachtens zutreffenden- Beitrag!
Dafür hast Du Dir daneben zwei Fleißkärtchen verdient!
Dank und Grüße
konspi
Danke für deinen sachdienlichen, ausformulierten -meines Erachtens zutreffenden- Beitrag!
Dafür hast Du Dir daneben zwei Fleißkärtchen verdient!
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Ja, Buford. Gut gemacht.
Allerdings glaube ich nicht, dass ausgewiesene K leute nur der "Wertschätzung" wegen nach "S" wechseln, um dann i.D.R. versuchen, irgendwie wieder nach K zurück zu kommen.
Fakt ist, die Fachkarriere ( MK -leiter, herausragend schwierige Ermittlungsgebiete etc) sind besoldgungstechnisch nicht hinreichend anerkannt.
Führungsfunktionen jedoch in gleichem Maße wie bei S.
Die Funktionsbewertung/ - zuordnung stammt erst aus dem Jahr 2007. Zuvor wurde kaum jemand als DGl / WDF A12/A13.
Aber auch da gibt es sicher noch Spielraum.
Apropo, wenn ein DGL einen Vorgang auf dem Tisch hat, dann kann er an den wesentlichen Fakten kaum noch etwas ändern. Der Vorgang muss dann so raus.
Ich glaube, hier wurde bereits einmal die sinkende Qualität der Vorgänge erwähnt. Er kann also nur eingreifen/organisieren/führen, wenn er/sie die entsprechende Information hat, bzw. er/sie vor Ort ist. Das kann aber nicht durchgängig gewährleistet werden.
Die Defizite zu benennen wäre wohl sinnvoll. Jedenfalls sind die von dir erwähnten Defizite in unserem Beritt die Ausnahme ( außer der freiwilligen Blutprobe, welche weder durch K, noch durch STA oder Gericht bislang bemängelt wurde) außerordentlich selten.
Allerdings glaube ich nicht, dass ausgewiesene K leute nur der "Wertschätzung" wegen nach "S" wechseln, um dann i.D.R. versuchen, irgendwie wieder nach K zurück zu kommen.
Fakt ist, die Fachkarriere ( MK -leiter, herausragend schwierige Ermittlungsgebiete etc) sind besoldgungstechnisch nicht hinreichend anerkannt.
Führungsfunktionen jedoch in gleichem Maße wie bei S.
Die Funktionsbewertung/ - zuordnung stammt erst aus dem Jahr 2007. Zuvor wurde kaum jemand als DGl / WDF A12/A13.
Aber auch da gibt es sicher noch Spielraum.
Apropo, wenn ein DGL einen Vorgang auf dem Tisch hat, dann kann er an den wesentlichen Fakten kaum noch etwas ändern. Der Vorgang muss dann so raus.
Ich glaube, hier wurde bereits einmal die sinkende Qualität der Vorgänge erwähnt. Er kann also nur eingreifen/organisieren/führen, wenn er/sie die entsprechende Information hat, bzw. er/sie vor Ort ist. Das kann aber nicht durchgängig gewährleistet werden.
Die Defizite zu benennen wäre wohl sinnvoll. Jedenfalls sind die von dir erwähnten Defizite in unserem Beritt die Ausnahme ( außer der freiwilligen Blutprobe, welche weder durch K, noch durch STA oder Gericht bislang bemängelt wurde) außerordentlich selten.
- Buford T. Justice
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Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Ich meinte das auch nicht in hochidealistischem Sinn. Sie machen es aber auch nicht, weil sie plötzlich feststellen, dass sie knapp 250 Euro mehr netto (in Steuerklasse I - die haben viele nämlich zu diesem Zeitpunkt wieder ) plötzlich so dringend nötig haben, und eigentlich schon auf der Traumstelle saßen, in der sie aufgehen. Ich bewerte es eher als, in gewisser Weise, trotzig: "Wozu mache ich diesen ganzen Mist eigentlich?" Selbstredend suchen sich K-Leute anschließend bei erster Gelegenheit auch wieder eine K-Verwendung.
Jedenfalls ist es umgekehrt weder möglich, noch nötig
Es geht auch ganz überwiegend nicht um die bereits geschaffenen Fakten in Form getroffener Maßnahmen etc. sondern darum, wie alles zu Papier gebracht wurde. Ich möchte das Thema auch gar nicht in die Richtung drehen, das zu vertiefen. Es ging mir vorwiegend darum, dass K, wenn man sich dort überhaupt über S erhebt, sich eben nicht über Spurendinge auslässt, sondern über Vorgangsdinge.1957 hat geschrieben: ↑So 1. Sep 2019, 15:06Apropo, wenn ein DGL einen Vorgang auf dem Tisch hat, dann kann er an den wesentlichen Fakten kaum noch etwas ändern. Der Vorgang muss dann so raus.
Ich glaube, hier wurde bereits einmal die sinkende Qualität der Vorgänge erwähnt. Er kann also nur eingreifen/organisieren/führen, wenn er/sie die entsprechende Information hat, bzw. er/sie vor Ort ist. Das kann aber nicht durchgängig gewährleistet werden.
Die Defizite zu benennen wäre wohl sinnvoll. Jedenfalls sind die von dir erwähnten Defizite in unserem Beritt die Ausnahme ( außer der freiwilligen Blutprobe, welche weder durch K, noch durch STA oder Gericht bislang bemängelt wurde) außerordentlich selten.
Aber: Deine Behörde hat auch überregional den Ruf, streng zu sein. Strenge schafft nicht nur weitgehend Gerechtigkeit untereinander, sondern sichert auch eine Mindestqualität. Insofern wirst Du immer quasi aus allen Wolken fallen, wenn ich über persönliche Erfahrungen aus anderen Behörden spreche
Re: NRW: Direkteinstieg in die Kriminalpolizei nach der Ausbildung künftig möglich
Also bei uns geht auch umgekehrt. Allerdings sind da weitaus weniger "Bewerber".
"Wozu mache ich den Mist eigentlich" - dazu haben die allermeisten, die i.d.R. auch nicht in den Besoldungsgruppen A12/A13 sind, eine recht klare Einstellung.
A12 / A13 macht niemanden reich, ist aber allgemein durchaus überdurchschnitllich und für besondere Verantwortung zumindest angemessen.
Der Ruf eilt meiner Behörde voraus. Diesen empfinde ich nicht so, sondern meistens fair und auf Qualität bedacht.
"Wozu mache ich den Mist eigentlich" - dazu haben die allermeisten, die i.d.R. auch nicht in den Besoldungsgruppen A12/A13 sind, eine recht klare Einstellung.
A12 / A13 macht niemanden reich, ist aber allgemein durchaus überdurchschnitllich und für besondere Verantwortung zumindest angemessen.
Der Ruf eilt meiner Behörde voraus. Diesen empfinde ich nicht so, sondern meistens fair und auf Qualität bedacht.
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