Rocky500 hat geschrieben: ↑Mi 19. Mai 2021, 00:40
Nein war seine (Anmerkung: die des Arztes) Antwort aber sicher bin ich nicht.
Hallo Rocky500,
wie schon oft im Forum dargelegt, kann *kein* externer Arzt eine Polizeidienstfähigkeit bestätigen oder negieren. Natürlich können von entsprechenden Fachärzten Gutachten erstellt und dann vorgelegt werden, auf die der PÄD seine Entscheidung stützen kann.
Zum zweiten Teil Deiner Frage: Ja, Du bist verpflichtet, die von Dir beschriebenen Beschwerden bei der Einstellungsuntersuchung zur Sprache zu bringen. Du wirst auch noch einmal explizit gefragt, ob sich in der Zwischenzeit etwas ergeben hat. Zum genauen Inhalt/ Umfang dieser Untersuchung findest Du auch hier im NRW-Forum jede Menge.
Grundsätzlich: mach Dich nicht verrückt. Spiel mit offenen Karten. Eine Blockade kann m.M.n. vorkommen und auch wieder therapiert werden.