Guten Abend alle zusammen.
Erst einmal vielen Dank für Aufnahme in dieses super Forum und für die ganzen Tipps die ich mir schon seit Monaten hier hole.
Nun zu meiner Situation:
Ich bin 29 Jahre alt und und habe mich für das Einstellungsjahr 2021 bei der Polizei NRW beworben. Damals 2011 habe ich mich mit 20 Jahren bei der Bundeswehr gemeldet und habe auch dort meinen Dienst angetreten, jedoch schnell festgestellt, dass die BW nichts für mich ist und daher einen kdv Antrag gestellt. Spielt dieser bei meiner Bewerbung für die Polizei irgendeine Rolle?
Vllt habt ihr ja irgendwelche Erfahrungen.
Danke im voraus.
Kriegsdienstverweigerer
Moderator: Polli
Re: Kriegsdienstverweigerer
Grundsätzlich nein.
Re: Kriegsdienstverweigerer
Ich habe damals Zivildienst gemacht und wollte nicht zu Bund. Interessiert heute keine Socke. Und damals im Bewerbungsverfahren wurde das auch nicht angesprochen.
NRW
Re: Kriegsdienstverweigerer
Hallo zusammen,
ehrlich gesagt finde ich das unverständlich. Der Dienst als Soldat wurde verweigert. Unter welcher Prämisse? Zumeist gaben die Betreffenden an, es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren zu können, jemanden zu töten – auch dann nicht, wenn sie nur auf diesem Weg Schaden von ihrem Gemeinwesen oder sogar ihnen nahestehenden Personen durch Aggressoren abwenden können.
Wie passt der Polizeiberuf mit einem solchen Mindset zusammen? Wie kann jemand, der den Dienst an der Waffe für seinen Staat aus Gewissensgründen abgelehnt hat, Dienst mit der Waffe verrichten wollen, um diesen Staat und seine Gesetze zu schützen?
Ich möchte niemandem auf den Schlips treten und hier auch keine Verurteilung meinerseits durch die Frage impliziert wissen. Mich interessiert lediglich, wie jemand, der davon betroffen ist, das mit sich selbst ins Reine gebracht hat. Die Antwort "die Bundeswehr war nix für mich" würde ich dabei gern ausklammern. Die erklärt ja nicht die Widersprüchlichkeit der Gewissensentscheidung.
Viele Grüße
Kulinka
ehrlich gesagt finde ich das unverständlich. Der Dienst als Soldat wurde verweigert. Unter welcher Prämisse? Zumeist gaben die Betreffenden an, es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren zu können, jemanden zu töten – auch dann nicht, wenn sie nur auf diesem Weg Schaden von ihrem Gemeinwesen oder sogar ihnen nahestehenden Personen durch Aggressoren abwenden können.
Wie passt der Polizeiberuf mit einem solchen Mindset zusammen? Wie kann jemand, der den Dienst an der Waffe für seinen Staat aus Gewissensgründen abgelehnt hat, Dienst mit der Waffe verrichten wollen, um diesen Staat und seine Gesetze zu schützen?
Ich möchte niemandem auf den Schlips treten und hier auch keine Verurteilung meinerseits durch die Frage impliziert wissen. Mich interessiert lediglich, wie jemand, der davon betroffen ist, das mit sich selbst ins Reine gebracht hat. Die Antwort "die Bundeswehr war nix für mich" würde ich dabei gern ausklammern. Die erklärt ja nicht die Widersprüchlichkeit der Gewissensentscheidung.
Viele Grüße
Kulinka
- PotionMaster
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Re: Kriegsdienstverweigerer
Ob das zumeist so war kann ich trotz Jahren in der Armee nicht beurteilen. Jedenfalls aber schließt die Bereitschaft zur Notwehr und Nothilfe einen KDV-Antrag schon seit Jahrzehnten auch nach der Rechtsprechung nicht mehr aus. Meiner Kenntnis nach war es eher so, dass in den 70ern eine Begründung wie "ich würde mich auch nicht selbst verteidigen" zur Ablehnung des Antrages führte.Kulinka hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 17:53Zumeist gaben die Betreffenden an, es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren zu können, jemanden zu töten – auch dann nicht, wenn sie nur auf diesem Weg Schaden von ihrem Gemeinwesen oder sogar ihnen nahestehenden Personen durch Aggressoren abwenden können.
Zumal die Tätigkeit des Polizisten sich doch von der eines Soldaten unterscheidet.
Insofern kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, das dürfte heute keine Rolle mehr spielen und mir ist kein Fall bekannt in welchem es eine Rolle spielte.
Re: Kriegsdienstverweigerer
Zwischen Soldaten und Polizisten ist ein ganz gewaltiger Unterschied - heutzutage.
Der Schutz des Lebens ist die höchste Aufgabe des Polizisten.
Der Schutz des Lebens ist die höchste Aufgabe des Polizisten.
Re: Kriegsdienstverweigerer
Hallo Potion Master,
in den 1980-er-Jahren und, soweit mir bekannt, auch noch in den 1990-er- und frühen 2000-er-Jahren war das die gängige Form der Begründung, die so auch offiziell von verschiedenen Sozialverbänden bzw. deren einschlägigen Beratungsstellen empfohlen wurde. Es ging dabei vor allem darum, der Musterungskommission plausibel zu machen, man würde eventuell sogar töten in solchen Situationen, das könne man nicht ausschließen. Man sei jedoch aufgrund seiner gewissentlichen Disposition (durch Glaube etc.) davon überzeugt, danach innerlich an seinem eigenen Handeln zu zerbrechen, kurzum: Man könne das mit seinem Gewissen trotzdem niemals vereinbaren und verweigere daher, um gar nicht erst in diese Situation, in diesen Gewissenskonflikt zu geraten.
Dass das schon damals keine Rolle spielte und bis heute keine spielt im Hinblick auf die Einstellung in den Polizeidienst, das ist mir klar. Darauf zielte auch meine Frage nicht ab. Mir ging es wie gesagt darum zu erfahren, wie jemand persönlich mit diesem Widerspruch umgeht. Denn Landesverteidigung ist letzten Endes auch eine Form der Notwehr und der Nothilfe. Mögen sich also Polizei und Militärdienst natürlicherweise unterscheiden, in beiden kann man per definitionem in die Lage geraten, töten zu müssen, um andere oder sich selbst zu schützen. Und eben mit der Erklärung, in eine solche Situation gar nicht erst kommen zu wollen, wurde meiner Erfahrung nach eben oft der Wehrdienst verweigert.
Viele Grüße
Kulinka
in den 1980-er-Jahren und, soweit mir bekannt, auch noch in den 1990-er- und frühen 2000-er-Jahren war das die gängige Form der Begründung, die so auch offiziell von verschiedenen Sozialverbänden bzw. deren einschlägigen Beratungsstellen empfohlen wurde. Es ging dabei vor allem darum, der Musterungskommission plausibel zu machen, man würde eventuell sogar töten in solchen Situationen, das könne man nicht ausschließen. Man sei jedoch aufgrund seiner gewissentlichen Disposition (durch Glaube etc.) davon überzeugt, danach innerlich an seinem eigenen Handeln zu zerbrechen, kurzum: Man könne das mit seinem Gewissen trotzdem niemals vereinbaren und verweigere daher, um gar nicht erst in diese Situation, in diesen Gewissenskonflikt zu geraten.
Dass das schon damals keine Rolle spielte und bis heute keine spielt im Hinblick auf die Einstellung in den Polizeidienst, das ist mir klar. Darauf zielte auch meine Frage nicht ab. Mir ging es wie gesagt darum zu erfahren, wie jemand persönlich mit diesem Widerspruch umgeht. Denn Landesverteidigung ist letzten Endes auch eine Form der Notwehr und der Nothilfe. Mögen sich also Polizei und Militärdienst natürlicherweise unterscheiden, in beiden kann man per definitionem in die Lage geraten, töten zu müssen, um andere oder sich selbst zu schützen. Und eben mit der Erklärung, in eine solche Situation gar nicht erst kommen zu wollen, wurde meiner Erfahrung nach eben oft der Wehrdienst verweigert.
Viele Grüße
Kulinka
- PotionMaster
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- Registriert: Di 1. Aug 2006, 00:00
Re: Kriegsdienstverweigerer
Wie ich bereits schrieb, die Bereitschaft zur Anwendung von Notwehr/Nothilfe wurde schon seit Jahrzehnten von der Rechtsprechung gerade nicht als Widerspruch zum KDV gesehen. Man kann durchaus verweigern und klar sagen, dass man sich oder seine Angehörigen verteidigen würde.
Im übrigen ging es auch nicht um den bloßen Gewissenskonflikt - kein Mensch mit gesunder Gewissensbildung hat kein Problem mit der Tötung eines anderen. Vielmehr müssen nach BVerfG im Rahmen der Darlegung Gründe plausibel dargestellt werden die einen seelischen Schaden ernsthafter Natur beim Töten im Rahmen der soldatischen Tätigkeit begründen. Schon hier wird deutlich, dass die Tätigkeit als Soldat relevant ist. Was schon einen Unterschied darstellt.
Im übrigen ging es auch nicht um den bloßen Gewissenskonflikt - kein Mensch mit gesunder Gewissensbildung hat kein Problem mit der Tötung eines anderen. Vielmehr müssen nach BVerfG im Rahmen der Darlegung Gründe plausibel dargestellt werden die einen seelischen Schaden ernsthafter Natur beim Töten im Rahmen der soldatischen Tätigkeit begründen. Schon hier wird deutlich, dass die Tätigkeit als Soldat relevant ist. Was schon einen Unterschied darstellt.
Re: Kriegsdienstverweigerer
Hallo PotionMaster,
ja, sehr lieb von Dir, die Rechtsprechung zum Thema nochmal auszuführen, aber das hatte ich wie gesagt bereits verstanden, auch schon vor meiner ersten Frage. Dass sich Polizisten und Soldaten durch Auftrag, Ausrüstung und Ausrichtung ganz wesentlich voneinander unterscheiden, was zwangsläufig in höchstrichterlicher Rechtsprechung Berücksichtigung findet, ebenfalls.
Falls jemand Lust hat, kann er/sie ja eventuell trotzdem etwas dazu beitragen, wie er/sie damit umgeht. Denn es mag kein rechtlicher Widerspruch darin liegen. Dennoch bedingt es vielleicht eine persönliche Art damit umzugehen. Wer sich Sorgen gemacht hat, als Soldat im Verteidigungsfall Menschen töten zu müssen, dessen Gewissenseigenart muss sich bei der späteren Entscheidung, in den bewaffneten Polizeivollzugsdienst zu gehen, doch sicherlich zumindest am Rande erneut gemeldet haben?
Viele Grüße
Kulinka
ja, sehr lieb von Dir, die Rechtsprechung zum Thema nochmal auszuführen, aber das hatte ich wie gesagt bereits verstanden, auch schon vor meiner ersten Frage. Dass sich Polizisten und Soldaten durch Auftrag, Ausrüstung und Ausrichtung ganz wesentlich voneinander unterscheiden, was zwangsläufig in höchstrichterlicher Rechtsprechung Berücksichtigung findet, ebenfalls.
Falls jemand Lust hat, kann er/sie ja eventuell trotzdem etwas dazu beitragen, wie er/sie damit umgeht. Denn es mag kein rechtlicher Widerspruch darin liegen. Dennoch bedingt es vielleicht eine persönliche Art damit umzugehen. Wer sich Sorgen gemacht hat, als Soldat im Verteidigungsfall Menschen töten zu müssen, dessen Gewissenseigenart muss sich bei der späteren Entscheidung, in den bewaffneten Polizeivollzugsdienst zu gehen, doch sicherlich zumindest am Rande erneut gemeldet haben?
Viele Grüße
Kulinka
Re: Kriegsdienstverweigerer
Da hast du recht. Wenn es denn eine wirkliche Gewissensentscheidung in diesem Sinne war.
Aber heute spielt das keine Rolle mehr.
Aber heute spielt das keine Rolle mehr.
Re: Kriegsdienstverweigerer
Hi Timmi1234,
wie hier schon erwähnt, ist deine Verweigerung kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung bei der Polizei.
Du musst damit rechnen, dass du bei dem AC im Rahmen des Interviews eventuell darauf angesprochen wirst.
Da kannst du dann deine damaligen Beweggründe mitteilen.
Gruß und viel Erfolg bei der Bewerbung.
wie hier schon erwähnt, ist deine Verweigerung kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung bei der Polizei.
Du musst damit rechnen, dass du bei dem AC im Rahmen des Interviews eventuell darauf angesprochen wirst.
Da kannst du dann deine damaligen Beweggründe mitteilen.
Gruß und viel Erfolg bei der Bewerbung.
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