Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Auswahlverfahren und Ausbildung

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thenotorious
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Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon thenotorious » Fr 10. Jan 2020, 19:23

Moin zusammen,

ich komme aus Köln, bin 23 und Auszubildender zum Elektroniker für Betriebstechnik. In der Jugend befand ich mich einfach in falschen Kreisen und war auch dumm genug, um Straffällig zu werden. Mein Charakter hat sich ins Poitive gezogen bzw. gestärkt und das Ziel Polizeibeamter zu werden gestiegen.

Verurteilt wurde ich mit 18 Jahren auf Körperverletzung, worauf die Strafe auf 40 Sozialstunden und 150 € Schmerzensgeld zu begleichen war. Mit 19 Jahren hatte ich eine körperliche Auseinandersetzung und wurde angezeigt. Durch nicht Auftauchen zur Äußerung als Zeuge ( vermutlich wollten die mich, den Angeklagten, zu meiner Seite der Geschichte befragen), auf 250€ Strafe angerechnet und nichts weiteres kam hinzu. Mit 19 Jahren wurde ich aufgrund versuchten schweren Raubes auf 40 Sozialstunden verurteilt. Jedes Urteil wurde von der Jugendrichterin gefällt.

Das von mir bestellte Führungszeugnis ist leer.

Das Bundeszentralregister hat nach 5 Jahren diese Besonderheit:

„Tilgungsfrist nach 5 Jahren:
-Geld­strafe unter 90 Tages­sätzen, keine Freiheits­strafe, kein Straf­arrest, keine Jugendstrafe
-Freiheits­strafe oder Strafarrest von weniger als drei Monaten, sofern keine andere Strafe eingetragen ist
-Jugend­strafe unter einem Jahr“

Quelle:
https://www.koerperverletzung.com/bunde ... alregister

Es besteht zudem das Recht die Löschung vorzeitig zu beantragen:

„Betroffene haben folgenden Möglichkeiten: Sie können nach § 39 BZRG beantragen, dass Verurteilungen und Eintragungen nicht im Führungszeugnis aufgenommen werden. Außerdem kann eine Tilgung aus dem Bundeszentralregister beantragt werden, aber nur für den Fall, dass die Strafe bereits vollstreckt wurde und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Diese Möglichkeit ist in § 49 BZRG geregelt.“

Quelle: https://www.koerperverletzung.com/bunde ... alregister

Wir sehen meine Chancen zur Einstellung im Jahre 2021 aus? In einem Monat bzw. zwei Monaten werde ich das Einstellungstest absolvieren.

Wie soll ich mich verhalten? Ein laufendes Verfahren habe ich nicht, somit ich das Kreuz nicht abhaken muss. Wie soll ich mich bei Rückfragen auf meine Straffälligkeiten verhalten? Und wie soll ich mich verhalten, wenn ich die vorzeitige Tilgung, siehe oben, beantrage und erfolgreich umsetzten lassen darf?

Hoffe auf Hilfestellungen und Wünsche jedem nachträglich frohes Neues.

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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon MICHI » Fr 10. Jan 2020, 20:41

Zu diesem Thema gibt es diverse Threads, die man über die Suche findet.
Gruß
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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon mimote » Fr 10. Jan 2020, 21:29

Die Straftaten stehen im erweiterten Führungszeugnis, welche du im letzten Bewerbungabschnitt beantragen musst.
Die Akten dazu werden erst nach 30 Jahren vernichtet .

Du musst die Straftaten angeben und das Aktenzeichen dazu!


Bei deinen angegeben Taten sieht es schon anders aus ,am besten du lässt dich Mal beim Einstellungsberater beraten


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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Polli » Fr 10. Jan 2020, 23:26

thenotorious hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 19:23

Wir sehen meine Chancen zur Einstellung im Jahre 2021 aus? In einem Monat bzw. zwei Monaten werde ich das Einstellungstest absolvieren.

Wie soll ich mich verhalten? Ein laufendes Verfahren habe ich nicht, somit ich das Kreuz nicht abhaken muss. Wie soll ich mich bei Rückfragen auf meine Straffälligkeiten verhalten? Und wie soll ich mich verhalten, wenn ich die vorzeitige Tilgung, siehe oben, beantrage und erfolgreich umsetzten lassen darf?

Hoffe auf Hilfestellungen und Wünsche jedem nachträglich frohes Neues.
Hi thenotorious,

nach meinen Erfahrungen hast du dir in der Vergangenheit deine Zukunft als Polizeibeamter verbaut.

Dafür waren die Straftaten und die entsprechenden Strafen zu krass, als dass du aktuell einen Chance auf eine Einstellung hättest. :nein:

Spätestens bei der Sicherheitsüberprüfung würdest du aus charakterlichen Gründen abgelehnt.

Irgend wann wirst du innerhalb deines Auswahlverfahrens ein Zeugnis der Belegart 0 (Null) beantragen
und direkt zum Auswahldienst schicken müssen. Dort werden sich die Delikte und Strafen spiegeln.
Du wirst die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen. Der Auswahldienst fordert deine Strafakten an...

Das schreibe ich dir ohne jeglichen Groll, da ich dich nicht kenne.
Es sind schlicht und ergreifend meine Erfahrungswerte.

Gruß :polizei2:



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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Stevo84 » So 12. Jan 2020, 15:42

...schwerer Raub hat auch nichts mehr mit Jugendsünde zu tun :stupid:

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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon MICHI » So 12. Jan 2020, 16:17

Stevo84 hat geschrieben:...schwerer Raub hat auch nichts mehr mit Jugendsünde zu tun :stupid:
Und bei der Polizei nichts zu suchen.
Gruß
MICHI


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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Proud » So 12. Jan 2020, 16:49

Jugendsünde ala „kleiner“ Diebstahl hab ich schon durchgehen sehen.

Allerdings ist Raub, wie die Kollegen hier schon sagten, sicher keine Jugendsünde mehr :stupid:

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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Old Bill » So 12. Jan 2020, 17:03

Noch ein paar die auf den TE einschlagen wollen? Er hat sich mit seinen Vortaten den Weg bei der Polizei verbaut und Ende.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon vladdi » So 12. Jan 2020, 17:15

Vermutlich

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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon MICHI » So 12. Jan 2020, 17:20

Old Bill hat geschrieben:Noch ein paar die auf den TE einschlagen wollen? Er hat sich mit seinen Vortaten den Weg bei der Polizei verbaut und Ende.
Ich finde es schon fast dreist, hier anzufragen.
In einem Alter, in dem viele bei der Polizei mit ihrer Ausbildung anfangen, begeht der TE ein Verbrechen stellt es mehr oder weniger als Jugendsünde dar und erfragt Hilfestellung.
Gruß
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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Old Bill » So 12. Jan 2020, 18:01

Klar, jedoch wird sich nichts daran ändern wenn noch zwanzig User feststellen, dass es sich bei versuchtem schweren Raub nicht um eine Jugendsünde handelt.
Schlimm genug, dass man mittlerweile Kleinkriminalität durchgehen lassen muss weil man scheinbar die Lücken nicht mehr füllen kann, die sich durch die Pensionierung geburtenstarker Jahrgänge auftun.
Das Vladdi noch was reinrotzt war abzusehen, ich hatte aber eher was in Richtung "schwerer Raub zu begehen kann falsch sein" erwartet...
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Re: Bewerbung trotz Straffälligkeit im jungen Alter?!

Beitragvon Polli » So 12. Jan 2020, 18:41

Hi Leute,

ich mache dann mal dicht.

Sollte der TE noch offene Fragen haben - gerne per PN.

Gruß :polizei2:


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