Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Moderator: Polli
Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Hallo Zusammen!
Ich bin ein sogenannter "Späteinsteiger" in den Polizeiberuf, da ich vor Antritt des Studiums in NRW eine Ausbildung zum Kaufmann mit IHK-Abschluss und 1 1/2 Jahre anschließender Arbeit in diesem Beruf absolviert habe. Bei uns Beamten spielen ja die anzurechnenden Jahre aus mehreren Gründen eine durchaus große Rolle. Heute hat mir ein Kollege (allerdings ohne großes Hintergrundwissen) den Tipp gegeben, dass ich mir die Jahre der Ausbildung bei einem anerkannten Berufsabschluss (hier: IHK) anrechnen lassen könnte. Davon hatte ich bisher nichts gehört. Weiß jemand ob dies tatsächlich möglich ist und wenn ja wie? Der Kollege sprach von einer Meldung beim LBV. Im Zweifelsfall würde ich dort einfach mal nachfragen. Aber vielleicht hat ja jemand von euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten.
Danke im Voraus für eure Infos!
Ich bin ein sogenannter "Späteinsteiger" in den Polizeiberuf, da ich vor Antritt des Studiums in NRW eine Ausbildung zum Kaufmann mit IHK-Abschluss und 1 1/2 Jahre anschließender Arbeit in diesem Beruf absolviert habe. Bei uns Beamten spielen ja die anzurechnenden Jahre aus mehreren Gründen eine durchaus große Rolle. Heute hat mir ein Kollege (allerdings ohne großes Hintergrundwissen) den Tipp gegeben, dass ich mir die Jahre der Ausbildung bei einem anerkannten Berufsabschluss (hier: IHK) anrechnen lassen könnte. Davon hatte ich bisher nichts gehört. Weiß jemand ob dies tatsächlich möglich ist und wenn ja wie? Der Kollege sprach von einer Meldung beim LBV. Im Zweifelsfall würde ich dort einfach mal nachfragen. Aber vielleicht hat ja jemand von euch bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten.
Danke im Voraus für eure Infos!
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Den Zivildienst oder Wehrdienst kannst du anrechnen lassen.
Das mit der Ausbildung wäre mir neu
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Versuch #1
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- Rantanplan
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Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
§30 Landesbesoldungsgesetz NRW regelt, welche Zeiten für die Erfahrungsstufen anerkannt werden. Eine Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes zählt nicht dazu.
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
§30 LBesG NRW ist eine gute Idee. Da steht wortwörtlich:
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind.
Als Techniker im Bereich KFZ und Fortbildungen im Bereich Bewertung von Unfallschäden an PKW sollte das doch förderlich gewesen sein...
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind.
Als Techniker im Bereich KFZ und Fortbildungen im Bereich Bewertung von Unfallschäden an PKW sollte das doch förderlich gewesen sein...
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Wo beantragt man den dies?
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- Rantanplan
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Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Wenn, dann bei der LBV zum Ende des Studiums. In dem zitierten Absatz steht aber "können", im Gegensatz zu "müssen" im ersten Absatz. Daher würde ich mir da nicht so viele Hoffnungen machen...
-
- Lieutenant
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Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Negativ
Nach dem Studium bekommst du irgendwann einen Brief. " Bla bla bla wir beabsichtigen Sie in der Erfahrungsstufe xy einzustufen...."
Teilweise ist es so, dass wenn du Berechtigter bist z.B. vorher im öffentlichen Dienst warst ,wirst du höher eingruppiert.
Ansonsten besteht die Möglichkeit sich an ZA zu wenden mit der Bitte um Anrechnung bzw. Widerspruch gegen die Eingruppierung.
In deinem Fall sehe ich da jedoch keine großen Chancen.
Dir bleibt dann noch der Weg zum VG. Da kann ich dir jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass es bis zum GT 2-3 Jahre dauern kann.
Bei Rückfragen gern per PN.
Nach dem Studium bekommst du irgendwann einen Brief. " Bla bla bla wir beabsichtigen Sie in der Erfahrungsstufe xy einzustufen...."
Teilweise ist es so, dass wenn du Berechtigter bist z.B. vorher im öffentlichen Dienst warst ,wirst du höher eingruppiert.
Ansonsten besteht die Möglichkeit sich an ZA zu wenden mit der Bitte um Anrechnung bzw. Widerspruch gegen die Eingruppierung.
In deinem Fall sehe ich da jedoch keine großen Chancen.
Dir bleibt dann noch der Weg zum VG. Da kann ich dir jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass es bis zum GT 2-3 Jahre dauern kann.
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- Rantanplan
- Corporal
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- Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Ich hoffe, der Brief kommt vor Ende des Studiums, da die Erfahrungsstufe ja ab 1.9. gilt. Da hätte ich das lieber gleich und nicht später als Nachzahlung. Der Brief kommt dann also von ZA, d.h. ich könnte dort wegen meiner Vordienstzeit mal nachfragen?
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Hi Rantanplan,
in den meisten Behörden ist die Abteilung ZA 21 dafür zuständig.
Es spricht nichts dagegen, sich bei den KollegInnen von ZA 21 durchzufragen, bis man den zuständigen Menschen am Draht hat.
Gruß
in den meisten Behörden ist die Abteilung ZA 21 dafür zuständig.
Es spricht nichts dagegen, sich bei den KollegInnen von ZA 21 durchzufragen, bis man den zuständigen Menschen am Draht hat.
Gruß
- Rantanplan
- Corporal
- Beiträge: 485
- Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Alles klar, danke Polli
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Alles klar, dann versuche ich es mal auf diesem Weg! Danke!
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- Cadet
- Beiträge: 36
- Registriert: Di 9. Jan 2018, 19:08
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Habe vorher 7 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Bin jedoch erst nächstes Jahr fertig. Würde mich über eine Rückmeldung freuen, dann kann ich noch rechtzeitig vor Ende des Studiums die entsprechenden Stellen ansprechen.
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- Lieutenant
- Beiträge: 1270
- Registriert: Mo 19. Nov 2012, 01:42
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Ruf einfach mal dein ZA an.
Wenn ich mich richtig erinnere musste mein Kollege gar nicht selbst aktiv werden.
Und wurde direkt korrekt eingeordnet.
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- Rantanplan
- Corporal
- Beiträge: 485
- Registriert: Sa 8. Jan 2005, 00:00
Re: Anrechnung vorherige annerkannte Ausbildung auf Beamtenzeit
Genau die Info habe ich von ZA bekommen. Ich musste ja am Anfang meine Dienstzeitbescheinigung einreichen, anhand derer wurde ich bereits so eingestuft, wie ich das erwartet hatte.
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