Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Gast309
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Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Gast309 » Fr 24. Jul 2020, 18:43

Hallo alle zusammen,

es geht um folgendes Szenario:

Ich wurde diese Woche vom Polizeiarzt als polizeiuntauglich eingestuft, da ich beim Dämmerungssehtest mit Blenden nichts erkennen konnte.

Jedoch habe ich diesen Test bereits beim (privaten) Augenarzt erfolgreich absolviert, aber unter anderen Rahmenbedingungen. Bevor der Test begonnen wurde , musste ich mich zuerst ca. 15 Minuten in einem abgedunkelten Raum an die Dunkelheit gewöhnen. Erst nach dieser Adaptionszeit ( Augen benötigen eine gewisse Zeit bis sie sich an die Dunkelheit gewöhnen) durfte ich den Test absolvieren, damals habe ich ihn wie gesagt problemlos erfolgreich absolviert und mit meinen Unterlagen nach Münster geschickt.

In Münster sah es allerdings anders aus. Im Warteraum sollte ich mir lediglich die Augen mit den Händen verdecken. Nach 5 Minuten wurde ich von der Augenärztin aufgerufen. Ich setzte mich in den hellen Raum und wir begannen sofort mit der allgemeinen Augenkontrolle (Kreise , wo ist die Öffnung ? usw.). Dann , ohne jegliche Adaptionszeit, begannen wir mit dem Dämmerungssehen (einmal mit Blenden und einmal ohne). Das Dämmerungssehen ohne Blenden hat noch problemlos funktioniert , anders sah es allerdings beim Dämmerungssehen mit Blenden aus. Ich konnte leider nichts erkennen und musste leider raten wo die Öffnungen am Kreis sind - leider erfolglos.

Ich habe mich bei mehreren Augenärzten erkundigt, die alle derselben Meinung sind. Beim Dämmerungssehen ist eine Adaptionszeit von mindestens 15-20 Minuten in einem abgedunkelten Raum notwendig.
Ich werde natürlich gegen das Ergebnis des Polizeiarztes vorgehen. Ich werde nochmals diesen Dämmerungssehtest bei einem anderen Facharzt durchführen lassen.
Wenn dieser Facharzt mir bescheinigt, dass ich den Test erfolgreich absolviert habe, wie hoch stehen meine Chancen dann trotzdem noch als Polizei tauglich eingestuft zu werden? Und muss ich dann nochmal den Sehtest in Münster machen? Und wenn ja , kann ich darauf bestehen diesmal unter den richtigen Rahmenbedingungen geprüft zu werden (Adaptionszeit)?


Des weiteren wurde bei mir noch eine weitere Sache bemängelt, allerdings war diese nicht der Grund wieso ich als untauglich eingestuft wurde.
Beim abhören meiner Lunge/Herzes/Atmung mit einem Stethoskop stellte die Ärztin ein Geräusch fest was wohl nicht normal ist.
Daraufhin durfte ich nicht das Belastungs-EKG machen, ich solle doch bitte vorher zum Kardiologen und mich überprüfen lassen.

Glücklicherweise habe ich noch am selben Tag einen Termin beim Kardiologen erhalten der mich kontrolliert hat sowie mich aufs Fahrrad hat steigen lassen.
Bei knapp 270W war dann Feierabend, der Befund am Ende war : Sportlerherz und das alles i.O. ist zum Glück.

Sofern ich nach Münster muss um den Sehtest nochmal zu machen, muss ich dann auch nochmal aufs Fahrrad, obwohl ich alles vom Kardiologen
schriftlich habe das ich das Belastungs-EKG absolviert habe?

Und wie hoch schätzt ihr meine Chance ein, dass mir noch eine zweite Chance gegeben wird?

Danke & schönen Abend noch.

Fourious17
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Fourious17 » Fr 24. Jul 2020, 20:33

Der Sehtest muss definitiv beim Polizeiarzt erfolgen. Ob du dann auch nochmal aufs Fahrrad musst kann ich dir nicht sagen. Am besten erkundigst du dich mal beim PÄD im Münster?

Lg

Criss_mitchel
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Criss_mitchel » Sa 25. Jul 2020, 01:18

Ja alles muss beim Päd erfolgen

easyy

Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon easyy » Sa 25. Jul 2020, 02:53

Hallo an alle 😊

Was bedeutet eigentlich in pdv 300:

Merkmale die, die Polizeidiensttauglichkeit ausschließen:

z.B Bandscheibenvorfall und Zustand nach Bandscheiben-Operation

Insbesondere „Zustand nach Op“

Danke im Voraus:)

Aessaem
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Aessaem » Sa 25. Jul 2020, 10:55

easyy hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 02:53
Hallo an alle 😊

Was bedeutet eigentlich in pdv 300:

Merkmale die, die Polizeidiensttauglichkeit ausschließen:

z.B Bandscheibenvorfall und Zustand nach Bandscheiben-Operation

Insbesondere „Zustand nach Op“

Danke im Voraus:)
Dein Zustand nach einer Bandscheiben-Operation. Also in der Regel bedeutet es, wenn eine Verletzung noch nicht ausgeheilt ist (teilweise mit Wartefrist von mind. 1 Jahr), dann bist du untauglich. Dann hängt es halt von deiner postoperativen Phase an, wie ist die Verletzung ausgeheilt, bist du noch tauglich und was entscheidet der Polizeiarzt. Einige Verletzungen (z.B. Knie) haben nach einer OP eine Sperrfrist von einem Jahr (nach OP) bevor du dich wieder bewerben darfst.

Aessaem
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Aessaem » Sa 25. Jul 2020, 11:30

Gast309 hat geschrieben:
Fr 24. Jul 2020, 18:43
Hallo alle zusammen,

es geht um folgendes Szenario:

Ich wurde diese Woche vom Polizeiarzt als polizeiuntauglich eingestuft, da ich beim Dämmerungssehtest mit Blenden nichts erkennen konnte.

Jedoch habe ich diesen Test bereits beim (privaten) Augenarzt erfolgreich absolviert, aber unter anderen Rahmenbedingungen. Bevor der Test begonnen wurde , musste ich mich zuerst ca. 15 Minuten in einem abgedunkelten Raum an die Dunkelheit gewöhnen. Erst nach dieser Adaptionszeit ( Augen benötigen eine gewisse Zeit bis sie sich an die Dunkelheit gewöhnen) durfte ich den Test absolvieren, damals habe ich ihn wie gesagt problemlos erfolgreich absolviert und mit meinen Unterlagen nach Münster geschickt.

In Münster sah es allerdings anders aus. Im Warteraum sollte ich mir lediglich die Augen mit den Händen verdecken. Nach 5 Minuten wurde ich von der Augenärztin aufgerufen. Ich setzte mich in den hellen Raum und wir begannen sofort mit der allgemeinen Augenkontrolle (Kreise , wo ist die Öffnung ? usw.). Dann , ohne jegliche Adaptionszeit, begannen wir mit dem Dämmerungssehen (einmal mit Blenden und einmal ohne). Das Dämmerungssehen ohne Blenden hat noch problemlos funktioniert , anders sah es allerdings beim Dämmerungssehen mit Blenden aus. Ich konnte leider nichts erkennen und musste leider raten wo die Öffnungen am Kreis sind - leider erfolglos.

Ich habe mich bei mehreren Augenärzten erkundigt, die alle derselben Meinung sind. Beim Dämmerungssehen ist eine Adaptionszeit von mindestens 15-20 Minuten in einem abgedunkelten Raum notwendig.
Ich werde natürlich gegen das Ergebnis des Polizeiarztes vorgehen. Ich werde nochmals diesen Dämmerungssehtest bei einem anderen Facharzt durchführen lassen.
Wenn dieser Facharzt mir bescheinigt, dass ich den Test erfolgreich absolviert habe, wie hoch stehen meine Chancen dann trotzdem noch als Polizei tauglich eingestuft zu werden? Und muss ich dann nochmal den Sehtest in Münster machen? Und wenn ja , kann ich darauf bestehen diesmal unter den richtigen Rahmenbedingungen geprüft zu werden (Adaptionszeit)?


Des weiteren wurde bei mir noch eine weitere Sache bemängelt, allerdings war diese nicht der Grund wieso ich als untauglich eingestuft wurde.
Beim abhören meiner Lunge/Herzes/Atmung mit einem Stethoskop stellte die Ärztin ein Geräusch fest was wohl nicht normal ist.
Daraufhin durfte ich nicht das Belastungs-EKG machen, ich solle doch bitte vorher zum Kardiologen und mich überprüfen lassen.

Glücklicherweise habe ich noch am selben Tag einen Termin beim Kardiologen erhalten der mich kontrolliert hat sowie mich aufs Fahrrad hat steigen lassen.
Bei knapp 270W war dann Feierabend, der Befund am Ende war : Sportlerherz und das alles i.O. ist zum Glück.

Sofern ich nach Münster muss um den Sehtest nochmal zu machen, muss ich dann auch nochmal aufs Fahrrad, obwohl ich alles vom Kardiologen
schriftlich habe das ich das Belastungs-EKG absolviert habe?

Und wie hoch schätzt ihr meine Chance ein, dass mir noch eine zweite Chance gegeben wird?

Danke & schönen Abend noch.
Die Vorredner haben es schon geschrieben. Du musst das EKG in Münster wiederholen.

Ich habe mich damals bei verschiedenen Polizeibehörden beworben. Bei mir waren es überall ca. 5 Minuten, die ich in einem dunklen Raum warten musste.

Da können dir deine Ärzte noch was von 15-20 Minuten erzählen. Das Auge sollte sich nach 5 Minuten an die Dunkelheit gewöhnt haben.

Ich habe mal Google gefragt. Dort erzählen die ersten zwei Seiten zu diesem Thema einmal von 15-20 oder von 5-10 Minuten (von einer Homepage einer Augenklinik).

https://www.artemis-augenarzt.de/daemmerungssehen/
Das Auge kann 16 Millionen Intensitätsunterschiede von Licht unterscheiden. Hier sind viele Bestandteile des Auges mit verantwortlich. Mit einem weiteren augenärztlichen Gerät, dem Mesoptometer wird in der Augenarztpraxis das sogenannte Kontrastsehen bzw. Sehen bei Dämmerung und die Blendungsempfindlichkeit überprüft. Nach einer Eingewöhnung von 5-10 Minuten in einem dunklen Raum, muss man ganz schwach erkennbare Zeichen in dem Gerät mit und ohne Blendung unterscheiden. Bestimmte Werte gelten auch hier als normal. Werte darunter sind anlagebedingt oder krankheitsbedingt. Es gibt hier neben der Nachtblindheit und Trübungen der optischen Medien (Hornhaut, Glaskörper und Linse) viele verschiedene Ursachen, die abgeklärt werden müssen. Es kann sinnvoll sein, das Fahren bei Nacht zu vermeiden.
Nichtsdestotrotz steht es dir zu, dass du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist. Dann rufst du am besten beim PÄD in Münster an und erklärst deine Situation.

Ggf. darfst du den Test bei einem Augenarzt wiederholen und ein Gutachten eines Facharztes einreichen, der dir bescheinigt, dass du keine Probleme hast.

easyy

Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon easyy » Sa 25. Jul 2020, 11:50

Also versteht man unter Zustand nach einer Op, wie die momentane Verfassung von mir ist (die Op ist 2 Jahre her), ob ich Einschränkungen habe? Verstehe ich richtig oder 😊

Der PÄD meinte, dass er keine Probleme darin sieht und dass es auch kein Ernnenungshindernis nach der Ausbildung Darstellen würde!
Dann müsste man ja sich keine Sorgen machen oder?

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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Aessaem » Sa 25. Jul 2020, 11:54

easyy hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 11:50
Also versteht man unter Zustand nach einer Op, wie die momentane Verfassung von mir ist (die Op ist 2 Jahre her), ob ich Einschränkungen habe? Verstehe ich richtig oder 😊

Der PÄD meinte, dass er keine Probleme darin sieht und dass es auch kein Ernnenungshindernis nach der Ausbildung Darstellen würde!
Dann müsste man ja sich keine Sorgen machen oder?
So habe ich es beschrieben. Wenn der PÄD sagt, dass alles in Ordnung ist, dann ist wohl alles in Ordnung.

Wir sind keine Mediziner bzw. kennen dazu auch gar nicht deine Krankheitsgeschichte. Wenn du Sicherheit brauchst, dann rufe beim PÄD an. Scheinbar hast du es ja mit denen schon geklärt. Da können wir hier nichts weiter zu sagen.

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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Anwärterin2020 » Sa 25. Jul 2020, 12:22

Also ich war zu keinen Zeitpunkt bei meiner PÄU in irgendeinem dunklen Raum bevor ich irgendeinen Sehtest gemacht habe oder sollte mir die Augen zuhalten :pfeif:

Hat alles ohne Probleme geklappt...
EJ 2020 :verweis:

Aessaem
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Aessaem » Sa 25. Jul 2020, 12:46

Anwärterin2020 hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 12:22
Also ich war zu keinen Zeitpunkt bei meiner PÄU in irgendeinem dunklen Raum bevor ich irgendeinen Sehtest gemacht habe oder sollte mir die Augen zuhalten :pfeif:

Hat alles ohne Probleme geklappt...
Klasse, aber hilft dem Threadersteller nun nicht wirklich weiter. :) Er muss es ja scheinbar machen.

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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Trooperslicht » Sa 25. Jul 2020, 21:09

Bei mir war es damals auch so, dass man sich nicht mal die Augen zugehalten hat. Man hat erst den normalen Sehtest gemacht und dann danach das mit dem blenden. Da gab es keine Eingewöhnungszeit und da haben es auch die meisten unter den Bedingungen geschafft.

Spätzchen13
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Re: Einspruch PÄU ( Dämmerungssehen )

Beitragvon Spätzchen13 » Sa 25. Jul 2020, 21:31

Aessaem hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 12:46
Anwärterin2020 hat geschrieben:
Sa 25. Jul 2020, 12:22
Also ich war zu keinen Zeitpunkt bei meiner PÄU in irgendeinem dunklen Raum bevor ich irgendeinen Sehtest gemacht habe oder sollte mir die Augen zuhalten :pfeif:

Hat alles ohne Probleme geklappt...
Klasse, aber hilft dem Threadersteller nun nicht wirklich weiter. :) Er muss es ja scheinbar machen.
Es verwundert einen aber und ich denke, darauf möchte Anwärterin2020 auch hinaus. :) Meine Gruppe wurde auch direkt in den Test geschickt - es gab keinerlei Vorlaufzeit. Die Bedingungen sind doch immer gleich?

Aber wie dem auch sei, ich würde es auch mit dem PÄD besprechen und (wenn es reicht) die Testergebnisse eines Fachmediziners einsenden. Den Befund des Kardiologen würde ich dann direkt mit anheften. Ob du aber die Tests vor Ort wiederholen musst oder nicht, wird dir nur der PÄD beantworten können.
Viel Erfolg!
EJ 2020


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